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Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen

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Mit dem Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) im Jahr 2003 wird ein neues System in der Metall- und Elektroindustrie geschaffen, um das Einkommen von Beschäftigten zu ermitteln. Der Grundgedanke ist einfach: Faire Bezahlung für alle und die Aufhebung der über 100-jährigen Zweiklasseneinteilung bei der Entlohnung (Lohn für Arbeiter, Gehalt für Angestellte). Der ERA-TV wird in jedem Tarifgebiet (insgesamt 11 verschiedene ERA-Tarifgebiete in Deutschland) spezifisch ausgestaltet.

Die Ziele des ERA-TV im Einzelnen

  • Ein einheitliches, zeitgemäßes Entgeltsystem für Arbeiter und Angestellte: Ziel ist eine einheitliche, vergleichbare, moderne Arbeitsaufgaben umfassende Arbeitsbewertung und eine Bewertung von Belastungen über alle Beschäftigtengruppen hinweg.
  • Ein höheres Maß an Entgeltgerechtigkeit: Gewachsene Entgelt-Ungerechtigkeiten sollen in einem Übergangsprozess - bei erheblichen unterschiedlichen Situationen zwischen den Betrieben - überwunden werden.
  • Bewahrung des individuellen Besitzstandes bei gleichzeitiger Wahrung der betrieblichen Kostenneutralität: In einem Übergangsprozess wird sowohl eine betriebliche Entgeltsumme wie der individuelle Besitzstand gesichert. Bei Beteiligung der Belegschaft kann deren Akzeptanz für den ERA-Prozess sichergestellt werden.
  • Starke individuelle und gemeinsame Rechte: Durch institutionelle Absicherungen mit Hilfe transparenter und begründeter Arbeitsbewertungen sollen Beschäftigte, betriebliche Interessenvertretungen und IG Metall über die Arbeitsbewertung mit entscheiden.
  • Arbeitspolitik für gute Arbeit: Für Qualifizierungs- und Arbeitspolitik kann ein Ausgangspunkt gefunden werden.
  • Verankerung der Leistungsentgelt-Bestandteile: Eine leistungsgerechte Vergütung ist möglich.

Entgeltstruktur des ERA-TV

Der ERA-TV bietet einen einheitlichen Entgeltaufbau für Arbeiter und Angestellte. Die Elemente des Entgeltaufbaus im Entgeltrahmenabkommen sind:

  • Grundentgelt, das sich aus den Anforderungen für die Ausführung der Arbeitsaufgabe ergibt,
  • Belastungsentgelt bzw. -zulage (nur in einigen Tarifgebieten), die sich aus der Belastungssituation ergibt, sowie das
  • Leistungsentgelt, das die persönliche Leistung im Rahmen der Arbeitsaufgabe widerspiegelt.

Diese Entgeltbestandteile sind vom ERA-TV direkt beeinflusst. Sie ergeben das persönliche Bruttoentgelt zusammen mit den nicht vom ERA-TV beeinflussten Entgeltbestandteilen, etwa Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, ein vom Betriebsergebnis abhängiges Entgelt oder sonstige außertarifliche Zulagen.

Der ERA-TV-Prozess

Die Tarifvertragsparteien haben mit dem Abschluss des Tarifvertrags zunächst einen betrieblichen Übergangsprozess angestoßen. Hierbei soll die Neubewertung der Arbeitsaufgaben und Belastungen erfolgen. Danach gilt ERA-TV für den Bewertungsprozess in Folge sich ändernder Arbeitsaufgaben und Situationen.

In diesem Prozess ergeben sich unterschiedliche operative Aufgaben:

  • Planung des Übergangsprozesses
  • Bewertung der Arbeitsaufgaben
  • Bewertung der Belastungen
  • evtl. Gestaltung von Leistungsentgeltsystemen

Das Tarifvertragswerk des ERA-TV

Das Tarifvertragswerk besteht je nach Tarifgebiet aus unterschiedlichen Dokumenten, meist sind das mindestens:

  • Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV)
  • Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
  • Einführungstarifvertrag zum ERA-TV (ETV ERA)
  • Tarifvertrag ERA-TV-Anpassungsfonds
  • Tarifvertrag zur Fortführung von Bestimmungen des LRTV II in Nordwürttemberg/Nordbaden.

ERA-Tarife der IG-Metall im Bundesvergleich

Tarifgebiet Gruppen Eckentgelt von (% vom Eckentgelt) bis (% vom Eckentgelt) Leistungszulagen vom Grundentgelt (Betriebsduchschnitt) Belastungszulagen vom Grundentgelt Bemerkungen
Baden-Württemberg 17 2.295 € 1.698 € (74,0%) 4.280 € (186,5%) bis 30% (15%) bis 10%
Bayern 12 2.167 € 1.698 € (78,4%) 4.120 € (190,1%) "Jahresstufen" existieren in Gruppe 2 - 12
Berlin-Brandenburg 13 2.176 € 1.697 € (78,0%) 4.265 € (196,0%) "Jahresstufen" existieren in Gruppe 3 - 13
Hamburg Unterweser 11 2.158 € 1.803 € (83,5%) 4.548 € (210,8%) (6%)
Hessen 11 2.036 € 1.710 € (84,0%) 3.767 € (185,0%)
Niedersachsen 13 2.212 € 1.727 € (78,1%) 4.265 € (192,8%) (10%) "Jahresstufen" existieren in Gruppe 2 - 13
Nordrheinwestfalen 14 2.207,50 € 1.728 € (78,3%) 4.448 € (201,5%) bis 20% (10%) "Jahresstufen" existieren in Gruppe 12 - 14
Osnabrück-Emsland 12 2.112 € 1.727 € (78,1%) 4.152 € (187,7%) "Jahresstufen" existieren in Gruppe 2 - 12
Pfalz 11 2.036 € 1.710 € (84,0%) 3.767 € (185,0%)
Rheinland-Rheinhessen 11 2.036 € 1.710 € (84,0%) 3.767 € (185,0%)
Saarland 11 2.036 € 1.710 € (84,0%) 3.767 € (185,0%)
Sachsen 12 2.036 € 1.710 € (84,0%) 3.970 € (195,0%)
Sachsen-Anhalt 11 2.096 € 1.727 € (82,4%) 4.229 € (201,8%)
SH, MVP, Nordwest. Niedersachsen 11 2.158 € 1.803 € (83,5%) 4.378 € (202,9%)
Thüringen 12 2.036 € 1.710 € (84,0%) 3.970 € (195,0%)
Quelle: IG Metall

Alle Werte Januar 2007

Geschichte

  • 1988 Zwischenschritt bei den Tarifverhandlungen in Baden-Württemberg mit der Verpflichtung, in die Verhandlung über einen ERA-TV einzutreten.
  • 1989 Aufnahme der Gespräche über einen ERA-TV.
  • 1996 Abbruch der Verhandlungen durch die Arbeitgeber wegen Streitigkeiten über die Schutzfunktion des Tarifvertrags. Nach einigen Monaten erneute Verhandlungsaufnahme.
  • 2003 Am 23. Juni 2003 wird in Baden-Württemberg nach 9 Jahren eine erste Einigung über den Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) zwischen der IG Metall Baden-Württemberg und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall erzielt.
  • 2006 In den ersten Betrieben wird ERA eingeführt.