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Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Oktober 2004 um 13:08 Uhr durch Zeno Gantner (Diskussion | Beiträge) (14. Oktober). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Mathias Schindler in Abschnitt 27. Mai

Vorlage:LöschkandidatenBilder

Grundlegendes

Reno schrieb URV ist Urheberrechtsverletzung. Die Rechte für Screenshots liegen beim Hersteller der Software, weswegen wir die Bilder in der Wikipedia nicht verwenden können und sie gelöscht werden müssen. 21:29, 12. Okt 2004 (CEST)

Kann mal bitte jemand diese Unsinns-Interpretation aus der Welt schaffen? Oder sollen jetzt wirklich alle Screenshots zu sämlichen Programmen und Spielen in der Wikipedia gelöscht werden? Das sind doch tausende, dann fangt bei Opera mal an oder bei Turrican, X-Com, CAD oder Adobe Photoshop. Ich glaub das jetzt nicht! Asserty

Wenn man auf dem Screenshot mehrheitlich etwas anderes als das Programm selbst sieht (z.B. Wikipedia Startseite, eigene Fotos) kann man sie IMO ruhig lassen. Ich hab mich mal kurz durchgeklickt, und bei einigen keine Lizenzangabe gefunden, das wäre dann ein Löschgrund. ps. Screenshots von Spielen gehören gelöscht. -- Breezie 19:00, 13. Okt 2004 (CEST)
Wieso hat dann die englische Wikipedia damit kein Problem? Siehe: Pacman! Asserty
Die hat genauso ein Problem damit, siehe die Beschreibung im gelben Kasten. Allerdings gibt es in den USA noch das Fair Use-Prinzip, was es in Deutschland eben nicht gibt und weswegen der Screenshot dort toleriert wird. 100% rechtlich abgesichert ist es dort aber auch nicht. --Reeno 17:54, 14. Okt 2004 (CEST)

27. Mai

sehe ich es richtig daß das Foto einer Flagge oder sowas geeignet wäre? Ralf 18:11, 5. Jul 2004 (CEST)
wenn wir ein Renderbild nehmen? Dieses ist noch zu unfertig, hab nur schnell was zusammengebastelt? Bild:Olympische-ringe.jpg Ralf 18:24, 5. Jul 2004 (CEST)
Nicht das "Wie" ist geschützt, sondern das "Was". Auch das Renderbild zeigt klar die fünf zusammenhängenden Ringe - und die stehen in der gewählten Farbgebung für die Olymp. Ringe. Ob sie nun in 3D, kursiv, gedreht usw. sind ist nicht entscheidend. Das Bild einer Flagge ist etwas anderes, denn zum einen gehört das Recht an der eigenen Aufnahme einem selbst. Und die Flagge (nicht gerendert!, sondern als Aufnahme) entspricht einer Bildkomposition. Allerdings muss die AUfnahme auch als das Bild einer Flagge interpretiert werden können. TG 12:29, 16. Jul 2004 (CEST)
Dieses Bild steht jetzt hier schon Ewigkeiten. Kann mal jemand kundtun, was die Rechtslage ist (oder zumindest derzeitiger Diskussionsstand zu derselben)? --mmr 02:11, 12. Sep 2004 (CEST)
Unter Olympische Ringe findest Du einen Link auf die aktuelle Rechtslage. Soweit ich das Gesetz verstehe, ist die Verwendung in der Wikipedia rechtlich bedenkenlos. -- Triebtäter 01:55, 13. Sep 2004 (CEST)

1. Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem

  1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,
  2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,
  3. als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer gewerbsmäßigen Veranstaltung oder für Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen

zu verwenden

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Kennzeichnung eines nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes geschützten Werkes sowie für die Werbung hierfür, wenn das Werk sich mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung im weitesten Sinne befasst. Ich würde sagen, die Bilder können bleiben. -- Breezie 16:48, 10. Okt 2004 (CEST)

