Master of Laws
LL.M. ist die Abkürzung für den akademischen Grad eines (engl.) Master of Laws (zu deutsch: Meister der Rechte, lat. Legum Magister, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural "Rechte" ist). Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen, aber auch von anderen Hochschulabsolventen an vielen Hochschulen erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Hochschulen in den englischsprachigen Ländern erworben. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten. An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet geboten.
Hintergrund
In den englischsprachigen Ländern wird das Jurastudium grundsätzlich mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Laws, in den USA zusätzlich mit dem Berufsdoktorat "Juris Doctor" abgeschlossen. Die Auseinandersetzung in einem speziellen Rechtsgebiet geschieht über die Erlangung des LL.M..
LL.M. im deutschen Sprachraum
In der juristischen Ausbildung in den Staaten des deutschen Sprachraums ist ein LL.M. grundsätzlich nicht vorgesehen. In der Bundesrepublik Deutschland geht üblicherweise mit dem Erreichen der ersten juristischen Prüfung (ehemals erstes juristisches Staatsexamen) das Ende des Studiums einher. Eine Spezialisierung erfolgt hier lediglich im universitären Teil der Prüfung oder in Aufbaustudiengängen (z.B. Lizenziat des kanonischen Rechts, lic. iur.). Allerdings bieten Unis oftmals zusätzlich zum Staatsxamen mehrere Studiensemester mit dem anglikanischen Abschluss Master of Law (LL.M.) in verschiedenen Bereichen an und stellen sich damit den internationale Anforderungen.
Im Rahmen des Bologna-Prozesses (1999 ebendort von allen Bildungsministern der EU-Staaten vereinbart) soll EU-weit eine Ablösung aller Staatsexamina und Diplom-Abschlüsse durch die in angelsächsischen Staaten üblichen Bachelor- und Master-Abschlüsse erfolgen. 2002 wurde den Hochschulen durch eine Änderung des HRRG die Möglichkeit gegeben auf Bachelor-/Masterstudiengänge umzustellen.
Der Nutzen einer Umstellung auf die konsekutiven Abschlüsse Bachelor und Master in der juristischen Ausbildung ist allerdings nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich umstritten. So wurde im Koalitonsvertrag2005 zwischen den bundesdeutschen Parteien CDU, CSU und SPD auf Bundesebene der Bedarf neuer Abschlüsse in der Juristenausbildung und eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf diese abgelehnt (S. 145).
Um dem Interesse an einer Spezialisierung gerecht zu werden, werden bereits seit einigen Jahren in Deutschland für inländische Studenten LL.M.-Studiengänge angeboten (z.B. an der Fachhochschule Frankfurt am Main [1]oder am Europa-Institut in Saarbrücken [2])
LL.M. in der Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Abschluss des 1. und/oder 2. juristischen Staatsexamens besteht die Möglichkeit, im In- oder Ausland den akademischen Grad eines Master of Law (LL.M.) zu erwerben. Einige postgraduierten Studiengänge gibt es in Deutschland auf dem Gebiet des Europarechts (LL.M.eur) und dessen entsprechenden Spezialisierungsmöglichkeiten. So auch an dem an die juristische Fakultät der Universität des Saarlandes angeschlossenen Europa-Institut [3] oder im Rahmen des European Legal Informatics Study Program an der Universität Hannover [4]. Dieses ist das zweitälteste Institut seiner Art in Europa, d.h. es kann auf eine langjährige Tradition zurückblicken und dadurch umfangreiche Erfahrungswerte vorweisen. Zudem ist es ein Musterstudiengang des Auswärtigen Amtes und wird von diesem sowie der Europäischen Kommission und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft aktiv gefördert. Auch werden seit mehrere Jahren verschiedene spezifische Master of Law (LL.M.) Programme, teilweise mit starken betriebswirtschaftlichen Zusätzen für In- und Ausländer angeboten. Diese Master ermöglichen es, wenn das 2. Staatsexamen bestanden ist, als Ersatz für den Fachanwalt zu dienen, jedoch mit akademischem Titel und internationaler Anerkennung.
