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Gemeindliches Schiedswesen

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Das Schiedsamt ausgeübt von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau - im Bundesland Sachsen auch als Amt des Friedensrichter bezeichnet - ist zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen sowie für Streitgkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen Gebieten. Daneben ist es zuständig für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sich (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere) Auskunft geben die Polizeidienststellen, die Amtsgerichte, die Stadtverwaltungen und die Bezirksvereinigungen der Schiedspersonen, so z.B. die Bezirksvereiniung Düsseldorf im Internet über www.bds-duesseldorf.de. In ihrer Eigenschaft als Schiedspersonen entscheiden diese nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, d.h. einen Vertrag der Parteien, die sich einigen. Aus diesem Vertrag kann ggf. unmittelbar vollstreckt werden. Nach modernem Sprachgebrauch sind Schiedsleute Fachleute für Mediation.