19. August

Contra. Ich sehe da wirklich kein Problem. Wenn die Einwilligung des Statistischen Amts des Kantons Zürich nicht reicht, dann muss halt letztlich ein Jurist der Staatskanzlei offizielle Freigabe signalisieren. Für das Weitere siehe die Diskussion auf der Seite des Benutzers der die Gemeindewappen des Kantons Zürich hochgeladen hat: Benutzer Diskussion:Tschubby --Weiacher Geschichte(n) 20:37, 24. Aug 2004 (CEST)
... entweder sind die Bilder unter einer Lizenz verfügbar, die mit Wikipedia kompatibel ist und dann muss man das in der Beschreibung erwähnen, oder sie müssen gelöscht werden. -- John Doe 21:14, 26. Aug 2004 (CEST)
Völlig klar, John Doe. Bestreite ich auch überhaupt nicht. Ich habe heute mit dem von Tschubby bereits angeschriebenen Mitarbeiter des Statistischen Amts des Kantons telefoniert und ihm auch ein paar Links geschickt: (GNU-FDL, Copyleft, [1], Wikipedia:Lizenzbestimmungen sowie Wikipedia:Projekte,_die_Wikipedia_als_Quelle_benutzen. Er sieht jetzt, wo das Problem liegen könnte (freie kommerzielle Weiterverwendung) und unterbreitet die Angelegenheit den Juristen (von denen hat es im Department wo die Statistik angesiedelt ist ja einige). Warten wir mal ab, ob sie die Wappen unter GFDL stellen können oder selber nur die Rechte für ihre eigene Website und ihre eigenen Publikationen plus im Einzelfall bewilligte Weiterverwendungen haben bzw. geben wollen. Wenn DAS der Fall ist, dann ist die Angelegenheit gegessen und alle Zürcher Gemeindewappen müssen gelöscht werden. Wird die GFDL- bzw. Public Domain-Unterstellung dagegen gutgeheissen, dann können die Löschanträge beerdigt werden. Geben wir ihnen Zeit bis Mitte September, da die Mühlen dort bekanntlich nicht so schnell mahlen, ok? --Weiacher Geschichte(n) 21:36, 26. Aug 2004 (CEST)
Für mich ist dieses Vorgehen in diesem Fall in Ordnung. Generell muss aber der Grundsatz gelten, dass man solche Abklärungen trifft, bevor man ein Bild bei Wikipedia dem Publikum zugänglich macht. Ich kopiere ja beispielsweise auch nicht ein beliebiges Bild, lade es hoch und frage den Urheber erst dann, ob er damit im Rahmen der GNU FDL einverstanden ist. Was online verfügbar ist, kriegt man aus dem Internet per se nicht mehr raus. -- John Doe 21:59, 26. Aug 2004 (CEST)
Schon klar, John Doe. Das Problem ergibt sich ja nun wie oben des langen und breiten ausgeführt aus dem mangelnden Verständnis für die durch die GFDL spezielle Situation der Wikipedia. Genau DAS ist - wie ich immer wieder feststelle - das Hauptproblem. Die meisten meinen, sie würden die Einwilligung NUR für dieses Werk erteilen. Ausschliesslich für Wikipedia. Und für nichts anderes sonst. Ein klarer Irrtum, dem mit ebenso klarer Sprache begegnet werden muss. Tschubby ist leider voll in diese Falle getreten. --Weiacher Geschichte(n) 12:40, 31. Aug 2004 (CEST)
Hat sich hier jetzt schon etwas ergeben? Die Lizenzinformationen sind im prinzip noch vom 19. August. RobbyBer 21:42, 30. Aug 2004 (CEST)
Bis jetzt noch nicht. Wir sollten dem Kanton schon noch bis Mitte September Zeit lassen. Wenn wir bis dann nichts gehört haben, dann ist wohl Löschen angesagt. --Weiacher Geschichte(n) 12:34, 31. Aug 2004 (CEST)
John Doe, im Lichte der Diskussion unter Bild Diskussion:Küsnacht ZH - Wappen - 001.gif verstehe ich ehrlich gesagt Deine Aufregung und all Deine Löschanträge für die von Benutzer:Tschubby hochgeladenen Wappen nicht mehr so ganz. Wenn das Küsnachter Wappen Public Domain ist, wie die Benutzer:Wik Ipedia Rechtsanwälte suggeriert, dann müssten eigentlich auch alle von der Kantonswebsite stammenden Wappen diesen Status haben. Oder wie hast Du im Falle des "Küsnachter gifs" den PD-Status ermittelt? Das würde mich nun wirklich interessieren. Telefonanruf bei der Gemeindeverwaltung mit deren Antwort: "Jaja, es ist public domain!", oder was? -- Gruss, Weiacher Geschichte(n) 20:54, 31. Aug 2004 (CEST)
Hallo zusammen, habe die ganze Diskussion erst jetzt mitbekommen. Ich habe umfangreiche Abklärungen wegen den Gemeinde Wappen des Kantons Zürichs vorgenommen. Das ganze ist hier nachzulesen: Abklärung Gemeinde Wappen des Kantons Zürich Gruss --Tschubby 21:35, 5. Okt 2004 (CEST)

27. August

  • Datei:Hitler.jpg (Adolf Hitler) Dies ist (noch) kein Löschantrag! Weiß jemand, ob das Bild schon gemeinfrei ist? Beim Bild ist vermerkt: "Gemeinfrei, da vor 1959 entstanden und 25jährige Schutzfrist abgelaufen." Diese Begründung scheint ja nicht unbedingt zuzutreffen, die Chancen, dass das Bild aber schon gemeinfrei ist, sind aber groß. Vielleicht weiß es ja jemand. --ALE! 11:36, 27. Aug 2004 (CEST)
  • Datei:Ah berghof.jpg (Adolf Hitler) Dies ist (noch) kein Löschantrag! Hier steht beim Bild: "Entsprechend des alten Urheberrechtsgesetzes vor 1965 müsste die 25jährige Schutzfrist für Bilder abgelaufen sein, das Bild wäre demnach gemeinfrei." Weiß jemand, ob das Bild wirklich gemeinfrei ist? --ALE! 11:39, 27. Aug 2004 (CEST)
Selbst nach dem aktuellen UrhG ist ein Lichtbild 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellen gem. § 72 gemeinfrei. Alle Lichtbilder, die also vor 50 Jahren erschienen sind (in Zeitungen, Büchern etc.) sind also auf jeden Fall gemeinfrei. Mwka 15:13, 13. Sep 2004 (CEST)
Schön, ich kann es auch noch mal zum hundertsten Mal schreiben. Bitte mal Bildrechte konsultieren. NIEMAND kann wissen, ob ein Gericht in einem deutschsprachigen Land ein konkretes Foto als LICHTBILDWERK (70 Jahre pma) oder EINFACHES LICHTBILD (§ 72 UrhG) bewerten würde. Ein auftauchendes U-Boot wurde als Lichtbildwerk bewertet (D), ebenso ein belangloses Foto einer Radlergruppe (Öst OGH), Scharpings Plantschfoto als einfaches. Seit der letzten Richtlinie der EU wurden die Masstäbe für den Schutz von Fotos als Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) erheblich gesenkt, es ist daher sehr die Frage, ob man die Scharpingentscheidung auf ein zeitgeschichtliches Dokument wie das Hitlerfoto anweden darf. Also die Rechtslage ist UNKLAR und lässt sich auch nicht dadurch klären, dass man einen Rechtsanwalt befragt. Die Frage ist nur, welche Konsequenzen wir ziehen. Das sollte aber bitte auf der Diskussionsseite zu Bildrechte diskutiert werden und nicht hier. --Historiograf 22:34, 19. Sep 2004 (CEST)

