Magister des Europäischen Rechts
LL.M.Eur. (= legum magister europae) steht als Abkürzung für den in Deutschland und anderen europäischen Ländern verbreiteten akademischen Grad "Magister des europäischen (und internationalen) Wirtschaftsrechts" ("Master of European Laws", "Master of European and International Business Laws"). Es handelt sich um eine besondere Art des aus dem angelsächsischen Raum stammenden "LL.M."-Abschlusses. LL.M. bedeutet steht für legum magister (Master of laws), wobei LL. die lateinische Abkürzung für "Rechte" (Plural) darstellt.
1. LL.M. und LL.M.Eur.
Der Schwerpunkt klassischer LL.M.-Programme liegt vorwiegend auf der Vermittlung eines komprimierten Einblicks in eine fremde Rechtsordnung. Im Regelfall wird er im angelsächsischen Ländern (Großbritannien, USA) absolviert und kann die Anwaltszulassung im Ausland erleichtern. Neben dieser fachlichen Komponente ist er - gerade bei international tätigen Anwaltssozietäten - ein anerkannter Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Neben den angelsächsischen Ländern bieten auch deutsche und andere europäische Universitäten seit längerer Zeit Absolventen ausländischer Fakultäten einen LL.M. in der jeweiligen Rechtsordnung an.
Aufgrund des steigenden Bedarfs spezialisierter Juristen haben sich - nebenden soeben genannten LL.M.-Programmen - in den letzten Jahren vermehrt auch spezialisierende Studiengänge zu einzelnen Rechtsgebieten entwickelt, die sowohl in- als auch ausländischen Absolventen offenstehen (z.B. Programme für Steuerrecht, Umweltrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsstrafrecht, Finanzrecht u.a.).
Das europäische Masterstudium (LL.M.Eur.) dient dem Ziel, die im Studium (meist nur rudimentär) erworbenen Kenntnisse des europäischen Wirtschaftsrechts zu vertiefen, um eine spätere Praxistätigkeit oder Spezialisierung in diesen Bereichen zu fördern (z.B. internationale Anwaltstätigkeit, europäische Institutionen). Gerade die Tätigkeit im Wirtschaftsrecht weist diese grenzüberschreitenden Bezüge auf. Das Studium vermittelt z.B Inhalte aus dem Recht der europäischen Institutionen, dem Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, Umweltrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem internationalen Privat- und Verfahrensrecht).
Teilweise wird, trotz einer Schwerpunktsetzung im europäischen Recht, auf den Zusatz "Eur." verzichtet. Beispiel hierfür ist das vom Europäischen Hochschulinstitut angebotene Programm.
2. Studium
Das Studium (Regelstudienzeit: 2 Semester) ist postgradual, die Zulassung erfordert also einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (i.d.R. Erstes Juristisches Staatsexamen bzw. vergleichbare Abschlüsse). Einige Ausbildungsordnungen sehen Zulassungsbeschränkungen vor, d.h. eine Zulassung erfolgt nur bei Erfüllung von Mindestnotenerfordernissen. Darüber hinaus wird nicht selten der Nachweis von guten Kenntnissen der englischen und/oder französischen Sprache gefordert, um den internationalen Charakter des Studiums zu betonen. Framdsprachige Veranstaltungen sind keine Seltenheit. Während der zweisemestrigen Studiendauer werden i.d.R. bestimmte Leistungsnachweise (z.B. Klausuren) gefordert. Darüber hinaus ist eine Magisterarbeit anzufertigen. Alternativ dazu kann der Leistungsnachweis auch aus Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung bestehen.
Folgende deutsche Universitäten bieten LL.M.Eur.-Programme an (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Universität Bremen
- Universität Frankfurt/Main
- Universität Göttingen
- Universität Greifswald
- Universität Leipzig
- Universität Passau
- Universität Saarbrücken
- Universität Würzburg
3. Gebühren
Die deutschen Fakultäten erheben für das europäische Magisterstudium in der Regel (noch) keine besonderen, d.h. über allgemeine Studiengebühren hinausgehenden Kostenbeiträge. Dies ist beim LL.M.-Programm im englischsprachigen Ausland grundlegend anders, Gesamtkosten von bis zu 30.000 Euro sind dort keine Seltenheit.