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Landesjugendchor

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Landesjugendchor bezeichnet einen Chor junger Sängerinnen und Sänger aus einem bestimmten Bundesland.

Landesjugendchöre gibt es in mehreren Bundesländern, so zum Beispiel den Landesjugendchor Baden-Württemberg Baden-Württemberg, Landesjugendchor Rheinland-Pfalz und Landesjugendchor Schleswig-Holstein. Ein Landesjugendchor besteht in der Regel aus einer Auswahl Sängern im Alter von ca. 15-25 Jahren aus dem betreffenden Bundesland. Träger ist der Landesmusikrat des jeweiligen Landes.