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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. März 2007 um 13:05 Uhr durch Gamsbart (Diskussion | Beiträge) (Reichsgesetzblatt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Vorlage:Wappen-PD-LV

In der Vorlage:Wappen-PD-LV habe ich nun das lettische Gesetz über Urheberrecht zum lettischen Wortlaut verlinkt. --Exxu 12:45, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

URV? [ ] ja [ ] nein [ ] vielleicht
Im Vergleich zur Forbes-Liste fehlt nur die „Berufsbezeichnung“, dafür ersetzen wir das Land mit einer netten Flagge. -- Achates Geschwätz!!! 16:26, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

vielleicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:02, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
aber in einer lediglich unwesentlich abgeänderten Version des Originals..?! -- Achates Geschwätz!!! 06:42, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Vor Gericht bekommt man kein Recht sondern ein Urteil. Wer weiß, was dabei rauskommt? --RalfR 06:56, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich bin jetzt auch nicht mehr der Jüngste, aber hatten wir nicht den Artikel über eine der Listen der 100 Wichtigsten oder Reichsten oder Wasauchimmer empfindlich gekürzt, weil das eben nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt war? -- Achates Geschwätz!!! 07:55, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Bin auch nicht mehr der Jüngste, aber irgendwas war da. Alzheimer verrät es mir nicht ;) --RalfR 07:57, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Alzheimer war jedenfalls nicht unter den ersten hundert. --Matthiasb 18:23, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach luxemburgischen Recht scheint es keine gesetzliche "Freigabe" für Wappen zu geben (entspechend unserem § 5). URV? Auch Kontakt zur luxemburgischen Wikipedia brachte nix. Frage ist: Behandeln wir ausländische Wappen nach unserem § 5? Das machen wir aber auch nicht bei den CH und AT Wappen und den PD-US-Gob-Bildern... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:01, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

In der Vorlage steht, dass kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist, ausser bei Fällen welche vom Gesetz und Reglementen vorgesehen sind. Wie darf ich das verstehen? Eigentlich ist damit die kommerzielle Nutzung ja verboten, oder? Damit wäre das sowieso nicht Wikipedia-konform. -- ChaDDy ?! +/- 20:04, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Da wir das Wappen aber nicht füren soll das was anderes sein (was ich nie verstanden habe, da ja auch die kommerzielle einfache darstellung verboten zu sien scheint). Jedenfalls liegt nach lux-recht keine freigabe vor.... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:06, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wappenfragen beantwortet prinzipiell Steschke... --RalfR 20:41, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wie bei A und CH sollten wir auch bei LUX verfahren und Wappen in der .de nutzen können. --ST 20:49, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Obwohl die kommerzielle Nutzung verboten ist? -- ChaDDy ?! +/- 21:49, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Frage ist doch, ob Wappen nicht eher wie Logos einzustufen sind. Historisch sind es mindestens die Vorgänger der heutigen Logos: Erkennungssymbole. Entsprechend müssten Wappen daher als Gebrauchsgrafiken einzustufen sein. Histo, was meinst du? --ST 21:57, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das trifft dann aber auch nur auf die Wappen zu, die keine, bzw. geringe Schöpfungshöhe haben. Gut, die meisten Wappen fallen in diese Kategorie. Ich würde aber nicht grundsätzlich alle Wappen freigeben. -- ChaDDy ?! +/- 21:59, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich könnte mich damit anfreunden. Kommerzielle Nutzung ist auch für deutsche Wappen aus dem Namensrecht heraus verboten. Es gibt eine Reihe von Urteilen zur kommerziellen Nutzung von Uni-Wappen auf T-Shirts etc., die alle nicht zulässig sind. Das betrifft aber nicht uns, da wir - meine alte Leier - die Wappen nicht nutzen (führen), sondern lediglich darstellen. --ST 22:05, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Also...um das ganze mal etwas konkreter zu machen: Nach luxemburgischen Recht scheint es keine "Freigabe" zu geben. Frage ist jetzt: Wenden wir deutsches Recht an? Ferner würde ich mal anregen, dass wir mal zu einer Klärung von Vorlage:Wappen-CH und Vorlage:Wappen-AT kommen... // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:07, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
PS: Da ja jetzt einige da sind würde ich vorschlagen, wir treffen uns im Chat um nervige BKs zu vermeiden?

Ich muss hier ständig wieder vom Rechner weg. Chat geht gerade nicht. Außerdem ist es ja auch gut, wenn wir die Überlegungen hier dokumentieren. --ST 22:12, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

okäse. // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:18, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich würde auch bei AT und CH mit der Schöpfungshöhe argumentieren (also deutschem Recht). Die Wappen, die keine haben (werden wohl die meisten sein) dürfen hochgeladen werden (bzw. bleiben), die übrigen mit Schöpfungshöhe müssen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 23:06, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Da kommt aber z.B. noch mehr hin zu (einige Wappen sind PD-alt). Naja....andere Meinungen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 14:54, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Stimmt, PD-alt habe ich noch vergessen. -- ChaDDy ?! +/- 21:21, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wir sollten ausländische und inländische Wappen gleichbehandeln und hier zeigen (nicht: führen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:39, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Und dabei gegen das Recht, aus dem das Wappen kommt, verstoßen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 10:16, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ums klar zu sagen: Indem wir das Bild hier zeigen, machen wir in den USA Gebrauch vom fair use, in Deutschland ggf. vom Zitatrecht oder § 5 UrhG, in Luxemburg vom Recht, das Bild nichtkommerziell zu präsentieren. Also begehen wir schon mal gar keine URV, das sollte man sich immer wieder mal klarmachen. Wenn wir belgische oder französische moderne Architektur hier zulassen (Panoramafreiheit) verstoßen wir auch gegen das Recht des Ursprungslands. So what? Ich denke nicht, dass da für UNS und unsere Klone bzw. Offline-DVDs usw. ein Risiko besteht, "redaktionelle" Verwendungen sind wohl in allen Rechtsordnungen möglich. Ich habe auch noch nie gehört, dass der Brockhaus oder irgendein gedrucktes Nachschlagewerk bei Wappen Probleme bekommen hat. Also was soll dieser mieser Fundamentalismus? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:06, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal den Schricker (1) gefragt, der sagt: "§ 5 ist demzufolge auch anzuwenden, wenn der schutz ausländischer amtlicher Werke in Deutschland zu beurteilen ist" Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64. Daraus leite ich mal ab, dass wir eigentlich eine einzige Vorlage für amtliche Werke nach deutschem Recht brauchen würden, da die Formulierung des § 5 ja allgemein und nicht spezifisch auf deutsche amtliche Werke ausgelegt ist. Was sagt ihr dazu? // Forrester Die Lizenzvorlagen 11:27, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ist sinnvoll, man sollte in dieser Vorlage PD-Hoheitszeichen einen Warnhinweis mit einem Link zu einer Sammlung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften einbaun --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:34, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nun ja....eig. existiert eine solche Vorlage ja schon: Vorlage:Bild-PD-DE. Man müsste da jetzt nur noch ein bisschen verändern, was aber nicht das Problem sein wird. 2 Fragen sind allerdings noch zu klären:

  1. Würden unter diese Vorlage auch Wappen-AT und Wappen-CH fallen? (Steschke?)
  2. Zählen Wappen überhaupt zu den amtliches Werken des § 5: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung des Abs. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstige künstlerisch gestaltete Hoheitzeichen [...]. Auch eine Anwendung des Abs. 1 auf solche Gegenstände scheidet aus [...]" --Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64 // Forrester Die Lizenzvorlagen 14:14, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ad 2) Die Urheberrechtskammer am LG-München (AZ 21 S 20861/86) sieht das anders. Schricker ist mir da erst mal egal. --ST 18:09, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Gut. Wie wollen wir dann die AT/CH-Wappen behandeln? Nach § 5 als (ausländische) amtliche Werke auffassen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 19:17, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

In der dritten Schricker-Auflage hat sich nichts geändert. AT/CH ausländische amtliche Werke, ja. Das OLG Karlsruhe wies am 18.10.1933 die Klage eines Grafikers, der das badische Staatswappen entworfen hatte, zurück. In der Berufungsbegründung hatte es geheissen: "Nach dem Urteil des Landgerichts soll die Reichsdruckerei nicht einmal das Wappen des badischen Staates abdrucken dürfen und einem Privatmann das Urheberrecht am badischen Staatswappen zustehen und der badische Staat nur eine Lizenz an seinem eigenen Wappen haben. Eine solche Ansicht ist unerträglich" (zit. nach: Bild und Geschichte, 1997, 339). Auch wenn aus dem Urteil möglicherweise nicht hervorgeht, dass das Wappen ein amtliches Werk ist (liegt mir nicht vor), so ist diese Konsequenz aus praktischer Sicht ganz unausweichlich, da es nicht auf den individuell geschlossenen Vertrag zwischen Wappenentwerfer und Gebietskörperschaft ankommen kann. Eine gesetzliche Vermutung, dass bei Wappen die Gebietskörperschaft ausschließliche Nutzungsrechte erhält, existiert nicht. Die Schranke der unbekannten Nutzungsart § 31 IV, die bei geschützten Wappen vor ca. 1995 eine Onlinenutzung ohne Zustimmung des Urhebers ausschließt, lässt sich nur mit unzuträglicher Akrobatik (Anbietungspflicht des Urhebers oder seiner Erben) überwinden, zumal Wappenentwerfer in der Regel nicht aufgrund arbeitsrechtlicher Verträge agieren. Gemäß der allgemeinen Zweckübertragungsregel verbleiben soviele Rechte beim Urheber wie möglich. Ein urheberrechtlicher Schutz ist auch nicht erforderlich, da namensrechtliche und öffentlichrechtliche Vorschriften die WappenFÜHRUNG hinreichend reglementieren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:32, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nun....mehrere Möglichkeiten: Entweder meine sprachliche Kompetenz wurde von mir bisher stark überschätzt, es ist einfach zu spät oder du drückst dich nicht klar genug aus. Sprich: Ich sehe keine konkrete Position zu unserem Problem, wie mit CH/AT-Wappen umzugehen ist... // Forrester Die Lizenzvorlagen 23:19, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Würde mich interessieren welches konkretes Problem besteht und welches Luxemburger Gesetz eine veröffentlischung Luxemburger Wappen (gehe mal davon aus es handelt sich um nationale, grossherzoglische und kommunale Wappen, historische dürften ja überhaupt kein Problem sein) auf der deutschen Wikipedia verbieten sollte? Ansonsten wäre es interessant zu wissen wen ihr dann auf der luxemburgischen wikpedia kontaktiert haben wollt? Spanish Inquisition, der die meisten Wappen zusammengsetzt hat ist zurzeit unereichbar... Übrigens gibt es jetzt ein grösseres Problem da zwei <Personen> übers Wochenende die Lizenzen aller Luxemburger Wappen gelöscht haben und deren rechtlisches Statut (Uhrheberrecht) nun nicht mehr klar ist.

Ansonsten schaue ich jeden Tag ein zweimal auf die deutsche Wikipedia, habe ja jetzt diese Seite unter beobachtung, kann also auf Fragen eingehen wenn nötig.--Caranorn 13:09, 26. Feb. 2007 (CET) Edit, als beleidigend zu interpretierendes Wort entfernt und durch <Personen> ersetzt.--Caranorn 22:33, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Lass diese Beleidigungen. Auf Commons wurde von mehreren Personen dargelegt, dass diese Lizenzierungen nicht haltbar sind. --Polarlys 17:32, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Genauer gesagt sind zwei Personen (du der du die Lizenzen unsachgemäss entfernt hast (diese Wappen haben nun keine gültige Lizenzangabe und können somit gelöscht werden), und Rtc der dir grünes Licht für deine Änderungen gegeben hat) der Meinung dass Wappen prinzipiel nicht unters Uhrheberrecht fallen. Mindestens fünf, vieleicht sogar sechs andere (ich natürlich einbezogen) sind anderer Meinung (das heisst sie haben sich auf Commons geäussert, andere haben sich schon verwundert andererorts gemeldet). Ansonsten gebe ich dir Recht was meine Wortwahl angeht für die ich mich dann auch Entschuldige.--Caranorn 22:33, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ah sorry! Hier ist commons.wikimedia und nicht de.wikipedia...SORRY...hab mich im wiki geirrt. Soll heißen: HALLO? Hier geht es nicht um die Conmmons. Es ist schon schwer genug, dass wir hier zu nem Ergebnis kommen... // Forrester 22:42, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Es hängt aber schon zusammen;-). Aber die eigentliche Diskussion wird effektiv dort geführt.--Caranorn 22:58, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ein kleiner Einschub, weil hier bereits mehrmals das Wappenrecht in ÖSterreich angesprochen wurde. Auf den Commons steht eine Lizenz vor der Löschung, die mit hunderten österreichischen Wappen verknüpft sind. Die weitere Vorgehensweise ist nicht geklärt. Falls keine Alternativlizenz gefunden wird, werden die Wappen vermutlich gelöscht, d.h. hunderte Ortsartikel von Österreich würden ihr Wappen verlieren. Irgenwelche Vorschläge, um hier eine gute Lösung zu finden? --Geiserich77 13:24, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hab mir jetzt noch einmal das Gesetz aus der hier diskutierten Vorlage angesehen. Es betrifft nur die Staatlischen Symbole. Das heisst es betrifft nur ein einziges Wappen in drei Varianten (kleines, mittleres und grosses Wappen), ansonsten betrifft es die Nationalflagge, die Schifffahrtsflagge, sowie die erste und letzte Strofe der National Hymne. Andere Wappen wie z.b. die grossherzoglischen [1] oder die der Gemeinden fallen nicht unter dieses Gesetz sind jedoch durch andere Gesetze festgelegt und geschützt.--Caranorn 00:04, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Gut. Dann mache ich jetzt folgenden Vorschlag, damit das jetzt ein Ende findet...: Ich ersetze die Vorlageneinbindungen der folgendne Vorlagen mit Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk oder Vorlage:Bild-PD-DE (was meint ihr?):

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Forrester (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 27. Feb. 2007 (CET)) [Beantworten]

  • in meinen Augen wäre Bild-PD-DE ok. Nur sind wir die deutschsprachige WP, nicht die deutsche. Also ist die deutsche Gesetzeslage nicht allein ausshlaggebend. Diese Frage sollte abschließend Steschke entscheiden und dann ab ins Archiv. --RalfR 14:59, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich könnte mich auch mit diesem Vorschlag anfreunden, zumal die meisten Wappen sowieso wegen geringer Schöpfungshöhe PD wären. Da wir hier in de traditionell uns eigentlich immer auf das deutsche Recht stützen (und nicht etwa auf das schweizer oder österreicher, obwohl das eigentlich auch dazu gehört), brauchen wir in diesem Fall keine Ausnahme machen. Die Vorlage:Bild-PD-DE genügt imho übrigens, da brauchen wir eigentlich keine neue Vorlage. -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist sinnvoll, man sollte in dieser Vorlage PD-Hoheitszeichen einen Warnhinweis mit einem Link zu einer Sammlung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften einbaun schrieb ich oben. Der allgemeine PD-Baustein genügt nicht, wir müssen unsere Nutzer deutlich warnen und zwar unter Bezugnahme auf differenzierte nationale Hoheitszeichen-Regelungen. Das heisst nicht, dass wir für jedes Land einen Baustein brauchen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:57, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hatte nicht vor, eine neue Vorlage zu erstellen: Die bisherige Vorlage:Bild-PD-DE wäre nur unter der neuen Nutzung sinnvoller als Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk (macht Sinn, weil wir es immer wie folgt aufgebaut haben: Bild-Rechtlicher Status-Warum dieser rechtliche Status?). Histo, was meinst du mit PD-Hoheitszeichen? Wohl Vorlage:Wappenrecht? Die würde ich hinzufügen (per bot), was dann letztlich bedeuten würde: Vorlage:Wappen-PD-DE (oder was anderes, s.o.) = Vorlage:Wappenrecht + Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk. Ist das so ok? (dann lass ich den bot laufen) // Forrester 19:33, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wie schauts aus auf den Commons. Kann man dort auch einen Bot drüberlaufen lassen (soweit das hier geklärt wurde) oder gilt dort anderes? --Geiserich77 19:59, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Auf den Commons gilt nicht deutsches Recht. Dort kann man nicht das deutsche Recht anwenden. Deshalb gilt das Ergebnis dieser Diskussion nur für de. -- ChaDDy ?! +/- 20:14, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich hoffe das ist das letzte mal, dass ich in dieser Diskussion den Begriff "Commons" höhre. Außerdem finde ich es schrecklich, dass einige Leute meinen mit "soweit das hier geklärt wurde" anzukommen, wenn wir gerade dabei sind das zu klären und wir noch nichts erreicht haben. So bitte nicht. // Forrester 20:22, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Vielleicht hätte ich schreiben sollen, "soweit das hier geklärt werden kann". Ist aber noch kein Grund patzig zu reagieren, nur wenn ich eine Frage stelle. --Geiserich77 20:46, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Sorry und Ende jetzt damit bitte. // Forrester 22:04, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

In diesem Fall gilt deutsches Recht nur wenn die Bilder auch in Deutschland kreiert werden (Zeichner in Deutschland tätig ist) und kein grundlegender Schutz auf Luxemburger Wappen besteht (ausser dem tragen ist dies nicht der Fall). Kopieren der Bilder wie sie z.b. im Luxemburger Armorial A veröffentlicht wurden fällt auch eindeutig unter Luxemburger Recht was hier noch gar nicht geklärt ist (deutsche Rechtsprechung ist irrelevant, die einzigen Ausländische, oder übernationale Rechtsprechungen die von Bedeutung sein könnten wären der Europäischer Gerichtshof, Belgien (luxemburgisches Recht ist vom belgischen deriviert) oder Frankreich (luxemburgisches und belgisches Recht wiederum beruhen auf französischen Rechtsprinzipien). Ansonsten ist der letzte Satz von Geiserich77 schon passend. "Soweit das hier geklärt werden kann". Endgültige Rechssicherheit kann es nicht geben da sie von der individualen Situation (unter anderem Wohnort) abhängt.--Caranorn 21:42, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn du die Güte hättest dich auf WP:BR zu informieren, dann wüsstest du, was du für einen Unsinn schreibst. In jedem EU-Mitgliedsland gilt das jeweilige Recht. Die de WP wird in Luxemburg abgerufen, also gilt dort luxemburgisches Recht. Ein deutscher Architekt kann ohne weiteres in Belgien wg. Panoramafreiheit klagen. Wir richten uns hier nach deutschem Recht (das im wesentlichen mit dem von CH/AT übereinstimmt), weil das eine vernünftige Entscheidung ist. Und von daher ist es absolut wurscht, wie in Luxemburg die Rechstlage ist. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:28, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

1) Die deutsch sprachige Wikipedia ist rechtlich gesehen in den USA, nach deinem Argument also müsste US Recht gelten. 2) Sind Uhrheberechtsfragen auf dem Gesetz des Wohnorts des Authors basiert. Wenn also jemand zu diesem Thema die Wappen in Deutschland zeichnet fällt es effektiv unter deutsches Recht, aber eben nur in dem Fall. 3) Klagen gegen Uhrheberrechtvestösse sollen Effektiv im Land des veröffentlischers (der verstösst) eingereicht werden, das müsste aber dann nach dem Recht des Wohnorts des Authors (siehe 1)) sein. 4) Wie das im einzelnen gehen soll kann ich mir schwer vorstellen, halt ein Problem der Globalisierung die in diesen Gesetzen nicht ganz berücksichtigt wurde. 5) Schlussendlich ist es also keine Frage des Abrufens einer Seite, sondern eine des Wohnortes des Authors und des rechtlichen Sitzes des Veröffentlischers.--Caranorn 14:54, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Unsinn bleibt Unsinn. Es gilt nicht das Recht des Wohnort des Autors. Vielleicht solltest du jemand bitten, deine Ausführungen ins Deutsche zu übersetzen, bevor du hier subtile Rechtsfragen erörterst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:40, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Verstehe ich dich richtig du behauptest mein Deutsch wäre unzureichend um diese Probleme zu erörtern und falls notwendig aus dem französischen zu Übersetzen? Zu deiner Information, der durchschnitts Luxemburger ist zweisprachig, ab etwa der 8. (gehe mal davon aus dass ihr durchnummeriert, ca. 13 Jahre alter) wird dann auch englisch gelernt so dass bei Schulabluss fast jeder drei Sprachen beherrscht (hier rechne ich Luxemburgisch nicht ein da ich es als wenig mehr als einen Dialekt ansehe). Ich würde dir daher eher raten einen Übersetzer zu suchen da du scheinbar die Luxemburger Gesetzgebung nicht gelesen hast oder nicht lesen kannst. Ansonsten würde ich dich doch sehr bitten diese Kindergarten artige Beleidigungsversuche zu lasse.--Caranorn 14:03, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Nun...anscheinend bist du der deutschen Sprache wirklich nicht mächtig. Lies dir bitte nochmal die Überschrift durch und dann deinen letzten Beitrag. Ich will jetzt endlich mal klare Worte, bitte: Was ist noch zu tun??? // Forrester 13:57, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Effektiv scheinen wir hier zwei verschiedene Sprachen zu sprechen. Die Überschrift lautet Vorlage:Wappen-PD-LUX. Das darin angegebene Gesetz betrifft genau drei Wappen und nicht alle amtlischen Wappen (Gemeinde Wappen und Grossherzoglische Wappen) Luxemburgs. Die Vorlage ist also so nicht nutzbar. Bis jetzt weiss ich jedoch immer noch nicht wo das Problem liegt, für jedes dieser Amtlischen Wappen besteht schon sein Monaten ein Bild (auf Commons, kann aber unter Lizenz Berücksichtigung auch auf die deutsch sprachige Wikipedia hochgeladen werden) (seit einigen Tagen besteht zu den Lizenzen ein Streit auf Commons der schon weiter oben gennant wurde, er beruht aber auf der allgemeinen Frage ob Bilder von Wappen unter Uhrheberschutz fallen oder nicht (nichts im Luxemburger Gesetz spricht dagegen, internationales Recht spricht auch für Schutz, US Recht spricht dafür etc.) und somit ob eine Nutzerlizenz vom Zeichner erteilt werden kann...). Kurz es ist nicht nötig auf schlechte Kopien der amtlisch Genutzten Bilder zurückzugreifen die zudem meist nicht unter das in der Vorlage genannte Gesetz fallen. Also ist die Vorlage eigentlisch nicht nötig, ausser vieleicht um die allgemeine Regeln (Tragen des Wappens ist nicht erlaubt etc.) zu nennen.--Caranorn 17:21, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]


Also am allerlustigsten finde ich ja noch, dass auch die historischen Wappen ihrer Lizens beraubt wurden. Die Dateien wurden übrigens ausserhalb der EU, also in der Schweiz, gefertigt und auch von dort hochgeladen. Vielleicht macht das den Fall ja für die Jurahirsche hier etwas interessanter. Ich würde einfach mal gerne wissen,, was ich jetzt tuen soll. Ich finde es ehrlich gesagt schon sehr dresit einfach so Lizensbeausteine zu entfernen ohne mich überhaupt zu kontaktieren. Na, ich bin ja mal gespannt. Ich bin mir jedenfalls keines Unrechtes bewusst. Spanish Inquisition 21:04, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Was zwar oberhalb kurz angeschnitten wurde und ich auch schon ein paar mal gefragt habe. Warum gilt hier auf der deutschsprachigen Wikipedia deutsches Recht? Auch wenn A und CH ähnlich ist, haben beide trotzdem das eigene Recht. Der Server steht in USA - oder ist es wegen dem in Deutschland angemeldeten Vereins? - wie ist es dann wenn auch in CH oder in A auch Vereine angemeldet werden, wie auch schon angeregt wurde. --K@rl 00:27, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Banknoten

Das Archiv half mir nicht wirklich weiter, auch wenn es mich zu Bild:Clara Schumann.jpg führte. Soll ich daraus nun ableiten, dass auch Bild:1918-2-20-20.jpg, Bild:20mark.jpg, Bild:50rentenmark.jpg, Bild:1948-dm-50.jpg und Bild:1960-DM-10.jpg PD sind? Es wäre wirklich schön, wenn dazu etwas auf WP:BR stehen würde und wenn es nur unverbindliche Standpunkte wären ... --Flominator 16:35, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Solche Fragen bearbeitet ST. Zeigen Banknoten gemeinfreie Werke, hat das drumherum in der Regel keine Schöpfungshöhe, daher PD --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:04, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Spielkarten

Das Archiv sagt, dass für Spielkarten dieselben Urheberrechte gelten, wie für alle andere. Ist ja auch irgendwie klar ;) Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob es sich bei Bild:Königrufenkarten-verbessert.jpg, Bild:StichmitTarock.jpg und Bild:StichohneTarock.jpg nicht eher um Copyfraud handelt? --Flominator 16:35, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Dazu müsste man wissen, wie alt die Karten sind. Sind die Darstellungen PD ist es Copyfraud --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:06, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

scheint seit dem April 2005 eine URV zu sein; hier der edit, hier die Quelle [2] (website von Kraft) ... mir scheint ein Löschen ist da unumgänglich?! ...Sicherlich Post 16:42, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wappen einer österreichischen Gemeinde

siehe Bild:Wappen at saalbach.png:

Dieses Bild stellt das Wappen einer österreichischen Gemeinde dar. Dieses Wappen dient nur zur Illustration und kann kostenlos heruntergeladen werden. Als Urheberrechtsvermerk ist "Foto: Fahnen-Gärtner GmbH, Mittersill" deutlich erkennbar anzubringen. Die Urheberrechte der Firma sind durch die Freigabe nicht betroffen.

Zu Beachten: Unabhängig der Darstellung des Wappens, unterliegt die Verwendung den jeweiligen österreichischen Bundes- oder Landesgesetzen.

Widerspricht nicht die Aussage, dass als Urheberrechtsvermerk die Firma deutlich erkennbar zu nennen ist, dem Usus in der Wikipedia? Sonst müsste doch in oder unter jedes Bild dieser Lizenz der Name der Firma eingebunden werden, oder? Und "dieses Wappen dient nur zur Illustration" - und damit also nicht dazu, es zu bearbeiten, oder sogar (kommerziell) außerhalb der Wikipedia zu nutzen? Das widerspräche aber auch GFDL, oder?

Bis dann, --Jaer 17:38, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Gegen die entsprechende Vorlage Commons:Template:Coat gaertner wurde heute ein Löschantrag gestellt. --Raymond Disk. Bew. 23:40, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Es ist ein geradezu widerlicher Gedanke, dass eine private Firma die Rechte an Hoheitszeichen des Staates oder einer seiner Gliederungen haben sollte. --ST 18:55, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo. Ein neuer Autor hat oben genanntes Bild hochgeladen und jetzt nach einem Hinweis von mir die Lizenz nachgetragen. Er fragt mich jetzt ob das so in Ordnung ist und ob man die BLU Vorlage wieder raus nehmen kann. Leider habe ich was das angeht keine große Ahnung. Kann jemand von euch mal einen Blick drauf werfen. Danke --ranas disk 00:17, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab das BLU entfernt, der Schriftzug ist zwar unschön und nicht besonders gut für eine Enzyklopädie geeignet, aber das (c) -abgesehen, dass es den Begriff Copyright so im deutschen Recht nicht gibt) widerspricht der CC-SA-Lizenz ja nicht, Urheberrechte liegen stets beim Ersteller und eine Doppeltlizensierung ist möglich. Andere Meinungen? --Hei_ber 00:41, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das (c) im Bild wird immer übel aufstoßen. -- ShaggeDoc Talk 00:49, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das kann man doch rausmachen.--Wiggum 00:52, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
In der Box steht PD-self. Das passt nicht zur gewählten Lizenz. Ich möchte bitte eine Lizenz haben (bzw. Doppeltlizensierung mit zwei kompatiblen Lizenzen). Außerdem hätte ich gerne eine OTRS-Freigabe, denn das Foto ist von der Homepage abkopiert. Bis das nicht geregelt ist, kommt BLU wieder rein. Und dann muss der Schriftzug aus dem Bild. Und wenn PD dann wirklich als Lizenz ausgewählt werden sollte, ist das (c) sowieso völlig verkehrt. Bei PD gibt es kein Copyright. -- ChaDDy ?! +/- 02:41, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Warum ist das (c) verkehrt, es bedeutet Copyright, was ich zumindest auf das deutsche Recht bezogen mit "Urheberrechte vorbehalten" interpretiere, vergleiche auch den referenzierten Artikel: Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Der Urheber lizensiert eben bestimmte Verwertungen und behält sich auch mit der CC-Lizenz bestimmte Rechte vor, wie etwa das Recht, das Bild ohne Namensnennung zu publizieren. M. E. müssen die Lizenzen nicht einmal kompatibel sein, es reicht, wenn alle Nutzer zumindest eine Lizenz erhalten, die den Richtlinien von Wikipedia entspricht. Nichtkompatible Lizenzen könnten höchstens Schadensersatzforderungen für den Urheber bedeuten, etwa wenn er mit einem Verlag einen exklusiven Lizenzvertrag abgeschlossen hat und diesen dann durch die CC-Lizenz verletzt. Der (c)-Vermerk des Bildes mag aus ästhetischen oder formalen Gründen abgelehnt werden, rechtliche Gründe sehe ich nicht (es sei denn, das Bild wurde nicht von Schöpfer eingestellt). Die Meinung der geschätzten Experten dazu interesiert mich natürlich sehr. Beste Grüße --Hei_ber 08:53, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich interpretiere das (c) überhaupt nicht, für mich existiert bisher kein Copyright. Es ist für dieses Bild völlig unerheblich, ob das mit drinsteht. Wenn der Hochlader der Urheber ist, kann er das Bild hier lizensieren, wie er möchte. --RalfR 09:01, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
yep. --Hei_ber 10:28, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich schrieb, dass das (c) im Falle einer Lizenzierung unter PD, was ja mittlerweile vom Tisch ist, verkehrt sei, da bei PD niemand ein Copyright am Bild hat. Da das Bild nun ja eindeutig unter CC lizenziert ist, ist das (c) natürlich nicht mehr verkehrt. Aus dem Bild raus sollte es aber trotzdem (Bilderwerkstatt?) -- ChaDDy ?! +/- 17:44, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Könnte sich bitte nochmal jemand von permissions-de äußern, ob eine e-mail-Bestätigung in diesem Falle notwendig ist oder ob die Aussage von Benutzer:ballon-sz.de reicht, der ja als Nutzernamen den der Website http://www.ballon-sz.de angibt, auf der die Bilder zuerst publiziert wurden? Beste Grüße --Hei_ber 10:28, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ach du lieber Gott da habe ich ja eine Diskusion entfacht. Also Das Bild ist von mir gemacht und zum einen auf MEINE Webseite gestellt worden. Nachdem ich vielen Vereinen und Heimatpflegern im Gegensatz zu vielen Gewerblichen die Luftbilder KOSTENLOS für ihre Webseiten zur Verfügung gestellt habe, hat mich ein Bekannter auf Wikipedia aufmerksam gemacht. Und da bin ich nun (nicht mit einer kopie von der Webseite, sondern neu vom original Heruntergerechnet) gestern mit beiden Beinen im Fettnapf gelandet. Das mit dem (c) hat nur den Hintergrund das mir schon meine eigenen Bilder zum Kauf angeboten worden sind. Aber jeder bekommt die Orginale per Mail von mir (ohne (c)) der Fragt. Zudem ist der Versuch das Bild ohne (c) zu Überschreiben gescheitert, da schon vorhanden. Ich gelobe besserung aber brauche Hilfe. Und die ist mit dem Verweis auf Seitenweise Regelwerk nicht so einfach. Zudem ich festgestellt habe das auch hier sich nicht alle einig sind. Also schon mal Danke im Voraus und habt nachsehen mit den buckeligen Anfängern wie mich.Ballon-sz.de 14:31, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Um den Urheber festzuhalten ist die Bildbeschreibungsseite da, nicht das Bild an sich. -- ChaDDy ?! +/- 17:44, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich finde, wir sollten dankbar sein, dass wir ein schönes Luftbild unter einer freien Lizenz haben. Mich stört das (c) nicht, Fundamentalisten können es ja wegmachen, da die Lizenz CC 2.0 wohl nicht vorsieht, dass der Urheber die Form des Urheberrechtsvermerk bestimmen kann. Bei 2.5 (oder neuestens 3.0, noch nicht wäre es Auslegungssache, ob auch die Plazierung des Vermerks IM Bild zur Form gehört. Wenn der Urheber partout nicht möchte, dass das Bild ohne das (c) hier erscheint, muss mans fairerweise zurückziehen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:00, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein muss man nicht. Sein Copyright wird schon auf der Beschreibungsseite selbst mehr als deutlich. Wo kämen wir dahin, wenn die Daten der Beschreibungsseite ab sofort auch im Bild selbst stehen? -- ChaDDy ?! +/- 22:22, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Der Autor hat keinen Fehler gemacht. Er muß auch nichts ändern. Es ist beileibe nicht das einzige Foto mit einem solchen Vermerk im Bild. Beim Bilderwettbewerb war auch eins vertreten. Ich kann in ein Bild beliebige (c) Vermerke reinschreiben, das ändert hier rein garnichts an der Lizenz. --RalfR 22:28, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Hab ich auch nicht behauptet. Ich meine nur, dass es nicht gut aussieht und es besser wäre, wenn der ganze Schriftzug (nicht nur das (c)) entfernt würde. -- ChaDDy ?! +/- 22:42, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Pfffff...OiOiOi.. So um der unnötigen Diskusion ein Ende zu machen habe ich das Bild per Schnell-Löschfunktion rausgeschmissen und ohne neu hochgeladen. Habe nur ein bereits Kleingerechnetes Bild meiner alten Webseite genommen und vergessen das auf denen ein Watermark ist. Haben ja alle Recht die Sagen das es nicht toll aussieht. Und ich fühle mich auch von allen gestärkt und unterstützt die es verteidigt haben. Obwohl es denen sicher nur ums generelle ging und nicht um mich persöhnlich. Fühlt sich aber trotzdem gut an weil meine erst erfahrung ein Löschen mit Standart kommentar war. Da fühlt man sich halt mies. Hoffe das es nun Richtig ist und kämpfe nun mit dem Verweis zu weiteren Bildern das Region auf meiner Seite weiter. Denn Weblink´s sind ja hier auch verpöhnt. Danke an alle für die Mühen und Sorry für die Unannehmlichkeiten. P.S. Bitte gern noch mal nachsehen ob es nun OK ist. Ballon-sz.de 01:09, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nur seh ich im neuen Bild immer noch einen Schriftzug. War das eine nochmalge Vewechslung beim Hochladen? Wie gesagt verbieten können wir den Schriftzug nicht aber schöner wer es ohne. Gruß --JuTa Talk 01:19, 25. Feb. 2007 (CET) Vergiss es; das war ein einfaches Cache-Problem von mir. --JuTa Talk 01:23, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab noch ein http:// für den Link spendiert. Wenn diese Diskussion jemand unbeteiligtes liest, dann wird er sich denken: was sind das nur für arrogante Armlöcher. Wir haben weissgott nicht viele Luftbilder und da kommt jemand und stellt uns eines zur Verfügung und statt dass wir ihm virtuell die Füße küssen oder ein bißchen höflich mit ihm umgehen (das nennt man Verhältnismäßigkeit, und ja, ich werfe Steine aus dem Glashaus) geht hier ein gezeter wegen dem (C) los. Ich finde, wir sollten uns alle für die Geduld und Toleranz bedanken, die Ballon-sz mit uns hatte und uns freuen, dass Aussicht besteht, noch weitere Luftbilder zu erhalten. Das ist alles andere als selbstverständlich. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:20, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

ACK Histo: Danke für das Bild! Mit einem lichtstarken Objektiv und Polfilter werden die Fotos übrigens wesentich hübscher, die Farben kräftiger. Gruß RalfR 01:30, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

He He! OK! Also die Bilder mache ich mit einer Ixus V2. Wer sich die Bilddaten ansieht stellt das fest. Wie soll das mit dem Objektiv und dem Polfilter gehen? Eine Ixus deshalb weil sie sich als sehr Robust erwiesen hat. Wenn mal wieder Geld aufkommt wir es sicher auch bald ne neue mit mehr Pixel geben. Aber wieder Kompakt keine Spiegelreflex da ich die Bilder immer nur spontan und aus der Hüfte schiessen kann da ich Hauptsächlich einen Ballon im Himmel halten muss und die Hände schnell wieder frei brauche. Auch die Grösse und Robustheit spielt da eine Rolle. Weiss Gott wie oft mir die Ixus im den Korb hingefallen ist und die Leute sie hin und her geschossen haben. Dazu kommt auch das Luftbilder oftmals etwas matschig aushehen das Liegt an der Luftfeuchtigkeit und der entsprechent schlechteren Schrägsicht. 62.226.204.49 11:17, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Oh sorry, Asche auf mein Haupt! ich hätte runterscrollen müssen. Meine Luftbilder sehen ebenfalls oft matschig aus. Die Gründe kennen wir beide. Deine Bemerkungen zum Thema Kompaktkamera kann ich auch sehr gut verstehen. Du bekommst noch Mail von mir ;) --RalfR 18:12, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ach ja, auch ich will mich noch für das Bild bedanken. Diese Diskussion ist wirklich ein wenig überlang geraten. -- ChaDDy ?! +/- 19:35, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder von shanland.org

Wie sieht es mit Bildern der Seite [3] aus? Dort steht „You may copy or reference the content provided you attribute shanland.org or S.H.A.N. as the source.“ Der Hochlader frug dort nach, aber nur zwecks „Verwendung in de.wikipedia.org“. Mir persönlich ist „you may copy“ ein wenig zu unspezifisch. --A.Hellwig 10:14, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Im Zweifel muss nochmals mit Textvorlage gefragt werden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:46, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wikipedia Content von Hijacker übernommen

Hallo Community. Wir haben bei unseren Recherchen über einen Hijacker festgestellt, dass auch Ihr betroffen seid: http://www.19proxy.com/index.php?q=aHR0cDovL2RlLndpa2lwZWRpYS5vcmcvd2lraS9IYXVwdHNlaXRl Wir selbst sind ebenfalls betroffen und haben den Vorfall bereits bei Google gemeldet. Erfahrungsgemäß passiert seitens von Google immer schneller etwas, wenn sich mehrere betroffene Websites dort melden. Bitte tut das. Vorübergehend könnt ihr versuchen den Hijacker auszusperren, allerdings ändert er häufig seine IP.

mit freundlichen Grüßen

Guido Schlicker von www.dsl-hilfe.org --84.143.174.130 10:51, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe für Umrisskarte

Datei:ASZ.png
Schöpfungshöhe

Diese Karte und viele andere wären momentan von einer Löschung wegen fehlender Lizenz betroffen. Ich gehe aber davon aus, dass es ein Ausschnitt oder eine abgemalte Version aus einer unserer Karten ist, die ich aber nicht finden kann. Hat so eine "Skizze" überhaupt Schöpfungshöhe? --Flominator 11:51, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:51, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke! --Flominator 10:09, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Valencia CF

Z.B. dieses Logo wurde mit "geringe Schöpfungshöhe" hochgeladen. Gilt das für alle Fußballlogos? Bzw. was ist mit dem hier? --Kuemmjen Diskuswurf 16:58, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das hier gleich noch hinterher. --Kuemmjen Diskuswurf 17:01, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich sehe da in der Tat keine Schöpfungshöhe. Keine Schöpfungshöhe haben nur Logos, die keine Schöpfungshöhe haben, ist doch logisch oder? Also die meisten, aber man muss jeden einzelnen Fall beurteilen. Dazu lesen wir zum hunderttausendsten Mal gründlich den Artikel Schöpfungshöhe und überlegen uns, welche Logos dem laufenden Auge oder SED-Emblem hinreichend ähnlich sind. Und wenn wir diese geistige Leistung nicht hinkriegen, wagen wir uns hierher in Histos Höhle um regelmäßig einen Anpfiff zu kassieren ... ;-) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:47, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich bin wohl einer der wenigen hier, die deinen Anpfiff mit Humor nehmen, hab ich recht? ;-) Es ist nämlich so: Wenn ich keine Schöpfungshöhe erkenne und das Bild hochlade und dann einer meckert, bin ich schuld - das kann gut sein, da meine Phantasie für solcherlei Beurteilungen wohl nicht hinreichend entwickelt ist ;-). Wenn ich es so mache, wie ich es mache, kann ich sagen: "Aber der Histo hat gesagt..." ;-) Also, bis dänn. --Kuemmjen Diskuswurf 22:31, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ach ja: Schau bitte mal hier, da läuft gerade die Löschdisku. Ich würde es ja gerne behalten, denke aber, dass es weg muss. (Ajax ist auch schon ein Werk, oder?) --Kuemmjen Diskuswurf 22:37, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Ajax-Logo hat ganz sicher keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 22:44, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wurde aber schon mal gelöscht. Ich finde leider die Diskussion nicht mehr ^^, naja. Eine Frage noch: ZSKA? --Kuemmjen Diskuswurf 22:53, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Logo ist grenzwertig. IMHO hat es geringe Schöpfungshöhe. Was meint Histo? -- ChaDDy ?! +/- 23:18, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Er sprach sich aaO für behalten aus --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:13, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ZSKA-Logo ist doch sehr einfach mit dem SED-Logo zu vergleichen, keine Schöpfungshöhe. Ajax und ManU auch nicht.sугсго.PEDIA-/+ 10:31, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Sag ich ja, Ich bin auch für behalten. -- ChaDDy ?! +/- 19:28, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtliches Problem mit Bild:ZEMA Ereignisse 2006.jpg

Hallo Diba,

vielen Dank für deinen Himnweis bezüglich "Urheberrechtliche Probleme mit Bildern". Ich habe das Bild jetzt weiter modifiziert und bekomme immer noch einen Fehlerhinweis. Ich bin jetzt etwas ratlos, was fehlt noch oder ist nicht korrekt ?

Vorab besten Dank für die Unterstützung.

Gruß

Zema07

--Zema07 17:23, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo, da Du eine Lizenz nachgetragen hast, stimmen die Angaben zum Bild nun. Vielen Dank dafür. Grüße diba 17:40, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Quasikristalle Falscher Bericht, der unbedingt und umgehend überarbeitet werden sollte.

verschoben nach Wikipedia:Fragen zur Wikipedia --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:47, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

4x Kochrezepte mit kurzer Beschreibung

Hallo,

die Rezepte zur Mehlsuppe sind im gleichen Wortlaut auch unter [4] zu finden. Der WP-Eintrag erfolgte am 30.06.2005, die Webseite trägt ein früheres Datum und ein Copyright-Vermerk. Bei der Aufstellung der Zutaten hat man logischerweise keinen Spielraum für Kreativität. Es sind aber auch vier Beschreibungstexte kopiert worden. Wie steht es hier generell mit der Schöpfungshöhe (mal abgesehen davon, ob WP der passende Ort für Kochrezepte ist)?

--Chrissolon 18:51, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keinerlei Schöpfungshöhe bei solchen Rezepten. --84.60.207.32 20:09, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Rezepte gelten allgemein als nicht schützbar, Rezeptsammlungen (Kochbücher) schon. --Fb78 14:15, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Windows-Screenshots

Auf der überarbeiteten Seite Bildrechte (Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos) stehen leider nur noch sehr schwammige Formulierungen (wie z.B. „unter bestimmten Voraussetzungen“, ohne dass diese Voraussetzungen näher benannt würden), die keine klare Handlungsanweisung mehr dafür abgeben, wie mit Screenshots zu verfahren ist, die unter Windows aufgenommen wurden und Elemente aus Windows (z.B. Fenstertitelleiste, GUI-Elemente, Icons usw.) zeigen.

In der Vergangenheit (Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv1#Screenshots_aus_Microsoft-Programmen, Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv3#Screenshots_.28aus_L.C3.B6schkandidaten.2FBilder.29, Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Screenshots, http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Bildrechte&oldid=4754079#Screenshots) wurde die Frage dahingehend beantwortet, dass die Bedingungen, die Microsoft stellt ([5]), unvereinbar mit der GFDL sind und Screenshots von Programmen, die unter Windows ablaufen gelassen werden, deshalb nicht möglich sind, selbst wenn das Programm selbst unter Freier Lizenz steht. Entsprechende Fotos sind daher in der Vergangenheit immer wieder gelöscht worden. Inzwischen finden sich aber jede Menge unter Windows angefertigte Screenshots in WP, viele davon sogar in der Kategorie:Bild:Bildschirmfoto, die eigentlich Screenshots kennzeichnen soll, die frei von Rechten Dritter und daher unter der GFDL lizenzierbar sind.

Gibt es hier inzwischen eine veränderte Ansicht und wenn ja, wo ist die entsprechende Diskussion bzw. der entsprechende Beschluss archiviert? Wenn nein, dann würde ich eine Klarstellung unter Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos sehr begrüßen, auch wenn eine neuerliche Löschorgie die unvermeidliche Konsequenz wäre.

Es ist übrigens vielleicht im Moment gar kein so schlechter Zeitpunkt, diese alte Diskussion noch einmal anzuschneiden, denn soviel ich weiß, hat Microsoft einige Elemente der Vista-Oberfläche zusätzlich als Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster schützen lassen, um sich gegen "Fair Use", "Zitatrecht" und die immer wieder angezweifelte "Schöpfungshöhe" der GUI-Elemente zusätzlich abzusichern. Wenn das stimmt, dann wären Screenshots, die unter Vista aufgenommen wurden, unmöglich unter den in der WP verwendeten Lizenzen zu veröffentlichen.

--84.191.69.79 19:40, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach deutschem Recht sind Fotos, die keine Schöpfungshöhe erreichen nicht schützbar. Der Geschmacks- bzw. Gebrauchsmusterschutz ist für uns übrigens sowieso irrelevant. Alle Screenshots, auf denen mehr als nur Objekte zu sehen sind, die entweder unter einer freien Lizenz stehen, oder eben keine Schöpfungshöhe haben, müssen allerdings gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 19:56, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
ACK (habe im obigen Beitrag ein "zu sehen sind" ergänzt). Es kommt nicht wesentlich darauf an, ob ein Programm unter freier Lizenz steht, denn daraus ergibt sich nicht, dass auch die Bildschirmpräsentationen frei sind. Frei ist der Programmcode! Einfache Bildschirmobjekte und Navigationselemente sind der angewandten Kunst zuzuweisen, also der Gebrauchsgrafik, bei der gemäß Schöpfungshöhe höhere Anforderungen bestehen. Eine Google-Trefferliste in einem beliebigen Browser dürfte kein geschütztes Werk darstellen, denn weder die Browselemente noch die Google-Oberfläche weisen Schöpfungshöhe auf --84.60.207.32 20:14, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Dem pflichte ich selbstverständlich bei ... ;-) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:15, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Warum ist das Argument der Schöpfungshöhe jetzt auf einmal allein entscheidend dafür, ob ein Screenshot hier (d.h. unter GFDL) veröffentlicht werden kann oder nicht? Dieser Grund bestand doch schon während der früheren Diskussionen (s.o.), die aber zu einem genau gegenteiligen Ergebnis als jetzt führten. Gibt es einen Grund für die neue Bewertung der Sache und wo kann man diese Gründe nachlesen? Oder ist das nur eine aktuelle Mode, und in ein paar Monaten, wenn andere Personen meinungsführend sind, werden wieder alle Screeshots gelöscht, wie schon einmal? Ach, und wenn die Lizenz des Programmes selbst nichts mit der Frage der Veröffentlichung von Screenshots daraus in der WP zu tun hat, warum geht dann WP:BR darauf ein? Ich sehe nicht, wie das als konsequent bezeichnet werden könnte. -- 84.191.69.79 21:17, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Schöpfungshöhe ist nicht allein entscheidend. Bei Screenshots von ganzen Monitorbildern trifft das eigentlich so gut wie nie in Betracht. Übrigens erhalten Bilder ohne Schöpfungshöhe die Lizenz Bild-PD-Schöpfungshöhe, nicht GFDL. -- ChaDDy ?! +/- 21:40, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Sicherheit gibts nie im Leben. Wenn die Foundation kein Geld mehr hat oder ihre Prioritäten anders setzt, können wir in 1 paar Monaten weg sein. Und wenn sich die Rechtslage ändert, können uns auch liebgewordene Bilder weggenommen werden, da muss nur jemand gegen die deutsche Panoramafreiheit im Ausland klagen, wos keine gibt, da wird die WMF blitzschnell diese Bilder auch hier auf de löschen lassen. Also krakeel hier nicht rum, sondern nimm wahr, was Chaddy schrieb: Es geht bei Screenshots ja um das, WAS die Browser zeigen, weniger um den Schutz der Browserelemente und das gezeigte ist eben meist geschützt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:50, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich finde deinen Ton der Ernsthaftigkeit des Themas unangemessen („herumkrakeelen“). Es geht nicht darum, was passiert, wenn kein Geld mehr da ist oder wenn die Rechtslage sich ändert oder was mit Panoramaaufnahmen ist, sondern wie sich Autoren der WP bei unveränderter finanzieller und rechtlicher Lage verhalten sollen, wenn sie unter Windows einen Screenshot aufnehmen. Und da ist es eben so, dass Windows-Screenshots noch bis vor kurzem rigoros gelöscht wurden, jetzt aber nicht mehr, ohne dass sich an der Rechtslage oder den Argumenten etwas geändert hätte. Was soll denn nun gelten? Und welche Gewissheit gibt es dafür, dass dies morgen, bei unveränderten Rahmenbedingungen, immer noch gilt? – Da hätte ich mir als Antwort doch mehr als einen Allgemeinplatz erwartet („gibt es nie im Leben“). Ich habe auch nie ein Wort von Browsern verloren. Ich beziehe mich auf Screenshots, die zur Illustration von Software in entsprechenden Artikeln (d.h. zu der jeweiligen Software) verwendet werden, wie z.B. dieses:
Das ist sogar (angeblich) GFDL-lizenziert. Dabei wurde in den o.g. Diskussionen immer wieder angeführt, dass Screenshots, die Windows-Elemente zeigen, nicht unter GFDL hier veröffentlicht werden können. Daher noch einmal meine klaren, ernst gemeinten Fragen mit der Bitte um ebenso klare und ernsthafte Antworten: Was soll gelten bei Screenshots, die unter Windows aufgenommen wurden? Steht fest, dass die Windows-Elemente nicht urheberrechtlich schützbar sind (Schöpfungshöhe)? Wenn ja, wer hat dies entschieden und wo kann man die entsprechenden Diskussionen nachlesen? -- 84.191.69.79 00:31, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Steht fest, dass die Windows-Elemente nicht urheberrechtlich schützbar sind (Schöpfungshöhe)? - das steht nicht fest, es liegt sozusagen bei jedem Upload in der Einschätzung und im Risiko des Benutzers der das "PD"-Bapperl wie auch jede andere Lizenz (z.B. bei fremden Bildern) einfügt. Der Uploader hält mit dem Upload und damit der Veröffentlichung unter einer freien Lizenz den Kopf hin - in der Hoffnung, dass seine Einschätzung aufgrund der Schöpfungshöhe von einem evtl. einmal entscheidenden Gericht geteilt wird. Natürlich gibt es da schon einige Entscheidungen an welchen man sich orientieren kann (siehe Artikel Schöpfungshöhe). Das Problem ist, dass niemand ein 100 prozentiges Ja oder Nein bzw. eine allgemeingültige Festlegung geben kann - im Prinzip "jedes "PD-Schöfungshöhe-Bapperl" eine "Feststellungsklage" und selbst das könnte irgendwann revidiert werden. (also letztlich gehts nach dem Motto - "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.")
Dass die Screenshots nicht mehr gelöscht werden kann sowohl daran liegen, dass sich das Fenster was geringe Schöpfungshöhe ist/sein soll spürbar ausgeweitet hat. Zum anderen kann es sein, dass einfach auch eine Art Ignoranz Einzug gehalten hat - letzteres ist z.B. bei mir der Fall sobald "PD-Schöpfungshöhe" drin ist und es sich nicht um ein Lichtbild u.ä. handelt interessiert mich das nicht. Ich habe keine Lust wegen jedem Logo/Screenshot ellenlange Debatten in der Löschdiskussion zu führen. Wenn jemand meint das ist geringe Schöpfungshöhe, dann ok hat er so eingeschätzt - wird sich evtl. irgendwann zeigen ob er richtig lag. --Btr 02:58, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

In einer lebendigen Community gibt es keine ein für allemal feststehenden Normen, also auch keinen Vertrauensschutz, das wurde von einem Mitarbeiter des Portals Recht ausdrücklich mit Blick auf Hubertus Schellong so formuliert, was mich letztes Jahr veranlasst hat, meine Mitarbeit hier zu stornieren. Das ist eine völlig ernsthafte Antwort. Nach Erstellung des Artikels Schöpfungshöhe wurde vor allem bei Logos umgedacht und die Hürden entsprechend der Rechtsprechung angehoben. Bei Screenshots stellt sich natürlich auch die Frage der Schöpfungshöhem, die man früher eben nicht so gesehen hat. Fest steht überhaupt nichts. DU HAFTEST PERSÖNLICH, wenn du eine URV begehst, soweit du ermittelbar bist. Wir äußern hier Meinungen, aber das Risiko bleibt beim Hochlader bzw. der Foundation als Anbieter des Webangebots. Du willst Sicherheit, das ist okay. Und ich sag dir klipp und klar: hier kriegst du sie nicht, also beschwer dich nicht weiter --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:43, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hättest du auf deinen letzten Halbsatz verzichtet, hätte ich mich möglicherweise sogar für die Auskunft bedankt, selbst wenn es auf „nichts genaues weiß man nicht“ hinausläuft. So aber kann ich mich nur dafür entschuldigen, dass ich es gewagt habe, im Forum Urheberrechtsfragen eine Frage zum Urheberrecht zu stellen. Wenn der Ton hier so trampelig bleibt, wird sich das mit der „lebendigen Community“ bald ganz von selbst erledigt haben... Also, statt hier permanent Autoren zu beleidigen, schlage ich vor, dass du die Texte unter WP:BR und in den Bausteinen für Bildschirmfotos so anpasst, dass sie die hier dargestellten Ansichten widerspiegeln. Dann stören vielleicht nächstens weniger Benutzer durch Fragen. -- 84.191.40.11 02:03, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Mach dir nicht´s draus, Histo ist manchmal etwas "eigen". Ich hab mich daran gewöhnt. ;-) Grundsätzlich hat er aber recht, hier können wir dir keine Sicherheit bieten. Das Urheberrecht ist sehr kompliziert und wir sind im Prinzip davon abhängig, wie ein Richter es interpretiert. -- ChaDDy ?! +/- 17:43, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Etwas merkwürdig finde ich es aber schon, dass die Konsequenz daraus früher war, dass man alles gelöscht hat, das auch nur im Verdacht einer URV stand, wie eben die Windows-Screenshots, jetzt aber sagt, es liegt in der alleinigen Verantwortung dessen, der das Bild hochläd und damit lizenziert. Ich verstehe, wenn man sich nicht mehr die Arbeit für andere machen will, finde aber auch, dass WP:BR#Bildschirmfotos das nicht richtig zum Ausdruck bringt. Zusätzliche Verwirrung stiftet dort meiner Meinung nach die Formulierung „unter bestimmten Voraussetzungen können Screenshots so genannter Freier Software hochgeladen werden“, weil das ja im Umkehrschluss heißt, dass es bei nicht-freier Software eben nicht geht, was aber wiederum sich nicht mit dem hier Gesagten deckt. -- 84.191.36.229 00:30, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Firmen-Logo wurde gelöscht. Wie kann ich es hochladen und wie verfahre ich mit weiteren Bilder, deren Rechte ich auch besitze? Danke! --Mara65 22:02, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Welches Firmenlogo? -- Timo Müller Diskussion 22:50, 25. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe jetzt mal in die Bildbeschreibungsseite die richtigen Bausteine eingesetzt. Eine erneute Löschung verhinderst du, indem du verhinderst, dass der dazugehörige Artikel (CFC CarFilmComponents gelöscht wird. Das tust du indem du auf der dort verlinkten Löschdiskussionsseite gute Gründe nennst, warum man den Artikel behalten soll. Mehr zu Bildern erfährst du unter Hilfe:FAQ zu Bildern. --Isderion 02:11, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Darf ich Wikipedia-Landkarten auf meiner Webseite verwenden?

Ist es erlaubt bzw. unter welchen Voraussetzungen ist es erlaubt, Landkarten von verschiedenen Staaten von Wikipedia auf der eigenen, rein privaten, Webseite zu verwenden?

--85.124.201.33 06:49, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Grob gesagt:mit Quellenangabe,ja . Genauer, siehe Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. Kolossos 08:24, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ggf. bitte auch gesonderte Lizenzbestimmungen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite beachten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:15, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Weiterverlinkung zu Wikipedia

Hallo, ich bin gerade dabei eine Internetseite zu erstellen. es handelt sich um kostenlose Versicherungsvergleiche. Da alle Versicherungsthemen wie Unfallversicherung, Rentenversicherung usw behandelt werden, möchte ich gerne zur weiteren Information für meine User einen Link zur jeweiligen Wikipediaseite einfügen. Am liebsten mit dem Logo von Wikepedia. also der User klickt auf meiner Seie auf das Logo und wird zur Wikipedia geführt. Darf man das und kann ich das Logo dann so verwenden?. wer kann Auskunft geben oder eine Konaktadresse bekanntgeben, damit ich nachfragen kann.

--80.128.252.61 10:37, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Du kannst gerne die Buttons unter Wikipedia:Banner und Logos benutzen. Es sollte allerdings klar ersichtlich sein, dass die Seite nicht zur Wikipedia oder der Wikimedia Foundation gehört. Du kannst die Inhalte der Wikipedia, wenn Du die Lizenzbestimmungen einhälst, auch direkt übernehmen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:42, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Als Mitarbeiter einer staatlichen Einrichtung einen Artikel verfassen

Welchen Weg muss man als Mitarbeiter/Stellvertreter einer staatlichen Einrichtung gehen, um einen Artikel über seine Einrichtung zu schreiben, bzw. schon vorhandene Texte z. B. der Homepage zu verwenden? Ist auch hier eine GNU-Lizenz nötig?

--193.197.158.189 10:46, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Guten Morgen nach Stuttgart. Sollen Texte von anderer Stelle übernommen werden ist die Zustimmung des Urhebers notwendig, diese unter die GFDL zu stellen. Diese Zustimmung kann per E-Mail mit entsprechender Textvorlage an permissions-de@wikimedia.org erfolgen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Erfordernisse, allerdings sollte der Artikel auch Neutral und gut geschrieben sein. Viel Erfolg --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:54, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Schreiben darf ja jeder hier, der Text steht dann automatisch unter GNU-Lizenz und kann natürlich auch von jedermann verändert werden. Für Texte von anderen Internet-Seiten ist die Permisssion nötig, diese Texte stehen dann auch unter GNU-FDL. --Regiomontanus (Diskussion) 11:31, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder von Prokudin-Gorskii

Hallo, de.wikipedia nutzt einige der historischen Farbfotos, die Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski 1909 - 1915 in Russland geschossen hat. Prokudin-Gorski starb 1944, seine Erben verkauften die Bilder 1948 an die Library of Congress, die sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.

Wie die Library of Congress selbst angibt, wurde bei dem Kauf nicht geklärt, ob die Bildrechte an die Library of Congress übergingen oder bei den Erben verblieben. Die Erben wenden sich nun gegen die kommerzielle Nutzung der Bilder. Die Library of Congress ihrerseits gibt die Bilder ebenfalls nicht uneingeschränkt frei, sondern spricht nur davon, ihr seien keine rechtlichen Einschränkungen bekannt.

Für uns stellen sich damit zwei Fragen:

  1. Die Erben und nicht so unwahrscheinlichen Rechteinhaber wenden sich gegen eine kommerzielle Nutzung der Bilder. Das ist mit den Lizenzbedingungen auf den Wikimedia-Projekten nicht vereinbar. Selbst die Library of Congress erteilt keine klare Lizenz, sondern versteckt sich hinter der Formulierung, ihr seien keine Einschränkungen bekannt. Wie sollen wir damit umgehen?
  2. Die Bilder sind eindeutig nicht gemeinfrei: Entweder liegen die Rechte bei der Library of Congress oder bei den Erben Prokudin-Gorskis. Sie verfallen erst 2015, 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Wir sollten diese Bilder also nicht PD-irgendwas taggen, denn gemeinfrei sind sie auf keinen Fall. Aber was dann?

--Wikipeder 17:27, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Mit Löschanträgen kommt man auf commons nicht durch. In der .de werden die Bilder wie auch die von Jewgeni Ananjewitsch Chaldei (der 1997 verstarb) nicht verwendet. Die Erben von Chaldej versuchen gerade, mit einem Anwalt zu klären, ob und wie sie die Verwendung der Bilder verhindern können. Auf commons herrscht die Meinung, es gäbe irgendwelche sowjetisch/russischen Bedingungen, die es erlauben, solche Bilder verwenden zu können. --RalfR 19:09, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Es geht mir ja auch darum, wie wir es hier, auf de.wikipedia, handhaben sollen. Russisch/sowjetisches Urheberrecht spielt für die Fotos, die ich meine, auch gar keine Rolle. --Wikipeder 22:21, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wir akzeptieren hier sowjetisches/russisches Urheberrecht und führen diese Bilder deshalb nicht - egal was auf commons los ist. Die Bilder wurden deshalb aus Artikeln entfernt. --RalfR 22:44, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
So langsam blicke ich durch: Ich habe bisher nur Fotos von Prokudin-Gorskii direkt auf de.wikipedia gesehen, die alle PD-alt getaggt waren. Dass die anderen, von den Commons eingebundenen Fotos Hinweise tragen, sehe ich erst jetzt.
Dann werde ich mal Löschantrag für die Fotos direkt auf de.WP stellen. --Wikipeder 23:03, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nutzung von Wikipedia Fotos für andere Zwecke

--91.64.228.118 18:44, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Und wie lautet deine Frage? --RalfR 19:10, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
*indieGlaskugelschau*: Kuck mal unter #Darf ich Wikipedia-Landkarten auf meiner Webseite verwenden? --Flominator 19:34, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotos von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen

Wie gehen wir mit dem dicken Hakenkreuz hier und ähnlichen Fällen um: Bild:Ahnenpass-axb01.jpg? --Wikipeder 23:05, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist es wirklich ZUVIEL VERLANGT, einen winzigen Bruchteil einer Sekunde das Hirn einzuschalten? Wie kriegt man raus, wie wir bisher mit solchen Symbolen umgingen? Man überlegt sich, in welchem Artikel ein anderes solches Symbol wohl vorkommt. Da fiel mir spontan SS ein, anderen wäre ein anderer eingefallen. Und da gibt es Bild:Flag_Schutzstaffel.svg mit einem dicken englischsprachigen Commons-Disclaimer, in dem die Rechtslage angesprochen wird. Den rein und gut is --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:10, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

ACK - Lesen bildet: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen --RalfR 23:25, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
oder Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen // Forrester 23:30, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Schlechten Tag heute? Ich rede nicht von den Commons, ich rede auch nicht vom entsprechenden Wikipedia-Artikel, und einen entsprechenden Hinweis hatte ich bereits dem Bild hinzugefügt, wenn ihr mal hinschaut.
Und mit Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sollen wir dann auf der sicheren Seite sein? Es wäre wohl besser, nicht bloß die Gesetzeslage zu referieren, sondern – wie auch sonst üblich – zu begründen, warum dieses und jedes Gesetz nun Anwendung findet oder nicht, also etwa: Diese Abbildung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen dient der Dokumentation und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte und erfüllt deshalb nicht den Straftatbestand nach § 86 I Ziff. 1, 2, 4 StGB beziehungsweise § 86a I Ziff. 1, II StGB. --Wikipeder 23:55, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Es gehört zu dem von vielen Fragenden hier nicht aufgebrachten minimalen Anstand anzugeben, wo man schon nachgeschaut hat und was man bereits weiss. Bei Antwort den Superklug*** raushängen zu lassen, ist einfach ein mieser Zug. Wenn du alles schon weisst, wieso formulierst du dann nicht von vornherein anders, z.B. ob wir mit (Beleg) unter Berücksichtigung von (Beleg) auf der sicheren Seite sind. Zur Sache selbst sage ich nur: wir denken, dass wir auf der sicheren Seite sind und dass unsere Nutzer 1 und 1 zusammenzählen können --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:11, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Na ja, ehrlich gesagt habe ich eben nicht herausgefunden, wie wir hier damit umgehen (siehe oben). Das halbe Dutzend Beispiele, die ich durchgesehen habe, lag alles auf den Commons bzw. wirkte nicht gerade vorbildlich beschriftet. Die Vorlage gibt ja auch keine Handlungsanweisung.
Also, jetzt noch mal, unaufgeregt: Wie wollen wir mit Bildern umgehen, die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen enthalten? Einen Tag bauen, der begründet, wieso Wikipedia und unter welchen Bedingungen unsere Nutzer die Bilder verwenden dürfen? Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen entsprechend umbauen, oder ist diese Vorlage für etwas anderes gedacht? Das Problem umgehen, indem wir die Bilder einfach auf die Commons schieben und dort entsprechend taggen? Oder haben wir doch schon was Besseres hier, das ich übersehen habe? --Wikipeder 00:38, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Du hast hoffentlich nicht übersehen, dass die genannte Vorlage in Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder einsortiert ist, oder? --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:53, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

In unserer Vorlage steht alles, was man braucht. Jeder Staatsanwalt weiss auch ohne unsere Belehrung, ob er die WP anklagen soll, wenn sie angezeigt wird. Und Weiternutzer werden auch deutlich gewarnt, also was soll das Ganze? Hast du nix Besseres zu tun? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:56, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich seh schon: Falsches Forum. Mir ging es um Nutzerfreundlichkeit und Politik, aber da muss ich wohl woanders hin. Gruß, Wikipeder 01:27, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Mit UR hat das ja auch eigentlich nichts zu tun. Wenn man sich ernsthaft um das Thema bemüht sollte man damit anfangen, die ganzen Vorlagen, in denen rein zur "Verzierung" ein Hakenkreuzfähnchen pappt, auszumisten.--Wiggum 08:35, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich stell das nochmal hier rein, nachdem ich es weder hier, noch im Archiv finden konnte. Die Antwort von Histo finde ich unbefriedigend, vor allem geht sie nicht auf das Plagiat vom Historischen Lexikon der Schweiz ein: --Tobias Tilemann 10:22, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


===Historisches===
ist kopiert aus http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D691.php und außerdem kein Enzyklopädie-Beitrag. Tobias Tilemann 04:31, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Woher nimmst du das Recht zu erklären, was kein Enzyklopädie-Beitrag ist? --Histo Bibliotheksrecherche 05:08, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Woher nimmst du das Recht zu erklären, was kein Enzyklopädie-Beitrag ist? Und ergänzend: Was ist die Frage?--Wiggum 10:48, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich dachte, die Frage ergibt sich aus dem Thema dieses Portals: Es geht darum, ob die komplette, wörtliche Übername eines Textes - dazu ohne Zitatangabe - eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Beharren, ob ich jetzt beurteilen kann, ob ein Artikel die Relevanzkriterien der Wikipedia erfüllt oder nicht, halte ich für haarspalterisch, aber wenns denn unbedingt sein muss: In Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel finden sich meine Kritikpunkte unter Recherche (1.1), Verständlichkeit (1.2) und (3.) Stil, vor allem die Verwendung ganzer Sätze und die Vermeidung von Abkürzungen. Tobias Tilemann 12:16, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Ich hab mir jetzt nochmal die Mühe gemacht, weitere Beiträge vom Benutzer 212.117.127.191 rauszusuchen. Dabei hab ich nicht gefiltert, sondern sie so genommen, wie sie gekommen sind.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schallplatte&diff=prev&oldid=21863541

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schallplatte&diff=next&oldid=21863548

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schattdorf&diff=22953100&oldid=22952759

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schattdorf&diff=next&oldid=22952727

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=L%C3%B6wenmensch&diff=28380918&oldid=26172177

Wenns keine Einwände gibt, werd ich im Artikel Andermatt den Abschnitt "Historisches" rausnehmen wg. Vandalismus. Tobias Tilemann 15:57, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Vandalismus? Hä? "Kein Enzyklopädieeintrag". Nochmal: hä? Selbstverständlich ist der Eintrag im Hist. Lex. der Schweiz ein "Enzyklopädieeintrag", und selbstverständlich handelt es sich hier nicht um Vandalismus, nicht einmal im Wikipedia-Verständnis dieses Begriffs. Mit Deinem eigentlichen Anliegen hattest Du aber natürlich recht: das ganze war eine unverfrorene Urheberrechtsverletzung, und ich habe den Abschnitt gelöscht. --AndreasPraefcke ¿! 15:59, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder unter fremdem Namen übernehmen

--Frila 18:28, 27. Feb. 2007 (CET) Der Benutzer:Brandpatsche hat ein von mir bei Commons eingestelltes Bild:Bergung.jpg mit total verfälschten Daten in die Category:Car accident heruntergeladen. Ich habe diese Daten gelöscht.--Frila 18:28, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Habe den Fehler behoben,war ein Versehen von mir--Frila 19:31, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

"Über das Leben von Mahalia Jackson"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es wird beabsichtigt, einen Film über das Leben von Mahalia Jackson zu produzieren.

Hat Columbia Records / CBS New York die Urheberrechte dafür"??? Was muss beachtet werden oder wo sind Genehmigungen einzuholen und in welcher Form??

Danke im voraus für Auskunft

Ruth Bredow

Sorry, wenn dich da was missverstehe, aber was hat das mit Wikipedia zu tun? -- ShaggeDoc Talk 19:57, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotografie des Panzerwagens "Zar"

Datei:Zar Panzer.jpg

auf de gelöscht, da es auch auf commons:Image:Tsar_tank.jpg liegt --Isderion 00:39, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Es trifft zu, daß´die Lizenzangaben (zwangsweise) unvollständig sind. Ich denke aber, wir können in diesem Fall das Foto beibehalten: Es handelt sich um eine Fotografie der zaristischen russischen Armee des Jahres 1915. Es ist 92 Jahre alt, und der Urheber ist unmöglich festzustellen (ich hatte es durch intensive Recherche versucht). Im Leben wird hier keine Urheberrechtsverletzung nachweisbar sein. Ich bitte auch zu bedenken, daß ohne dieses (rechtlich nicht riskante) Bild der Artikel nahezu wertlos wird, da das Aussehen des Fahrzeugs mit Worten allein nicht beschrieben werden kann, zugleich aber sein markantestes Alleinstellungsmerkmal ist. Ich möchte aufrichtig bitten, das Bild zu behalten; die Umstände sind m.E. hinreichend.

--Der Bischof mit der E-Gitarre 20:43, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Tja, es ist schade, wenn es gelöscht wird. Aber man kann nichts machen. Wenn der Urheber unbekannt ist, muss man 100 Jahre warten. Auch wenn nur noch wenige Jahre fehlen, im Moment ist es noch eine URV. Es wäre übrigens auch noch eine URV, wenn es aus dem Jahr 1907 stammen würde. -- ChaDDy ?! +/- 20:50, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich möchte darauf hinweisen, daß das selbe Bild auch in den Wikimedia Commons vorhanden ist, versehen mit PD-Hinweis, der ausdrücklich auch auf die Europäische Union bezogen ist. Nur um die Form zu wahren, sollte das Bild auch dort entfernt werden, sowie bei den übrigen europäischen WP-Versionen. --Der Bischof mit der E-Gitarre 21:01, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Im englischen Sprachraum genügen 70 Jahre, wenn der Fotograf unbekannt ist. Da das Commons-Bild ursprünglich auf en war, hat der Uploader das übernommen. Auf den Commons wird das aber auch akzeptiert. Denen ist es egal, ob das wirklich in allen Ländern gilt (was eigentlich notwendig wäre). Natürlich müsste es auch auf Commons gelöscht werden. Das mache den Commons-Leuten aber mal klar. -- ChaDDy ?! +/- 21:36, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wäre es eine akzeptable Lösung, wenn ich einen Link zur Commons-Seite mit dem Bild setze (also das Bild nicht in den Artikel einbinde)? --Der Bischof mit der E-Gitarre 22:17, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das sollte kein Problem darstellen, wenn du nicht dein Eindruck produzierst, dass das Bild "zum Artikel" gehören würde. // Forrester 22:36, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe mal in diesem Sinne den Artikel Zar (Panzerkampfwagen) verändert ... bitte einen Blick drauf werfen und, falls nötig, korrigieren. Danke sehr! --Der Bischof mit der E-Gitarre 22:54, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich kann diesen Fanatismus, mit der unsere pragmatische Regelung in Stein gemeißelt wird, nicht nachvollziehen. Zu Regeln gehören immer auch Ausnahmen mit Augenmaß --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:22, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Falls jemand der Ansicht ist, das Foto ist vertretbar: Ich werde keinen Einspruch erheben, falls es wieder in den Artikel eingesetzt wird! Im Gegenteil ... --Der Bischof mit der E-Gitarre 00:25, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Hmm..bin gerade durch Zufall auf den Artikel gestoßen und habe mich erst gewundert, da auf dem Commons PD steht. Ich hätte es jetzt wahrscheinlich auch drin gelassen (ich hätte es nichtmal gemerkt). Glaube eigentlich nicht, dass sich der Photograph meldet oder klagen wird. Interessant wäre aber, woher es denn eigentlich stammt. Irgendwo muss es ja herkommen. --StYxXx 01:10, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

(BK)Augenmaß und gesunder Menschenverstand sind aber nichts für Leute, die Relevanzkriterien festlegen und an irgendwelchen "Gesetzen" festhalten. Für die Informatiker-lastige Wikipedia scheint es keine Grauzonen zu geben, es soll alles Schwarz-Weiß gesehen werden. Es gibt nur 1 oder 0, ja oder nein. Leute, schaltet doch bitte mal euer Gehirn ein! Ich verstehe anhand der Versionsgeschichte nicht, warum meine Meinungsäußerung verschwunden ist... --RalfR 01:16, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Na von mir aus, wenn ihr meint. Dann setzt das Bild ruhig wieder in den Artikel ein. Ich hoffe, ihr seid euch über die Konsequenzen im Klaren... -- ChaDDy ?! +/- 22:59, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Willst du uns drohen? Dann musst du leider gesperrt werden ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:53, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Du hast mich völlig falsch verstanden (ich hab mich aber auch unglücklich ausgedrückt). Also mal ausführlich: Ich befürchte, dass sich jetzt mehrere auf diese Diskussion berufen und Bilder, bei denen eine ähnliche Situation vorherrscht, trotzdem behalten wollen, obwohl es nach deutschem Recht eine URV ist. Das könnte problematisch werden. -- ChaDDy ?! +/- 22:15, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn man Ausnahmen zulässt, können sich immer irgendwelche Leute darauf zu berufen versuchen. Das ist das übliche zu tragende Lebensrisiko. Mir sind Ausnahmen lieber als ein orthodoxer Fundamentalismus, der seine Dogmen mit unnachgiebiger Härte auf gut deutsche Weise (Godwin) exerziert --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:18, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Okay, dann mache ich jetzt folgendes: Ich werde bei Gelegenheit das Bild wieder direkt in den Artikel einsetzen (eingebunden aus den Commons, falls ich das hinkriege). Und falls konkrete Probleme auftreten - sprich, die russische Regierung präsentiert einen Rechteinhaber oder dergleichen -, entferne ich es gerne eigenhändig wieder. Ich sehe die Schutzwürdigkeit eines Fotos nicht, das für die restlos untergegangene Armee eines nicht mehr existierenden Staates vor über 90 Jahren angefertigt wurde. --Der Bischof mit der E-Gitarre 13:42, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Begründung "Historisches Dokument - älter als 40 Jahre - gemeinfrei" ist nicht schlüssig; wie sieht es mit Schöpfungshöhe aus? --82.228.89.180 20:53, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Keine gegeben --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:20, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hab es mal dementsprechend angepasst. --Lychee 23:31, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist PD bei Bild:Notgeld B BS.JPG zutreffend?

fragt BLueFiSH  (Klick mich!) 02:37, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bin auf Steschkes Urteil gespannt, mein Daumen ginge nach unten, was die Zulässigkeit hier angeht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:45, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Mein Daumen ginge nach oben (amtliches Werk). Was sagt Steschke? --RalfR
Amtliches Werk - Wie bei allen Banknoten. --h-stt !? 14:42, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Herunterladen von Bildern und Bearbeiten von Texten für kommerzielle Webseite

Darf ich Bilder aus Wikipedia runterladen und auf einer kommerziellen Webseite verwenden? Wenn ja, welche Quellenangaben und evtl. Lizenzhinweise muß ich auf meiner Webseite machen?

Darf ich Texte aus Wikipedia bearbeitet auf der kommerziellen Webseite verwenden? Welche Quellenangaben und Lizenzhinweise sind dazu wichtig? --61.94.191.237 05:41, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Lizenzbestimmungen, Wikipedia:Weiternutzung --h-stt !? 14:47, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Artikel über den Ersten Weltkrieg ist voll von Fotos von den Commons, die nach britischem Crown Copyright, australischem Crown Copyright, US-Recht u. Ä. gemeinfrei sind, nach deutschem Urheberrecht bzw. den Regeln der deutschen Wikipedia aber nicht (kein Todesdatum des Autors angegeben, keine 100 Jahre alt). Sehe ich das richtig, dass solche Bilder aus der deutschen Wikipedia entfernt werden sollen, oder habe ich irgendwas übersehen? Was mich stutzen lässt, ist dass sie in einem so renommierten Artikel verwendet werden, und zwar schon länger. --Wikipeder 10:05, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Du siehst es völlig richtig, fast alle Bilder müssen da raus. Aber Vorsicht, wir haben auch mindestens ein Bild eines deutschen Autors aus Familienbesitz (Schützengraben), diese Lizenz ist gültig. Also von Bild zu Bild entscheiden. --RalfR 11:16, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Crown Copyright und PD-USGov werden in vollem Umfang anerkannt, wir gehen davon aus, dass ausländische Staaten die theorerisch außerhalb ihres Territoriums bestehende Rechte nicht wahrnehmen werden. Für PD-USGov soll es sogar eine Erklärung des US-Innenministeriums mit dieser Aussage geben. Also alles behalten, was von Soldaten im Dienst (auch Militärpresse) gemacht wurde und im Herkunftsstaat nicht mehr dem Urheberrecht unterliegt. Nur bei privaten Bildern wenden wir unsere eigenen Regeln an. --h-stt !? 14:46, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Für Crown Copyright gibt's irgendwo in einer der Mailinglisten auch eine entsprechende Erklärung.--Wiggum 15:16, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wie wäre es mit einer Lizenzvorlage für UK Crown Copyright, wie wir sie auch für PD-USGov haben? --Wikipeder 15:43, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Keine neuen Lizenzvorlagen auf de.wikipedia.org. // Forrester 16:39, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Auf vernünftiger Grundlage lassen sich selbstverständlich neue Vorlagen erstellen. Unsere bisherige Praxis interpretiere ich so, dass wir (bei PD-USGov) Material akzeptieren, welches im Ursprungsland per se keinem "Copyright" unterliegt, nicht jedoch Material, dessen "Copyright" ausgelaufen ist (sonst könnten wir uns ja bei US-Material auf die 1923-Regel zurückziehen). Material unter Crown Copyright scheint mir nach [6] (betreffend Archivmaterial, was für uns am ehesten von Interesse sein dürfte) nicht per se in der Public Domain zu sein. So heisst es unter 5.: [...] users may copy, quote, index, transcribe, publish and broadcast the text of Crown Material [...], was einer ND-Lizenz entspräche und weiterhin, was noch wichtiger ist: The reproduction of images, including copies of documents, is not covered by the waiver (see paragraph 14). Unserer bisherigen Praxis zufolge würde wir Crown-Copyright-Material, dessen Schutzfrist lediglich in GB abgelaufen ist (50 Jahre nach Veröffentlichung oder so, ich weiss es grad nicht genau) nicht akzeptieren. Aufgrund der in [7] wiedergegebenen Erklärung darf man aber wohl implizit davon ausgehen, dass der Rechteinhaber seine Werke unter eine freie Lizenz bzw. gemeinfrei-äquivalent stellt.--Wiggum 16:58, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Es gibt aber keinen vernünftigen Grund, neue Lizenzen einzuführen, soweit sie auch auf den Commons anerkannt sind, sie schaden eher, da das Hochladen von PD-USGov auf de.WP die Verwendung auf allen anderen Schwesterprojekten und Sprachversionen massiv erschwert und faktisch oft verhindert. Zudem ist die Wartung und auch die Lizenzierung umso schwieriger je mehr verschiedene Lizenzen im Umlauf sind.sугсго.PEDIA-/+ 17:29, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wieder einmal ist ärgerlich, dass uns Wikipeder unnötig Arbeit verursacht. Zu beiden Punkten gibt es eine klare Beschlusslage hier, wobei sich die zugrundeliegenden Verhältnisse nicht geändert haben:

  • PD-USGov bezieht sich auf Werke von Bediensteten von US-BUNDES-Behörden (Federal Gov.) und darf nicht mit allgemeinen US-PD-Vorschriften vermengt werden. Eine definitive weltweite Freigabe ist mir nur vom Wildlife-Service bekannt; bis auf weiteres ist nicht damit zu rechnen, dass Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Wir akzeptieren die Lizenz.
  • Gleiches gilt für das Crown-Copyright. Da durch Gesetz die Rechte der Krone zugewiesen sind, müsste man nach deutschem Recht schon erhebliche Akrobatik betreiben, um eine Klage eines Kronangestellten vor einem deutschen Gericht als erfolgreich anzusehen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:58, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Gut, stimmt, neue Lizenzbausteine sind problematisch. Auf den Commons setze ich mich auch dagegen ein. Wir könnten allerdings gut einen Text brauchen, der die Lage für halbwegs normale Nutzer dar- und klarstellt, etwa neben WP:BR zu {{Bild-PD-US}}.

Konkret sollte wohl dargestellt werden, wie auf de.WP mit britischem Crown-Copyright umgegangen wird, und zwar 1. mit noch bestehendem und 2. mit abgelaufenem, was der häufigere Fall ist. Ein zusätzliches Statement zum generellen Umgang mit Bildrechten im Besitz fremder Staaten und vor allem nach dem Auslaufen dieser dortigen Rechte wäre auch sehr günstig, grob so, wie es H-stt oben formuliert hat: "wir gehen davon aus, dass ausländische Staaten die theoretisch außerhalb ihres Territoriums bestehende Rechte nicht wahrnehmen werden."
Kann sich da jemand von euch dransetzen? Sonst setze ich mich selbst mal dran. --Wikipeder 20:35, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Sorry Histo, aber Stichproben aus dem Artikel ergeben bei mir, daß nicht alle Bilder bleiben dürfen. --RalfR 01:15, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach dem Impressum handelt es sich bei der Wikipedia eine amerikanische Webseite [8]. Es gibt demnach nur eine "deutschsprachige" Wikipedia, aber keine "Deutsche". -- Yelzin 10:45, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Liegt URV im Artikel Risikomaß vor?

In dem Artikel Risikomaß ist der Unterabschnitt Uebersicht fast 1 zu 1 der Quelle 4 entnommen. Diese Quelle wird auch in der Ueberschrift Uebersicht referenziert.

1. Reicht eine derartige Verlinkung? Mir war nicht klar, dass der gesamte nachfolgende Text dieser Quelle entstammt... 2. Ist die Wiedergabe des Textes ueberhaupt zulaessig? Mir ist nicht klar, welcher Lizenz der Text unterliegt. 3. Unterm StrichÖ Liegt eine URV vor? --YeOldHinnerk 11:13, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bei sehr stark fachlich-mathematischen Ausführungen ist der Spielraum für Neuformulierungen begrenzt. Man sollte gemäß Wikipedia:Textplagiat umformulieren und die Sache dabei bewenden lassen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:52, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe?

Ob die Dinger erst nach dem Fall der Sowjetunion entstanden sind weiß ich nicht, also evtl. weder PD-Schöpfungshöhe noch PD-alt? --Noddy93 00:41, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wie erklärst du dir die Zarenkrone? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:34, 1. Mär. 2007 (CET) (Ich sehe übrigens no Sch.höhe)[Beantworten]

Die könnte ja auch 1995 bei der Entstehung der Wappen als Verweis auf die lange russische/sowjetische (Militär-)Geschichte eingefügt worden sein. Oder so? ;) --Noddy93 10:49, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Aber nur mal so interressehalber: Meinst Du, die hätten Schöpfungshöhe? --10:56, 1. Mär. 2007 (CET)

Hatte ich doch schon geschriem: nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:38, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Oh, sorry, übersehen. Danke! --Noddy93 17:37, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder von Fußballspielen, DFB-Pokal und Bundesliga

Ist es erlaubt, eigene Fotos hochzuladen, die man in einem Stadion während eines Spiels um den DFB-Pokal oder in der Bundesliga gemacht hat? Ich meine im engeren Sinne Bilder, die das Spielfeld als ganzes oder einzelner Spieler (die ja wohl als Personen des öffentlichen Interesses gelten) zeigen. Ich habe in der Wikipedia zwar einige solcher Bilder gesehen, aber spezielles zu dieser Thematik habe ich nicht gefunden. Und auf Diskussion:Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wird eindringlich davor gewarnt, Bilder der WM hochzuladen. --Jarlhelm 00:46, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Olympiastadion Berlin
Zu berücksichtigen ist zudem jedoch, dass die Architektur der Stadien regelmäßig selbst urheberrechtlich geschützt ist, also Fotos vom Inneren des Stadions immer darauf zu überprüfen sind, ob nicht auch das Urheberrecht des Architekten betroffen ist. (Der Rasen und die Tore alleine sind allerdings in der Regel von keiner Schöpfungshöhe)sугсго.PEDIA-/+ 11:19, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Für die hier wohl in Rede stehenden Bilder ist dieser Einwand eher abwegig, da bei einer Darstellung des Spielgeschehens keine geschützten Elemente nicht-wegdenkbar betroffen sind (Beiwerk (Recht)) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:37, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

In WP:BR ist die Ausßenaufnahme des Olympiastadions Berlin ein Beispiel für Panoramafreiheit. Im Artikel und auf den Commons sind aber auch Innenaufnahmen (wie die rechts gezeigte) und Aufnahmen vom Glockenturm. Sind diese erlaubt? --Jarlhelm 00:11, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wir sind da traditionell großzügig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:54, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Kompletter Liedtext in einem Artikel

Moin zusammen,
meine Frage dreht sich um den Artikel Schloss Einstein, eine Kinderserie. Im Abschnitt Titellied steht der komplette Liedtext des Titelliedes. Ich halte das für eine URV, habe aber auf meine Frage im Review noch keine Antwort bekommen. Was haltet ihr davon? Greetinx! --Sippel2707 00:51, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Seit diesem Edit übrigens. --84.154.210.222 01:03, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Das geht etwas zu weit --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:32, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Hab's jetzt entfernt. Gruß! --Sippel2707 10:59, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Nachdem ich deinen Beitrag über den Songtext in der Review-Diskussion gesehen habe, habe ich Schloss Einstein eine E-Mail geschickt. In ein paar Tagen werden sie dann sicherlich antworten. --Despairing 15:14, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Spielregeln im Wikipediatext

Hallo. Im Artikel Kreml (Spiel) wurden die Spielregeln entfernt mit der Begründung, dass sie das Copyright der Hersteller verletzen. Ist es so, dass das Neuausformulieren von Spielregeln eine URV darstellt? (wobei ich nicht überprüft habe, ob der Text aus der Anleitung kopiert oder neu ausformuliert wurde). Schönen Gruß --Heiko A 10:12, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab's auch nicht überprüft, aber der Text ist wahrscheinlich neu ausformuliert worden. Allerdings ist er ziemlich explizit, also keine Beschreibung des Spiels, sondern eine tatsächliche Spielanleitung. Inwieweit sie vollständig ist, kann ich im Moment nicht sagen, aber sie macht den Eindruck. Nur so informationshalber ;-) Clmeier 16:32, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

