Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Vorlage:Wappen-PD-LV
In der Vorlage:Wappen-PD-LV habe ich nun das lettische Gesetz über Urheberrecht zum lettischen Wortlaut verlinkt. --Exxu 12:45, 21. Feb. 2007 (CET)
Nach luxemburgischen Recht scheint es keine gesetzliche "Freigabe" für Wappen zu geben (entspechend unserem § 5). URV? Auch Kontakt zur luxemburgischen Wikipedia brachte nix. Frage ist: Behandeln wir ausländische Wappen nach unserem § 5? Das machen wir aber auch nicht bei den CH und AT Wappen und den PD-US-Gob-Bildern... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:01, 22. Feb. 2007 (CET)
- In der Vorlage steht, dass kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist, ausser bei Fällen welche vom Gesetz und Reglementen vorgesehen sind. Wie darf ich das verstehen? Eigentlich ist damit die kommerzielle Nutzung ja verboten, oder? Damit wäre das sowieso nicht Wikipedia-konform. -- ChaDDy ?! +/- 20:04, 22. Feb. 2007 (CET)
- Da wir das Wappen aber nicht füren soll das was anderes sein (was ich nie verstanden habe, da ja auch die kommerzielle einfache darstellung verboten zu sien scheint). Jedenfalls liegt nach lux-recht keine freigabe vor.... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:06, 22. Feb. 2007 (CET)
- Wappenfragen beantwortet prinzipiell Steschke... --RalfR 20:41, 22. Feb. 2007 (CET)
- Wie bei A und CH sollten wir auch bei LUX verfahren und Wappen in der .de nutzen können. --ST ○ 20:49, 22. Feb. 2007 (CET)
- Obwohl die kommerzielle Nutzung verboten ist? -- ChaDDy ?! +/- 21:49, 22. Feb. 2007 (CET)
- Die Frage ist doch, ob Wappen nicht eher wie Logos einzustufen sind. Historisch sind es mindestens die Vorgänger der heutigen Logos: Erkennungssymbole. Entsprechend müssten Wappen daher als Gebrauchsgrafiken einzustufen sein. Histo, was meinst du? --ST ○ 21:57, 22. Feb. 2007 (CET)
- Das trifft dann aber auch nur auf die Wappen zu, die keine, bzw. geringe Schöpfungshöhe haben. Gut, die meisten Wappen fallen in diese Kategorie. Ich würde aber nicht grundsätzlich alle Wappen freigeben. -- ChaDDy ?! +/- 21:59, 22. Feb. 2007 (CET)
- Ich könnte mich damit anfreunden. Kommerzielle Nutzung ist auch für deutsche Wappen aus dem Namensrecht heraus verboten. Es gibt eine Reihe von Urteilen zur kommerziellen Nutzung von Uni-Wappen auf T-Shirts etc., die alle nicht zulässig sind. Das betrifft aber nicht uns, da wir - meine alte Leier - die Wappen nicht nutzen (führen), sondern lediglich darstellen. --ST ○ 22:05, 22. Feb. 2007 (CET)
- Das trifft dann aber auch nur auf die Wappen zu, die keine, bzw. geringe Schöpfungshöhe haben. Gut, die meisten Wappen fallen in diese Kategorie. Ich würde aber nicht grundsätzlich alle Wappen freigeben. -- ChaDDy ?! +/- 21:59, 22. Feb. 2007 (CET)
- Die Frage ist doch, ob Wappen nicht eher wie Logos einzustufen sind. Historisch sind es mindestens die Vorgänger der heutigen Logos: Erkennungssymbole. Entsprechend müssten Wappen daher als Gebrauchsgrafiken einzustufen sein. Histo, was meinst du? --ST ○ 21:57, 22. Feb. 2007 (CET)
- Obwohl die kommerzielle Nutzung verboten ist? -- ChaDDy ?! +/- 21:49, 22. Feb. 2007 (CET)
- Wie bei A und CH sollten wir auch bei LUX verfahren und Wappen in der .de nutzen können. --ST ○ 20:49, 22. Feb. 2007 (CET)
- Wappenfragen beantwortet prinzipiell Steschke... --RalfR 20:41, 22. Feb. 2007 (CET)
- Da wir das Wappen aber nicht füren soll das was anderes sein (was ich nie verstanden habe, da ja auch die kommerzielle einfache darstellung verboten zu sien scheint). Jedenfalls liegt nach lux-recht keine freigabe vor.... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:06, 22. Feb. 2007 (CET)
Also...um das ganze mal etwas konkreter zu machen: Nach luxemburgischen Recht scheint es keine "Freigabe" zu geben. Frage ist jetzt: Wenden wir deutsches Recht an? Ferner würde ich mal anregen, dass wir mal zu einer Klärung von Vorlage:Wappen-CH und Vorlage:Wappen-AT kommen... // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:07, 22. Feb. 2007 (CET)
PS: Da ja jetzt einige da sind würde ich vorschlagen, wir treffen uns im Chat um nervige BKs zu vermeiden?
- Ich muss hier ständig wieder vom Rechner weg. Chat geht gerade nicht. Außerdem ist es ja auch gut, wenn wir die Überlegungen hier dokumentieren. --ST ○ 22:12, 22. Feb. 2007 (CET)
okäse. // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:18, 22. Feb. 2007 (CET)
Ich würde auch bei AT und CH mit der Schöpfungshöhe argumentieren (also deutschem Recht). Die Wappen, die keine haben (werden wohl die meisten sein) dürfen hochgeladen werden (bzw. bleiben), die übrigen mit Schöpfungshöhe müssen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 23:06, 22. Feb. 2007 (CET)
Da kommt aber z.B. noch mehr hin zu (einige Wappen sind PD-alt). Naja....andere Meinungen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 14:54, 23. Feb. 2007 (CET)
- Stimmt, PD-alt habe ich noch vergessen. -- ChaDDy ?! +/- 21:21, 23. Feb. 2007 (CET)
Wir sollten ausländische und inländische Wappen gleichbehandeln und hier zeigen (nicht: führen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:39, 24. Feb. 2007 (CET)
- Und dabei gegen das Recht, aus dem das Wappen kommt, verstoßen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 10:16, 24. Feb. 2007 (CET)
- Ums klar zu sagen: Indem wir das Bild hier zeigen, machen wir in den USA Gebrauch vom fair use, in Deutschland ggf. vom Zitatrecht oder § 5 UrhG, in Luxemburg vom Recht, das Bild nichtkommerziell zu präsentieren. Also begehen wir schon mal gar keine URV, das sollte man sich immer wieder mal klarmachen. Wenn wir belgische oder französische moderne Architektur hier zulassen (Panoramafreiheit) verstoßen wir auch gegen das Recht des Ursprungslands. So what? Ich denke nicht, dass da für UNS und unsere Klone bzw. Offline-DVDs usw. ein Risiko besteht, "redaktionelle" Verwendungen sind wohl in allen Rechtsordnungen möglich. Ich habe auch noch nie gehört, dass der Brockhaus oder irgendein gedrucktes Nachschlagewerk bei Wappen Probleme bekommen hat. Also was soll dieser mieser Fundamentalismus? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:06, 24. Feb. 2007 (CET)
- Ich habe mal den Schricker (1) gefragt, der sagt: "§ 5 ist demzufolge auch anzuwenden, wenn der schutz ausländischer amtlicher Werke in Deutschland zu beurteilen ist" Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64. Daraus leite ich mal ab, dass wir eigentlich eine einzige Vorlage für amtliche Werke nach deutschem Recht brauchen würden, da die Formulierung des § 5 ja allgemein und nicht spezifisch auf deutsche amtliche Werke ausgelegt ist. Was sagt ihr dazu? // Forrester Die Lizenzvorlagen 11:27, 25. Feb. 2007 (CET)
- Ist sinnvoll, man sollte in dieser Vorlage PD-Hoheitszeichen einen Warnhinweis mit einem Link zu einer Sammlung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften einbaun --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:34, 25. Feb. 2007 (CET)
Nun ja....eig. existiert eine solche Vorlage ja schon: Vorlage:Bild-PD-DE. Man müsste da jetzt nur noch ein bisschen verändern, was aber nicht das Problem sein wird. 2 Fragen sind allerdings noch zu klären:
- Würden unter diese Vorlage auch Wappen-AT und Wappen-CH fallen? (Steschke?)
- Zählen Wappen überhaupt zu den amtliches Werken des § 5: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung des Abs. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstige künstlerisch gestaltete Hoheitzeichen [...]. Auch eine Anwendung des Abs. 1 auf solche Gegenstände scheidet aus [...]" --Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64 // Forrester Die Lizenzvorlagen 14:14, 25. Feb. 2007 (CET)
- Ad 2) Die Urheberrechtskammer am LG-München (AZ 21 S 20861/86) sieht das anders. Schricker ist mir da erst mal egal. --ST ○ 18:09, 25. Feb. 2007 (CET)
- Gut. Wie wollen wir dann die AT/CH-Wappen behandeln? Nach § 5 als (ausländische) amtliche Werke auffassen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 19:17, 25. Feb. 2007 (CET)
In der dritten Schricker-Auflage hat sich nichts geändert. AT/CH ausländische amtliche Werke, ja. Das OLG Karlsruhe wies am 18.10.1933 die Klage eines Grafikers, der das badische Staatswappen entworfen hatte, zurück. In der Berufungsbegründung hatte es geheissen: "Nach dem Urteil des Landgerichts soll die Reichsdruckerei nicht einmal das Wappen des badischen Staates abdrucken dürfen und einem Privatmann das Urheberrecht am badischen Staatswappen zustehen und der badische Staat nur eine Lizenz an seinem eigenen Wappen haben. Eine solche Ansicht ist unerträglich" (zit. nach: Bild und Geschichte, 1997, 339). Auch wenn aus dem Urteil möglicherweise nicht hervorgeht, dass das Wappen ein amtliches Werk ist (liegt mir nicht vor), so ist diese Konsequenz aus praktischer Sicht ganz unausweichlich, da es nicht auf den individuell geschlossenen Vertrag zwischen Wappenentwerfer und Gebietskörperschaft ankommen kann. Eine gesetzliche Vermutung, dass bei Wappen die Gebietskörperschaft ausschließliche Nutzungsrechte erhält, existiert nicht. Die Schranke der unbekannten Nutzungsart § 31 IV, die bei geschützten Wappen vor ca. 1995 eine Onlinenutzung ohne Zustimmung des Urhebers ausschließt, lässt sich nur mit unzuträglicher Akrobatik (Anbietungspflicht des Urhebers oder seiner Erben) überwinden, zumal Wappenentwerfer in der Regel nicht aufgrund arbeitsrechtlicher Verträge agieren. Gemäß der allgemeinen Zweckübertragungsregel verbleiben soviele Rechte beim Urheber wie möglich. Ein urheberrechtlicher Schutz ist auch nicht erforderlich, da namensrechtliche und öffentlichrechtliche Vorschriften die WappenFÜHRUNG hinreichend reglementieren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:32, 25. Feb. 2007 (CET)
- Nun....mehrere Möglichkeiten: Entweder meine sprachliche Kompetenz wurde von mir bisher stark überschätzt, es ist einfach zu spät oder du drückst dich nicht klar genug aus. Sprich: Ich sehe keine konkrete Position zu unserem Problem, wie mit CH/AT-Wappen umzugehen ist... // Forrester Die Lizenzvorlagen 23:19, 25. Feb. 2007 (CET)
Würde mich interessieren welches konkretes Problem besteht und welches Luxemburger Gesetz eine veröffentlischung Luxemburger Wappen (gehe mal davon aus es handelt sich um nationale, grossherzoglische und kommunale Wappen, historische dürften ja überhaupt kein Problem sein) auf der deutschen Wikipedia verbieten sollte? Ansonsten wäre es interessant zu wissen wen ihr dann auf der luxemburgischen wikpedia kontaktiert haben wollt? Spanish Inquisition, der die meisten Wappen zusammengsetzt hat ist zurzeit unereichbar... Übrigens gibt es jetzt ein grösseres Problem da zwei <Personen> übers Wochenende die Lizenzen aller Luxemburger Wappen gelöscht haben und deren rechtlisches Statut (Uhrheberrecht) nun nicht mehr klar ist.
Ansonsten schaue ich jeden Tag ein zweimal auf die deutsche Wikipedia, habe ja jetzt diese Seite unter beobachtung, kann also auf Fragen eingehen wenn nötig.--Caranorn 13:09, 26. Feb. 2007 (CET) Edit, als beleidigend zu interpretierendes Wort entfernt und durch <Personen> ersetzt.--Caranorn 22:33, 26. Feb. 2007 (CET)
- Lass diese Beleidigungen. Auf Commons wurde von mehreren Personen dargelegt, dass diese Lizenzierungen nicht haltbar sind. --Polarlys 17:32, 26. Feb. 2007 (CET)
- Genauer gesagt sind zwei Personen (du der du die Lizenzen unsachgemäss entfernt hast (diese Wappen haben nun keine gültige Lizenzangabe und können somit gelöscht werden), und Rtc der dir grünes Licht für deine Änderungen gegeben hat) der Meinung dass Wappen prinzipiel nicht unters Uhrheberrecht fallen. Mindestens fünf, vieleicht sogar sechs andere (ich natürlich einbezogen) sind anderer Meinung (das heisst sie haben sich auf Commons geäussert, andere haben sich schon verwundert andererorts gemeldet). Ansonsten gebe ich dir Recht was meine Wortwahl angeht für die ich mich dann auch Entschuldige.--Caranorn 22:33, 26. Feb. 2007 (CET)
- Ah sorry! Hier ist commons.wikimedia und nicht de.wikipedia...SORRY...hab mich im wiki geirrt. Soll heißen: HALLO? Hier geht es nicht um die Conmmons. Es ist schon schwer genug, dass wir hier zu nem Ergebnis kommen... // Forrester 22:42, 26. Feb. 2007 (CET)
- Es hängt aber schon zusammen;-). Aber die eigentliche Diskussion wird effektiv dort geführt.--Caranorn 22:58, 26. Feb. 2007 (CET)
Ein kleiner Einschub, weil hier bereits mehrmals das Wappenrecht in ÖSterreich angesprochen wurde. Auf den Commons steht eine Lizenz vor der Löschung, die mit hunderten österreichischen Wappen verknüpft sind. Die weitere Vorgehensweise ist nicht geklärt. Falls keine Alternativlizenz gefunden wird, werden die Wappen vermutlich gelöscht, d.h. hunderte Ortsartikel von Österreich würden ihr Wappen verlieren. Irgenwelche Vorschläge, um hier eine gute Lösung zu finden? --Geiserich77 13:24, 26. Feb. 2007 (CET)
Hab mir jetzt noch einmal das Gesetz aus der hier diskutierten Vorlage angesehen. Es betrifft nur die Staatlischen Symbole. Das heisst es betrifft nur ein einziges Wappen in drei Varianten (kleines, mittleres und grosses Wappen), ansonsten betrifft es die Nationalflagge, die Schifffahrtsflagge, sowie die erste und letzte Strofe der National Hymne. Andere Wappen wie z.b. die grossherzoglischen [1] oder die der Gemeinden fallen nicht unter dieses Gesetz sind jedoch durch andere Gesetze festgelegt und geschützt.--Caranorn 00:04, 27. Feb. 2007 (CET)
Gut. Dann mache ich jetzt folgenden Vorschlag, damit das jetzt ein Ende findet...: Ich ersetze die Vorlageneinbindungen der folgendne Vorlagen mit Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk oder Vorlage:Bild-PD-DE (was meint ihr?):
- Vorlage:Wappen-CH
- Vorlage:Wappen-AT
- Vorlage:Wappen-PD-DE
- Vorlage:Wappen-PD-LUX
- Vorlage:Wappen-PD-LV
- Vorlage:Wappen-PD-PL
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Forrester (Diskussion • Beiträge) -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 27. Feb. 2007 (CET))
- in meinen Augen wäre Bild-PD-DE ok. Nur sind wir die deutschsprachige WP, nicht die deutsche. Also ist die deutsche Gesetzeslage nicht allein ausshlaggebend. Diese Frage sollte abschließend Steschke entscheiden und dann ab ins Archiv. --RalfR 14:59, 27. Feb. 2007 (CET)
- Ich könnte mich auch mit diesem Vorschlag anfreunden, zumal die meisten Wappen sowieso wegen geringer Schöpfungshöhe PD wären. Da wir hier in de traditionell uns eigentlich immer auf das deutsche Recht stützen (und nicht etwa auf das schweizer oder österreicher, obwohl das eigentlich auch dazu gehört), brauchen wir in diesem Fall keine Ausnahme machen. Die Vorlage:Bild-PD-DE genügt imho übrigens, da brauchen wir eigentlich keine neue Vorlage. -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 27. Feb. 2007 (CET)
Ist sinnvoll, man sollte in dieser Vorlage PD-Hoheitszeichen einen Warnhinweis mit einem Link zu einer Sammlung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften einbaun schrieb ich oben. Der allgemeine PD-Baustein genügt nicht, wir müssen unsere Nutzer deutlich warnen und zwar unter Bezugnahme auf differenzierte nationale Hoheitszeichen-Regelungen. Das heisst nicht, dass wir für jedes Land einen Baustein brauchen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:57, 27. Feb. 2007 (CET)
- Ich hatte nicht vor, eine neue Vorlage zu erstellen: Die bisherige Vorlage:Bild-PD-DE wäre nur unter der neuen Nutzung sinnvoller als Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk (macht Sinn, weil wir es immer wie folgt aufgebaut haben: Bild-Rechtlicher Status-Warum dieser rechtliche Status?). Histo, was meinst du mit PD-Hoheitszeichen? Wohl Vorlage:Wappenrecht? Die würde ich hinzufügen (per bot), was dann letztlich bedeuten würde: Vorlage:Wappen-PD-DE (oder was anderes, s.o.) = Vorlage:Wappenrecht + Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk. Ist das so ok? (dann lass ich den bot laufen) // Forrester 19:33, 27. Feb. 2007 (CET)
- Wie schauts aus auf den Commons. Kann man dort auch einen Bot drüberlaufen lassen (soweit das hier geklärt wurde) oder gilt dort anderes? --Geiserich77 19:59, 27. Feb. 2007 (CET)
- Auf den Commons gilt nicht deutsches Recht. Dort kann man nicht das deutsche Recht anwenden. Deshalb gilt das Ergebnis dieser Diskussion nur für de. -- ChaDDy ?! +/- 20:14, 27. Feb. 2007 (CET)
- Ich hoffe das ist das letzte mal, dass ich in dieser Diskussion den Begriff "Commons" höhre. Außerdem finde ich es schrecklich, dass einige Leute meinen mit "soweit das hier geklärt wurde" anzukommen, wenn wir gerade dabei sind das zu klären und wir noch nichts erreicht haben. So bitte nicht. // Forrester 20:22, 27. Feb. 2007 (CET)
- Vielleicht hätte ich schreiben sollen, "soweit das hier geklärt werden kann". Ist aber noch kein Grund patzig zu reagieren, nur wenn ich eine Frage stelle. --Geiserich77 20:46, 27. Feb. 2007 (CET)
- Sorry und Ende jetzt damit bitte. // Forrester 22:04, 27. Feb. 2007 (CET)
- Vielleicht hätte ich schreiben sollen, "soweit das hier geklärt werden kann". Ist aber noch kein Grund patzig zu reagieren, nur wenn ich eine Frage stelle. --Geiserich77 20:46, 27. Feb. 2007 (CET)
- Ich hoffe das ist das letzte mal, dass ich in dieser Diskussion den Begriff "Commons" höhre. Außerdem finde ich es schrecklich, dass einige Leute meinen mit "soweit das hier geklärt wurde" anzukommen, wenn wir gerade dabei sind das zu klären und wir noch nichts erreicht haben. So bitte nicht. // Forrester 20:22, 27. Feb. 2007 (CET)
In diesem Fall gilt deutsches Recht nur wenn die Bilder auch in Deutschland kreiert werden (Zeichner in Deutschland tätig ist) und kein grundlegender Schutz auf Luxemburger Wappen besteht (ausser dem tragen ist dies nicht der Fall). Kopieren der Bilder wie sie z.b. im Luxemburger Armorial A veröffentlicht wurden fällt auch eindeutig unter Luxemburger Recht was hier noch gar nicht geklärt ist (deutsche Rechtsprechung ist irrelevant, die einzigen Ausländische, oder übernationale Rechtsprechungen die von Bedeutung sein könnten wären der Europäischer Gerichtshof, Belgien (luxemburgisches Recht ist vom belgischen deriviert) oder Frankreich (luxemburgisches und belgisches Recht wiederum beruhen auf französischen Rechtsprinzipien). Ansonsten ist der letzte Satz von Geiserich77 schon passend. "Soweit das hier geklärt werden kann". Endgültige Rechssicherheit kann es nicht geben da sie von der individualen Situation (unter anderem Wohnort) abhängt.--Caranorn 21:42, 27. Feb. 2007 (CET)
Wenn du die Güte hättest dich auf WP:BR zu informieren, dann wüsstest du, was du für einen Unsinn schreibst. In jedem EU-Mitgliedsland gilt das jeweilige Recht. Die de WP wird in Luxemburg abgerufen, also gilt dort luxemburgisches Recht. Ein deutscher Architekt kann ohne weiteres in Belgien wg. Panoramafreiheit klagen. Wir richten uns hier nach deutschem Recht (das im wesentlichen mit dem von CH/AT übereinstimmt), weil das eine vernünftige Entscheidung ist. Und von daher ist es absolut wurscht, wie in Luxemburg die Rechstlage ist. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:28, 27. Feb. 2007 (CET)
- 1) Die deutsch sprachige Wikipedia ist rechtlich gesehen in den USA, nach deinem Argument also müsste US Recht gelten. 2) Sind Uhrheberechtsfragen auf dem Gesetz des Wohnorts des Authors basiert. Wenn also jemand zu diesem Thema die Wappen in Deutschland zeichnet fällt es effektiv unter deutsches Recht, aber eben nur in dem Fall. 3) Klagen gegen Uhrheberrechtvestösse sollen Effektiv im Land des veröffentlischers (der verstösst) eingereicht werden, das müsste aber dann nach dem Recht des Wohnorts des Authors (siehe 1)) sein. 4) Wie das im einzelnen gehen soll kann ich mir schwer vorstellen, halt ein Problem der Globalisierung die in diesen Gesetzen nicht ganz berücksichtigt wurde. 5) Schlussendlich ist es also keine Frage des Abrufens einer Seite, sondern eine des Wohnortes des Authors und des rechtlichen Sitzes des Veröffentlischers.--Caranorn 14:54, 28. Feb. 2007 (CET)
Unsinn bleibt Unsinn. Es gilt nicht das Recht des Wohnort des Autors. Vielleicht solltest du jemand bitten, deine Ausführungen ins Deutsche zu übersetzen, bevor du hier subtile Rechtsfragen erörterst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:40, 1. Mär. 2007 (CET)
- Verstehe ich dich richtig du behauptest mein Deutsch wäre unzureichend um diese Probleme zu erörtern und falls notwendig aus dem französischen zu Übersetzen? Zu deiner Information, der durchschnitts Luxemburger ist zweisprachig, ab etwa der 8. (gehe mal davon aus dass ihr durchnummeriert, ca. 13 Jahre alter) wird dann auch englisch gelernt so dass bei Schulabluss fast jeder drei Sprachen beherrscht (hier rechne ich Luxemburgisch nicht ein da ich es als wenig mehr als einen Dialekt ansehe). Ich würde dir daher eher raten einen Übersetzer zu suchen da du scheinbar die Luxemburger Gesetzgebung nicht gelesen hast oder nicht lesen kannst. Ansonsten würde ich dich doch sehr bitten diese Kindergarten artige Beleidigungsversuche zu lasse.--Caranorn 14:03, 1. Mär. 2007 (CET)
- Nun...anscheinend bist du der deutschen Sprache wirklich nicht mächtig. Lies dir bitte nochmal die Überschrift durch und dann deinen letzten Beitrag. Ich will jetzt endlich mal klare Worte, bitte: Was ist noch zu tun??? // Forrester 13:57, 2. Mär. 2007 (CET)
- Effektiv scheinen wir hier zwei verschiedene Sprachen zu sprechen. Die Überschrift lautet Vorlage:Wappen-PD-LUX. Das darin angegebene Gesetz betrifft genau drei Wappen und nicht alle amtlischen Wappen (Gemeinde Wappen und Grossherzoglische Wappen) Luxemburgs. Die Vorlage ist also so nicht nutzbar. Bis jetzt weiss ich jedoch immer noch nicht wo das Problem liegt, für jedes dieser Amtlischen Wappen besteht schon sein Monaten ein Bild (auf Commons, kann aber unter Lizenz Berücksichtigung auch auf die deutsch sprachige Wikipedia hochgeladen werden) (seit einigen Tagen besteht zu den Lizenzen ein Streit auf Commons der schon weiter oben gennant wurde, er beruht aber auf der allgemeinen Frage ob Bilder von Wappen unter Uhrheberschutz fallen oder nicht (nichts im Luxemburger Gesetz spricht dagegen, internationales Recht spricht auch für Schutz, US Recht spricht dafür etc.) und somit ob eine Nutzerlizenz vom Zeichner erteilt werden kann...). Kurz es ist nicht nötig auf schlechte Kopien der amtlisch Genutzten Bilder zurückzugreifen die zudem meist nicht unter das in der Vorlage genannte Gesetz fallen. Also ist die Vorlage eigentlisch nicht nötig, ausser vieleicht um die allgemeine Regeln (Tragen des Wappens ist nicht erlaubt etc.) zu nennen.--Caranorn 17:21, 2. Mär. 2007 (CET)
Also am allerlustigsten finde ich ja noch, dass auch die historischen Wappen ihrer Lizens beraubt wurden. Die Dateien wurden übrigens ausserhalb der EU, also in der Schweiz, gefertigt und auch von dort hochgeladen. Vielleicht macht das den Fall ja für die Jurahirsche hier etwas interessanter. Ich würde einfach mal gerne wissen,, was ich jetzt tuen soll. Ich finde es ehrlich gesagt schon sehr dresit einfach so Lizensbeausteine zu entfernen ohne mich überhaupt zu kontaktieren. Na, ich bin ja mal gespannt. Ich bin mir jedenfalls keines Unrechtes bewusst. Spanish Inquisition 21:04, 2. Mär. 2007 (CET)
- Was zwar oberhalb kurz angeschnitten wurde und ich auch schon ein paar mal gefragt habe. Warum gilt hier auf der deutschsprachigen Wikipedia deutsches Recht? Auch wenn A und CH ähnlich ist, haben beide trotzdem das eigene Recht. Der Server steht in USA - oder ist es wegen dem in Deutschland angemeldeten Vereins? - wie ist es dann wenn auch in CH oder in A auch Vereine angemeldet werden, wie auch schon angeregt wurde. --K@rl 00:27, 3. Mär. 2007 (CET)
scheint seit dem April 2005 eine URV zu sein; hier der edit, hier die Quelle [2] (website von Kraft) ... mir scheint ein Löschen ist da unumgänglich?! ...Sicherlich Post 16:42, 23. Feb. 2007 (CET)
Wikipedia Content von Hijacker übernommen
Hallo Community. Wir haben bei unseren Recherchen über einen Hijacker festgestellt, dass auch Ihr betroffen seid: http://www.19proxy.com/index.php?q=aHR0cDovL2RlLndpa2lwZWRpYS5vcmcvd2lraS9IYXVwdHNlaXRl Wir selbst sind ebenfalls betroffen und haben den Vorfall bereits bei Google gemeldet. Erfahrungsgemäß passiert seitens von Google immer schneller etwas, wenn sich mehrere betroffene Websites dort melden. Bitte tut das. Vorübergehend könnt ihr versuchen den Hijacker auszusperren, allerdings ändert er häufig seine IP.
mit freundlichen Grüßen
Guido Schlicker von www.dsl-hilfe.org --84.143.174.130 10:51, 24. Feb. 2007 (CET)
Quasikristalle Falscher Bericht, der unbedingt und umgehend überarbeitet werden sollte.
verschoben nach Wikipedia:Fragen zur Wikipedia --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:47, 25. Feb. 2007 (CET)
"Über das Leben von Mahalia Jackson"
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es wird beabsichtigt, einen Film über das Leben von Mahalia Jackson zu produzieren.
Hat Columbia Records / CBS New York die Urheberrechte dafür"??? Was muss beachtet werden oder wo sind Genehmigungen einzuholen und in welcher Form??
Danke im voraus für Auskunft
Ruth Bredow
- Sorry, wenn dich da was missverstehe, aber was hat das mit Wikipedia zu tun? -- ShaggeDoc Talk 19:57, 27. Feb. 2007 (CET)
Fotografie des Panzerwagens "Zar"
auf de gelöscht, da es auch auf commons:Image:Tsar_tank.jpg liegt --Isderion 00:39, 28. Feb. 2007 (CET)
Es trifft zu, daß´die Lizenzangaben (zwangsweise) unvollständig sind. Ich denke aber, wir können in diesem Fall das Foto beibehalten: Es handelt sich um eine Fotografie der zaristischen russischen Armee des Jahres 1915. Es ist 92 Jahre alt, und der Urheber ist unmöglich festzustellen (ich hatte es durch intensive Recherche versucht). Im Leben wird hier keine Urheberrechtsverletzung nachweisbar sein. Ich bitte auch zu bedenken, daß ohne dieses (rechtlich nicht riskante) Bild der Artikel nahezu wertlos wird, da das Aussehen des Fahrzeugs mit Worten allein nicht beschrieben werden kann, zugleich aber sein markantestes Alleinstellungsmerkmal ist. Ich möchte aufrichtig bitten, das Bild zu behalten; die Umstände sind m.E. hinreichend.