31. August

  • Datei:Wappen aegidienberg.png GNU Aussage ist nicht korrekt. URV weil: Herkunft: siehe angegeben weblink [Die Aussage des Autors ist: Se prohibe la distribucion, modificacion, comunication publica usw. que no haya sido expresamente autorizado por el autor. Auch eine Fremdsprache ist nicht automatisch GNU - free to use- Aussage.] Homepage (http://www.lo-ve-media.com)
    • Dafür gibt es {{Wappenrecht}} - ich habe es korrigiert -- da didi | Diskussion 18:22, 31. Aug 2004 (CEST)
Hallo da didi, schaue Dir mal Ablage Zusammenstellung an, ist glaube ich nicht so einfach erledigt. Gruß--Bromi 04:25, 2. Sep 2004 (CEST)
  • Mehr als die Hälfte der unter Wikipedia:Wappen/Österreich gesammelten Wappen. URV-Flags wurden nicht gesetzt. Die Wikipedia kann es sich schlicht nicht erlauben, unfreies Material zu verwenden, sei es auch noch so wichtig. Emu 22:23, 31. Aug 2004 (CEST)
Dafür gibt es {{Wappenrecht}}. In der Vorlage:Wappenrecht müsste das doch alles erklärt sein, oder? -- da didi | Diskussion 08:00, 1. Sep 2004 (CEST)
Nein, diese Vorlage soll nur auf möglicherweise bestehende Namens- und Schutzrechte für Hoheitszeichen hinweisen. Mit dem Urheberrecht hat das gar nichts zu tun. Es herrscht derzeit weitgehend Konsens, dass es sich die Wikipedia erlaubt, Wappen zu verwenden, auch ohne spezielle Genehmigungen einzuholen (und sich, vereinfacht gesagt, auf das Etikett »wissentschaftlich« beruft und andererseits darauf spekuliert, dass sich keiner beschwert). Die konkrete Ausgestaltung des Wappens muss allerdings unbedingt Public Domain oder GNU-FDL sein. Das ist bei diesen Grafiken nicht der Fall, sie sind im Gegenteil ohne jede Genehmigung aus dem Internet zusammenkopiert. Manche Verlage verstehen da gar keinen Spaß. Emu 10:15, 1. Sep 2004 (CEST)
Oki doki - danke für die Antwort. -- da didi | Diskussion 10:20, 1. Sep 2004 (CEST)

4. September

Eine interessante Frage! Aus welchem Grund siehst du in diesen Fotografien mutmassliche URVs? Und wieso gilt deine Vermutung nur im Bezug auf schweizerische Publikationen, nicht aber beispielsweise für die FAZ? -- John Doe 15:43, 4. Sep 2004 (CEST)
ich gehe auch davon aus, dass das abfotographieren von zeitungen URV ist .. bis das gegenteil nicht geklärt ist sollten wir sie lieber löschen ...Sicherlich 16:03, 4. Sep 2004 (CEST)
Das Layout, der Text und die Bilder sind geschützt und stehen unter der Lizenz des Erstellers (oä). Ich nehme nicht an, dass diese Zeitungen ihren Inhalt unter GFDL stellen oder dass er sogar Public Domain ist. -- Breezie 16:08, 4. Sep 2004 (CEST)
Bitte nicht übereilen... ich werde mich in den nächsten Wochen um Abklärungen bemühen. Da ich momentan schon stark ausgelastet bin, wird es aber ein wenig dauern! -- John Doe 16:35, 4. Sep 2004 (CEST)
John Doe alles kalr; dann stell es wenn es geklärt ist einfach wieder ein! rennt ja nicht weg (und ich habe nix gegen Bilder ;o) ); aber wenn wir die gefahr von URV haben bin ich eher für löschen sollte es sich erweisen dass es rechtlich möglich ist --> suppi dann wieder rein ...Sicherlich 16:42, 4. Sep 2004 (CEST)
Ist solch ein strenger Massstab sinnvoll? Bei Wikipedia wimmelt es von Bildern, die Produkte, Publikationen und so weiter zeigen? Sollen wir all diese löschen? -- Menschmeier 09:00, 5. Sep 2004 (CEST)
Das ist aber eine merkwürdige Argumentation. Bls weil schon so viele Fehler passiert sind, koennen wir rihig so weitermachen? Die Fehler der anderen können keine Entschuldigung fuer das eigene Verhalten sein. --Huebi 17:23, 6. Sep 2004 (CEST)
Wir löschen also alle Bilder bei Wikipedia, die etwas zeigen, mit dem Immaterialgüterrechte verbunden sind und nicht unter die paar wenigen Ausnahmen im Immaterialgüterrecht fallen, also fast alle? -- John Doe Guardians 15:03, 7. Sep 2004 (CEST)
Auf keinen Fall! Aber ein Problem ist die Schöpfungshöhe, wenn man einfach eine Zeitung abfotographiert ist das IMO eine URV. schöne grüsse -- Breezie 12:34, 9. Sep 2004 (CEST)

22. September

    • Bild 1: behalten und Lizenz (public domain) nachtragen, Bild 2: Da steht was oben rechts, kann es nicht lesen. Deswegen würde ich es löschen, Bild 3: siehe Bild 1. Das ist meine Meinung. --ALE! 19:50, 22. Sep 2004 (CEST)
      • Aufschrift Bild 2: Galleria Degli Uffizi, eine Aufschrift der Gallerie der Uffizien in Florenz, Italien --Hans-Peter Scholz 19:55, 23. Sep 2004 (CEST)
        • Der Schriftzug weist nicht wirklich Schöpfungshöhe auf und könnte im Zweifelsfall unkenntlich gemacht werden. ;o) Behalten! -- Sloyment 19:14, 14. Okt 2004 (CEST)
  • Löschantrag für Bild :Datei:Laprimavera.jpg ganz sicher kann man nicht sein, dass es PD ist. Der entsprechende Benutzer war nur am 6. Februar hier, davor und danach nie. Mit Nachtragung nicht zu rechnen.
Naja, Sandro Botticelli ist ja schon ein paar Jahre tod. Das Urheberrecht Botticellis ist somit abgelaufen und eine simple Fotografie stellt keine zusätzliche schöpferische Höhre da, sprich das Bild ist "gemeinfrei". --ALE! 09:12, 1. Okt 2004 (CEST)

23. Sept.

Löschantrag zurückgestellt. --Hans-Peter Scholz 10:48, 24. Sep 2004 (CEST)
Das Problem ist, dass das Bild 1951 anonym veröffentlicht wurde. Objektiv halte ich es für unmöglich, dass der Wikipedia aus der Verwendung des Bilds ein Nachteil entstehen könnte. Dummerweise ist das Bild von unschätzbarem Wert für den Paragraph 175-Artikel, und ein Verlust wäre somit sehr schmerzlich. --Lysis 20:31, 23. Sep 2004 (CEST)
Ich glaube, die Rechtslage ist eindeutig. Das Bild steht, obwohl anonym publiziert, unter Urheberrechtsschutz. Eine Verwendung in der Wikipedia ist aber nach § 51 Abs. 1 UrhG völlig unproblematisch, da wissenschaftlichen Informationszwecken dienend. In der englischen Wikipedia ist das Bild durch die "en:fair use"-Rechtsprechung geschützt. (vgl. en:image:Paragraph175.jpg). Die deutsche Wikipedia hat sich (aus mir unbegreiflichen Gründen) dafür entschieden, ihre Artikel inklusive Bilder komplett unter GNU FDL zu stellen. Dieses Kriterium kann das Bild aber nicht erfüllen. Aufgrund seiner unschätzbaren Bedeutung für den Artikel plädiere ich dafür, das Bild trotzdem zu dulden und einen versteckten HTML-Kommentar in den Artikel "Paragraph 175" einzufügen (wie das z.B. im englischen Artikel auch der Fall ist), um Personen, die ihn kommerziell weiterverwerten wollen, auf die Urheberrechtslage aufmerksam zu machen. --Lysis 16:32, 24. Sep 2004 (CEST)
Urheberrechtlich ist das Bild vollkommen unproblematisch, da es sich um kein künstlerisches Werk handelt. Und datenschutzrechtlich sehe ich ebenfalls kein Problem, da das Foto vom Polizeiarchiv freigegeben wurde. Eine Anonymisierung hielte ich zwar prinzipiell für machbar, ist aber in wissenschaftlichen Werken nicht üblich. Prozessbetroffene werden auch in Zeitungen namentlich genannt, ohne dass dies datenschutzrechtliche Probleme aufwirft. --Lysis 20:44, 23. Sep 2004 (CEST)
Bild 1 würde ich nicht verwenden. Der Informative Inhalt ist allein der "Mugshot", das Fahndungsbild und der belegt nicht mehr zur Sache als: "Kann dies eine Verbrecherphysiognomie sein?" Aussage zur Sache also Fehlanzeige. Bild 2 würde ich schnelllöschen lassen (damit die beanstandeten Informationen verschwinden) und anonymisiert neu einstellen. Die Rechtslage bezüglich Polizeiakten wäre trotzdem von Interesse, ist vielleicht vergleichbar mit Stasiunterlagen. Gruß --Hans-Peter Scholz 11:12, 24. Sep 2004 (CEST)
Hans Retzlaff ist 1939 im Alter von 39 Jahren in einem Konzentrationslager ermordet worden. Hier sehe ich 65 Jahre nach seinem Tod keine Notwendigkeit zur Anonymisierung mehr. Bei Julius S. habe ich mittlerweile den Nachnamen abgekürzt. --Lysis 21:58, 25. Sep 2004 (CEST)
Gerade bei Opfern des NS-Terrors wäre ich in einer Enzyklopädie vorsichtig. Es genügt doch weissgott ein Link auf die Quelle, wieso müssen _wir_ ein Fahnungsfoto abbilden. Das ist keine rechtliche, sondern eine moralische Frage. Ich bin gegen das Bild hier. --Historiograf 22:16, 25. Sep 2004 (CEST)
Du solltest das vielleicht auf der Diskussion-Seite des Artikels Paragraph 175 anmerken. Das hat mit der Urheberrechtsfrage nicht viel zu tun. --Lysis 23:58, 25. Sep 2004 (CEST)
Lysis kann ich mich nicht anschliessen. Auch nichtkünstlerische Bilder können Lichtbildwerke (70 Jahre pma geschützt) oder einfache Lichtbilder (kürzere Schutzfrist) sein, wobei nur Gerichte klären können, welches zutrifft. Persönlichkeitsrechte: Hier sollte die Wikipedia besonders sensibel sein und auf alle Bilder, die möglicherweise bei noch lebenden Personen eine Prangerwirkung erzeugen könnten, verzichten. grundsätzliche Fragen zu Bildrechte bitte immer auch auf der Diskussionsseite dort stellen. --Historiograf 21:20, 25. Sep 2004 (CEST)
Gerichtsfotografie ist m.E. ganz eindeutig ein standardisiertes Handwerk und keine künstlerische Tätigkeit, bei der die Subjektivität des Herstellenden irgendeine Rolle spielen würde. --Lysis 21:50, 25. Sep 2004 (CEST)
Warten wir mal ab, ob die Rspr. das genauso sieht. Ich bitte aber doch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Gegenüberstellung künstlerisch vs. handwerklich irreführend ist. Auch wenn vieles dafür spricht, dass das Bild als einfaches Lichtbild inzwischen gemeinfrei ist, so ist doch die Annahme grundverfehlt, nur künstlerische Darstellungen könnten schutzfähig im Sinne des § 2 UrhG sein. Topographische Landeskarten hat der Bundesgerichtshof als Werke (§ 2 UrhG) bewertet, und da ist der Spielraum für den Kartographen auch recht niedrig. Zugleich bitte ich zu beachten, dass ältere Ansichten über die Schutzfähigkeit von Fotografien als Werke mit Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie von 1993 obsolet sind. --Historiograf 22:16, 25. Sep 2004 (CEST)

Das Bild (ein Buchcover von 1922) ist von mir hochgeladen worden. H.P. Scholz hat die Lizenz in Frage gestellt. Deswegen bitte ich um eine Klärung. Ich persönlich gehe davon aus, dass es gemeinfrei ist, weil:

  • der Urheber des Buchcovers unbekannt ist;
  • das Buchcover 82 Jahre alt ist.

Anders als H.P. Scholz bin ich nicht der Ansicht, dass der 1956 verstorbene Paul Steegemann als Urheber identifiziert werden kann. Er ist lediglich der Verleger. Wenn aber der Urheber nicht bekannt ist, läuft das Copyright 70 Jahre nach dem Erscheinen ab. --Lysis 23:42, 23. Sep 2004 (CEST)

PS: Darüber hinaus ist fraglich, ob es sich überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Bild handelt, da ich die "eigene geistige Leistung" und den künstlerischen Charakter nicht so recht zu erkennen vermag. Es scheint sich eher um eine handwerkliche Leistung zu handeln. --Lysis 23:50, 23. Sep 2004 (CEST)

