Trage
Der Begriff Trage bezeichnet ein Hilfsgerät, mit dem eine nicht gehfähige Person in liegendem Zustand von - je nach Ausführung - einem oder mehreren Helfer(n) transportiert werden kann. Verwendung finden Tragen insbesondere im Rettungsdienst und Katastrophenschutz, aber z.B. auch im Sanitätswesen des Militärs. Dort dienen sie zur einfachen und dennoch schonenden Verlegung von Patienten. Moderne Tragen verfügen über ein abnehmbares Fahrgestell (mit Rollen versehen), welches die Fortbewegung der Trage durch nur einen Helfer ermöglicht. Zum Verladen der Trage in ein Fahrzeug - zum Beispiel einen Rettungswagen (RTW) bzw. Krankentransportwagen (KTW) - oder das Umlagern des Patienten sind jedoch nach wie vor stets mehrere Personen nötig. Generell sind Tragen dazu mit vier Haltegriffen für die Helfer versehen.
Bei Tragen, die mit einem Fahrgestell ausgestattet sind, spricht man auch von Fahrtragen.
Im modernen Rettungsdienst ist es notwendig, Tragen zu verwenden, welche gesteigerten Ansprüchen nicht nur an die Robustheit des Materials, sondern auch den Komfort des Patienten genügen. Zudem muss die Möglichkeit gegeben sein, den Kopfteil gegenüber dem Rumpf des Patienten erhöht zu lagern. Diese Tragen sind generell mit Polstermaterial versehen und erlauben auch die zusätzliche Verwendung einer Vakuummatratze oder anderer Immobilisationssets.
Es gibt für manche Bereiche genormte Ausführungen von Tragen, so hat man sich im Katastrophenschutz auf bestimmte Abmessungen geeinigt. Dies erhöht die überregionale Kompatibilität des Hilfsgeräts der Einheiten.
Eine Sonderform der Trage, welche auch optisch mit den üblichen Tragen auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam hat, ist die Schaufeltrage. Sie wird in erster Linie im Rettungsdienst zur schonenden, patientengerechten Rettung und Umlagerung von Traumapatienten (verletzten Personen) genutzt und stellt kein Äquivalent zur üblichen (Fahr-) Trage dar, sondern ein ergänzendes Hilfsmittel.