--Der Bischof mit der E-Gitarre 20:43, 27. Feb. 2007 (CET)
- Tja, es ist schade, wenn es gelöscht wird. Aber man kann nichts machen. Wenn der Urheber unbekannt ist, muss man 100 Jahre warten. Auch wenn nur noch wenige Jahre fehlen, im Moment ist es noch eine URV. Es wäre übrigens auch noch eine URV, wenn es aus dem Jahr 1907 stammen würde. -- ChaDDy ?! +/- 20:50, 27. Feb. 2007 (CET)
- Ich möchte darauf hinweisen, daß das selbe Bild auch in den Wikimedia Commons vorhanden ist, versehen mit PD-Hinweis, der ausdrücklich auch auf die Europäische Union bezogen ist. Nur um die Form zu wahren, sollte das Bild auch dort entfernt werden, sowie bei den übrigen europäischen WP-Versionen. --Der Bischof mit der E-Gitarre 21:01, 27. Feb. 2007 (CET)
- Im englischen Sprachraum genügen 70 Jahre, wenn der Fotograf unbekannt ist. Da das Commons-Bild ursprünglich auf en war, hat der Uploader das übernommen. Auf den Commons wird das aber auch akzeptiert. Denen ist es egal, ob das wirklich in allen Ländern gilt (was eigentlich notwendig wäre). Natürlich müsste es auch auf Commons gelöscht werden. Das mache den Commons-Leuten aber mal klar. -- ChaDDy ?! +/- 21:36, 27. Feb. 2007 (CET)
- Wäre es eine akzeptable Lösung, wenn ich einen Link zur Commons-Seite mit dem Bild setze (also das Bild nicht in den Artikel einbinde)? --Der Bischof mit der E-Gitarre 22:17, 27. Feb. 2007 (CET)
Das sollte kein Problem darstellen, wenn du nicht dein Eindruck produzierst, dass das Bild "zum Artikel" gehören würde. // Forrester 22:36, 27. Feb. 2007 (CET)
- Ich habe mal in diesem Sinne den Artikel Zar (Panzerkampfwagen) verändert ... bitte einen Blick drauf werfen und, falls nötig, korrigieren. Danke sehr! --Der Bischof mit der E-Gitarre 22:54, 27. Feb. 2007 (CET)
Ich kann diesen Fanatismus, mit der unsere pragmatische Regelung in Stein gemeißelt wird, nicht nachvollziehen. Zu Regeln gehören immer auch Ausnahmen mit Augenmaß --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:22, 27. Feb. 2007 (CET)
- Falls jemand der Ansicht ist, das Foto ist vertretbar: Ich werde keinen Einspruch erheben, falls es wieder in den Artikel eingesetzt wird! Im Gegenteil ... --Der Bischof mit der E-Gitarre 00:25, 28. Feb. 2007 (CET)
- Hmm..bin gerade durch Zufall auf den Artikel gestoßen und habe mich erst gewundert, da auf dem Commons PD steht. Ich hätte es jetzt wahrscheinlich auch drin gelassen (ich hätte es nichtmal gemerkt). Glaube eigentlich nicht, dass sich der Photograph meldet oder klagen wird. Interessant wäre aber, woher es denn eigentlich stammt. Irgendwo muss es ja herkommen. --StYxXx ⊗ 01:10, 28. Feb. 2007 (CET)
(BK)Augenmaß und gesunder Menschenverstand sind aber nichts für Leute, die Relevanzkriterien festlegen und an irgendwelchen "Gesetzen" festhalten. Für die Informatiker-lastige Wikipedia scheint es keine Grauzonen zu geben, es soll alles Schwarz-Weiß gesehen werden. Es gibt nur 1 oder 0, ja oder nein. Leute, schaltet doch bitte mal euer Gehirn ein! Ich verstehe anhand der Versionsgeschichte nicht, warum meine Meinungsäußerung verschwunden ist... --RalfR 01:16, 28. Feb. 2007 (CET)
Na von mir aus, wenn ihr meint. Dann setzt das Bild ruhig wieder in den Artikel ein. Ich hoffe, ihr seid euch über die Konsequenzen im Klaren... -- ChaDDy ?! +/- 22:59, 28. Feb. 2007 (CET)
- Willst du uns drohen? Dann musst du leider gesperrt werden ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:53, 28. Feb. 2007 (CET)
- Du hast mich völlig falsch verstanden (ich hab mich aber auch unglücklich ausgedrückt). Also mal ausführlich: Ich befürchte, dass sich jetzt mehrere auf diese Diskussion berufen und Bilder, bei denen eine ähnliche Situation vorherrscht, trotzdem behalten wollen, obwohl es nach deutschem Recht eine URV ist. Das könnte problematisch werden. -- ChaDDy ?! +/- 22:15, 1. Mär. 2007 (CET)
Wenn man Ausnahmen zulässt, können sich immer irgendwelche Leute darauf zu berufen versuchen. Das ist das übliche zu tragende Lebensrisiko. Mir sind Ausnahmen lieber als ein orthodoxer Fundamentalismus, der seine Dogmen mit unnachgiebiger Härte auf gut deutsche Weise (Godwin) exerziert --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:18, 1. Mär. 2007 (CET)
- Okay, dann mache ich jetzt folgendes: Ich werde bei Gelegenheit das Bild wieder direkt in den Artikel einsetzen (eingebunden aus den Commons, falls ich das hinkriege). Und falls konkrete Probleme auftreten - sprich, die russische Regierung präsentiert einen Rechteinhaber oder dergleichen -, entferne ich es gerne eigenhändig wieder. Ich sehe die Schutzwürdigkeit eines Fotos nicht, das für die restlos untergegangene Armee eines nicht mehr existierenden Staates vor über 90 Jahren angefertigt wurde. --Der Bischof mit der E-Gitarre 13:42, 2. Mär. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe?
Ob die Dinger erst nach dem Fall der Sowjetunion entstanden sind weiß ich nicht, also evtl. weder PD-Schöpfungshöhe noch PD-alt? --Noddy93 00:41, 1. Mär. 2007 (CET)
Wie erklärst du dir die Zarenkrone? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:34, 1. Mär. 2007 (CET) (Ich sehe übrigens no Sch.höhe)
- Die könnte ja auch 1995 bei der Entstehung der Wappen als Verweis auf die lange russische/sowjetische (Militär-)Geschichte eingefügt worden sein. Oder so? ;) --Noddy93 10:49, 1. Mär. 2007 (CET)
- Aber nur mal so interressehalber: Meinst Du, die hätten Schöpfungshöhe? --10:56, 1. Mär. 2007 (CET)
Hatte ich doch schon geschriem: nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:38, 1. Mär. 2007 (CET)
- Oh, sorry, übersehen. Danke! --Noddy93 17:37, 1. Mär. 2007 (CET)
Bilder von Fußballspielen, DFB-Pokal und Bundesliga
Ist es erlaubt, eigene Fotos hochzuladen, die man in einem Stadion während eines Spiels um den DFB-Pokal oder in der Bundesliga gemacht hat? Ich meine im engeren Sinne Bilder, die das Spielfeld als ganzes oder einzelner Spieler (die ja wohl als Personen des öffentlichen Interesses gelten) zeigen. Ich habe in der Wikipedia zwar einige solcher Bilder gesehen, aber spezielles zu dieser Thematik habe ich nicht gefunden. Und auf Diskussion:Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wird eindringlich davor gewarnt, Bilder der WM hochzuladen. --Jarlhelm 00:46, 1. Mär. 2007 (CET)
- Recht am eigenen Bild
- Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:35, 1. Mär. 2007 (CET)

- Zu berücksichtigen ist zudem jedoch, dass die Architektur der Stadien regelmäßig selbst urheberrechtlich geschützt ist, also Fotos vom Inneren des Stadions immer darauf zu überprüfen sind, ob nicht auch das Urheberrecht des Architekten betroffen ist. (Der Rasen und die Tore alleine sind allerdings in der Regel von keiner Schöpfungshöhe)sугсго.PEDIA-/+ 11:19, 1. Mär. 2007 (CET)
Für die hier wohl in Rede stehenden Bilder ist dieser Einwand eher abwegig, da bei einer Darstellung des Spielgeschehens keine geschützten Elemente nicht-wegdenkbar betroffen sind (Beiwerk (Recht)) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:37, 1. Mär. 2007 (CET)
- In WP:BR ist die Ausßenaufnahme des Olympiastadions Berlin ein Beispiel für Panoramafreiheit. Im Artikel und auf den Commons sind aber auch Innenaufnahmen (wie die rechts gezeigte) und Aufnahmen vom Glockenturm. Sind diese erlaubt? --Jarlhelm 00:11, 2. Mär. 2007 (CET)
Wir sind da traditionell großzügig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:54, 2. Mär. 2007 (CET)
Kompletter Liedtext in einem Artikel
Moin zusammen,
meine Frage dreht sich um den Artikel Schloss Einstein, eine Kinderserie. Im Abschnitt Titellied steht der komplette Liedtext des Titelliedes. Ich halte das für eine URV, habe aber auf meine Frage im Review noch keine Antwort bekommen. Was haltet ihr davon? Greetinx! --Sippel2707 00:51, 1. Mär. 2007 (CET)
- Seit diesem Edit übrigens. --84.154.210.222 01:03, 1. Mär. 2007 (CET)
Das geht etwas zu weit --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:32, 1. Mär. 2007 (CET)
Hab's jetzt entfernt. Gruß! --Sippel2707 10:59, 1. Mär. 2007 (CET)
Nachdem ich deinen Beitrag über den Songtext in der Review-Diskussion gesehen habe, habe ich Schloss Einstein eine E-Mail geschickt. In ein paar Tagen werden sie dann sicherlich antworten. --Despairing 15:14, 1. Mär. 2007 (CET)
Spielregeln im Wikipediatext
Hallo. Im Artikel Kreml (Spiel) wurden die Spielregeln entfernt mit der Begründung, dass sie das Copyright der Hersteller verletzen. Ist es so, dass das Neuausformulieren von Spielregeln eine URV darstellt? (wobei ich nicht überprüft habe, ob der Text aus der Anleitung kopiert oder neu ausformuliert wurde). Schönen Gruß --Heiko A 10:12, 1. Mär. 2007 (CET)
- Ich hab's auch nicht überprüft, aber der Text ist wahrscheinlich neu ausformuliert worden. Allerdings ist er ziemlich explizit, also keine Beschreibung des Spiels, sondern eine tatsächliche Spielanleitung. Inwieweit sie vollständig ist, kann ich im Moment nicht sagen, aber sie macht den Eindruck. Nur so informationshalber ;-) Clmeier 16:32, 1. Mär. 2007 (CET)
URV aus Buch nachweisen
Hallo zusammen. Wenn ich eine URV aus einem Buch entdeckt, wie kann ich die denn hier beweisen? Wenn ich einfach behaupte "Der Text ist aus .... abgeschrieben", dürfte das ja wohl nicht reichen. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 10:47, 1. Mär. 2007 (CET)
- Gib das Buch mit allen relevanten Daten (vgl. WP:Lit) an, also: Autor, Titel, Auflage, Verlag, Erscheinungsort und Jahr u. ggf. ISBN sowie Seitenzahl, auf der der inhaltsgleiche Text steht. Damit kann das jeder in einer Bibliothek überprüfen. Wer soetwas fälscht ist ganz schnell weg vom Fenster. --Hei_ber 10:54, 1. Mär. 2007 (CET)
- Danke, so ähnlich hatte ich's mir auch ausgemalt. Und wo geb ich das an? Bei den WP:LKU? Oder in einem Schnelllöschantrag, der bei einer EINDEUTIGEN URV m.E. angebracht ist? Oder in nem normalen LA? Ich muss zugeben, im Moment bin ich da etwas planlos. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 15:35, 1. Mär. 2007 (CET)
- Wenn Hoffnung besteht, dass der Text noch freigegeben werden könnte WP:LKU, wenn nicht und die URV den gesamten Text ausmacht SLA, wenn es nur einen kürzlich eingefügten Teil des Artikels betrifft WP:LKV. Viel einfacher machst Du es uns, wenn Du endlich mal sagst, über welchen Artikel Du sprichst, dann kann man dir das auch anschaulich erklären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:44, 1. Mär. 2007 (CET)
- Da ist was dran. Es geht um die erste Version von Julius Wegeler, die ein nummeriertes Inhaltsverzeichnis und eine m.E. buchtypische Gliederung beinhaltete. ch hab' inzwischen ein paar Zeilen auf die Diskussionsseite geschrieben, vielleicht äußert sich ein Ersteller dazu, beim ersten mal wurde der UR- Baustein ohne Begründung gesetzt und dann wieder entfernt. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 16:37, 1. Mär. 2007 (CET)
- Nachtrag: Und bei den LKU habe ich ihn auch schon eingetragen, allerdings noch nicht im Buch nachgeschaut, falls das in unserer Bücherei überhaupt vorhanden ist.--Frank11NR Disk. Bew. 16:38, 1. Mär. 2007 (CET)
- Wenn Hoffnung besteht, dass der Text noch freigegeben werden könnte WP:LKU, wenn nicht und die URV den gesamten Text ausmacht SLA, wenn es nur einen kürzlich eingefügten Teil des Artikels betrifft WP:LKV. Viel einfacher machst Du es uns, wenn Du endlich mal sagst, über welchen Artikel Du sprichst, dann kann man dir das auch anschaulich erklären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:44, 1. Mär. 2007 (CET)
- Danke, so ähnlich hatte ich's mir auch ausgemalt. Und wo geb ich das an? Bei den WP:LKU? Oder in einem Schnelllöschantrag, der bei einer EINDEUTIGEN URV m.E. angebracht ist? Oder in nem normalen LA? Ich muss zugeben, im Moment bin ich da etwas planlos. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 15:35, 1. Mär. 2007 (CET)
Kann sich mal bitte jemand ansehen, ob der Text eine URV ist oder ob er von den Autoren in die Gemeinfreiheit entlassen wurde? --32X 11:31, 1. Mär. 2007 (CET)
Fotos im Hannah-Arendt - Artikel
Hallo liebe Experten und Expertinnen,
seitdem der Hannah Arendt- Artikel Kandidat für exzellente Artikel ist, sind nach und nach alle Fotos von Arendt entfernt worden. Hat das seine Richtigkeit? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr die Löschungen mal überprüfen würdet. Außerdem habe ich noch die Frage, ob ich ein eigenes Foto der 2006 bei der Deutschen Post erschienenen Arendt-Briefmarke veröffentlichen darf und ob ein Foto, das mir das Touristenbüro Heidelberg von einer Gedenktafel für Wikipedia (per Mail) zur Verfügung gestellt hat, akzeptabel ist.
Herzlichen Gruß
--Anima 12:51, 1. Mär. 2007 (CET)
- Erstmal ohne die vorhandenen Arendt-Bilder: Die Briefmarke darfst Du auf die Commons hochladen und dann einbinden, aber bitte nur die ganze Marke, keine Ausschnittsvergrößerungen; der passende Lizenzbaustein ist: {{Template:PD-German stamps}}. Die Freigabe der Heidelberger "Für die Wikipedia" reicht leider nicht aus, es muss eine explizide Freigabe unter einer in der dtsch Wikipedia zugelassenen Lizenz sein. Am besten sollte eine dahingehende Freigabe dann an permissions-de@wikimedia.org geschickt werden.sугсго.PEDIA-/+ 13:19, 1. Mär. 2007 (CET)
- Das ist vielleicht mal ne ganz allgemeine Sache, die man mal als sagen wir "guten Stil" einführen sollen, nämlich die Autoren zu informieren, wenn man was an der Bebilderung ihrer Artikel ändert und warum. Einfach mal auf der Diskussionsseite zum Artikel einen kurzen Text schreiben. Kostet gar nicht so viel Zeit. -- ShaggeDoc Talk 13:35, 1. Mär. 2007 (CET)
- Eine gute Möglichkeit ist auch das Hintelassen einer auskom. kurzen Begründung am Ort des Bildes im Quelltext der Seite (zB. <!-- Hier wurde das Bild Selbstbildnis.gif herausgenommen, weil es das Bild selbst wegen fehlender Urheberangabe gelöscht wurde, siehe BildLKs von 3. Feb 2003 -->)sугсго.PEDIA-/+ 13:47, 1. Mär. 2007 (CET)
- Im Quelltext fällt es nur nicht so auf, da es normal halt nicht zu sehen ist, nur im Quelltext oder im Diff.link und da schaut man nicht immer gleich. Auf der Disk stände dann auch gleich jemand mit einer Sig. dahinter, den man ansprechen kann. -- ShaggeDoc Talk 13:57, 1. Mär. 2007 (CET)
- Eine gute Möglichkeit ist auch das Hintelassen einer auskom. kurzen Begründung am Ort des Bildes im Quelltext der Seite (zB. <!-- Hier wurde das Bild Selbstbildnis.gif herausgenommen, weil es das Bild selbst wegen fehlender Urheberangabe gelöscht wurde, siehe BildLKs von 3. Feb 2003 -->)sугсго.PEDIA-/+ 13:47, 1. Mär. 2007 (CET)
Anima kannst Du vieleicht mal Links auf die Bildbeschreibungsseiten angeben, die Versionsgeschichte ist ja doch recht unübersichtlich. Aber das letztglöschte Bild ist auf den Commons wegen fehlernder Angaben bei der Lizenz gelöscht worden. sугсго.PEDIA-/+ 13:47, 1. Mär. 2007 (CET)
Die Fotos wurden in folgender Reihenfolge eingestellt: 14.53 Uhr, 30. Sept. 2006 Foto Eichmannprozess; 23.40 Uhr, 13. Okt. 2006 Portrait 30er Jahre; 00.32 Uhr 26. Dez. 2006 Peterkruse Portrait eingestellt, vorher war (14.01 Uhr, 24. Juni 2004) von Anathema schon ein Portrait eingestellt worden. Vielen Dank für die Auskünfte. Wer könnte wohl helfen, den Artikel zu bebildern? Ich habe die genauen Angaben, wo die Objekte zu finden sind, kann aber natürlich nicht in Deutschland rumfahren und die Aufnahmen selbst machen. Schöne Grüße --Anima 22:42, 1. Mär. 2007 (CET)
Die beiden Fotos von Fred Stein sind ebenfalls auf den Commons gelöscht worden ([3], [4]), der Grund ist nichtmehr nachvollziehbar, vielleicht kannst Du den Löschadmin auf den Commons mal befragen.--sугсго.PEDIA-/+ 22:55, 1. Mär. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe bei einem Logo
Hi, erreicht dieses Logo (links oben) die Schöpfungshöhe? --Ireas 16:48, 1. Mär. 2007 (CET)
- Ich sehe drei große Buchstaben, ein paar kleine Buchstaben und zwei dicke Balken. Wo soll da die schöpferische Leistung sein? --Voyager 16:57, 1. Mär. 2007 (CET)
- Also kann ich es guten Mutes hochladen? --Ireas 16:59, 1. Mär. 2007 (CET)
- Absolut. Bitte benutze aber dabei sowohl die Vorlage:Information (dort brauchst du nur die Zeilen 1-3 ausfüllen) als auch die {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. // Forrester 17:02, 1. Mär. 2007 (CET)
- Also kann ich es guten Mutes hochladen? --Ireas 16:59, 1. Mär. 2007 (CET)
PS: Es gilt, was oben steht...obwohl nie ein Richter anders entscheiden würde: "Es findet keine Rechtsberatung statt; die Hinweise zu Rechtsthemen sind zu beachten."
