Zum Inhalt springen

Schwarz-Rot-Gold

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. September 2003 um 00:35 Uhr durch Gail~dewiki (Diskussion | Beiträge) (Rechtschreibung korrigiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Schwarz-Rot-Gold sind die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland (§22 Grundgesetz).

Geschichte

In der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deuscher Nation gab es keine Nationalfarben, als kaiserliche Farben wurden Schwarz und Gold verwendet, die in Österreich bis 1918 verwendet wurden.

In den Befreiungskriegen trugen die Angehörigen des Lützowschen Freikorps schwarz gefärbte Zivilröcke mit roten Vorstößen und goldenen Knöpfen. Aus diesen Farben entwickelte sich dann die Farben der Burschenschaften, deren Angehörige vielfach in eben diesem Freikorps gekämpft hatten. (Außerdem war dieses Freikorps ungemein populär, "Lützows wilde verwegene Jagd".)

Nach dem Hambacher Fest 1832 hatte sich allgemein die Ansicht durchgesetzt, dass dies die deutschen Farben seien. Vielfach wurden sie auch als die alten Reichsfarben angesehen, da der alte Reichsadler alle drei Farben trug.

1848 erklärte der Bundestag in Frankfurt a. M. Schwarz-Rot-Gold zu den Bundesfarben.

Der Norddeutsche Bund bildete seine Flagge allerdings aus der des größten Bundesstaates, Preußen, Schwarz-Weiß und der des kleinsten, Hamburg, Weiß-Rot. Diese Flagge wurde 1871 auch als Reichsflagge übernommen. Erst 1918 wurde Schwarz-Rot-Gold die Farbe der Republik, allerdings wurde als Handelsflagge weiterhin Schwarz-Weiß-Rot mit Schwarz-Rot-Gold im linken oberen Eck geführt.