Achtung Latrinenparolen Könnte bitte jeder, der hier werkelt, aufgrund der ständig auftretenden Urheberrechtsproblematik sich - wie am Kopf dieser Seite vorgeschlagen - vor allen Äußerungen hier intensiv mit der Seite Bildrechte und der dortigen Diskussion vertraut machen? Es darf doch wohl nicht sein, dass hier unwidersprochen verkündet wird, der Urheberrechtsschutz (es gibt in Deutschland kein Copyright, zum 200.000. Male!) laufe 70 Jahre nach Erscheinen ab, wenn der Urheber nicht bekannt ist. Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Das fragliche Buchcover ist nun aber eindeutig kein Lichtbildwerk, sondern ein Werk der bildenden Künste, wozu auch die angewandten Künste zählten. Das Cover existierte vor dem 1.7.1995, bei Anwendung neuen Rechts wäre es möglicherweise gemeinfrei (zu den Voraussetzungen siehe § 66 Abs. 2 UrhG), während nach altem Recht die normale 70jährige Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers (ob dieser nun zu ermitteln ist oder nicht) anzusetzen wäre, womit altes Recht zum Zuge kommt. Da das UrhG auch die kleine Münze schützt und die eindrucksvolle grafische Gestaltung des Covers dieses ja auch zur Aufnahme als Illustration qualifiziert, bestreite ich aufs allerentschiedenste, dass hier lediglich eine handwerkliche Leistung vorliegt. Das Cover ist meines Erachtens supermegaklar ein Werk gemäss § 2 UrhG. Gleichwohl wäre ich gegen das Löschen, da aufgrund des Zeitablaufs das Risiko bei Verwendung vernachlässigbar erscheint. --Historiograf 21:20, 25. Sep 2004 (CEST)

26. September

Datei:Zf-vergleich.png Datei:Paretokurve.pngDatei:B4-v4 180-2.JPG Datei:Alfa Romeo Boxer.jpg Datei:W bocholt.jpg Datei:Epsilons.gifDatei:Goebbels02.jpg Datei:Kalibrierkurve.gif Datei:Wappenkrefeld.png Datei:Kartejudenburg.jpg Datei:Wappenjudenburg.jpg Datei:Artemis-kommunikation.jpg Datei:Plutchik.gif Datei:VertexCoverBeispiel.png Datei:Regular goofy asym.gif Datei:Wappen havixbeck.png Datei:IMG 0363.jpg Datei:Schlossvar104.jpg Datei:Varschlo104.jpg Datei:Hildesheim204.jpg Datei:Hildes102.jpg Datei:Hiheimsilbe104.jpg Datei:Verglathenabosco104.jpg Datei:Varuswikipedia204.jpg Datei:Image Roundworm.jpg Datei:Chlamys islandica small.jpg Datei:Hanseatic league.JPG Datei:Yongle emperor.jpg Datei:Pet2001sw.jpg

Kein Löschantrag, aber was ist damit? Datei:Piktogramm giftig.png -- Breezie 15:43, 26. Sep 2004 (CEST)


Hier sind alle Bilder die ich hochgeladen habe, von denen ich ich die quelle/lizenz nicht mehr nachvollziehen kann. daher bitte löschen.

  • Wappen:

Datei:Luebeck wappen.jpg Datei:Bayern wappen.png Datei:Sachsen wappen.png Datei:Brandenburg wappen.png Datei:Bremerhaven wappen.jpg Datei:Japan wappen.png Datei:Amsterdam flagge.png Datei:Angola Wappen klein.png Datei:Wappen cl.png Datei:Wappen br.png Datei:Wappen vereinigtes koenigreich.jpg

-- pit 16:18, 26. Sep 2004 (CEST)

Bei den Wappen bitte vor dem Löschen erst einmal Ersatz suchen. Es wäre unschön, wenn einige Staaten-Artikel auf einmal ohne Wappen darstehen. Außerdem sind die wenigsten Wappen von Staaten in der Wikipedia GNU FDL konform. Ball flachhalten ;-). --ALE! 19:14, 26. Sep 2004 (CEST)

28. September

Das Logo wird noch oft verwendet, soll ich es wirklich löschen? Sieht doch ganz nett aus... --Raymond 14:41, 7. Okt 2004 (CEST)

29. September

Datei:Prinsenvlag.png Datei:Kamp-Lintfort-Wappen.pngDatei:Norinaga2.jpg Datei:W bilsen.jpg Datei:Tenno priester.jpg Datei:Tecklenb.jpg Datei:Shinto wedding.jpg Datei:Torii u schrein.jpg Datei:Tutsi.jpg Datei:RP-daily sunshine duration Den Helder.png Datei:Mokassin.jpg (gleiches Bild unter anderem Namen) Datei:Wallabee.jpg Datei:Gladius pompeji.jpg Datei:Gladius mainz.jpg Datei:Chlodwig.jpg Datei:StonehengeSunset.jpg Datei:Gouda Waaggebouw.jpg Datei:Wappen-Moers.png Datei:Pyrolive03.jpg Datei:Quebec Flagge.png Datei:AccordOfWinchester.jpg


Diese Bilder wurden vom Benutzer mit dem Hinweis versehen, dass die Lizenz unbekannt ist und der Benutzer es ergänzen soll, sonst wird es gelöscht. Falls ihr die Lizenz der Bilder kennt, ergänzt sie bitte und entfernt die Bilder von hier.

Lizenz bei den hier gelisteten Bildern ergänzt, oder nach oben verschoben

-- Breezie 19:36, 29. Sep 2004 (CEST)

Mal von der Flagge, dem Bild Tiberius und dem Accord von Winchester abgesehen, solltest Du einfach die entsprechende Lizenz "public domain" eintragen und die Bilder entfernen. Ich kann nicht verstehen, warum Du hier immer wieder mit einfachen Scans von gemeinfreien Bildern ankommst. Ich denke das wurde doch hier und an anderer Stelle schon zig Mal diskutiert, dass ein einfacher Scan keine schöpferische Höhe darstellt. Siehe auch Bildrechte#Schutz für Reproduktionen --ALE! 23:32, 29. Sep 2004 (CEST)
Danke für die Info, übrigens könntest Du bei Wikipedia:Bilder ohne Lizenzangabe mithelfen, ich würde es sehr schätzen. schöne grüsse -- Breezie 18:29, 30. Sep 2004 (CEST)
Das Bild von Tiberius habe ich ersetzt und kann weg. --RobertLechner 18:35, 10. Okt 2004 (CEST)

Ich bezweifle, dass es wirklich public domain ist. Please note: some pictures in The Probert Encyclopaedia have been obtained from the public domain in good faith, but may have been released without the copyright holder's permission, while we never knowingly include any copyright images accidents can happen and we cannot guarrantee the status of images you choose to copy. -- LosHawlos 22:33, 29. Sep 2004 (CEST)