- Urheber bin ich?--Ireas 17:04, 1. Mär. 2007 (CET) (oder Curt Haefner?)
- Mmmm...um die Frage, ob du der Urheber bist, klären zu können, muss ich dich was fragen: Bist du der Urheber?.... falls er dir unbekannt ist kannst du dies auch einfach (da die Grafik eh nicht urheberrechtlich geschützt ist) dort hinschreiben...und fertig // Forrester 17:07, 1. Mär. 2007 (CET)
- Ich hab nichts mit dem Curt Haefner zu tun, auch nicht mit dem Logo, ich will es nur hochladen, um es in den Artikel zu stellen. Könnte ich dann einfach mit ~~~ signieren?--Ireas 17:08, 1. Mär. 2007 (CET)
- Mmmm...um die Frage, ob du der Urheber bist, klären zu können, muss ich dich was fragen: Bist du der Urheber?.... falls er dir unbekannt ist kannst du dies auch einfach (da die Grafik eh nicht urheberrechtlich geschützt ist) dort hinschreiben...und fertig // Forrester 17:07, 1. Mär. 2007 (CET)
- Urheber bin ich?--Ireas 17:04, 1. Mär. 2007 (CET) (oder Curt Haefner?)
Wenn du das nicht weißt, solltest du es lieber mit dem Hochladen lassen und vorher Urheber durchlesen... // Forrester 17:10, 1. Mär. 2007 (CET)
- Also müsste ich den Webmaster der Website fragen, wer der Urheber ist?--Ireas 17:12, 1. Mär. 2007 (CET)
- Normalerweise: ja. Da diese Grafik aber keine Schöpfungshöhe aufweist ist sie urheberrechtlich nicht geschützt und daher gemeinfrei. Da sie aber wohl markenrechlich geschützt sein wird, müsstest du auch {{Logo}} in die Bildbeschreibung packen... // Forrester 17:15, 1. Mär. 2007 (CET)
- OK. --Ireas 17:17, 1. Mär. 2007 (CET)sieheBild:Logo Curt Haefner Verlag.gif
- scheint ok so zu sein...und bevor du das nächste mal hier eine Frage stellst, lies dir bitte die oben angegebenen Seiten durch... // Forrester 17:22, 1. Mär. 2007 (CET)
- OK. --Ireas 17:17, 1. Mär. 2007 (CET)sieheBild:Logo Curt Haefner Verlag.gif
- Normalerweise: ja. Da diese Grafik aber keine Schöpfungshöhe aufweist ist sie urheberrechtlich nicht geschützt und daher gemeinfrei. Da sie aber wohl markenrechlich geschützt sein wird, müsstest du auch {{Logo}} in die Bildbeschreibung packen... // Forrester 17:15, 1. Mär. 2007 (CET)
Squeak License
Ist die Lizenz von Squeak in Ordnung?
Auf Wikibooks haben wir einige Screenshoots von Squeak: b:Benutzer:MichaelFrey/ Bilder von Denise p#squeak und ich bin mir bei der Squeak/Apple License ob das eine Freie Lizenz ist.
-- MichaelFrey 19:52, 1. Mär. 2007 (CET)
- In jedem Fall wird auf de.wikipedia.org keine Lizenzvorlage dafür angeklegt... // Forrester 20:30, 1. Mär. 2007 (CET)
- Warum nicht? Natürlich ist Commons besser, aber hier keine neuen Lizenzvorlagen zuzulassen, ist unsinnig. -- Timo Müller Diskussion 20:37, 1. Mär. 2007 (CET)
- Wir bräuchten eine Bewertung, wie bekannt und wiechtig diese Lizenz ist (sofern sie überhaupt frei ist). // Forrester 21:06, 1. Mär. 2007 (CET)
- Warum nicht? Natürlich ist Commons besser, aber hier keine neuen Lizenzvorlagen zuzulassen, ist unsinnig. -- Timo Müller Diskussion 20:37, 1. Mär. 2007 (CET)
- Meine Frage ist nur, ob die Apple License eine freie Lizenz ist, aber ich kann das Juristen Englisch nicht lesen/verstehen.
- Ob hier dazu eine Lizenzvorlage existiert oder ob die Lizenz Wikipedia Relevant ist, ist für mich zweitrangig.
- "Euer Problem" mit der Lizenz ist nur das Bild auf Squeak, welches auf Commons mit offensichtlich Falscher Lizenz lagert: commons:Image:EToys on OLPC-dual mode display.jpg. ([5])
- -- MichaelFrey 18:59, 2. Mär. 2007 (CET)
Übernahme von Bildern etc der Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB
In den Nutzungsbedingungen wird eine Übernahme prinzipiell erlaubt, wörtlich :
Die Wiedergaberechte für die Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB) liegen beim Deutschen Historischen Institut, Washington, DC. Alle Materialien auf der DGDB Website sind ausschließlich für den individuellen, wissenschaftlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung für Unterrichtszwecke ist zulässig.
Sofern nicht anders angegeben, stammen alle Abbildungen aus dem Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz (bpk).
Zitiervorschlag für die DGDB
Falls Sie Materialien der DGDB in eine Bibliographie aufnehmen wollen, geben Sie bitte die folgenden Information an: den Namen der Website, die URL-Adresse, den Titel des Abschnitts, den Titel des Dokumentes oder Bildes, sowie Monat und Jahr der Nutzung, gemäß dem folgenden Muster:
Deutsches Historisches Institut, Washington, DC. Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB), http://germanhistorydocs.ghi-dc.org. Band 9. Zwei deutsche Staaten, 1961-1989, herausgegeben von Konrad H. Jarausch und Helga A. Welsh/Dokument: Wandel durch Annäherung (15. Juli 1963) [März 2004].
Gibt es schon eine generelle Lizenzklärung? Auf den Bildern ist immer ein Copyrightvermerk Deutsch-Preußischer Kulturbesitz vermerkt und wenn ja unter welcher Lizenz müssen sie in WIkipedia hochgeladen werden? Danke für die Antwort -- Jlorenz1@web.de 15:26, 27. Feb. 2007 (CET)
- solche Fragen bitte ausschließlich auf WP:UF klären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:12, 27. Feb. 2007 (CET)
- Nach der oben zitierten Bestimmung können keine Abblidungen verwendet werden, da "nicht-kommerziellen Gebrauch" als Einschränkung genannt ist. --Andreas 06 20:21, 27. Feb. 2007 (CET)
Soweit das Institut tatsächlich der Rechteinhaber ist, hindert uns diese Erklärung. Wenn es nicht der Rechteinhaber ist oder die Bilder gemeinfrei sind, ist sie zu ignorieren. Aber WP:UF ist der richtigere Ort! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:43, 27. Feb. 2007 (CET)
- Danke Euch allen für die Antwort -- Jlorenz1@web.de 17:10, 1. Mär. 2007 (CET)
- Habe Email an DGDB geschickt und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr Lorenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich möchten wir gerne mit Wikipedia kooperieren und würden uns freuen, wenn Sie von Ihrer Seite auf unser Projekt verweisen. Aufgrund der Copyrights-Beschränkungen können jedoch die von uns verwendeten Bilder und Dokumente nicht aus dem Kontext unserer Webseite genommen und auf einer Wikipedia Seite eingefügt werden. Wir haben die Lizenzrechte für alle Bilder und Dokumente bei den jeweiligen Archiven, mit den wir zusammen arbeiten, eingeholt und zahlen entsprechende Verwendungsgebühren.
Wie gesagt wären wir aber über eine Verlinkung zu unserem Projekt und zu den jeweiligen Seiten sehr froh. Dies ist zum Beispiel schon bei der Wikipedia Seite über Friedrich Seidenstücker der Fall (http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Seidenstücker).
Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Kelly McCullough
Subject: Über die Übernahme von Bilder und Dokumente der DGDB in der freien
Enzyklopädie Wikipedia möglich?
Hallo Kelly McCullough,
ich habe die Nutzungsbestimmungbestimmungen
<http://ghdi.ghi-dc.org/use.cfm> der DGDB gelesen. Dennoch frage ich
sicherheitshalber nach, ist generell die Übernahme von Bilder und
Dokumente der DGDB in der freien Enzyklopädie Wikipedia möglich und wenn
ja, unter welcher Lizenz
<http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder>
sollen die Bilder dort hochgeladen werden?
Mit freundlichen Grüssen
Johannes Lorenz
- Ich hoffe mal in umgekehrter Reihenfolge (erst die Frage, dann die Antwort), oder? Und um welche Bilder geht es denn? Vielleicht sind sie ja PD. -- Timo Müller Diskussion 20:36, 1. Mär. 2007 (CET)
Technische Zeichnungen
Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei technischen Zeichnungen aus? Kann man z.B. Musterblätter von Lokomotiven aus dem Jahr 1918 problemlos hochladen. Theoretisch könnte ja jeder technische Zeichner so eine Zeichnung anfertigen, somit bin ich mir nicht sicher ob überhaupt eine Schöpfungshöhe vorliegt. Das Urheberrecht am gezeichneten Objekt dürfte meines Erachtens auch nicht berührt werden? Liesel 22:01, 1. Mär. 2007 (CET)
Lies bitte § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG. Bei technischen Zeichnungen gilt (leider) der Schutz von: Kleine Münze :-(( --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:12, 1. Mär. 2007 (CET)
Tollhaus Commons
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:Chimpanzee_congo_painting.jpg --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:52, 2. Mär. 2007 (CET)
- ...und meine Antwort darauf. // Forrester 01:40, 2. Mär. 2007 (CET)
- Die Bildbeschreibung zur Einbindung des Bildes auf der fraglichen Löschdiskussion ist doch sehr treffend :-)sугсго.PEDIA-/+ 11:02, 2. Mär. 2007 (CET)
- Die Überschrift hier trifft's auf den Punkt. Die haben ein Rad ab. --RalfR 11:10, 2. Mär. 2007 (CET)
- Was soll's an obskuren Löschanträgen mangelt es bei uns auch nicht. Ein Amusement dieser Art lockert die Stimmung, die am Freitag naturgemäß ohnehin gut ist :-)--Wiggum 11:18, 2. Mär. 2007 (CET)
- Die Überschrift hier trifft's auf den Punkt. Die haben ein Rad ab. --RalfR 11:10, 2. Mär. 2007 (CET)
- Die Bildbeschreibung zur Einbindung des Bildes auf der fraglichen Löschdiskussion ist doch sehr treffend :-)sугсго.PEDIA-/+ 11:02, 2. Mär. 2007 (CET)
Inhalte aus Wikipedia auf eigene Homepage einbinden
Ich möchte zu einem bestimmten Thema den Inhalt von Wikipedia auf meiner Homepage einbauen. Natürlich mit Quellenangabe und Link zu dem Artikel. Darf ich das machen oder ist dies verboten? --217.233.129.212 08:48, 2. Mär. 2007 (CET)
sorry, aber was heisst das genau: darf ich ja oder nein? Bitte kurze klärende Antwort - Danke!
- Hast Du die Links tatsächlich durchgelesen? 2. Satz aus Wikipedia:Lizenzbestimmungen: "Diese Lizenz erlaubt es, Artikel aus der Wikipedia anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen. Dafür sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten." Darauf folgt eine ganze Seite mit technischen Anweisungen, wie diese Bestimmungen befolgt werden können. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:49, 2. Mär. 2007 (CET)
Damit auch du es kapierst: Du darfst es, wenn du dich strikt an bestimmte Spielregeln hältst. Diese Spielregeln nennen wir Insider GNU FDL. Mach dir nix draus, wenn du sie nicht kapierst, wir tuns auch nicht. Aber einhalten musst du sie trotzdem --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:34, 2. Mär. 2007 (CET)
Bilder von Canon EOS-1D Mark III von Canon Corp.
Konkret geht es um die Frage, ob das [6] auch für die WP zutrifft: Bitte beachten Sie folgenden Copyright-Hinweis für die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehenden Fotos: Freigestellte Produktfotos oder Ambiente Fotos (mit gestalteter Umgebung) dürfen kostenlos neben der redaktionellen Nutzung auch für werbliche Zwecke unter anderem in Flyern, Prospekten und Anzeigen zur Bewerbung der Canon Produkte verwendet werden.
