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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Rundfunkanstalten sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts), die gebührenfinanzierte (GEZ) Rundfunk- und/oder Fernsehprogramme veranstalten.

Neben den Rundfunkanstalten der ARD (auch Landesrundfunkanstalten genannt) gehören dazu: