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Sächsische Landesmedienanstalt

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Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist die Landesmedienanstalt und Aufsichtsbehörde für das Bundesland Sachsen. Sie hat Ihren Sitz in Leipzig. Der Geschäftsführer der Zulassungsbehörde für privaten Hörfunk und privates Fernsehen ist Martin Deitenbeck. Die Anschrift lautet: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), Ferdinand-Lassalle-Straße 2, 04109 Leipzig.

Zuvor saß die SLM in Dresden. Die Organe der SLM sind der Medienrat und die Versammlung der SLM.

Der Medienrat besteht aus fünf Sachverständigen, die aufgrund ihrer Kompetenz und Sachkunde vom Sächsischen Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gewählt werden. Es beträgt eine Amtszeit 6 Jahre. Der Medienrat ist das zentrale Entscheidungsorgan der Anstalt. Der Präsident des Medienrates heißt Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Vizepräsident des Medienrates ist Dr. Uwe Grüning.

Der Versammlung gehören zurzeit 33 Mitglieder an, die von der Staatsre­gierung, der Landtagsfraktion sowie gesellschaftlich wichtigsten Organisationen in Sachsen entsandt werden. Die Versammlung nimmt gegenüber dem Medienrat Initiativrechte wahr.

Gegründet wurde die SLM im Jahre 1991 in Dresden. Die Rechtsgrundlage für die SLM ist das Sächsische Privatrundfunkgesetz (SächsPRG).