Konkret kann man eines der freigestellten Produktfotos hochladen und für einen Artikel verwenden? Wenn ja, welche Lizenz wählt man dann? --Kuebi 13:49, 2. Mär. 2007 (CET)
- "Freistellung" bezieht sich dabei auf die grafische Bearbeitung der Bilder, also: "ausgeschnitten, ohne Hintergrund". Die "Freigabe" (redaktionelle Nutzung und werbliche Zwecke) entspricht nicht der für uns nötigen "freien Lizenz".--Regiomontanus (Diskussion) 13:56, 2. Mär. 2007 (CET)
- Dacht ich mir irgendwie. Ist nur schade, dass die WP sich in solchen Fällen schlechter stellt (oder gestellt wird?), als eine Tageszeitung oder Zeitschrift. --Kuebi 14:00, 2. Mär. 2007 (CET)
Recht am eigenen Bild
Ich bin mal so frei und stelle die Frage hier, obwohl es nicht um das Urheberrecht, sondern das Persönlichkeitsrecht (speziell das Recht am eigenen Bild) geht. Ich denke, für dieses Bild ist das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (eine Kundin des Unternehmens) nicht ausreichend durch die angegebene urheberrechtliche Lizenz abgeklärt. Die Kundin mag zwar offenbar mit der Aufnahme seitens des Unternehmens einverstanden gewesen sein, aber ist sie durch das Unternehmen auch von der kommerziellen Verwendung, die Wikipedia erlaubt, informiert worden? --Wikerikiii 17:06, 2. Mär. 2007 (CET)
- Man könnte der Meinung sein, dass sie nur ein Beiwerk ist, aber das halte ich für keine eindeutige Sache. ↗ nerdi disk. 17:15, 2. Mär. 2007 (CET)
- Allerdings. Hier fehlt ein Model Release. {{subst:nld}} taggen und Hochlader darauf ansprechen. Sowas gab neulich schon Ärger, als das Foto einer Dame plötzlich in der Publikation einer Partei auftauchte. --Wikipeder 17:17, 2. Mär. 2007 (CET)
- Die kommerzielle Lizenz bezieht sich nur auf das Urheberrecht, ob die Nutzung für den jeweiligen Zweck nach dem Persönlichkeitsrecht erlaubt ist, muss jemand, der das Bild nutzen möchte, selbst überlegen. Die Person wird sicherlich mit dem Foto einverstanden gewesen sein, ich denke nicht, dass die einfach so eine Kundin fotografiert haben, dazu wirkt es auch zu gestellt. -- Timo Müller Diskussion
- Du Schlaumeier! Hab ich doch alles oben schon gesagt. Mit dem Foto durch die Firma war sie vielleicht einverstanden. Aber mit dem Hochladen in Wikipedia samt der durch die Lizenz mögliche kommerzielle Weiternutzung durch beliebige Personen für beliebige Zwecke??? Ich bezweifle stark, das sie das überhaupt weiß. --Wikerikiii 17:30, 2. Mär. 2007 (CET)
- Ich sehe das Problem nicht - das Bild ist durch den Urheber explizit freigegeben worden, die Freigabe ist im OTRS dokumentiert und geprüft. Wenn wir jetzt nicht mehr annehmen können, dass eine Presseabteilung kompetent genug ist, mittels WP:TV freizugeben und dabei auch die Rechte der Abgebildeten berücksichtigt, können wir den Laden eigentlich bald zumachen. --Svencb 13:05, 3. Mär. 2007 (CET)
- Es ist wie im Straßenverkehr: Schon in der Fahrschule lernt man: Vertrau nie darauf, dass sich andere richtig verhalten, sondern geh selbst auf Nummer sicher ... --Wikerikiii 20:13, 4. Mär. 2007 (CET)
- "muss jemand, der das Bild nutzen möchte, selbst überlegen." Durch das Einstellen in Wikipedia ist ja explizit eine Nutzung erfolgt, darum stelle ich ja hier die Frage. --Wikerikiii 17:32, 2. Mär. 2007 (CET)
- Ich sehe das Problem nicht - das Bild ist durch den Urheber explizit freigegeben worden, die Freigabe ist im OTRS dokumentiert und geprüft. Wenn wir jetzt nicht mehr annehmen können, dass eine Presseabteilung kompetent genug ist, mittels WP:TV freizugeben und dabei auch die Rechte der Abgebildeten berücksichtigt, können wir den Laden eigentlich bald zumachen. --Svencb 13:05, 3. Mär. 2007 (CET)
- Du Schlaumeier! Hab ich doch alles oben schon gesagt. Mit dem Foto durch die Firma war sie vielleicht einverstanden. Aber mit dem Hochladen in Wikipedia samt der durch die Lizenz mögliche kommerzielle Weiternutzung durch beliebige Personen für beliebige Zwecke??? Ich bezweifle stark, das sie das überhaupt weiß. --Wikerikiii 17:30, 2. Mär. 2007 (CET)
- Die kommerzielle Lizenz bezieht sich nur auf das Urheberrecht, ob die Nutzung für den jeweiligen Zweck nach dem Persönlichkeitsrecht erlaubt ist, muss jemand, der das Bild nutzen möchte, selbst überlegen. Die Person wird sicherlich mit dem Foto einverstanden gewesen sein, ich denke nicht, dass die einfach so eine Kundin fotografiert haben, dazu wirkt es auch zu gestellt. -- Timo Müller Diskussion
- Ich plädiere für löschen, da auch nach Titel des Bildes Alnatura Muesli Kundin.jpg die Kundin kein Beiwerk zu sein scheint und ich die Frage, ob hier noch ein Beiwerk vorliegt, für wackelig halte. Außerdem ist das Foto einfach schlecht, es soll halt jemand ein besseres machen. ↗ nerdi disk. 17:38, 2. Mär. 2007 (CET)
- Ja. In der Regel werde solche Fotos in der Werbung ja gerade deshalb mit hübschen Damen gemacht, weil die als Blickfang dienen, von Beiwerk kann nicht die Rede sein. --Wikerikiii 17:43, 2. Mär. 2007 (CET)
- "Das Foto ist schlecht" ist gerade auf Commons noch nie ein Argument gewesen. --Svencb 13:05, 3. Mär. 2007 (CET)
Ich frage mich mal wieder, was es soll, ein deutsches Bild englisch zu beschriften. Habe keine Meinung, weil ich die Bildbeschreibung nicht verstehe. --RalfR 21:15, 2. Mär. 2007 (CET)
- Je nun, Commons ist kein allein deutsches Projekt und die Mehrzahl der Nutzer wohl englischsprachig. Damit ist eine englischsprachige Beschreibung wohl sinnvoll oder gar notwendig. Zusätzlich ist's natürlich immer schön. Ich habe diese im vorliegenden Fall ergänzt. --Svencb 18:25, 4. Mär. 2007 (CET)
- @Svencb: Das geht jetzt ausdrücklich nicht gegen dich persönlich sondern betrifft commons allgemein: Es existiert eine weitverbreitete Ignoranz gegenüber anderssprachigen Benutzern, selbst bei deutschen Muttersprachlern. Es wird ganz einfach erwartet, daß jeder englisch kann, was aber nicht der Fall ist. Mir sind auch Fälle aus der spanischen und belgischen WP bekannt, daß sowas schlecht ankommt. Zum angesprochenen Problem: Das Foto ist kein Schnappschuß mit einer zufälligen Kundin. Wenn die Pressestelle das Bild freigibt, haben sie das mit dem Recht am eigenen Bild mit dem Model auch geklärt. Ich sehe keinen Handlungsbedarf. --RalfR 18:46, 4. Mär. 2007 (CET)
- Ack. @Svencb: Bitte ergänze auf der Commons-Beschreibungsseite eine deutsche Übersetzung der Bildbeschreibung. -- ChaDDy ?! +/- 19:36, 3. Mär. 2007 (CET)
- Ich sehe durchaus Handlungsbedarf. Mit dem Foto durch die Firma war die abgebildete Person (sicherlich keine "zufällige", Kundin, sondern eine gestellte "Kundenszene") vielleicht einverstanden. Aber mit dem Hochladen in Wikipedia samt der durch die Lizenz mögliche kommerzielle Weiternutzung durch beliebige Personen für beliebige Zwecke??? Ich bezweifle stark, das sie das überhaupt weiß. Nochmal: Es ist wie im Straßenverkehr: Schon in der Fahrschule lernt man: Vertrau nie darauf, dass sich andere richtig verhalten, sondern geh selbst auf Nummer sicher ... --Wikerikiii 20:13, 4. Mär. 2007 (CET)
Woraus geht hier eindeutig hervor, dass es sich um eine Kundin handelt? Aus dem Dateinamen? --Torsten Bätge 16:06, 4. Mär. 2007 (CET)
- Ja. Weitere Informationen liegen mir auch nicht vor. --Svencb 18:25, 4. Mär. 2007 (CET)
Ich sehe hier kein Problem. Urheberrechtlich ist das Foto in Ordnung, das Foto steht unter einer freien Lizenz. Da es sich ganz offensichtlich (Lizenzgeber ist Alnatura) um ein Pressefoto handelt, wird Alnatura sich die Modelfreigabe besorgt haben. Darum müssen wir uns nicht kümmern. Für alle Fotos gilt aber, dass ein Drittverwerter sich immer um weitergehende Rechte/Pflichten/Einschränkungen selber kümmern muss. --Raymond Disk. Bew. 21:20, 5. Mär. 2007 (CET)
- Ich sehe hier sehr wohl ein Problem.In dem Moment, wenn ein Bild in Wikipedia bzw. Commons hochgeladen wird, liegt bereits eine Drittverwertung vor. Verwerter ist der Einsteller. Aber auch Wikipedia (und nicht zuletzt Alnatura) kann ggf. hier große Probleme bekommen, wenn das Hochladen geduldet wird (wegen Beihilfe zum Rechtsbruch). --Wikerikiii 20:12, 6. Mär. 2007 (CET)
public domain - Gemeinfreiheit
Dieses Bild hat in den Commons einen Kleber mit der Aufschrift This file is in the public domain, because source gives image as public domain.
Das Bild stammt nun von folgender Quelle (Source): [7], wo ich folgende relevante Stellen lese:
- Please give a photo credit like "Visual by www.PDImages.com".
- All of the images on the "Free Images" page are copyright-free and in the public domain in the United States..
- Dies ist auf einer erklärenden Seite ergänzt durch The author of these pages makes no copyright claim to his reproduction or enhancements to these images. However, some images are affected by "underlying rights" that may influence how you can legally use them. It is your responsibility to use these free images lawfully..
- Auf der angeblichen PD-Seite pdimages.com sind weder Fotograf, Datum noch Ort aufgeführt.
Ich habe folgende Bedenken bezüglich der Verwendung in der deutschen Wikipedia:
Zu 1) Die Quelle fordert eine Nennung der Seite pdimages.com, welche die Lizenzierung infolge der Verwendung in der Wikipedia nicht gewährleisten kann.
Zu 2) Die Quelle beschreibt public domain in the united states - dies ist keine relevante Aussage bezüglich Verwendungsrechten innerhalb der deutschen Wikipedia. Von Gemeinfreiheit kann hier meines Erachtens nicht gesprochen werden.
Zu 3) Ist gutgläubig von der Wahrheit der Aussage über die Lizenzierung des Urhebers auszugehen, ohne dass dieser genannt wird?
Sind diese Bedenken berechtigt? (Es wird eine Einbindung in den Artikel Infinite monkey theorem gewünscht). liebe Grüße und Danke im Voraus, ↗ nerdi disk. 17:36, 2. Mär. 2007 (CET)
- Wenn das mit PD also stimmen sollte, muss www.PDImages.com nicht erwähnt, aber es wäre gut wenn es als Quelle genannt würde.
- Was ich etwas komisch finde ist www.PDImages.com und in the United States..
- -- MichaelFrey 19:05, 2. Mär. 2007 (CET)
- Bei PD muss der Urheber übrigens nicht genannt werden. -- ChaDDy ?! +/- 19:12, 2. Mär. 2007 (CET)
- Juristisch gesehen muss er nicht, das stimmt, aber auf den Commons und in Wikipedia sollte er schon genannt sein, damit der Status überprüft werden kann.
- Was auch immer pdimages.com als Grund für den PD-Status annimmt, es lässt sich für uns nicht nachvollziehen. Wenn die Library of Congress dies behaupted, kann man das ruhig glauben, bei dieser Seite wäre ich mir nicht so sicher.
- Was aber eindeutig ist, ist, dass die Site behauptet, dass dieses Bild in den USA PD ist. Die deutsche Wikipedia richtet sich aber nach deutschem Recht, und in Deutschland gilt US-Copyright nicht. Was in den USA gemeinfrei ist, ist es hier noch lange nicht. In der deutschen Wikipedia dürfen deshalb nur Bilder eingebunden werden, deren Autor seit mehr als 70 Jahren tot ist oder die älter als 100 Jahre sind. Für beides gibt es bei diesem Punkt keinerlei Belege => auf de.WP nicht verwenden. --Wikipeder 19:34, 2. Mär. 2007 (CET)
Das Foto dürfte vor 1923 und daher wohl in den USA PD sein, aber ohne irgendeine Quellenangabe ist das für uns absolut, ich wiederhole: absolut, und zum dritten mal: absolut wertlos --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:22, 2. Mär. 2007 (CET)
- Stimmt schon. So können wir leider nichts damit anfangen. -- ChaDDy ?! +/- 22:44, 2. Mär. 2007 (CET)
Welche Lizenz für 2D Panoramafreiheit?
Welche Lizenz soll man für ein zweidimensionales Bild (etwa eine Karte) verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist aber wegen der Panoramafreiheit engestellt werden darf? Das 2D Bild ist ja selbst nicht schutzfähig. Wie soll man auf den Commons vorgehen, wo es (so weit ich weiß) keine Vorlage für Panoramafreiheit gibt? --Jarlhelm 22:42, 2. Mär. 2007 (CET)
Es gibt genügend Beispiele hier mit dem Panoramafreiheitbaustein, an denen du dich orientieren kannst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:44, 2. Mär. 2007 (CET)
- Ich kann ja verstehen, dass zu viele Fragen nerven, besonders wenn die Antworten schon irgendwo stehen, und ich gebe zu, dass ich des öfteren Fragen stelle. Aber dann denke ich, WP:BR sollte um einiges erweitert werden. Um es mal zu zitieren steht dort:
"Die untenstehende Aufnahme des Berliner Olympiastadions ist erlaubt, weil sie das Stadion von einem öffentlich zugänglichen Platz aus zeigt. Ein vom Glockenturm aufgenommes Bild müsste aus der Wikipedia gelöscht werden."
Aber dann ist man wiederum tollerant bei Bildern vom Glockenturm oder des Inneren.
Was die Panoramafreiheit angeht habe ich bei 2D meist gesehen, dass sie unter GNU oder CC stehen, auch Bilder von Historiograf, die ja wohl korrekt sein werden (etwa dieses). Bei diesen ist aber noch 3D außenrum, wobei ich nicht genau sagen kann, ab wann das als Beiwerk zählt. Jedenfalls habe ich auch Bilder gesehen, die ausschließlich 2D waren, etwa dieses. Aber wie kann eine nicht schutzfühige Reproduktion unter GNU/CC stehen?
Und dann sollte auf WP:BR auch noch etwas über Fotos von fremdem Eigentum und "Recht am Bild der eigenen Sache". Die Richtlinien auf der Wikipedia sind ja in aller Regel vereinfachte Dinge (wie etwa das mit "keine Bildzitate") --Jarlhelm 01:22, 3. Mär. 2007 (CET)- um überhaupt auf Panoramafreiheit zurückgreifen zu müssen, muss erst mal das, was du fotografierst geschützt sein. Der Glockenturm aus dem 18. Jahrhundert wird das wohl kaum sein. Mit Reproduktion nicht schützbarer Bilder hat das nichts zu tun, die 2D (kein Schutz für den Fotografen) 3D (Schutz für den Fotografen) Argument ist daher erst mal nebensächlich. my2c --Taxman¿Disk?¡Rate! 01:45, 3. Mär. 2007 (CET)
- Ich denke, gemeint sind Fotos des Stadions, die vom Glockenturm aus gemacht wurden. Die Formulierung ist aus WP:BR, und da heißt es nun mal "Ein vom Glockenturm aufgenommes Bild [des Olympiatadions] müsste aus der Wikipedia gelöscht werden." --Jarlhelm 02:09, 3. Mär. 2007 (CET)
- PS: Du meinst wohl einen anderen Glockenturm. Bei Glockenturm Berlin (beim Stadion) steht erbaut 1934. --Jarlhelm 02:12, 3. Mär. 2007 (CET)
- Nimm doch einfach gemeinfrei und gut is. Bezüglich des Glockenturms ist zu sagen, dass nicht er sondern das Olympiastadion geschützt ist und Aufnahmen dessen vom Glockenturm aus nicht als Panoramafrei gelten, da der Glockenturm nicht öffentlich zugänglich ist (bzw. angeblich nicht sein soll). --BLueFiSH ✉ (Klick mich!) 02:18, 3. Mär. 2007 (CET)
Unsere Lizenzen beziehen sich nur dann auf den Bildinhalt, wenn dieser 2-D ist, sonst ausschließlich auf das Foto. Wird mit Zustimmung des Urhebers z.B. eine Plastik unter freier Lizenz freigegeben, können keine normalen Bausteine gesetzt werden, sondern es ist im Klartext anzugeben, worauf sich die jeweilige Lizenz bezieht. Es ist möglich, dass die "eingebettete" Skulptur unter CC steht, das Foto aber unter GNU FDL. @Dieblich-Foto: eindeutig 3-D, daher CC und nicht PD. @Glockenturm: Es ist durchaus sinnvoll, in WP:BR strenger zu formulieren und im Einzelfall ein Auge zuzudrücken, weil es meist zu unerträglicher Förmelei führen würde, auszulegen, wann ein Aufnahmestandpunkt öffentlich ist. Der BGH geht hier eindeutig zu weit, denn in der amtlichen Gesetzesbegründung ist davon nichts zu finden. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:17, 3. Mär. 2007 (CET)
Amtliches Werk/Notgeld

Ich bin auf diese Seite gekommen, um die Urheberechtslage betreffend Notgeld für mich zu klären. Weiter oben wird das Thema bereits angesprochen. Dort wird auf § 5 UrhG verwiesen, Amtliche Werke. Was aber nicht ganz unumstritten ist, da Banknoten ja nicht eigentlich zur öffentlichen Kenntnisnahme bestimmt sind. Noch weiter oben wird das Thema auch behandelt, wo steht, dass Schricker den Schutz eher bejaht, während die Rechtspraxis Urteile hervorgebracht hat, die einem Schutz eher entgegensprechen würden. Nun, solange uns niemand für das Abbilden von Banknoten verklagt, wird das wohl eine nicht endgültig entscheidbare Frage sein. Aber eines interessiert mich noch: Oben beim Thema Luxemburger Wappen wird ja gesagt, dass § 5 deutsches UrhG auch auf amtliche Werke, die nicht von Ämtern Deutschlands ausgegeben worden sind, anwendbar sein müsste. Daher müsste Notgeld der 1920er (wenn man denn den Status als amtliches Werk akzeptiert) (in Deutschland) von Urheberrecht frei sein. Welches Gesetz aber war zur Zeit des Notgeldes für amtliche Werke gültig? Das jetzige UrhG stammt ja von 1966. --::Slomox:: >< 01:55, 3. Mär. 2007 (CET)
- Das ist egal, § 5 UrhG stellt alle -egal wo und wann- veröffentlichen Werke, die "amtlich" iSd Vorschrift sind, aus dem Schuz des Urheberrechts.sугсго.PEDIA-/+ 11:21, 3. Mär. 2007 (CET)
- "wo steht, dass Schricker den Schutz eher bejaht,": nö. genau andersrum: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für § 5 Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung durch Abs.. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen" Schricker/Katzenberger § 5, Rdnr. 49... // Forrester 11:50, 3. Mär. 2007 (CET)
- @Forrester: Banknoten fallen laut Schricker nicht unter § 5 (Dem amtlichen Interesse [...] geradezu zuwider). Da § 5 den Urheberrechtsschutz aufhebt, gilt damit also, dass Banknoten einem Urheberrechtsschutz unterlegen, der Schutz wird bejaht.