LL.M. in der Schweiz
In der Schweiz heißt gemäß dem neuen Bologna-Studienmodell der auf den Bachelor of Law aufbauende Master-Abschluss "MLaw" (Master of Law). Der frühere Titel lic.iur. gilt als gleichwertig zu einem MLaw, in Anwendung eines Beschlusses der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 1. Dezember 2005. Für die Eintragung ins Anwaltsregister braucht es einen MLaw. Den Titel LL.M. hingegen vergeben die schweizerischen Universitäten bisher nur für eine spezielle Ausbildung, die der vertieften wissenschaftlichen Arbeit in einem Schwerpunktgebiet dient. Worin der Unterschied zwischen einem MLaw und einem LL.M. besteht, ist nicht ganz klar, insbesondere da der MLaw aufgrund des Bolognamodells von der Stufe her eigentlich dem angelsächsischen LL.M. entspricht. Vermutlich stammt diese Unterscheidung noch aus der Zeit, wo in der Schweiz der erstmögliche juristische Abschluss das lic.iur. und nicht wie heute bereits der Bachelor of Law war und somit in allen Fällen ein LL.M., meistens an einer ausländischen Universität absolviert, erst nach der Erlangung des Titels lic.iur. möglich war.
In der Praxis können sich aufgrund einer Unterscheidung zwischen LL.M. und MLaw Probleme ergeben, wenn es etwa um die Zulassung ausländischer Studenten mit einem Bachelor of Law zu einem LL.M. Programm in der Schweiz geht, was im Falle einer Nichtzulassung zu einem Attraktivitätsverlust der schweizerischen LL.M. Programme führt oder im Falle einer Zulassung zu einer Ungleichbehandlung der schweizerischen Studierenden, falls diese erst nach der Erlangung eines MLaw zu einem schweizerischen LL.M. Programm zugelassen werden. Umgekehrt könnten Absolventen Schweizerischer Hochschulen auf dem internationalen Arbeitsmarkt benachteiligt werden, wenn sie nach fünfjährigem Studium den Titel MLaw bekommen, während im Ausland auf dieser Stufe der Titel LL.M. vergeben wird. Es ist deshalb denkbar, dass mit zunehmender Erfahrung mit dem Bologna-Modell diese Unterscheidung zwischen MLaw und LL.M. aufgegeben wird. Dies würde auch dem eigentlichen Bolognasystem entsprechen: Der allgemeine Abschluss erfolgt mit dem Bachelor of Law (BLaw) und die Vertiefung für ausgewählte und hochqualifizierte Studenten erfolgt in einem Masterprogramm. Ein an einer ausländischen Universität erlangter LL.M. Titel wird aber voraussichtlich auch dann seinen Wert als Ausweis über Auslanderfahrung und Kenntnis eines ausländischen Rechtssystems behalten.
Weblinks
- www.jurawelt.com/referendare/llm/
- www.llm-guide.com/
- www.WorldWideLLM.com/
- Master- und LL.M.-Lehrgänge in Deutschland und Österreich
- KMK-Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen
- LL.M.-Studiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- LL.M. im Europarecht, Universität Saarbrücken
- WJFH e.V.
- LL.M. an der HfB - Business School of Finance & Management in Frankfurt am Main
- LL.M.Informationsrecht,Zentrum für Informationsrecht (ZFI) Heinrich-Heine Universität Düsseldorf: Recht des eCommerce, der Telekommunikation und der Online-inhalte (Medienrecht)
- LL.M. im IT-Recht
- LL.M. im Medienrecht
- LL.M. Verhandeln und Gestalten von Verträgen
- http://www.jura.uni-rostock.de/Tonner/masterstudium/masterstudium.html
- LL.M. im Fernstudium, neu ab dem SS 2007
- LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, Universität Osnabrück
- American LL.M. in Poland