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Direktmandat

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Die Direktmandate werden bei der Wahl zum Deutschen Bundestag durch die Erststimmen verteilt.

Nach dem Bundestagswahlrecht kämpfen in jedem Wahlkreis Kandidaten der politischen Parteien und eventuell unabhängige Kandidaten gegeneinander an. Gewählt wird dabei nach dem relativen Mehrheitswahlrecht.

Der Kandidat, der das Direktmandat gewonnen hat, zieht automatisch in den Bundestag ein. Gehört er zu einer Gruppierung, die mehrere Mandate auf sich vereinen kann, so bekommt diese den Gruppenstatus im Bundestag; gehört er einer Partei an, die mehr als fünf Prozent der Mandate errungen hat, bekommt sie Fraktionsstatus.

Kann eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, so erhält sie auch dann Mandate gemäß ihrem Zweitstimmenanteil, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat (Grundmandatsklausel). Fraktionsstatus erhält sie allerdings nicht, was eingeschränkte Geschäftsordnungsrechte der Abgeordneten nach sich zieht.

Siehe auch: Direktkandidat, Portal Politik, Bundeswahlgesetz