- @Syrcro: Schrieb ich ja. Aber das entsprechend geltende Gesetz von damals würd mich trotzdem interessieren. --::Slomox:: >< 13:05, 3. Mär. 2007 (CET)
- ???????????????????? Gehirn = aus. Was hab ich da für n Scheiß geschrieben.....war wohl noch zu früh ;) // Forrester 13:22, 3. Mär. 2007 (CET)
Da ist wieder maln Anschiss vonnöten. Schricker wird immer mit Auflage zitiert, danke. Wir akzeptieren hier nicht Katzenbergers Ansicht. Die damaligen Gesetze waren das LUG (als klitzekleine Denksportaufgabe zum Wochenende wählen wir aus der BKL das Richtige aus) und das KUG, aber 2007 gilt nun einmal das UrhG. Banknoten fielen unter das LUG (§ 1 LUG), in dem es § 16 schon die Ausnahme für amtliche Schriften gab --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:06, 3. Mär. 2007 (CET)
- Meinst du die Linux User Group? Duck... -- Simplicius ☺ 23:31, 3. Mär. 2007 (CET)
- @ histo: Sorry wegen der Auflage (habe ich oben gemacht). Allerdings habe ich nur den Bezug richtigstellen wollen (was falsch und Schwachsinn war, da Slomoxs Bezug absolut richtig war) und weder eine Wertung abgegeben, noch Katzenbergers Ansicht als (in diesem Zusammenhang) angebracht beschrieben. // Forrester 00:27, 4. Mär. 2007 (CET)
Reichsgesetzblatt
Hallo! Fällt ein Reichsgesetzblatt aus 1911 noch unter irgendein Urheberrecht oder kann das verwendet werden? Es gibt ja irgendeine Lizenzvorlage für solche Fälle. --Hufi @ 09:42, 3. Mär. 2007 (CET)
- {{Bild-PD-Amtliches Werk}}. // Forrester 11:16, 3. Mär. 2007 (CET)
- Ok, danke! --Hufi @ 12:23, 3. Mär. 2007 (CET)
- {{Bild-PD-Amtliches Werk}}. // Forrester 11:16, 3. Mär. 2007 (CET)
Weitere Frage: Wie schaut es mit schon lange nicht mehr gültigen Aktien aus 1920 aus? --Hufi @ 13:12, 3. Mär. 2007 (CET)
Hallo??? Hufi, wie kommst du auf die Idee, dass man das ohne die Aktien zu sehen beurteilen kann? Lad auf flickr.com oder andernorts ein paar Bilder hoch. Wenn die Darstellungen Schöpfungshöhe haben, sind die Aktien hier nicht zu gebrauchen, da sie keine amtlichen Werke sind --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:50, 3. Mär. 2007 (CET)
Bilder können hochgeladen werden, nichts mit Schöpfungshöhe drauf --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:13, 4. Mär. 2007 (CET)
- Ok, danke! --Hufi @ 19:58, 4. Mär. 2007 (CET)
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob die jetzt eingefügten Lizenzvorlagen der Sache gerecht werden und bitte um eure Meinung. Falls es etwas zur Sache tut, der Arzt, dessen Name aufgedruckt ist, ist seit 1938 tot (Grund ist wohl erahnbar :-( ).--Gamsbart 12:05, 3. Mär. 2007 (CET)
- Das ist ganz einfach PD wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Amtliches Werk käme unter Umständen in Betracht, ist aber zu vernachlässigen, weil es nichts zu schützen gibt. --RalfR 12:19, 3. Mär. 2007 (CET)
Logo von Die Toten Hosen
Dieses Logo wurde in dieser Woche hochgeladen und als gemeinfrei bezeichnet, da keine Schöpfungshöhe besteht. Das sehe ich anders. Bin ich damit allein? --Flominator 12:09, 3. Mär. 2007 (CET)
- Ich sehe keine Schöpfungshöhe, alles simple Elemente --RalfR 12:16, 3. Mär. 2007 (CET)
- PS: vergleiche mal mit Bild:Rote armee fraktion logo.png und Bild:SED-Logo.png - grafisch, nicht inhaltlich ;) --RalfR 12:21, 3. Mär. 2007 (CET)
- Danke. --Flominator 15:34, 3. Mär. 2007 (CET)
- PS: vergleiche mal mit Bild:Rote armee fraktion logo.png und Bild:SED-Logo.png - grafisch, nicht inhaltlich ;) --RalfR 12:21, 3. Mär. 2007 (CET)
Du bist sowas von allein ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:47, 3. Mär. 2007 (CET)
Streckennetzkarte

Wie sieht es hier aus? Sind Streckennetzkarten jemals ohne Schöpfungshöhe? Wir hatten das schon einmal diskutiert, aber im Archiv habe ich nichts gefunden. --Flominator 15:34, 3. Mär. 2007 (CET)
Das kommt drauf an. Es gibt durchaus Streckennetzkarten ohne Schöpfungshöhe. Das abgebildete Beispiel scheint mir auch die mit Blick auf technische Darstellungen sehr viel niedrigere Hürde nicht zu überspringen. Der reine Umriss von Japan erscheint mir ebensowenig schutzfähig wie die Einzeichnung von wenigen Streckenlinien ohne besonderen gestalterischen Aufwand. Anders würde es aussehen, wenn in einer hochurbanisierten Region ein komplexes Streckennetz anschaulich gemacht werden muss. Hier kommt alles auf Abstraktion an, da eine "naturalistische" Darstellung nur verwirrend und daher nutzlos wäre. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:46, 3. Mär. 2007 (CET)
Vermutlich meinst Du diese alte Diskussion. --Noddy93 23:49, 3. Mär. 2007 (CET)
Ergänzend dazu: Ist der Spielraum für den Urheber gering, kann ein Nachnutzer der kartographischen Darstellungen bereits durch vergleichsweise geringfügige Bearbeitung der Vorlage ein urheberrechtlich einwandfreies Werk schaffen, denn die zugrundeliegenden Geodaten sind nicht schützbar. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:11, 4. Mär. 2007 (CET)
Arendt-Briefmarke im Hannah Arendt - Artikel
Hallo zusammen, ein Benutzer machte mich darauf aufmerksam, die Briefmarke solle mit Zacken abgebildet werden. Könnt ihr mal bitte überprüfen, ob es auch so erlaubt ist, wie ich es gemacht habe? Das Fotografieren mit den Zacken gelang nur in etwas schiefer Ausführung. Schöne Nachtgrüße --Anima 00:03, 4. Mär. 2007 (CET)
--Anima 00:03, 4. Mär. 2007 (CET)
- Weiter oben hier auf der Seite hat bereits Benutzer:Syrcro folgendes geschrieben (Zitat): Die Briefmarke darfst Du auf die Commons hochladen und dann einbinden, aber bitte nur die ganze Marke, keine Ausschnittsvergrößerungen; der passende Lizenzbaustein ist: {{Template:PD-German stamps}}. viele Grüße --kandschwar 00:55, 4. Mär. 2007 (CET)
- Prolineserver hat mir heute geschrieben, dass seiner Ansicht nach, die Sache lizenzrechtlich (noch) ok sei. Zitat: Lizenzrechtlich sollte das Foto selbst noch korrekt sein, da es immer noch die Briefmarke als solches darstellt. Außerdem hat er dankenswerterweise die andere Arendt-Marke aus Deutschland in den Artikel eingestellt. Zukünftig werde ich öfter mal an Briefmarken (mit Zacken) denken, wenn mir Bilder zu einem Artikel fehlen. Wie sieht es nun mit der von mir fotografierten Briefmarke aus? --Anima 17:09, 5. Mär. 2007 (CET)
Persönliche Anmerkung: Als Philatelist tut es mir in der Seele weh, wenn ich "misshandelte" Briefmarken sehe. Das ist genauso, als ob bei einem Portrait der Kopf fehlt. Auch ist mal daran zu denken, dass die Fotos ja auch in anderen Artikel verwendet werden könnten. Zum Beispiel in einem philatelistischen Artikel und wenn da keine Zähnung dran ist, kann man das glatt vergessen. Viele Grüße --kandschwar 17:40, 5. Mär. 2007 (CET)
Lizenzvorlagen
Ich habe noch folgende Lizenzvorlagen-Umformungen vor (per Bot):
- Vorlage:Bild-PD-NASA → Vorlage:Bild-PD-US
- Vorlage:Bild-GFDL-Picswiss → Vorlage:Bild-GFDL + einen Hinweils auf Picswiss als Quelle
- Vorlage:Bild-PD-Meyers → Vorlage:Bild-PD-alt oder Vorlage:Bild-PD-alt-100 (wie sieht da die rechtliche Situation aus???) + einen Hinweils auf Meyers als Quelle
Was sagt ihr dazu?? // Forrester 11:02, 4. Mär. 2007 (CET)
- Ich bin leicht dagegen, weil die Vorlagen die du ersetzten willst, Infomationen über die Quelle enthalten.
- Wir kennen doch die sehr netten Leute, die Bilder mit "irgendeinem" Lizenz Baustein ausstatten.
- Wenn ein PD-Nasa auf ein Bild mit einem Eichhörnchen setzt, ist schnell klar das da jemannd Lizenz Loto spielt, während PD-US durch aus Plauschibel sein kann.
- -- MichaelFrey 09:13, 4. Mär. 2007 (CET)
- Nö. Eben die Informationen über die Quelle will ich aus allen Vorlagen raushaben (und das ist schon bei den meisten der Fall). Dafür gibt es die Zeile "Quelle" in der Vorlage:Information. Und "NASA" ist keine Quelle... // Forrester 09:58, 4. Mär. 2007 (CET)
Ist ein guter Schritt gegen den Wildwuchs zu vieler Vorlagen, da blickt kein Newbie durch. --RalfR 15:04, 5. Mär. 2007 (CET)
- Bin eigentlich dafür. Ich sehe allerdings einen ganz schönen Arbeitsaufwand beim Überprüfen auf vollständige/richtige Quellen der Bilder. NASA als Quelle (durch Lizenzvorlage) ist immerhin besser und genauer als gar keine Quelle und nur PD-US. --Lychee 15:07, 5. Mär. 2007 (CET)
- NASA ist genau so wenig eine Quelle wie gar keine Quelle. NASA ist ein Hinweis auf den Urheber (Werk der Regierung der Vereinigten Staaten). Die Quelle muss zusätzlich noch da stehen. // Forrester 15:16, 5. Mär. 2007 (CET)
- Ok. Heißt das, das wir im Prinzip bei allen Bildern, wo nur "Quelle: NASA" steht, ein {{BLU}} oder {{BLU-User}} setzen müssten? Das wäreganz schön Arbeit... --Lychee 20:24, 5. Mär. 2007 (CET)
So genau muss es ja auch nicht sein, in jedem Fall sollte man vorher vllt selbst suchan, aber darum geht es jah hier nicht... // Forrester 22:12, 5. Mär. 2007 (CET)
Bilder von Häs-Trägern
Ich hab' zur Fasnet Bilder von maskierten Häs-Trägern in Schramberg gemacht, d.h. die eigentliche Person ist unter der Maske nicht zu erkennen. darf so etwas hier unter die GPL und oder die Commons gestellt werden? Und wie ist es, wenn einzelne Gesichter unmaskiert waren - gilt hier, bei solchen öffentlichen Veranstaltungen auch das Recht der abgebildeten Person? Immerhin haben sich diese ja bewusst in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. --MikePhobos 12:45, 4. Mär. 2007 (CET)
- Sehe keine Probleme. Es dürfen übrigens auch Fotos urheberrechtlich geschützter Objekte unter eine freie Lizenz gestellt, nur eben nicht hier hochgeladen werden. Beispiel: ein Fotograf fotografiert ein Jahr vor dem Auslaufen der urheberrechtlichen Schutzfrist ein geschütztes 3-D-Objekt in einem Innenraum (keine Panoramafreiheit zu privaten Zwecken (Privatkopie § 53 UrhG) und versieht seinen Abzug mit einem Vermerk über eine freie Lizenz. Er hält den Abzug unter Verschluss und macht das Foto erst nach Ablaufen des Schutzes öffentlich zugänglich. Die freie Lizenz ist m.E. aber von Anfang an gültig. Ein Hochladen vor Ablauf der Schutzfrist ohne Genehmigung des Urhebers des dargestellten Objekts hier aber natürlich ausgeschlossen. Wir müssen uns also vor der Konfusion hüten, Unterstellung unter eine freie Lizenz und Hochladen hier als identisch zu betrachten. Ach ja: Wer hier noch einmal GPL statt GNU FDL schreibt, muss einen ausgeben, ob in oder außerhalb des Karnevals --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:34, 4. Mär. 2007 (CET)
- Danke für die Antwort. Aber doch noch einmal zur Sicherheit nachgefragt (dummerweise habe ich gleich zwei Fragen gestellt): Auch Bilder von Unmaskierten bei solch einer öffentlichen Veranstaltung (Hanselsprung, so was ähnliches wie ein Umzug) dürfen ohne Genehmigung dieser Personen in WP veröffentlicht werden? ... mit dem "einen ausgeben": Ich hab' als Imker auch Met im Sortiment, weiss allerdings nicht, wie weit es für Dich bis hier in's Weissacher Tal ist. Und Autofahren danach ... Gruß --MikePhobos 18:37, 4. Mär. 2007 (CET)
Nachtrag: Doch mal konkret die Bilder:
- [8] - Person maskiert, sicher kein Problem
- [9] - mitlaufendes, unmaskiertes Kind, aber nicht im Mittelpukt, auch kein Problem
- [10] - unmaskiertes Kind auf dem Arm, eine von zwei Personen im Mittelpunkt
- [11] - der Bläser zwar nicht der eigentliche Grund für's Foto, sondern die Reflexion im Blech
--MikePhobos 19:31, 4. Mär. 2007 (CET)
Ich seh nach wie vor keine Probleme, siehe Recht am eigenen Bild. Früher kam ich durch Weissach im Tal immer durch als ich nach Schwäbisch Gmünd fuhr --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:09, 4. Mär. 2007 (CET)
Sehe auch keine Probleme --RalfR 23:13, 4. Mär. 2007 (CET)
- o.k. danke Euch beiden saumäßig und werd' ein paar Bilder vom Hanselsprung hochladen. --MikePhobos 07:32, 5. Mär. 2007 (CET)
Gemeindewappen USA
Da ich ja kürzlich gelernt habe, dass § 5 UrhG im Bezug nicht auf Amtliche Werke aus Deutschland beschränkt ist, möchte ich mal fragen, ob der Paragraf auch auf Gemeindewappen in den USA angewendet werden kann. Ich würde mal vermuten ja, ähnlich wie bei den deutschen, aber ich schätze, dass Hochladen auf Commons mit dieser Begründung nicht sinnvoll ist bzw. nicht international konsensfähig wäre, richtig? Oder gibt es noch spezielle US-Gesetze (außer schlichtem altersmäßigem Ablauf der Schutzrechte), die eine Commons-taugliche Freiheit begründen könnten (Freiheit als amtliche Werke ist nach meinen bisherigen Erfahrungen ja auf Bundesdokumente beschränkt)? --::Slomox:: >< 03:44, 5. Mär. 2007 (CET)
Identischer Artikel in Wikipedia und einer Zeitschrift - wie vorgehen?
In der Zeitschift "Profiler", Ausgabe 3/2007 ist ein Artikel "Guerilla Marketing" veröffentlicht, der in weiten Teilen wörtlich dem gleichnamigen Artikel in der Wikipedia gleicht. Da die Versionshistorie in Wikipedia bis 2004 zurückgeht, ist zu vermuten, dass diese Zeitschrift aus der Wikipedia abgeschrieben hat. Einen Verweis auf die Wikipedia habe ich dort aber genausowenig entdeckt wie die Wiedergabe der GNU Lizenz.
