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Hoher Kommissar (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Hoher Kommissar ist die Amtsbezeichnung der höchsten Vertreter der Siegermächte in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Hohen Kommissare lösten die Militärgouverneure ab und verfügten nach dem Besatzungsstatut über Alliierte Kontrollrechte. Die Hochkommissare waren:


Siehe auch