Ich habe mehrere Bilder von dieser Quelle in Wikipedia hinzugefügt. Der Grund ist folgender Beitrag bei der Diskussion Bildrechte: Bilrechte Depp und Ryder Wenn also dieses Bild raus muß, dann müssen auch mindestens noch die Bilder von Kevin Costner, Dennis Hopper, Johnny Depp, Winona Ryder und Claire Danes raus. Das wäre echt sehr, sehr schade. Ma-games.de

30. September

Datei:AniDance-TangoArgentino.GIF Wurde in Tango verwendet. Bild ist von der Website http://www.anidance.de, wo es mit Copyright versehen ist (vgl.: http://www.anidance.de/en/he4.htm ). GNU-FDL, selbst erstellt, kann daher nicht sein. --ALE! 09:52, 30. Sep 2004 (CEST)

Zwischendurch: Wer gern unzulässige Bilder suchen möchte, findet unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Public-Domain-Bilderquellen neue Hinweise. Bei den Gemälden blieb gerade ein unproblematisches Angebot übrig. --Historiograf 18:21, 30. Sep 2004 (CEST)

Warum löscht Du denn die Hinweise auf die Museen? Gut, die Bilder von den Gemälden, die von den Museen selbst gemacht werden werden von den Museen als geschützt angesehn. Unter Bildrechte steht aber, dass einfach Reproduktionen nicht geschützt sind. Und selbst wenn, wie soll man bitte denn diese "geschützten" Reproduktionen der Museen von den "gemeinfreien" Reproduktionen der Privatpersonen unterscheiden? --ALE! 09:24, 1. Okt 2004 (CEST)
Begründung auf der Diskussionsseite. zu Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen --Historiograf 15:24, 1. Okt 2004 (CEST)

1. Oktober

  • keine Lizenz, Wappen

Leider keine Lizenz: Datei:Rio-Straßenbahn.jpg Datei:AlterdoChao-Schule.jpg Datei:AlterdoChao-Baum.jpg

Und das hier kann wohl auch nicht so gemeint sein. Das ist Text, kurzer Text. Genauer gesagt, Städtenamen. --Pjacobi 13:29, 9. Okt 2004 (CEST)

Datei:Manaus-Theater.jpg Datei:Max mustermann.jpg Datei:Wappen Landkreis Regensburg.gif Datei:Czestochowa Herb.gif Datei:Radomsko herb.jpg Datei:LageNieuwegein.png Datei:Acropolis athens.jpg Datei:Wappen der stadt oederan.jpg Datei:LarryWall.jpg Datei:Sphinx-Allee.jpg Datei:GrabHieber.jpg Datei:Logomitte.gif Datei:Tallinn.gif -- Breezie 20:12, 30. Sep 2004 (CEST)

Zumindest letzteres ist ein Scherz, oder? Man kann drei weiße und drei blaue Streifen doch nicht wirklich schützen. Ich kann auch gerne jederzeit ein neues Bild erstellen, mit 90 Pixeln sollte man in diesem Fall auskommen.--Pjacobi 13:25, 9. Okt 2004 (CEST)
naja wie die telekom und intel im moment aufzeigen kann man durchaus auch einzelne farben (magenta und gelb) sowie buchstaben (t) oder wörter (inside) schützen! - AssetBurned 20:35, 10. Okt 2004 (CEST)
Im Warenzeichenrecht, aber nicht im Urheberrecht. Das Urheberrecht verlangt immer noch eine schöpferische Leistung, oder? --Pjacobi 21:53, 10. Okt 2004 (CEST)
ich habe in quebec die UN flagge geknips. wenn interesse besteht kann ich das bild (evl auch andere) für die wikipedia aufbereiten.
zu finden [[2]] - cu AssetBurned 20:35, 10. Okt 2004 (CEST)
nicht löschen Besser nicht löschen (außer es gibt gute Alternativbilder): Nach den Angaben auf der Benutzerseite scheine alle Bilder vom User selbst zu stammen. Also fehlt lediglich die Angabe "GNU FDL", wahrscheinlich meinte der Benutzer aber diese Lizenz. --zeno 12:02, 14. Okt 2004 (CEST)

2. Oktober

Datei:Evitaperon.jpg Datei:Evitacrowd.jpg Datei:Stastwappen von voelklingen.jpeg Datei:Rust2.jpg Datei:Gaffelschoner3.jpg Datei:Hassberge coa.jpg Datei:Alland-gemeindewappen.jpg Datei:Hang wald daemmerung.jpg Alle keine Lizenz. -- Breezie 16:27, 2. Okt 2004 (CEST)

Bild:Evitacrowd.jpg: In der englischen und in der deutschen Wikipedia steht "no copyright" ich interpretiere das als public domain. Also nicht löschen.
Kann Herr Graf vielleicht was zur Urheberrechtssituation von Briefmarken sagen? --ALE! 13:07, 3. Okt 2004 (CEST)
Keine Ahnung ob der das kann, ich könnte es vielleicht, aber nicht für alle Länder der Erde. --Historiograf 23:26, 3. Okt 2004 (CEST)
Ja, wie is es? Muss man (normalerweise) fragen, ob man die Briefmarken abbilden darf oder kann man das einfach so machen (vielleicht mit *Muster* drüber?) Wie macht das der Michel-Katalog zum Beispiel (und hunderte andere Kataloge), die deutsche Briefmarken abbilden? Und zu guter letzt: Kennst Du Dich mit dem argentinischen Briefmarken-Urheberrecht aus ;-) --ALE! 09:38, 4. Okt 2004 (CEST)
Antwort wie immer auf der Disk.seite zu Bildrechte --Historiograf 16:56, 4. Okt 2004 (CEST)
@Briefmarke "Evita": Bitte warten! Ich habe eine Email an den Correo Argentinio geschrieben, wobei meine Hoffnungen gering sind, dass dieser Antwortet. Aber warten wir es mal ab. --ALE! 13:53, 7. Okt 2004 (CEST)

3. Oktober

4. Oktober

Für die Jessica Alba Bilder habe ich Quelle und Copyright hier gefunden. Die sind wohl URV. -guety 01:34, 4. Okt 2004 (CEST)

5. Oktober

Was ist Urv? Das sind Screenshots!