Wenn das erlaubt ist, könnte ich noch den Link zur Online-Ausgabe der Zeitschrift hier einstellen. Wie geht man vor? Wen soll man informieren?
--Onkeljoe 11:22, 5. Mär. 2007 (CET)
- Wikipedia:Weiternutzung/Mängel erklärt die Vorgehensweise. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:40, 5. Mär. 2007 (CET)
Vergessenen Lizenzbaustein nachtragen
Wenn ein Benutzer selbstfotografierte Bilder ohne Lizenzbaustein hochlädt, aber in die Zeile "Zitat der Genehmigung des Urhebers für eine freie Lizenz" "GNU-FDL" einträgt, kann ich dann davon ausgehen, daß er {{Bild-GFDL}}
meint und diesen Baustein nachtragen? Oder sollte das der Hochlader besser selbst machen? Beispiel. --Noddy93 12:50, 5. Mär. 2007 (CET)
- Besser selber machen. Soll das ja für die Zukunft auch lernen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:52, 5. Mär. 2007 (CET)
- Bevor das Bild allerdings wegen so einer Kleinigkeit gelöscht wird ... --Flominator 14:52, 5. Mär. 2007 (CET)
Aus rechtlicher Sicht würde ich sagen, dass du den Baustein nachtragen darfst. Es ist wichtig, dass der Wille des Urhebers zum Ausdruck kommt, das Werk unter die gewünschte Lizenz zu stellen. Ob das jetzt in Form eines Bausteins oder per Text ist, spielt dabei keine Rolle (s. auch §§ 116 ff BGB). --Isderion 14:33, 5. Mär. 2007 (CET)
Nur mal angenommen....
Mal rein theoretisch angenommen ich hätte einen Graveurbetrieb. Weiterhin nehmen wir mal an ich hätte den Wikipediaball sowie den Schriftzug als Vektorgrafik. Dann nehmen wir noch an, ich würde das Wikilogo samt Schriftzug in eine Messingplatte gravieren und abschließend Fotografieren. Sodann würde ich beabsichtigen in den von mir, gerade in Arbeit befindlichen, Artikel [Gravur] das Bild einzufügen. Das gravierte Messingschild würde ich neben meine Tastatur legen und den Kaffepot draufstellen (nur um darzulegen, dass ich das nicht verkaufen würde). Würden damit Urheberrechtsverletzungen berührt werden? Das Logo ist geschützt! Wie sähe es denn aus, wenn ich das auch auf meiner Firmenhomepage als Beispiel anführen würde? Zuletzt nehmen wir mal an --Elnolde 13:52, 5. Mär. 2007 (CET) hat den Beitrag verfasst ;-)
- Urheberrechtsverletzung wäre das keine, da das Logo vermutlich keine Schöpfungshöhe erreicht, aber Markenrecht bzw. Namensrecht würdest du verletzen. --141.91.240.162 14:03, 5. Mär. 2007 (CET)
- Danke IP! Und wenn ich das Logo tatsächlich nur für den Artikel verwenden würde auch? Gruß --Elnolde 14:06, 5. Mär. 2007 (CET)
- Also ich würde sagen du darfst das Logo gravieren und ein Foto der Gravur hier hochladen. Du musst es dann mit dem Lizenzbaustein {{Bild-WikimediaCopyright}} kennzeichnen. Du darfst das Logo aber nicht auf einer eigenen Webpräsenz verwenden.
- Mal ganz nebenbei: Wenn das Logo keine Schöpfungshöhe aufweist, warum wird es dann hier in der deutschen Wikipedia nicht mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Logo}} lizenziert? *duckundwegrenn* 84.134.163.12 14:17, 5. Mär. 2007 (CET)
Bitte hier keine Diskussionen über die Wikipedia- und Wikimedia- Logos führen! --RalfR 14:19, 5. Mär. 2007 (CET)
- Danke für Eure Antworten. @RalfR: Bitte um Ort, an dem ich diese Frage sinnvollerweise stelle. Gruß --Elnolde 14:35, 5. Mär. 2007 (CET)
- Du hast Post --RalfR 14:52, 5. Mär. 2007 (CET)
- Du auch. Gruß --Elnolde 14:58, 5. Mär. 2007 (CET)
- Du hast Post --RalfR 14:52, 5. Mär. 2007 (CET)
- Danke für Eure Antworten. @RalfR: Bitte um Ort, an dem ich diese Frage sinnvollerweise stelle. Gruß --Elnolde 14:35, 5. Mär. 2007 (CET)
Bild mit Widmung
Wenn ich eine Zeichnung mit einer persönlichen Widmung vom Autoren habe, darf ich die dann verwenden? --Dagny 16:17, 5. Mär. 2007 (CET)
- Nix mit PD-self, nur weil Du das selbst gescannt hast! Hast Du die schriftliche Einverständnis von Paul Maar zur Veröffentlichung? --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:19, 5. Mär. 2007 (CET)
- Hilft das weiter, wenn er mir das Einverständnis gibt? Reicht auch eine Mail? Ich weiß, dass er in wenigen Tagen auf eine dreiwöchige Tour durch China zieht. Bis er zurück ist, ist das Bild schon wieder gelöscht. Das Etikett PD-self hat mir Bauchschmerzen bereitet. Was wäre denn richtig? --Dagny 16:31, 5. Mär. 2007 (CET)
- Richtig wäre, wenn er eine e-Mail mit einer Einverständniserklärung zur Bildfreigabe an permissions-de@wikimedia.org schickt. Er kann sich dann aussuchen, unter welche Lizenz das Bild gestellt werden kann, ob also PD, GFDL oder CC-by/sa --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:36, 5. Mär. 2007 (CET)
- Ich glaube einfach, dass es zeitlich nicht mehr reicht. Der gute Mann ist mitten in seinen Reisevorbereitungen und hat sicher keine Zeit, sich jetzt damit abzugeben. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Leute, die bereit sind, ihr Einverständnis zu geben, zurückschrecken, wenn sie die juristischen Formulierungen lesen. Aber danke für die Antwort. --Dagny 16:49, 5. Mär. 2007 (CET)
- Selbst wenn das Bild jetzt gelöscht wird kann es jederzeit nach Eingang der Freigabeerklärung wieder hergestellt werden. Juristishce Formulierungen sollen nicht abschrecken, nur verdeutlichen, dass eine "Freigabe für Wikipedia" eben keine Freigabe für eine freie Lizenz ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:14, 5. Mär. 2007 (CET)
- Ich glaube einfach, dass es zeitlich nicht mehr reicht. Der gute Mann ist mitten in seinen Reisevorbereitungen und hat sicher keine Zeit, sich jetzt damit abzugeben. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Leute, die bereit sind, ihr Einverständnis zu geben, zurückschrecken, wenn sie die juristischen Formulierungen lesen. Aber danke für die Antwort. --Dagny 16:49, 5. Mär. 2007 (CET)
- Richtig wäre, wenn er eine e-Mail mit einer Einverständniserklärung zur Bildfreigabe an permissions-de@wikimedia.org schickt. Er kann sich dann aussuchen, unter welche Lizenz das Bild gestellt werden kann, ob also PD, GFDL oder CC-by/sa --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:36, 5. Mär. 2007 (CET)
- Hilft das weiter, wenn er mir das Einverständnis gibt? Reicht auch eine Mail? Ich weiß, dass er in wenigen Tagen auf eine dreiwöchige Tour durch China zieht. Bis er zurück ist, ist das Bild schon wieder gelöscht. Das Etikett PD-self hat mir Bauchschmerzen bereitet. Was wäre denn richtig? --Dagny 16:31, 5. Mär. 2007 (CET)
Und was ist mit der Unterschrift? --Dagny 16:54, 5. Mär. 2007 (CET)

Schreibe du eine Mail an die angegebene Adresse, in der du erklärst, sein Einverständnis zu haben. Nach deutschem Recht ist das auch mündlich gültig. --RalfR 17:00, 5. Mär. 2007 (CET)
- Fein, das werde ich machen. Danke für die Antwort! --Dagny 17:07, 5. Mär. 2007 (CET)
- Hab ich da was zum Thema Urheberrecht von Unterschriften falsch verstanden? Für mich urheberrechtlich nicht geschützt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:11, 5. Mär. 2007 (CET)
- Rechtlich sind auch mündliche Verträge bindend, das ist richtig. Trotzdem bekomme ich Bauchschmerzen, wenn wir Bildfreigaben auf diese Art und Weise akzeptieren sollen. Wurde der Künstler über die Tragweite einer freien Lizenz durch Dagny aufgeklärt? Kennt Dagny selber die Konsequenzen einer freien Lizenz (sorry Dagny, das ist kein Angriff auf dich)? Es tut mir leid, aber als OTRS-Mitarbeiter werde zumindest ich auf eine schriftliche Freigabe des Künstlers bestehen. --Raymond Disk. Bew. 21:04, 5. Mär. 2007 (CET)
Nur die Zeichnung ist geschützt, nicht die Unterschrift --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:29, 5. Mär. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe für Abzeichen der Bundeswehr
- Schöpfungshöhe vorhanden?
Beim linken Bild frage ich mich weiterhin, ob das noch als 2D gilt? Danke im Voraus, --Flominator 19:33, 5. Mär. 2007 (CET)
Sehe keine, das linke ist für mich 2-D --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:28, 5. Mär. 2007 (CET)
ACK --RalfR 20:39, 5. Mär. 2007 (CET)
Dankeschön. --Flominator 08:10, 6. Mär. 2007 (CET)
Tempolimit - Wer hat von Wem abgeschrieben ?
Hallo,
in Diskussion:Tempolimit wird der Vorwurf erhoben, der größte Teil von Tempolimit sei von [12] abgeschrieben worden. Die Texte sind tatsächlich fast gleich. Wie prüfe ich jetzt, wer von wem abgeschrieben hat? Ich nehme an, dass eher im Motorradreiseforum URV begangen wurde, denn
- Der WP-Artikel hat eine lange Versikonsgeschichte mit vielen Autoren - die sollen alle aus der gleichen Quelle stibitzt haben?
- In beiden Texten wird auf ein Bild rechts hingewiesen. Nur in der Wp gibt es die dazugehörige Grafik
Was soll ich/sollen wir jetzt tun? Ist das ein Grund, Tempolimit zu löschen? Ich hoffe, nicht alles falsch gemacht zu haben --Simon-Martin 21:41, 5. Mär. 2007 (CET)
- Ich würde mal sagen, die fremde Seite hat abgekupfert: http://web.archive.org/web/*/http://www.motorradreiseforum.de/checklisten/tempolimits_europa_welt.php - gespidert wurde die Domain oft genug: http://web.archive.org/web/*/http://www.motorradreiseforum.de Also ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel --RalfR 21:47, 5. Mär. 2007 (CET)
- Das ist nicht der einzigste abgeschriebene Artikel. Abblendlicht ([13]) ist z. B. auch identisch. -- ChaDDy ?! +/- 22:04, 5. Mär. 2007 (CET)
- Oder Fahrzeugbeleuchtung - www.motorradreiseforum.de/lexikon/fahrzeugbeleuchtung.php--Simon-Martin 22:10, 5. Mär. 2007 (CET)
- Habs gerade erst entdeckt, mdangers ist schon dran. Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#www.motorradreiseforum.de --RalfR 22:15, 5. Mär. 2007 (CET)
- Oder Fahrzeugbeleuchtung - www.motorradreiseforum.de/lexikon/fahrzeugbeleuchtung.php--Simon-Martin 22:10, 5. Mär. 2007 (CET)
- Das ist nicht der einzigste abgeschriebene Artikel. Abblendlicht ([13]) ist z. B. auch identisch. -- ChaDDy ?! +/- 22:04, 5. Mär. 2007 (CET)
Zitieren von sehr allgemeinen/religiösen Beiträgen in einem Forum ?
Hallo zusammen,
ich wollte mich hier einmal genauer erkundigen was oder wie ich nun wiki zitieren darf, speziell in einem Forum. Es geht mit hauptsächlich um Artikel die mit Engeln, Daemonen und anderen religiösen Themen zu tun haben, die ja nun schon lange existieren und für mich auch schwerlich einem Copyright zuzuordnen wären. Dennoch haben diese Themen ja einen Author. Inwieweit ist es mir nun also erlaubt zB einen Artikel über den Erzengel Michael in einem anderen Forum, unter der Angabe der Quelle hier, zu zitieren, bzw. Teile daraus? Ich habe mich jetzt ein paat Stunden durch die Wiki hier gekämpft und auch viele Beispiele und Regeln gefunden, unter anderem auch die Bestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation - die ich aber nie genau übertragen konnte, daher frage ich nocheinmal genau nach. Vielleicht ist es ja auch sinnvoller sich hier nurmehr Informationen zu holen und diese neu und selbst geschrieben, und vor allem nur mit dem was man sucht bzw. braucht, als Thema in einem Forum zu posten. Oder darf ich einen Artikel auch nahezu komplett übernehmen?
Danke und mfG, A.D.S.
--80.134.209.174 01:42, 6. Mär. 2007 (CET)
- Wie man Wikipediainhalte weiterverwerten kann, kannst Du hier nachlesen. Kurz gesagt mußt Du Dich beim Übernehmen von Artikeln an die GFDL-Bedingungen halten, d.h. Du mußt z.B. die Autoren nennen. „In einem durch den Zweck gebotenen Umfang“ kannst Du Passagen als Zitat übernehmen. Aber wenn's um einen Forumsbeitrag geht, wäre es da nicht das Einfachste, auf den Wikipediaartikel zu verlinken? --Noddy93 03:15, 6. Mär. 2007 (CET)
Vermutlich wäre es das! Ich gebe auch ganz offen zu, dass es mir zum Teil auch um Faulheit ging, bzw. darum, dass hier sehr schöne, beispielhafte texte zu finden sind und ich mir zunächst daher dachte : ist doch gehalt und sinnvoller, wenn man einen guten Text zitiert, anstatt sich selber einen aus den Fingern saugen zu müssen. ZUm Forum selber : Da geht es mir hauptsächlich darum, das beim nachschlagen bzw. bei Fragen zu, sagen wir mal den Erzengeln, eben nicht vier oder fünf Links aufgerufen werden müssen, sondern, dass man das gröbste eben in einem Thema nachlesen kann. Aber vermutlich werde ich das selbst kurz zusammenfassen und dann zusätzlich noch verlinken. Scheint mir IMO einfacher, als am Ende mit den GFDL -Bedingungen in Konflikt zu kommen. Wie genau ist das denn zu deuten : „In einem durch den Zweck gebotenen Umfang“? Durch den Zweck geboten = dürfte ich zB. (nochmal Michael als Beispiel), wenn ich selber einen Text erstelle, sprachliche Dinge zitieren : "Laut Wikipedia bedeutet der Name übersetzt ....ect" ?
Danke, jedenfalls für deine Hilfe !!
