Eigenschutz
Wer Zeuge eines Unfalls wird, ist verpflichtet zu helfen. Der erste Schritt der sogenannten Rettungskette ist dabei Absichern und Eigenschutz. Die Unfallstelle muss abgesichert werden, damit keine Folgeunfälle passieren können; der Helfer muss außerdem auf seine eigene Sicherheit achten und soll sich nicht in Gefahr bringen.
Der Ersthelfer geht dabei nach dem folgenden Schema vor:
- Erkennen - das Überhaupt ein Notfall vorliegt
- Überlegen - welche Gefahren drohen dem Verunfallten/Erkrankten oder dem Helfer
- Handeln - entsprechend der Situation
Beispiel Autobahn: Erste Maßnahme für einen Autofahrer ist vorsichtiges Anhalten auf dem Standstreifen und Einschalten der Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeugs. Mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle muss anschließend das Warndreieck aufgestellt werden. Dabei muss – besonders auf der Autobahn – darauf geachtet werden, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
Beispiel Elektrounfall: Bei Unfällen mit elektrischem Strom ist zuerst die Stromzufuhr zu unterbrechen (Sicherung raus, Stecker ziehen oder Gerät ausschalten) bevor mit der Versorgung des Patienten begonnen werden kann.
Erst nach Absichern der Unfallstelle sollen lebensrettende Sofortmaßnahmen, Absetzen des Notrufes und die weiteren Maßnahmen der Rettungskette stehen.
Siehe auch: