Arbeitsgericht Würzburg
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Das Arbeitsgericht Würzburg bearbeitet in erster Instanz alle eingehenden Arbeitsrechtssachen aus dem Bezirk Unterfranken. Neben dem Hauptgericht Würzburg werden Außenkammern in Aschaffenburg und Schweinfurt unterhalten.
Das Gericht ist derzeit (Stand 2/2006) mit 11 Kammern besetzt. Die Zuweisung einer Rechtssache in eine Kammer ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungplan. Nach einer Aufteilung auf die Gerichtsorte findet eine Verteilung nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Verfahrens statt. Die befasste Kammer ergibt sich aus der ersten Ziffer des vergebenen Aktenzeichens.
Postanschrift: Ludwigstr. 33, 97970 Würzburg
Berufungsgericht ist das Landesarbeitsgericht Nürnberg.
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