  • Datei:IMG 3469.JPG glaub kaum, dass das Bild ne ordentliche Lizenz erhalten kann. [[Benutzer:Darkone|Darkone (¿!)]] 21:06, 5. Okt 2004 (CEST)
    • Ja stimmt. Ich hatte es fälschlicherweise geladen und wollte es eben selbst zur Löschung vorschlagen. Sorry für den Irrtum.--Q'Alex 16:40, 6. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:Klipspringer1.jpeg Leider ohne Lizenz; der hochladende Benutzer in en: hat auf meine Nachfragen zum Bildursprung nicht geantwortet. -- Baldhur 21:30, 5. Okt 2004 (CEST)

6. Oktober

7. Oktober

8. Oktober

  • Datei:F1 logo.png ist nicht nur wahrscheinlich unter deren Copyright sondern ziemlich sicher. -guety 04:04, 8. Okt 2004 (CEST)


  • Datei:200 Kyat.jpg - Fällt nicht unter das Verwertungsrecht des Homepagebetreibers, sorry, habe ich übersehen. Ersetzt durch 200_Kyat(1991).jpg.--Auchwaswisser 13:00, 8. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:50 Baht.jpg - Fällt nicht unter das Verwertungsrecht des Homepagebetreibers, sorry, habe ich übersehen. Ersetzt durch 100_Baht(1994).jpg.--Auchwaswisser 13:00, 8. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:Mozilla ie gr.jpg - wird wohl nicht mehr benötigt, außerdem keine Quelle/Lizenz --Head Diskussion 19:00, 8. Okt 2004 (CEST)
  • wenn es niemand einbaut kann es auch weg. -guety 21:32, 8. Okt 2004 (CEST)

9. Oktober

  • Datei:Britney.jpg - Lizenzangabe mit Verweis auf en:, dort ist das Bild aber nicht mehr auffindbar --Head Diskussion 02:09, 9. Okt 2004 (CEST)
Ich habe Herrn Prof. Momcilo MIljkovic angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Bitte Antwort abwarten, bevor das Bild Datei:TrailOfTears-sm.jpg entgültig gelöscht wird. Er hatte mir ursprünglich sogar angeboten noch mehr Bilder zu zusenden. Ich gehe daher zunächst einmal davon aus, dass er möglicherweise ebso Urheberrechtsanprüche trägt. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, unterstütze ich selbstverständlich den Löschantrag. --Groppe 18:32, 9. Okt 2004 (CEST)
Habe soeben noch die Nachrichtenagentur BETA angeschrieben, um den Sachverhalt zu klären. Warte auf Antwort. --Groppe 18:53, 9. Okt 2004 (CEST)
  • Habe bis heute keine Reaktion erhalten. Weder von Prof. MIljkovic, noch von der Nachrichtenagentur BETA. Demnach scheint keiner der Beiden das Urheberrecht für sich zu beanspruchen. Vielleicht wird noch mal dargelegt, worauf sich die Feststellung bezieht, dass das Bild von der Nachrichtenagentur BETA urheberrechtlich geschützt ist. --Groppe 18:26, 12. Okt 2004 (CEST)

Datei:Pole Vault Sequence 1 small.jpg,Datei:Pole Vault Sequence 2 small.jpg, Datei:Pole Vault Sequence 3 small.jpg, Datei:Pole Vault Sequence 4 small.jpg, Datei:Pole Vault Sequence 5 small.jpg, Datei:Pole Vault Sequence 6 small.jpg, , , , , , - Lizenzangaben in der englischen Wikipedia unzureichend. -- sk 22:15, 9. Okt 2004 (CEST)

Datei:DSC 3100.jpg, Datei:Wapp2.gif und Datei:Kirche lindenhof 238.jpg haben keine Lizenzangaben und auch keine Hinweise zur Herkunft. Es handelt sich aber offensichtlich um Kopien von [4], [5] und [6]. Benutzer:Nippeser wurde unter Benutzer Diskussion:Nippeser benachrichtigt. --Blaite 23:21, 9. Okt 2004 (CEST)

10. Oktober

Die 50-Jahresfrist ist nur bei einfachen Lichtbildern relevant, wobei die meisten Fotos heute als Lichtbildwerke gelten dürften (leider). Mehr siehe Bildrechte und Diskussionsseite --Historiograf 19:30, 11. Okt 2004 (CEST)

11. Oktober

Lizensstatus jetzt ergänzt. Was ist mit Quelle gemeint? Der Name des Fotographen? Adjunga 19:49, 11. Okt 2004 (CEST)

Auch. Mit Quelle wird bei der Bildbeschreibung folgendes gemeint. Wenn Fotograf oder Zeichner bekannt ist, wäre die Information „Wer?“ und „Wann?“ wichtig. Wenn nur eine Website oder Institution bekannt ist, die das Bild unter GNU-FDL lizensiert hat, dann ist halt diese vorhandene Information einzutragen. Sinnvoll ist eine Verweis auf die Genehmigung (Kopie auf der Diskussionseite, o.ä.) oder ein Link auf die Ursprungswebsite, etc. --Blaite 20:01, 11. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:Logo vfb stuttgart.png Es fehlen die Angaben zu allen drei Versionen. Der hochladende Benutzer hat auf einen Eintrag auf seiner Diskussionsseite seit einem Monat nicht reagiert. Zudem wird das Bild von keinem Artikel verwendet. --Boris23 17:55, 11. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:M. Jackson.jpg von [9] -- Robert 19:04, 11. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:K schuma denker.jpg exemplarisch für 2 weitere gleichgelagerte Bilder von Kurt Schumacher. Southpark leugnet auf der Diskussionsseite zu Bildrechte die Zurückweisung des PD-Status. Meines Erachtens handelt es sich bei dem hier zur Löschung vorgeschlagenen Bild um ein Lichtbildwerk (§ 2 UrhG), da es dem Fotografen gelang, die fragende und zweifelnde Haltung des Porträtierten in eindrucksvoller Weise zum Ausdruck zu bringen. Eine solche gekonnte Porträtaufnahme unterscheidet sich merklich von einem handwerklichen Schnappschuss (Lichtbild § 72 UrhG). Die Schutzfrist läuft daher 70 Jahre pma. --Historiograf 19:37, 11. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:WRyder.jpg Bessers bild.--[[Benutzer:Louie|Louie ]] 21:39, 11. Okt 2004 (CEST)
  • , Datei:Kirchw.jpg, Datei:Wuennw5.jpg stammen von [10]. Ich wüsste nicht wie die PD seien könnten. (Alter ist es offensichtlich nicht, Verzicht aufs Urheberrecht is afaik in der Schweiz auch nicht möglich) -guety 22:15, 11. Okt 2004 (CEST)
  • Datei:Struktur Cyclohexan.png ohne lizenz und durch besseres bild ersetzt.--Van Flamm 11:22, 12. Okt 2004 (CEST)