- Reine Informationen sind nicht urheberrechtlich geschützt, kannst du also übernehmen. Wenn du allerdings Teile wörtlich übernehmen willst, musst du dich ans Zitatrecht (oder an die GFDL) halten. Wo die Grenze für ein Zitat liegt, ist Augenmaß, da gibt es keine genaue Regel. -- Timo Müller Diskussion 20:41, 6. Mär. 2007 (CET)
wappen / flagge der Besondere Verwaltungsregion Sinŭiju
ist es eigentlich unbedenklich, die flagge und den wappen zu nutzen? flaggen / wappen von ländern/provinzen/usw. sind doch generell zu allgemeinen nutzung frigegeben oder? --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 11:55, 6. Mär. 2007 (CET)
Das kommt darauf an. Wir betrachten hier ausländische Hoheitszeichen als gemeinfrei, aber im konkreten Fall sehe ich auch keine Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:32, 6. Mär. 2007 (CET)
GFDL ohne Gentlemen's Agreement
Wie kann ich einen GFDL-Text in die Wikipedia übernehmen, ohne irgendwelche Lizenzkompromisse? Es geht um diese Diskussion, der Urheber meint, mit technischen Details die Übernahme seiner Texte verbieten zu können, das ist natürlich nicht im Sinne der Lizenz. --Seewolf 12:53, 6. Mär. 2007 (CET)
- Um welchen Text geht es? Außer der Übernahme der vollständigen Versionsgeschichte fällt mir im Moment nichts ein, was das GA von der GFDL unterscheidet, sofern man die Umsetzung innerhalb der Wikipedia als allgemein Lizenzkonform ansieht... siehe Histos Anmerkungen --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:52, 6. Mär. 2007 (CET)
- Hans Langendörfer, Jacques Berthelet, Pietro Michelangelo Celesia, Alberto Serrano und Gérard Pettipas. --Seewolf 14:04, 6. Mär. 2007 (CET)
- Das GA ist Müll. (Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal darauf hin, dass ich ihm nie zugestimmt habe, es also logischerweise für meine Beiträge nicht gilt.) Aber genaugenommen ist die ganze GFDL unmöglich bis unverständlich. Eine Lösung für das Problem habe ich auch nicht. -- Timo Müller Diskussion 14:11, 6. Mär. 2007 (CET)
- Trotzdem würde ich an der Stelle nicht großartig rumdiskutieren und aus rein praktischen Erwägungen die Texte löschen. Es handelt sich ohnehin nur um relativ kurze Faktenaufzählungen, bei denen man diskutieren kann, ob sie überhaupt Schöpfungshöhe haben. Auf jeden Fall wird die Übernahme mit minimalen Umformulierungen unproblematisch sein, so das man sich die Diskussion um's Prinzip schenken kann.--Wiggum 15:28, 6. Mär. 2007 (CET)
- Aus rein praktischen Erwägungen könnte man aber auch einen längst fälligen Musterprozess durchführen. Ist doch ein schönes Beispiel. --Seewolf 15:40, 6. Mär. 2007 (CET)
- Trotzdem würde ich an der Stelle nicht großartig rumdiskutieren und aus rein praktischen Erwägungen die Texte löschen. Es handelt sich ohnehin nur um relativ kurze Faktenaufzählungen, bei denen man diskutieren kann, ob sie überhaupt Schöpfungshöhe haben. Auf jeden Fall wird die Übernahme mit minimalen Umformulierungen unproblematisch sein, so das man sich die Diskussion um's Prinzip schenken kann.--Wiggum 15:28, 6. Mär. 2007 (CET)
- Das GA ist Müll. (Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal darauf hin, dass ich ihm nie zugestimmt habe, es also logischerweise für meine Beiträge nicht gilt.) Aber genaugenommen ist die ganze GFDL unmöglich bis unverständlich. Eine Lösung für das Problem habe ich auch nicht. -- Timo Müller Diskussion 14:11, 6. Mär. 2007 (CET)
- Hans Langendörfer, Jacques Berthelet, Pietro Michelangelo Celesia, Alberto Serrano und Gérard Pettipas. --Seewolf 14:04, 6. Mär. 2007 (CET)
So, wie ich das sehe ist Gge alleiniger Hauptautor also brauchen wir doch gar kein GA und können ihn nennen, oder? --Flominator 15:50, 6. Mär. 2007 (CET)
- So eine Lösung gibt es bestimmt. Aber jetzt müssen wir das mal alles richtig machen, damit das mal geklärt wird. --Seewolf 15:53, 6. Mär. 2007 (CET)
- Abschliessend klären können wir ohnehin nur den aktuellen Fall. Da der genannte Benutzer keine näheren Angaben machen will, wie seines Erachtens die lizenzkonforme Übernahme aussehen soll, sehe ich vor allem aufgrund der geringen Eigentümlichkeit keinen Grund dafür, viel Gehirnschmalz in die Sache zu investieren. Umformulieren und gut.--Wiggum 16:03, 6. Mär. 2007 (CET)
Das Umformulieren ist sicher die einfachste Möglichkeit (Wikipedia:Textplagiat. Aber grundsätzlich sollten wir uns an die GNU FDL strikt halten, wenn wir aus anderen Wikis Content klauen, auch wenn Gge ein unsympathischer Zeitgenosse ist. Die Lizenzbestimmungen des Ordenslexikons finden sich hier. Natürlich ist das Logo des Ordenslexikons NICHT urheberrechtlich geschützt. Also betreibt der Bursche Copyfraud. Pikanterweise basieren die Lizenzbestimmungen des Ordenslexikons auf der WP und zwar in Form des GA, wobei netterweise auch die Netzwerkadresse der GNU FDL nicht stimmt. In unserem Kasten muss unbedingt auf WP:GNU FDL verlinkt werden und nicht auf den WP-Artikel über die GNU FDL! (Habe ich geändert).
Bei Jacques Berthelet habe ich eine m.E. mehr GNU-FDL-konforme Formulierung gewählt. Der Kasten darf selbstverständlich nie mehr entfernt werden, es sei denn es liegt keine urheberrechtlich relevante Bearbeitung mehr des ursprünglichen Artikels mehr vor.
Wir sollten sowohl bei Wikipedia:Übersetzungen als auch bei Übernahmen aus anderen Wikis unter GNU FDL uns strikt an die GNU FDL halten.
Ich setze voraus, dass jeder, der das folgende liest, meinen Highway mehrfach genau durchgearbeitet hat (oben verlinkt).
- Wir müssen zunächst Abschnitt 2 und 3 einhalten. Abschnitt 3 ist für uns nicht relevant, da wir weder gedruckte Versionen vertreiben noch opake Kopien.
- Abschnitt 2 verlangt für wörtliche Kopien Beibehaltung von Lizenz, Lizenzvermerk und Urheberrechtsvermerk. Einen entsprechend gekennzeichneten Urheberrechtsvermerk weist das Ordenslexikon nicht auf, mit der Quellenangabe ist diesem Erfordernis genügt. Lizenz und Lizenzvermerk sind unser normales Geschäft, da kann niemand meckern. Es ist natürlich illegal, was wir tun, im Editfenster keine Lizenznotiz bereitzuhalten
- Nun zu Abschnitt 4, den wir immer einhalten müssen. Bei A geht es um die Titelseite. Man kann die Ansicht vertreten, dass wir keine solche Titelseite haben. Wenn wir doch eine haben, führt uns das zu dem Problem, dass wir auf der Titelseite die Autoren, mindestens aber die 5 Hauptautoren angeben müssen. Ist dann die Seite mit der Versionsgeschichte die "Titelseite". Sobald die Versionsgeschichte mehrere Seiten hat, ist sie nicht mehr eine Titelseite und die Autoren werden nur lückenlos angegeben und es sind nicht notwendigerweise alle 5 Hauptautoren auf der einen Seite vertreten.
- Hinsichtlich der Forderung, einen anderen Titel auf der Titelseite zu wählen, gehe ich davon aus, dass alle Autoren von Wikis, die unter GNU FDL stehen, konkludent die Zustimmung zur Übernahme des gleichen Titels geben. Es wäre ja absurd bei einem Personenartikel einen anderen Titel zu wählen als den Personennamen ohne Zusatz.
- Da wir keine Titelseite haben, entfällt Punkt B hinsichtlich der Autorennennung auf der Titelseite. Wenn ich ein Sammelwerk habe, bei dem an den einzelnen Artikeln Autorennamen stehen und ich kopiere das Sammelwerk als Ganzes wörtlich (verbatim), darf ich dann die Autorennamen weglassen? Sicher nicht! Entgegen einem verbreiteten Missverständnis genügt es nicht, die 5 Hauptautoren zu nennen, denn die Versionsgeschichte ist integraler Bestandteil des Dokuments und muss mitkopiert werden.
- C: Auch wenn es keine Titelseite gibt, erscheint es angebracht, den Verleger zu nennen, was mit der Quellenangabe Ordenslexikon geschieht.
- D: Alle Urheberrechtsnotizen müssen beibehalten werden. Dem wird, wie ausgeführt, durch die Quellenangabe genügt.
- E: Unsere eigene Urheberrechtsnotiz wird durch die Fußzeile ausgedrückt.
- F: Dass wir anders als das Ordenslexikon nicht exakt die Form des Addendums bei unserer Lizenznotiz verwenden, ist unschädlich.
- G: Wir (und auch nicht das Ordenslexikon) haben keine invarianten Sektionen und Umschlagtexte.
- H: Unverändertze Lizenzkopie auf unserem Server liegt vor. K, L, M, N sind daher ebenfalls nicht relevant.
- I: Das ist nun ganz zentral. Ich habe im Highway schlüssig gezeigt, dass entgegen der Auslegung der Foundation unsere Versionsgeschichte die Sektion "History" ist. Wenn es keine Sektion gibt, muss man sie bei jeder Änderung neu anlegen. Das einzige, was aber an Meta-Daten bei jeder Änderung automatisiert neu angelegt wird, ist eine Änderung der Versionsgeschichte. Also ist die Versionsgeschichte die History, was auch damit übereinstimmt, dass sie Titel, Jahr, Autoren und Verleger (bzw. Quelle, wir haben ja keine Titelseite) angibt. Das Recht ALLER Autoren genannt zu werden wird also garantiert
- bei wörtlicher Übernahme dadurch, dass man natürlich immer auch die Autoren mitkopiert (also die Versionsgeschichte)
- bei Bearbeitung dadurch, dass die bisherigen Autoren in der Sektion History stehen, die zu übernehmen ist, und neue Autoren im neuen Eintrag zur History ergänzt werden, ergo in der Versionsgeschichte.
- J Wenn das Dokument selbst in transparenter Kopie online vorliegt, genügt ein Link auf die Vorlage. Man soll auch die Internetadresse angeben, unter der die früheren Versionen auffindbar sind (bis zu 4 Jahre nach Veröffentlichung). Daher ist ein Link auf die Versionsgeschichte unverzichtbar. Diese Angaben gehören in die Sektion History, also in die Versionsgeschichte, woraus folgt, dass sie in die Zusammenfassungszeile gehören.
- O: Haftungsausschlüsse sind zu übernehmen. Auf jeder Seite des Ordenslexikons wird auf Über Ordenslexikon verlinkt, wo steht: Die Inhalte dieses Webprojektes wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen. Da das Ordenslexikon ja aus dem Netz verschwinden kann, genügt es nicht, einfach einen Link zu setzen, der Text muss irgendwo auch bei uns gespeichert werden.
Fragen von Nachnutzern (maschinelle Auswertbarkeit von Hinweisen usw.) sind dabei nicht berücksichtigt. Soweit einige rudimentäre Bemerkungen, man kann sicher noch viele Seiten mehr drüber schreiben --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:02, 6. Mär. 2007 (CET)
Flurkarten
Fallen Ortsblätter aus dem bayerischen Flurkartenwerk unter PD-alt, wenn sie von 1814 sind, oder greift da was anderes, weil es sich um (damals) amtliche Werke handelt? --Tafkas 20:05, 6. Mär. 2007 (CET)
Nein, sind PD-alt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:06, 6. Mär. 2007 (CET)
Danke, das ging ja schnell! --Tafkas 20:11, 6. Mär. 2007 (CET)
Kopien von Gemälden
Muss schon wieder stören. Sind Nachbildungen/Kopien urheberrechtlich geschützt, wenn das Urhebrrecht des Orginals nicht mehr besteht? --Tafkas 20:43, 6. Mär. 2007 (CET)
- Kurz und bündig: Nein. -- ChaDDy ?! +/- 20:56, 6. Mär. 2007 (CET)
Lies WP:BR --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:49, 6. Mär. 2007 (CET)
Hab ich bereits, nur verstehe ich das so (vielleicht auch falsch), dass wenn ich ein Foto eines Gemäldes einstelle dessen Maler 70 Jahre tot ist, ich kein UR verletze. Wie stehts aber um Fotos von Reproduktionen des Gemäldes? Da ich nicht weiß, von wann die Reproduktion stammt und es auch nicht rausfinden konnte, könnte es durchaus sein, dass der Maler der Kopie noch keine 70 Jahre tot ist (gehe zwar nicht davon aus, aber wissen tu ichs nicht. Ist das in dem Fall egal? Entschuldige wenn ich hier nerve, aber ich hab keinen Bock auf Urheberrechtsverletzung, deswegen hake ich lieber nach wenn ich was nicht verstehe. Danke schon mal --Tafkas 20:57, 6. Mär. 2007 (CET)
Ah, hab deinen Kommentar überlesen, kam ziemlich zeitgleich. Danke Chaddy! --Tafkas 20:58, 6. Mär. 2007 (CET)
- Wenn das Original gemeinfrei ist, ist auch eine Kopie davon gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 21:06, 6. Mär. 2007 (CET)
Es ist absolut ätzend wenn Leute hier Fragen stellen, ohne sich im mindesten mal zu überlegen, ob ihre Frage auch so gestellt ist, dass man eine brauchbare Antwort geben kann. Es ist klipp und klar aus WP:BR zu entnehmen, dass (originalgetreue) Reproduktionen von gemeinfreien 2-D Vorlagen nicht geschützt sind. Also gilt das auch, wenn jemand irgendwann ein Gemälde in Öl kopiert hat. Sofern es originalgetreu kopiert wurde. Wenn Picasso einen Rubens "kopiert" und das Ganze wie ein Picasso aussieht, ist das natürlich eine eigene Schöpfung und geschützt. Der Fragesteller wollte möglichst allgemein fragen und hat uns hier dadurch nur unnötig belästigt. Hätte er von vornherein konkret beschrieben, worums geht, hätten wir uns Missverständnisse sparen können --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:26, 6. Mär. 2007 (CET)
- Willkommen in der schönen Welt des User-Supportes ;). --DaB. 00:50, 7. Mär. 2007 (CET)
Da hetzt einer gegen freie Lizenzen
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24771/1.html --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:51, 6. Mär. 2007 (CET)
- Wo siehst du die Hetze, Histo? Der Begriff der „Freien Inhalte“ wird bei jeder Gelegenheit missverstanden (frei = keine Urheberrechte, keine Einschränkungen), die Lizenzen schaffen für viele ein pseudolegales Unterwerk für hemmungsloses „Copy&Paste“. Dem Satz Webers „Bietet das Internet zu viel Raum für zu wenig Content? Oder wird mehr Augenmerk auf das Duplizieren von bereits existierendem Content gelegt (weil es schneller geht und billiger ist), anstatt fehlenden Content online zu stellen? Wird Content überhaupt sekundär und zählt nur noch der Kanal, das neue Projekt, die neue Initiative, um Aufmerksamkeit zu erzielen?“ ist wenig hinzuzufügen. --Polarlys 00:06, 7. Mär. 2007 (CET)
Neues BGH-Urteil
Hat das Urteil des BGH [14] irgendwelche Auswirkungen auf WP:BR? Denke wohl eher nicht, oder? --Wikisearcher 23:17, 6. Mär. 2007 (CET)
- Nein --RalfR 23:20, 6. Mär. 2007 (CET)
- Danke. Wollte nur sichergehen. --Wikisearcher 23:22, 6. Mär. 2007 (CET)
Der Urteilstext liegt auf dem BGH-Server noch nicht vor, der ist abzuwarten. Zum Thema siehe auch: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Photographs_of_identifiable_people . Unsere Bilder werden idealerweise nicht von Paparazzis gemacht, sondern bei öffentlichen Auftritten und sind daher wohl unproblematisch. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:28, 6. Mär. 2007 (CET)
- Ich bin mit meiner knappen Antwort auch davon ausgegangen, daß unsere Fotos nicht von Paparazzis gemacht werden. Wenn sich das mal ändern sollte, man weiß ja nie ;) - dann müßten wir darüber nachdenken. --RalfR 23:52, 6. Mär. 2007 (CET)
- Da schützt uns eh schon unser enzyklopädischer Anspruch. Außer Porträts oder Fotos Prominenter in deren Relevanz-gebender Position gehören hier keine Bilder hin. Die kann man aber mit einem guten Fotohandy schon als Privat-Paperazzo knipsen (also keine BILD-Handy-Fotos pinkelnder Prominenz)! -- 172.173.166.63 00:39, 7. Mär. 2007 (CET)
- Danke für die Infos. Ich wollte auch keine Paparazzi-Fotos einstellen oder eine Diskussion über solche auslösen ;-). Mir ging es als juristischer Laie nur um die Frage, ob aufgrund dieses Urteils Änderungen am Artikel WP:BR notwendig wären, was ja anscheinend nicht der Fall ist. Gruß, --Wikisearcher 01:14, 7. Mär. 2007 (CET)