URV aus Buch nachweisen

Hallo zusammen. Wenn ich eine URV aus einem Buch entdeckt, wie kann ich die denn hier beweisen? Wenn ich einfach behaupte "Der Text ist aus .... abgeschrieben", dürfte das ja wohl nicht reichen. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 10:47, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Gib das Buch mit allen relevanten Daten (vgl. WP:Lit) an, also: Autor, Titel, Auflage, Verlag, Erscheinungsort und Jahr u. ggf. ISBN sowie Seitenzahl, auf der der inhaltsgleiche Text steht. Damit kann das jeder in einer Bibliothek überprüfen. Wer soetwas fälscht ist ganz schnell weg vom Fenster. --Hei_ber 10:54, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke, so ähnlich hatte ich's mir auch ausgemalt. Und wo geb ich das an? Bei den WP:LKU? Oder in einem Schnelllöschantrag, der bei einer EINDEUTIGEN URV m.E. angebracht ist? Oder in nem normalen LA? Ich muss zugeben, im Moment bin ich da etwas planlos. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 15:35, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn Hoffnung besteht, dass der Text noch freigegeben werden könnte WP:LKU, wenn nicht und die URV den gesamten Text ausmacht SLA, wenn es nur einen kürzlich eingefügten Teil des Artikels betrifft WP:LKV. Viel einfacher machst Du es uns, wenn Du endlich mal sagst, über welchen Artikel Du sprichst, dann kann man dir das auch anschaulich erklären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:44, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Da ist was dran. Es geht um die erste Version von Julius Wegeler, die ein nummeriertes Inhaltsverzeichnis und eine m.E. buchtypische Gliederung beinhaltete. ch hab' inzwischen ein paar Zeilen auf die Diskussionsseite geschrieben, vielleicht äußert sich ein Ersteller dazu, beim ersten mal wurde der UR- Baustein ohne Begründung gesetzt und dann wieder entfernt. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 16:37, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Und bei den LKU habe ich ihn auch schon eingetragen, allerdings noch nicht im Buch nachgeschaut, falls das in unserer Bücherei überhaupt vorhanden ist.--Frank11NR Disk. Bew. 16:38, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Kann sich mal bitte jemand ansehen, ob der Text eine URV ist oder ob er von den Autoren in die Gemeinfreiheit entlassen wurde? --32X 11:31, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotos im Hannah-Arendt - Artikel

Hallo liebe Experten und Expertinnen,

seitdem der Hannah Arendt- Artikel Kandidat für exzellente Artikel ist, sind nach und nach alle Fotos von Arendt entfernt worden. Hat das seine Richtigkeit? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr die Löschungen mal überprüfen würdet. Außerdem habe ich noch die Frage, ob ich ein eigenes Foto der 2006 bei der Deutschen Post erschienenen Arendt-Briefmarke veröffentlichen darf und ob ein Foto, das mir das Touristenbüro Heidelberg von einer Gedenktafel für Wikipedia (per Mail) zur Verfügung gestellt hat, akzeptabel ist.

Herzlichen Gruß

--Anima 12:51, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Erstmal ohne die vorhandenen Arendt-Bilder: Die Briefmarke darfst Du auf die Commons hochladen und dann einbinden, aber bitte nur die ganze Marke, keine Ausschnittsvergrößerungen; der passende Lizenzbaustein ist: {{Template:PD-German stamps}}. Die Freigabe der Heidelberger "Für die Wikipedia" reicht leider nicht aus, es muss eine explizide Freigabe unter einer in der dtsch Wikipedia zugelassenen Lizenz sein. Am besten sollte eine dahingehende Freigabe dann an permissions-de@wikimedia.org geschickt werden.sугсго.PEDIA-/+ 13:19, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ist vielleicht mal ne ganz allgemeine Sache, die man mal als sagen wir "guten Stil" einführen sollen, nämlich die Autoren zu informieren, wenn man was an der Bebilderung ihrer Artikel ändert und warum. Einfach mal auf der Diskussionsseite zum Artikel einen kurzen Text schreiben. Kostet gar nicht so viel Zeit. -- ShaggeDoc Talk 13:35, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Eine gute Möglichkeit ist auch das Hintelassen einer auskom. kurzen Begründung am Ort des Bildes im Quelltext der Seite (zB. <!-- Hier wurde das Bild Selbstbildnis.gif herausgenommen, weil es das Bild selbst wegen fehlender Urheberangabe gelöscht wurde, siehe BildLKs von 3. Feb 2003 -->)sугсго.PEDIA-/+ 13:47, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Im Quelltext fällt es nur nicht so auf, da es normal halt nicht zu sehen ist, nur im Quelltext oder im Diff.link und da schaut man nicht immer gleich. Auf der Disk stände dann auch gleich jemand mit einer Sig. dahinter, den man ansprechen kann. -- ShaggeDoc Talk 13:57, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Anima kannst Du vieleicht mal Links auf die Bildbeschreibungsseiten angeben, die Versionsgeschichte ist ja doch recht unübersichtlich. Aber das letztglöschte Bild ist auf den Commons wegen fehlernder Angaben bei der Lizenz gelöscht worden. sугсго.PEDIA-/+ 13:47, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Fotos wurden in folgender Reihenfolge eingestellt: 14.53 Uhr, 30. Sept. 2006 Foto Eichmannprozess; 23.40 Uhr, 13. Okt. 2006 Portrait 30er Jahre; 00.32 Uhr 26. Dez. 2006 Peterkruse Portrait eingestellt, vorher war (14.01 Uhr, 24. Juni 2004) von Anathema schon ein Portrait eingestellt worden. Vielen Dank für die Auskünfte. Wer könnte wohl helfen, den Artikel zu bebildern? Ich habe die genauen Angaben, wo die Objekte zu finden sind, kann aber natürlich nicht in Deutschland rumfahren und die Aufnahmen selbst machen. Schöne Grüße --Anima 22:42, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Die beiden Fotos von Fred Stein sind ebenfalls auf den Commons gelöscht worden ([9], [10]), der Grund ist nichtmehr nachvollziehbar, vielleicht kannst Du den Löschadmin auf den Commons mal befragen.--sугсго.PEDIA-/+ 22:55, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Hi, erreicht dieses Logo (links oben) die Schöpfungshöhe? --Ireas 16:48, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich sehe drei große Buchstaben, ein paar kleine Buchstaben und zwei dicke Balken. Wo soll da die schöpferische Leistung sein? --Voyager 16:57, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Also kann ich es guten Mutes hochladen? --Ireas 16:59, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Absolut. Bitte benutze aber dabei sowohl die Vorlage:Information (dort brauchst du nur die Zeilen 1-3 ausfüllen) als auch die {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. // Forrester 17:02, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

PS: Es gilt, was oben steht...obwohl nie ein Richter anders entscheiden würde: "Es findet keine Rechtsberatung statt; die Hinweise zu Rechtsthemen sind zu beachten."

Urheber bin ich?--Ireas 17:04, 1. Mär. 2007 (CET) (oder Curt Haefner?)[Beantworten]
Mmmm...um die Frage, ob du der Urheber bist, klären zu können, muss ich dich was fragen: Bist du der Urheber?.... falls er dir unbekannt ist kannst du dies auch einfach (da die Grafik eh nicht urheberrechtlich geschützt ist) dort hinschreiben...und fertig // Forrester 17:07, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich hab nichts mit dem Curt Haefner zu tun, auch nicht mit dem Logo, ich will es nur hochladen, um es in den Artikel zu stellen. Könnte ich dann einfach mit ~~~ signieren?--Ireas 17:08, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn du das nicht weißt, solltest du es lieber mit dem Hochladen lassen und vorher Urheber durchlesen... // Forrester 17:10, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Also müsste ich den Webmaster der Website fragen, wer der Urheber ist?--Ireas 17:12, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Normalerweise: ja. Da diese Grafik aber keine Schöpfungshöhe aufweist ist sie urheberrechtlich nicht geschützt und daher gemeinfrei. Da sie aber wohl markenrechlich geschützt sein wird, müsstest du auch {{Logo}} in die Bildbeschreibung packen... // Forrester 17:15, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
OK. --Ireas 17:17, 1. Mär. 2007 (CET)sieheBild:Logo Curt Haefner Verlag.gif[Beantworten]
scheint ok so zu sein...und bevor du das nächste mal hier eine Frage stellst, lies dir bitte die oben angegebenen Seiten durch... // Forrester 17:22, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Squeak License

Ist die Lizenz von Squeak in Ordnung?

Auf Wikibooks haben wir einige Screenshoots von Squeak: b:Benutzer:MichaelFrey/ Bilder von Denise p#squeak und ich bin mir bei der Squeak/Apple License ob das eine Freie Lizenz ist.

-- MichaelFrey 19:52, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

In jedem Fall wird auf de.wikipedia.org keine Lizenzvorlage dafür angeklegt... // Forrester 20:30, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Warum nicht? Natürlich ist Commons besser, aber hier keine neuen Lizenzvorlagen zuzulassen, ist unsinnig. -- Timo Müller Diskussion 20:37, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Wir bräuchten eine Bewertung, wie bekannt und wiechtig diese Lizenz ist (sofern sie überhaupt frei ist). // Forrester 21:06, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Meine Frage ist nur, ob die Apple License eine freie Lizenz ist, aber ich kann das Juristen Englisch nicht lesen/verstehen.
Ob hier dazu eine Lizenzvorlage existiert oder ob die Lizenz Wikipedia Relevant ist, ist für mich zweitrangig.
"Euer Problem" mit der Lizenz ist nur das Bild auf Squeak, welches auf Commons mit offensichtlich Falscher Lizenz lagert: commons:Image:EToys on OLPC-dual mode display.jpg. ([11])
-- MichaelFrey 18:59, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Übernahme von Bildern etc der Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB

In den Nutzungsbedingungen wird eine Übernahme prinzipiell erlaubt, wörtlich :

Die Wiedergaberechte für die Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB) liegen beim Deutschen Historischen Institut, Washington, DC. Alle Materialien auf der DGDB Website sind ausschließlich für den individuellen, wissenschaftlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung für Unterrichtszwecke ist zulässig.


Sofern nicht anders angegeben, stammen alle Abbildungen aus dem Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz (bpk).

Zitiervorschlag für die DGDB

Falls Sie Materialien der DGDB in eine Bibliographie aufnehmen wollen, geben Sie bitte die folgenden Information an: den Namen der Website, die URL-Adresse, den Titel des Abschnitts, den Titel des Dokumentes oder Bildes, sowie Monat und Jahr der Nutzung, gemäß dem folgenden Muster:

Deutsches Historisches Institut, Washington, DC. Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB), http://germanhistorydocs.ghi-dc.org. Band 9. Zwei deutsche Staaten, 1961-1989, herausgegeben von Konrad H. Jarausch und Helga A. Welsh/Dokument: Wandel durch Annäherung (15. Juli 1963) [März 2004].

Gibt es schon eine generelle Lizenzklärung? Auf den Bildern ist immer ein Copyrightvermerk Deutsch-Preußischer Kulturbesitz vermerkt und wenn ja unter welcher Lizenz müssen sie in WIkipedia hochgeladen werden? Danke für die Antwort -- Jlorenz1@web.de 15:26, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

solche Fragen bitte ausschließlich auf WP:UF klären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:12, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Nach der oben zitierten Bestimmung können keine Abblidungen verwendet werden, da "nicht-kommerziellen Gebrauch" als Einschränkung genannt ist. --Andreas 06 20:21, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Soweit das Institut tatsächlich der Rechteinhaber ist, hindert uns diese Erklärung. Wenn es nicht der Rechteinhaber ist oder die Bilder gemeinfrei sind, ist sie zu ignorieren. Aber WP:UF ist der richtigere Ort! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:43, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Danke Euch allen für die Antwort -- Jlorenz1@web.de 17:10, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Habe Email an DGDB geschickt und folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich möchten wir gerne mit Wikipedia kooperieren und würden uns freuen, wenn Sie von Ihrer Seite auf unser Projekt verweisen. Aufgrund der Copyrights-Beschränkungen können jedoch die von uns verwendeten Bilder und Dokumente nicht aus dem Kontext unserer Webseite genommen und auf einer Wikipedia Seite eingefügt werden. Wir haben die Lizenzrechte für alle Bilder und Dokumente bei den jeweiligen Archiven, mit den wir zusammen arbeiten, eingeholt und zahlen entsprechende Verwendungsgebühren.

Wie gesagt wären wir aber über eine Verlinkung zu unserem Projekt und zu den jeweiligen Seiten sehr froh. Dies ist zum Beispiel schon bei der Wikipedia Seite über Friedrich Seidenstücker der Fall (http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Seidenstücker).

Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Kelly McCullough


Subject: Über die Übernahme von Bilder und Dokumente der DGDB in der freien Enzyklopädie Wikipedia möglich?


Hallo Kelly McCullough, ich habe die Nutzungsbestimmungbestimmungen <http://ghdi.ghi-dc.org/use.cfm> der DGDB gelesen. Dennoch frage ich sicherheitshalber nach, ist generell die Übernahme von Bilder und Dokumente der DGDB in der freien Enzyklopädie Wikipedia möglich und wenn ja, unter welcher Lizenz <http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder> sollen die Bilder dort hochgeladen werden?

Mit freundlichen Grüssen

Johannes Lorenz


Ich hoffe mal in umgekehrter Reihenfolge (erst die Frage, dann die Antwort), oder? Und um welche Bilder geht es denn? Vielleicht sind sie ja PD. -- Timo Müller Diskussion 20:36, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Technische Zeichnungen

Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei technischen Zeichnungen aus? Kann man z.B. Musterblätter von Lokomotiven aus dem Jahr 1918 problemlos hochladen. Theoretisch könnte ja jeder technische Zeichner so eine Zeichnung anfertigen, somit bin ich mir nicht sicher ob überhaupt eine Schöpfungshöhe vorliegt. Das Urheberrecht am gezeichneten Objekt dürfte meines Erachtens auch nicht berührt werden? Liesel 22:01, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Lies bitte § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG. Bei technischen Zeichnungen gilt (leider) der Schutz von: Kleine Münze :-(( --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:12, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Tollhaus Commons

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:Chimpanzee_congo_painting.jpg --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:52, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

...und meine Antwort darauf. // Forrester 01:40, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Bildbeschreibung zur Einbindung des Bildes auf der fraglichen Löschdiskussion ist doch sehr treffend :-)sугсго.PEDIA-/+ 11:02, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Überschrift hier trifft's auf den Punkt. Die haben ein Rad ab. --RalfR 11:10, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Was soll's an obskuren Löschanträgen mangelt es bei uns auch nicht. Ein Amusement dieser Art lockert die Stimmung, die am Freitag naturgemäß ohnehin gut ist :-)--Wiggum 11:18, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Inhalte aus Wikipedia auf eigene Homepage einbinden

Ich möchte zu einem bestimmten Thema den Inhalt von Wikipedia auf meiner Homepage einbauen. Natürlich mit Quellenangabe und Link zu dem Artikel. Darf ich das machen oder ist dies verboten? --217.233.129.212 08:48, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Lizenzbestimmungen, Wikipedia:Weiternutzung --h-stt !? 10:39, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

sorry, aber was heisst das genau: darf ich ja oder nein? Bitte kurze klärende Antwort - Danke!

