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Hyperlink

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Hyperlink (auch kurz Link, aus dem Englischen für "Verknüpfung", "Verbindung", "Verweis") bezeichnet man in einem Hypertext einen Verweis auf ein anderes Dokument, der durch das Hypertextsystem automatisch verfolgt werden kann.

Das Konzept von Hyperlinks entspricht funktional dem Querverweis oder der Fußnote aus der konventionellen Literatur, bei der das Ziel des Verweises allerdings i.d.R. manuell aufgesucht werden muss; eine eher exotische Ausnahme bilden die Leseräder. Frühe Formen solcher Querverweises finden sich bereits in der Bibel und im Talmud.

Verlinken, ein denglisches Wort, abgeleitet von Englisch link ("Verbindung", "Kettenglied"), bezeichnet das Erstellen von Hyperlinks zwischen verschiedenen Dokumenten.

Verwendung

World Wide Web

Hyperlinks sind ein charakteristisches Merkmal des World Wide Web; sie sind das "Salz in der WWW-Suppe" (Münz/ Nefzger) und stellen Verbindungen her zwischen den einzelnen Webseiten und anderen im Internet verfügbaren Dokumenten. Die technischen Grundlagen von Hyperlinks im Web sind ein Protokoll (HTTP) und eine standardisierte Seitenbeschreibungssprache (HTML).

Ziel eines Links kann eine bereits vorhandene Datei (Webseite, Bild, Audiodatei, Videodatei, etc.) oder ein dynamisch erstelltes Dokument sein. Ein Link enthält die Adresse des Ziels, meist als URL. Meistens definiert ein Link zusätzlich, wie er für den Benutzer dargestellt werden soll. Bei Hypertext-Dokumenten wird dazu meist in dem Link ein Link-Text angegeben, der dem Benutzer angezeigt wird.

Die Interpretation des Aufrufs eines Links übernimmt typischerweise ein (Web-)Browser. Linkverweisen kann auch von Software, die Verlinkungen erkennt, automatisch gefolgt werden.

Bei den Hyperlinks im Web handelt es sich um eine sehr einfache Implementation von Hyperlinks; im Gegensatz zu früheren Systemen sind diese Weblinks unidirektional, d.h. das Ziel des Links weiß nichts darüber, dass ein Link auf ihn zeigt; wird das Zieldokument umbenannt oder gelöscht, kann der Link nicht automatisch korrigiert werden und en entsteht ein Dead Link.

Wikis

Auch die einzelnen Seiten eines Wikis sind mit Hyperlinks, den so genannten WikiLinks miteinander verbunden; auch hier wurde eine relative einfache Implementation von Hyperlinks realisiert, allerdings kennt die Wikipedia Rückverweise (sog . Backlinks), die Links sind damit zumindest partiell bidirektional, und es werden von den internen Links innerhalb eines Wikis auch noch verschiedene andere Linkarten unterschieden, beispielsweise solche auf externe Dokumente.

Auch die Wikipedia ist ein Wiki; hier wird zur Kennzeichnung eines Links eine eigene Syntax verwendet:

  • [[Ziel des Links]] würde einen Hyperlink auf die fiktive Wikipedia-Seite Ziel des Links anlegen;
  • Hyperlinks, die aus dem internen Artikelnetz der Wikipedia auf externe Webseiten verweisen, werden ähnlich angelegt: [http://Ziel.des.externen.Links] würde einen Hyperlink auf die fiktive externe Website Ziel.des.externen.Links anlegen.

Andere Wiki-Systeme generieren Hyperlinks durch eine andere Syntax, beispielsweise durch das so genannte Camel Case

Andere Hypertext-Systeme

Auch andere Hypertext-Systeme setzen Hyperlinks ein. Die Verwendung von Hyperlinks in diesen anderen Systemen wird im Artikel Hypertext beschrieben.

Rechtliches

Tim Berners-Lee, der "Erfinder" des World Wide Web, geht in Analogie zu Fußnoten und Querverweisen in der wissenschaftlichen Literatur davon aus, dass das bloße Vorhandensein eines Hyperlinks keine Rechtsverletzung darstellen kann; der Autor eines Textes macht sich durch Anbringen einer Fußnote oder eines Querverweises nicht automatisch den Inhalt des referenzierten Dokuments zu eigen. Das Prinzip des wechselseitigen Verweisens bildet eine der Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens; wäre dieses Verweisprinzip illegal, würde dies jegliches wissenschaftliche Arbeiten in unserem heutigen Verständnis unmöglich machen (vgl. Auf den Schultern von Giganten).

Diese Auffassung teilen nicht alle Gerichte, obwohl die Rechtsliteratur selbst intensiv das Verweisprinzip einsetzt. Bisher hat sich noch keine einheitliche Rechtssprechung herausgebildet, jedoch kann in Deutschland das Anbringen eines Hyperlinks auf einer Website kostenpflichtig abgemahnt werden; dabei werden i.d.R. hohe Streiwerte im Bereich von 50.000 bis 250.000 Euro angesetzt, woraus in jedem Fall hohe Anwaltskosten in der Größenordnung von mehreren tausen Euro resultieren. Die Policen von Rechtsschutzversicherungen decken derartige Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nie ab. Die rechtliche Problematik der Hyperlinks wird im Artikel Haftung für Hyperlinks ausführlich erörtert.

Visualisierung

In der Regel lassen sich große, verlinkte Netze als gerichtete zyklischen Graphen repräsententieren, in denen die Kanten von Hyperlinks und Ecken oder Knoten von referenzierten Seiten gebildet werden.

Siehe auch

Literatur

  • Stefan Münz und Wolfang Nefzger: HTML. Die Profireferenz (Professional Series). Franzis'

Rechtliches:

Einige Webseiten beinhalten zweifelhafte "Link-Policies":

Vorlage:WikiReader Internet

Rechtliches:

Einige Webseiten beinhalten zweifelhafte "Link-Policies":

Vorlage:WikiReader Internet