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Gnade (Recht)

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Unter Gnade versteht man generell die geschenkhafte Zuwendung einer Person an eine andere, die sich in personalen Akten, aber auch in der Form einer von der Person verschiedenen Gabe ausdrücken kann.

Im theologischen Sinn wird mit Gnade der freie und unverdienbare Hulderweis Gottes gegenüber den Menschen bezeichnet. Gnade will freilich auch angenommen werden. Geschieht dies, so wandelt diese nach katholischem Verständnis den Menschen um: sie rechtfertigt und heiligt ihn. Gemäß dem klassisch reformatorischen Verständnis wird die Gnade Christi dem Sünder bloß angerechnet, ohne ihn innerlich zu erneuern und zu heiligen.

Wichtig sind die Unterscheidungen von ungeschaffener Gnade (d.i. Gott selbst in seiner Liebe) und geschaffener Gnade (d.i. der Mensch in der Weise, wie Gottes Zuwendung an ihm wirksam wird). Die heiligmachende Gnade erneuert den Menschen in grundlegender Weise (erstmals und grundlegend durch die Taufe), die helfende Gnade erleuchtet den Verstand und stärkt den Willen, Gott und den Nächsten zu lieben.

Die Gnadenlehre bezeichnet man heute oft als Theologische Anthropologie.