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Bunker (Begriffsklärung)

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Der Begriff Bunker (engl.) bezeichnet

  1. einen großen Behälter zur Aufnahme von Massengütern
  2. eine militärische Verteidigungs- und Schutzanlage, Siehe Bunker (Militär)
  3. Ein unter- oder oberirdisches Gebäude zum Schutz der Zivilbevölkerung vor militärischen Angriffen (Zivilbunker. Unterirdische Bunker (Tiefbunker) sind ausgebaute, in die Erde eingegrabene Stollen. Überirdische Bunker bestehen aus massivem Beton (Hochbunker).
  4. im Golf-Sport eine mit Sand gefüllte Vertiefung auf dem Weg zum Loch
  5. in der Soldatensprache das Gefängnis
  6. im Gefängnis die Einzelhaft
  7. in der Seefahrt generell den Treibstoff
  8. in der Seefahrt speziell (z.B. Bunker-C) ein besonders schweres Heizöl, das als Treibstoff für Schiffsmotoren benutzt wird und bei Ölunfällen besonders schwere ökologische Schäden verursacht (Bunker-C).