Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum bezieht sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte. Dabei werden jedem außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer Verbote bezüglich Verwendung, Nachahmung oder Kopie auferlegt.
Von Kritikern wird der aus dem US-amerikanischen übersetzte Begriff Geistiges Eigentum (engl.: Intellectual Property), der von der WIPO geprägt wurde, als irreführende Propaganda angesehen, weshalb von ihnen der Begriff immaterielle Monopolrechte verwendet wird.
Folgende sehr unterschiedliche Rechte kann man unter geistigem Eigentum vereinen:
- Urheberrecht, das dem Besitzer u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
- Patente, die dem Besither ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
- Handelsmarken, -namen oder Phrasen, die zur eindeutigen Identifikation von Produkten durch Konsumenten eingesetzt werden.
- Geschäftsgeheimnisse, bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa aufgrund eines Vertrages, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.
Diese Rechte oder sich daraus ergebende Rechte, die teilweise durch Gesetze und internationale Abkommen geschützt sind, werden in der Regel lizenziert, manchmal auch auf andere Weise weitergegeben, was den Vorgängen Verkauf, Vermietung oder in manchen Ländern sogar Erbe nahekommt. Typischerweise unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.
siehe auch: immaterielle Monopolrechte, TRIPS