Hast Du die Links tatsächlich durchgelesen? 2. Satz aus Wikipedia:Lizenzbestimmungen: "Diese Lizenz erlaubt es, Artikel aus der Wikipedia anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen. Dafür sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten." Darauf folgt eine ganze Seite mit technischen Anweisungen, wie diese Bestimmungen befolgt werden können. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:49, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Damit auch du es kapierst: Du darfst es, wenn du dich strikt an bestimmte Spielregeln hältst. Diese Spielregeln nennen wir Insider GNU FDL. Mach dir nix draus, wenn du sie nicht kapierst, wir tuns auch nicht. Aber einhalten musst du sie trotzdem --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:34, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder von Canon EOS-1D Mark III von Canon Corp.

Konkret geht es um die Frage, ob das [12] auch für die WP zutrifft: Bitte beachten Sie folgenden Copyright-Hinweis für die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehenden Fotos: Freigestellte Produktfotos oder Ambiente Fotos (mit gestalteter Umgebung) dürfen kostenlos neben der redaktionellen Nutzung auch für werbliche Zwecke unter anderem in Flyern, Prospekten und Anzeigen zur Bewerbung der Canon Produkte verwendet werden.

Konkret kann man eines der freigestellten Produktfotos hochladen und für einen Artikel verwenden? Wenn ja, welche Lizenz wählt man dann? --Kuebi 13:49, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

"Freistellung" bezieht sich dabei auf die grafische Bearbeitung der Bilder, also: "ausgeschnitten, ohne Hintergrund". Die "Freigabe" (redaktionelle Nutzung und werbliche Zwecke) entspricht nicht der für uns nötigen "freien Lizenz".--Regiomontanus (Diskussion) 13:56, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Dacht ich mir irgendwie. Ist nur schade, dass die WP sich in solchen Fällen schlechter stellt (oder gestellt wird?), als eine Tageszeitung oder Zeitschrift. --Kuebi 14:00, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Recht am eigenen Bild

Ich bin mal so frei und stelle die Frage hier, obwohl es nicht um das Urheberrecht, sondern das Persönlichkeitsrecht (speziell das Recht am eigenen Bild) geht. Ich denke, für dieses Bild ist das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (eine Kundin des Unternehmens) nicht ausreichend durch die angegebene urheberrechtliche Lizenz abgeklärt. Die Kundin mag zwar offenbar mit der Aufnahme seitens des Unternehmens einverstanden gewesen sein, aber ist sie durch das Unternehmen auch von der kommerziellen Verwendung, die Wikipedia erlaubt, informiert worden? --Wikerikiii 17:06, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Man könnte der Meinung sein, dass sie nur ein Beiwerk ist, aber das halte ich für keine eindeutige Sache. ↗ nerdi disk. 17:15, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Allerdings. Hier fehlt ein Model Release. {{subst:nld}} taggen und Hochlader darauf ansprechen. Sowas gab neulich schon Ärger, als das Foto einer Dame plötzlich in der Publikation einer Partei auftauchte. --Wikipeder 17:17, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Die kommerzielle Lizenz bezieht sich nur auf das Urheberrecht, ob die Nutzung für den jeweiligen Zweck nach dem Persönlichkeitsrecht erlaubt ist, muss jemand, der das Bild nutzen möchte, selbst überlegen. Die Person wird sicherlich mit dem Foto einverstanden gewesen sein, ich denke nicht, dass die einfach so eine Kundin fotografiert haben, dazu wirkt es auch zu gestellt. -- Timo Müller Diskussion
Du Schlaumeier! Hab ich doch alles oben schon gesagt. Mit dem Foto durch die Firma war sie vielleicht einverstanden. Aber mit dem Hochladen in Wikipedia samt der durch die Lizenz mögliche kommerzielle Weiternutzung durch beliebige Personen für beliebige Zwecke??? Ich bezweifle stark, das sie das überhaupt weiß. --Wikerikiii 17:30, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
"muss jemand, der das Bild nutzen möchte, selbst überlegen." Durch das Einstellen in Wikipedia ist ja explizit eine Nutzung erfolgt, darum stelle ich ja hier die Frage. --Wikerikiii 17:32, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich plädiere für löschen, da auch nach Titel des Bildes Alnatura Muesli Kundin.jpg die Kundin kein Beiwerk zu sein scheint und ich die Frage, ob hier noch ein Beiwerk vorliegt, für wackelig halte. Außerdem ist das Foto einfach schlecht, es soll halt jemand ein besseres machen. ↗ nerdi disk. 17:38, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Ja. In der Regel werde solche Fotos in der Werbung ja gerade deshalb mit hübschen Damen gemacht, weil die als Blickfang dienen, von Beiwerk kann nicht die Rede sein. --Wikerikiii 17:43, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich frage mich mal wieder, was es soll, ein deutsches Bild englisch zu beschriften. Habe keine Meinung, weil ich die Bildbeschreibung nicht verstehe. --RalfR 21:15, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

public domain - Gemeinfreiheit

Dieses Bild hat in den Commons einen Kleber mit der Aufschrift This file is in the public domain, because source gives image as public domain.

Das Bild stammt nun von folgender Quelle (Source): [13], wo ich folgende relevante Stellen lese:

  1. Please give a photo credit like "Visual by www.PDImages.com".
  2. All of the images on the "Free Images" page are copyright-free and in the public domain in the United States..
    Dies ist auf einer erklärenden Seite ergänzt durch The author of these pages makes no copyright claim to his reproduction or enhancements to these images. However, some images are affected by "underlying rights" that may influence how you can legally use them. It is your responsibility to use these free images lawfully..
  3. Auf der angeblichen PD-Seite pdimages.com sind weder Fotograf, Datum noch Ort aufgeführt.

Ich habe folgende Bedenken bezüglich der Verwendung in der deutschen Wikipedia:

Zu 1) Die Quelle fordert eine Nennung der Seite pdimages.com, welche die Lizenzierung infolge der Verwendung in der Wikipedia nicht gewährleisten kann.

Zu 2) Die Quelle beschreibt public domain in the united states - dies ist keine relevante Aussage bezüglich Verwendungsrechten innerhalb der deutschen Wikipedia. Von Gemeinfreiheit kann hier meines Erachtens nicht gesprochen werden.

Zu 3) Ist gutgläubig von der Wahrheit der Aussage über die Lizenzierung des Urhebers auszugehen, ohne dass dieser genannt wird?

Sind diese Bedenken berechtigt? (Es wird eine Einbindung in den Artikel Infinite monkey theorem gewünscht). liebe Grüße und Danke im Voraus, ↗ nerdi disk. 17:36, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn das mit PD also stimmen sollte, muss www.PDImages.com nicht erwähnt, aber es wäre gut wenn es als Quelle genannt würde.
Was ich etwas komisch finde ist www.PDImages.com und in the United States..
-- MichaelFrey 19:05, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Bei PD muss der Urheber übrigens nicht genannt werden. -- ChaDDy ?! +/- 19:12, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Juristisch gesehen muss er nicht, das stimmt, aber auf den Commons und in Wikipedia sollte er schon genannt sein, damit der Status überprüft werden kann.
Was auch immer pdimages.com als Grund für den PD-Status annimmt, es lässt sich für uns nicht nachvollziehen. Wenn die Library of Congress dies behaupted, kann man das ruhig glauben, bei dieser Seite wäre ich mir nicht so sicher.
Was aber eindeutig ist, ist, dass die Site behauptet, dass dieses Bild in den USA PD ist. Die deutsche Wikipedia richtet sich aber nach deutschem Recht, und in Deutschland gilt US-Copyright nicht. Was in den USA gemeinfrei ist, ist es hier noch lange nicht. In der deutschen Wikipedia dürfen deshalb nur Bilder eingebunden werden, deren Autor seit mehr als 70 Jahren tot ist oder die älter als 100 Jahre sind. Für beides gibt es bei diesem Punkt keinerlei Belege => auf de.WP nicht verwenden. --Wikipeder 19:34, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Foto dürfte vor 1923 und daher wohl in den USA PD sein, aber ohne irgendeine Quellenangabe ist das für uns absolut, ich wiederhole: absolut, und zum dritten mal: absolut wertlos --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:22, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Stimmt schon. So können wir leider nichts damit anfangen. -- ChaDDy ?! +/- 22:44, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Welche Lizenz für 2D Panoramafreiheit?

Welche Lizenz soll man für ein zweidimensionales Bild (etwa eine Karte) verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist aber wegen der Panoramafreiheit engestellt werden darf? Das 2D Bild ist ja selbst nicht schutzfähig. Wie soll man auf den Commons vorgehen, wo es (so weit ich weiß) keine Vorlage für Panoramafreiheit gibt? --Jarlhelm 22:42, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Es gibt genügend Beispiele hier mit dem Panoramafreiheitbaustein, an denen du dich orientieren kannst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:44, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich kann ja verstehen, dass zu viele Fragen nerven, besonders wenn die Antworten schon irgendwo stehen, und ich gebe zu, dass ich des öfteren Fragen stelle. Aber dann denke ich, WP:BR sollte um einiges erweitert werden. Um es mal zu zitieren steht dort:
"Die untenstehende Aufnahme des Berliner Olympiastadions ist erlaubt, weil sie das Stadion von einem öffentlich zugänglichen Platz aus zeigt. Ein vom Glockenturm aufgenommes Bild müsste aus der Wikipedia gelöscht werden."
Aber dann ist man wiederum tollerant bei Bildern vom Glockenturm oder des Inneren.
Was die Panoramafreiheit angeht habe ich bei 2D meist gesehen, dass sie unter GNU oder CC stehen, auch Bilder von Historiograf, die ja wohl korrekt sein werden (etwa dieses). Bei diesen ist aber noch 3D außenrum, wobei ich nicht genau sagen kann, ab wann das als Beiwerk zählt. Jedenfalls habe ich auch Bilder gesehen, die ausschließlich 2D waren, etwa dieses. Aber wie kann eine nicht schutzfühige Reproduktion unter GNU/CC stehen?
Und dann sollte auf WP:BR auch noch etwas über Fotos von fremdem Eigentum und "Recht am Bild der eigenen Sache". Die Richtlinien auf der Wikipedia sind ja in aller Regel vereinfachte Dinge (wie etwa das mit "keine Bildzitate") --Jarlhelm 01:22, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
um überhaupt auf Panoramafreiheit zurückgreifen zu müssen, muss erst mal das, was du fotografierst geschützt sein. Der Glockenturm aus dem 18. Jahrhundert wird das wohl kaum sein. Mit Reproduktion nicht schützbarer Bilder hat das nichts zu tun, die 2D (kein Schutz für den Fotografen) 3D (Schutz für den Fotografen) Argument ist daher erst mal nebensächlich. my2c --Taxman¿Disk?¡Rate! 01:45, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich denke, gemeint sind Fotos des Stadions, die vom Glockenturm aus gemacht wurden. Die Formulierung ist aus WP:BR, und da heißt es nun mal "Ein vom Glockenturm aufgenommes Bild [des Olympiatadions] müsste aus der Wikipedia gelöscht werden." --Jarlhelm 02:09, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
PS: Du meinst wohl einen anderen Glockenturm. Bei Glockenturm Berlin (beim Stadion) steht erbaut 1934. --Jarlhelm 02:12, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Nimm doch einfach gemeinfrei und gut is. Bezüglich des Glockenturms ist zu sagen, dass nicht er sondern das Olympiastadion geschützt ist und Aufnahmen dessen vom Glockenturm aus nicht als Panoramafrei gelten, da der Glockenturm nicht öffentlich zugänglich ist (bzw. angeblich nicht sein soll). --BLueFiSH  (Klick mich!) 02:18, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Amtliches Werk/Notgeld

Ich bin auf diese Seite gekommen, um die Urheberechtslage betreffend Notgeld für mich zu klären. Weiter oben wird das Thema bereits angesprochen. Dort wird auf § 5 UrhG verwiesen, Amtliche Werke. Was aber nicht ganz unumstritten ist, da Banknoten ja nicht eigentlich zur öffentlichen Kenntnisnahme bestimmt sind. Noch weiter oben wird das Thema auch behandelt, wo steht, dass Schricker den Schutz eher bejaht, während die Rechtspraxis Urteile hervorgebracht hat, die einem Schutz eher entgegensprechen würden. Nun, solange uns niemand für das Abbilden von Banknoten verklagt, wird das wohl eine nicht endgültig entscheidbare Frage sein. Aber eines interessiert mich noch: Oben beim Thema Luxemburger Wappen wird ja gesagt, dass § 5 deutsches UrhG auch auf amtliche Werke, die nicht von Ämtern Deutschlands ausgegeben worden sind, anwendbar sein müsste. Daher müsste Notgeld der 1920er (wenn man denn den Status als amtliches Werk akzeptiert) (in Deutschland) von Urheberrecht frei sein. Welches Gesetz aber war zur Zeit des Notgeldes für amtliche Werke gültig? Das jetzige UrhG stammt ja von 1966. --::Slomox:: >< 01:55, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ist egal, § 5 UrhG stellt alle -egal wo und wann- veröffentlichen Werke, die "amtlich" iSd Vorschrift sind, aus dem Schuz des Urheberrechts.sугсго.PEDIA-/+ 11:21, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
"wo steht, dass Schricker den Schutz eher bejaht,": nö. genau andersrum: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für § 5 Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung durch Abs.. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen" Schricker/Katzenberger § 5, Rdnr. 49... // Forrester 11:50, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Reichsgesetzblatt

Hallo! Fällt ein Reichsgesetzblatt aus 1911 noch unter irgendein Urheberrecht oder kann das verwendet werden? Es gibt ja irgendeine Lizenzvorlage für solche Fälle. --Hufi @ 09:42, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Amtliches Werk --h-stt !? 10:50, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
{{Bild-PD-Amtliches Werk}}. // Forrester 11:16, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob die jetzt eingefügten Lizenzvorlagen der Sache gerecht werden und bitte um eure Meinung. Falls es etwas zur Sache tut, der Arzt, dessen Name aufgedruckt ist, ist seit 1938 tot (Grund ist wohl erahnbar :-( ).--Gamsbart 12:05, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]