Dienstgrade der Feuerwehr in Deutschland
Die Bezeichnung der einzelnen Dienstgrade bei der deutschen Feuerwehr können von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen. Auch gibt es Unterschiede zwischen Freiwilligen- und Berufswehren. Der Dienstgrad wird häufig durch ein besonderes Dienstgradabzeichen an der Uniform kenntlich gemacht.
Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und nach der entsprechenden Dienstzeit. Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden. Manche Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen) unterscheiden allerdings streng zwischen Dienstgraden und Funktionen. Hier wird neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Funktionsabzeichen getragen.
Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen From, z.B. Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin. Der Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form aufgeführt sofern die weibliche Form eindeutig erkennbar ist.
Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
Mecklenburg-Vorpommern/Sachsen
- Mannschaftsdienstgrade:
- Feuerwehrmannanwärter
- Feuerwehrmann
- Oberfeuerwehrmann
- Hauptfeuerwehrmann
- Löschmeister
- Oberlöschmeister
- Hauptlöschmeister
- Führungsdienstdienstgrade:
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- stellv. Kreis-/Stadtbrandmeister
- Kreis-/Stadtbrandmeister o. stellv. Landesbrandmeister
- Landesbrandmeister
Niedersachsen
Die Dienstgrade ab Löschmeister sind an eine bestimmte Dienstposition gebunden, die der zu Befördernde innehaben muss. Der Dienstgrad bleibt jedoch auch beim Rücktritt aus dieser Stellung erhalten. Für alle Führungsdienstgrade ist Mindestvoraussetzung die abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (d.h. die Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2) sowie 2 technische Lehrgänge
- Mannschaftsdienstgrade:
- Feuerwehrmannanwärter (Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung)
- Feuerwehrmann (bestandener Grundlehrgang)
- Oberfeuerwehrmann (3 Jahre Dienstzeit)
- Hauptfeuerwehrmann (4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge)
- Erster Hauptfeuerwehrmann (15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge)
- Führungsdienstdienstgrade:
- Löschmeister (5 Dienstjahre, an Funktion gebunden (z.B. Gruppenführer in einer Einheit, Kreisausbilder))
- Oberlöschmeister (6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung)
- Hauptlöschmeister (7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr)
- Erster Hauptlöschmeister (8 Dienstjahre, Funktion als stellv. Kreisjugendwart, stellv. Kreisausbildungsleiter oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung)
- Brandmeister (8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr)
- Oberbrandmeister (9 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr)
- Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister)
- Erster Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, Funktion als Stadt-/Gemeindebrandmeister)
- Abschnittsleiter (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Führer von Verbänden, Funktion als Abschnittsleiter)
- Kreisbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Führer von Verbänden, Funktion als Kreisbrandmeister)
- Bezirksbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Führer von Verbänden, Funktion als stellv. Bezirksbrandmeister)
- Erster Bezirksbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Führer von Verbänden, Funktion als Bezirksbrandmeister)
Nordrhein-Westfalen
- Anwärter (Unausgebildet):
- Feuerwehrmann-Anwärter/Feuerwehrfrau-Anwärterin
- Ausbildung als Truppmann:
- Feuerwehrmann (nach einem Jahr oder Übernahme aus Jugendfeuerwehr)
- Oberfeuerwehrmann (nach weiteren 2 Jahre)
- Hauptfeuerwehrmann (nach weiteren 5 Jahren)
- Ausbildung als Truppführer:
- Unterbrandmeister (Voraussetzung: 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/-frau)
- Ausbildung als Gruppenführer (F III):
- Brandmeister (Voraussetzung: 2 Jahre Unterbrandmeister/in)
- Oberbrandmeister (nach 2 Jahren)
- Hauptbrandmeister (nach weiteren 5 Jahren)
- Ausbildung als Zugführer (F IV):
- Brandinspektor (Voraussetzung: Oberbrandmeister/in)
- Ausbildung als Führer von Verbänden (F/B V):
- Brandoberinspektor (Voraussetzung: Brandinspektor/in)
- Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr (F VI):
- Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor (Voraussetzung: Brandoberinspektor/in)
Schleswig-Holstein
- Feuerwehrmannanwärter
- Feuerwehrmann
- Oberfeuerwehrmann
- Hauptfeuerwehrmann
- Löschmeister
- Oberlöschmeister
- Hauptlöschmeister
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Erster Hauptbrandmeister
- Kreisbrandmeister
Die Dienstgrade "Feuerwehrmannanwärter" bis "Löschmeister" sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden. Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z.B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. enstprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr.
Dienstgrade der Berufsfeuerwehren
Nordrhein-Westfalen
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister-Anwärter/Brandmeisterin-Anwärterin (Anwärteramt)
- Brandmeister z.A.
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Hauptbrandmeister (m. Amtszulage)
- Gehobener Dienst
- Brandoberinspektor-Anwärter/Brandoberinspektorin-Anwärterin (Anwärteramt)
- Brandinspektor (nur für Aufstiegsbeamte)
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferent (Anwärteramt)
- Brandrat z.A.
- Brandrat
- Oberbrandrat
- Branddirektor (in der Regel als Leiter einer Berufsfeuerwehr)
- Leitender Branddirektor
Niedersachsen
- Feuerwehrmann z.A.
- Feuerwehrmann
- Oberfeuerwehrmann
- Hauptfeuerwehrmann
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Brandoberinspektor-Anwärter/Brandoberinspektorin-Anwärterin (Anwärteramt)
- Brandinspektor z.A.
- Brandinspektor
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Brandreferent
- Brandassessor
- Brandrat
- Brandoberrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor