Arbeitsgemeinschaft
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ARGE ist neben AG eine Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft.
Im Wirtschaftsleben handelt es sich dabei meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft).
In Deutschland können bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II), Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als ARGE bezeichnet werden. Rechtgrundlage dazu bildet § 44 b des SGB II.
An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten - Abkürzung: AG.