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Immaterielle Monopolrechte

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Immaterielle Monopolrechte beziehen sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte (Monopole) durch Verbot von Verwendung, Nachahmung oder Kopie nicht-materieller Schöpfungen durch andere als den Rechteinhaber.

Häufig wird auch der Begriff Geistiges Eigentum verwendet.

  • Urheberrecht, welches dem Besitzer u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
  • Patente, die dem Besither ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
  • Handelsmarken, Namen oder Phrasen, die zur eindeutigen Identifikation von Produkten durch Konsumenten eingesetzt werden.
  • Geschäftsgeheimnisse, bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa durch einen Vertrag, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.

Diese Rechte, die durch Gesetze und internationale Abkommen geschützt sind, können weitergegeben, verkauft, vermietet (Lizenzierung) und in manchen Ländern sogar vererbt werden. Typischerweise unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit wie etwa das Zitatrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.

siehe auch: TRIPS