12. Oktober

Eigentlich haben wir doch schöne 4Tilden-Signaturen in der wikipedia(und selbst die haben in einem Artikel nix verloren). Und solche Selbstdarsteller fanden wir schon immer uncool, oder? Auserdem bist du nicht der Autor, den du hast Metadaten nur verändert... also nix für ungut greetz vanGore 11:29, 12. Okt 2004 (CEST)


13. Oktober

Hm, was die Stadt da antwortet ist irrelevant, da wir das Wappen nicht gewerblich verwenden. Was eine Löschung erforderlich macht ist, dass es IMHO eine URV ist. „Aus der Seite http://www.ngw.nl erstellt.“ Es handelt sich um eine Kopie von [11]. Es sind keine Lizenzangaben verhanden. --Blaite 06:47, 13. Okt 2004 (CEST)
Es ist NICHT irrelevant. DU magst ja das Wappen nicht gewerblich verwenden. Aber unter GNU-FDL ist das nicht verboten. Jemand anderes könnte das sehr wohl tun. Ergo sollte es gelöscht werden. --Weiacher Geschichte(n) 12:57, 13. Okt 2004 (CEST)
Öhm, naja. „Unter GNU-FDL ist eine gewerbliche Verwendung nicht verboten.“ – Also GNU-FDL ist eine Lizenz und so eine Lizenz basiert auf Gesetzen. Jetzt stellt sich nur die Frage, auf welchen Gesetzen. :) Das konnte mir bis jetzt noch niemand beantworten.
Für den Fall das GNU-FDL bedeutet, man kann mit dem Bild alles, wirklich alles machen darf, dann könnte eine Gemeinde gar nicht ein Wappen unter GNU-FDL stellen, da sie sich selber das Recht auf alleinige Wappenführung behält. Dann wäre auch die Kategorie:GFDL-Wappen überflüssig.
Das führt mich zur Gemeinfreiheit. Ist ein Wappen, das älter als 70 Jahre + Lebzeit des Erstellers in Jahren :) ist, überhaupt „gemeinfrei“? „Ein Werk gilt als gemeinfrei (engl. public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt.“ Auf Grund dieser Aussage, bebildern wir die GNU-FDL-Wikipedia mit gemeinfreien Bildern und „verkaufen“ dies wieder unter GNU-FDL. Wenn ein uraltes Wappen aber noch von einer Gemeinde geführt wird, kann man das Wappen oder ein Artikel, der dieses Wappen enthält, aber nicht unter GNU-FDL stellen, da GNU-FDL ja „alles“ erlaubt, oder?
PS: Ich ging eigentlich davon aus, dass die Gemeinde mit „Verwendung des Wappens für gewerbliche Zwecke“ einfach nur „führen“ meinte und nicht etwa „abbilden des Wappens und diese Abbildung verkaufen“. Naja, das ist der Knackpunkt in diesem speziellen Fall. Da würde nur differenziertes Nachfragen helfen. Gruß. --Blaite 15:23, 13. Okt 2004 (CEST)
Klar, es gibt die Hydra: immer wenn man einen Kopf abgeschlagen hat, wachsen 2 neue, weil irgendwelche Leute es nicht raffen, sich mal klarzumachen, was nicht nur unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen (+Archiv) schon immer wieder und auch hier und auf hundert anderen Diskussionsseiten durchgekaut wurde. GNU FDL bezieht sich auf die in einen Text oder ein Bild eingebrachte EIGENE Leistung und zwar hinsichtlich des Urheberrechts (nicht des Patentrechts, nicht des Markenrechts usw.). GNU FDL ist ein Lizenzvertrag, der das Urheberrecht nicht aufhebt, sondern bestimmte Nutzungen erlaubt. Er regelt nicht andere Verwendungsbeschränkungen etwa aus dem Namensrecht oder aus dem Recht des "Führens" von Wappen als Hoheitszeichen (Führen ungleich Abbilden in einer Weise, die den Schluss nicht nahelegt, es sei das EIGENE Wappen) oder aus dem Recht am eigenen Bild oder aus welchem Recht auch immer. Das einzelne PD-Bild darf natürlich nicht als GNU FDL Bild bezeichnet werden, aber eine aufgrund der amtlichen Wappenbeschreibung gefertigte konkrete Gestaltung könnte natürlich unter GNU FDL gestellt werden, soweit sie urheberrechtlich geschützt ist. Wenn aber eine Tageszeitung sich das Wappen kommerziell in einer Weise zu eigen macht, dass der Eindruck entsteht, die Stadt habe das erlaubt, dann haben nicht wir das Problem, sondern die Tageszeitung, denn ihre Nutzung ist nach GNU FDL gestattet, soweit die Regeln eingehalten werden, aber eben nicht nach Namens- und Wappenrecht. Äpfel und Birnen. Wenn jemand ein Bild aus der Wikipedia z.B. eines Filmstars auf ein T-Shirt druckt, dann kann der Filmstar ggf. gegen die kommerzielle Nutzung als Werbung vorgehen, aber das hat nichts mit dem Urheberrecht und der GNU FDL zu tun. Aber vergebliche Liebesmüh. So stell ich mir die Hölle vor: immer wieder das Gleiche erklären zu müssen. --Historiograf 23:41, 14. Okt 2004 (CEST)


  • Datei:Judo wiki.jpg Englischer Benutzer reagiert nicht auf Anfrage. Daher denke ich löschen (es ist schon seit dem 22.8.04 in der Wikipedia) --[[Benutzer:Jcornelius|Jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius]] 11:26, 13. Okt 2004 (CEST)

14. Oktober

15. Oktober

  • Datei:Ffranco.jpg - URV vermutet, auch in der englischen und spanischen WP keine ausreichenden Informationen zur Quelle gefunden. --zeno 13:08, 15. Okt 2004 (CEST)

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