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Nationale Volksarmee

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Die Nationale Volksarmee (NVA) war seit 1956 die Armee der ehemaligen DDR.

Die Gründung der NVA, am 1.März 1956, war der Schlußpunkt einer Entwicklung, die 1952 mit der Proklamation der "Nationalen Streitkräfte" begonnen hatte und in deren Verlauf vor allem die Kasernierte Volkspolizei (KVP)sowie die Grundstrukturen einer Militärorganisation aufgebaut worden waren. Dieser Aufbau vollzog sich im Rahmen des Warschauer Vertrages und unter Anleitung der Sowjetunion. Bis 1962 war die NVA eine Freiwilligenarmee. Nach Einführung der Wehrpflicht lag die Personalstärke der NVA bei ca. 170.000 Soldaten. Die SED hatte durch ihre "Politische Hauptverwaltung" (PHV) in der Armee ihre führende Rolle in der Armee gesichert.
In der DDR wurde die NVA als Instrument der Arbeiterklasse dargestellt, welche die sozialistischen Errungenschaften schützen und sichern sollte. Der Propaganda nach, diente die Volksarmee für die Verteidigung der DDR und anderer sozialistischer Staaten, gegen die imperialistische Aggression. Das allgemeine Wehrpfichtgesetz vom 24. Januar 1962 sah einen Grundwehrdienst von 18 Monaten vor. Es konnte jeder Mann vom 18. bis zum 26. Lebensjahr eingezogen werden. Frauen konnten freiwillig eine Laufbahn als Unteroffizier auf Zeit, Berufsunteroffizier oder Fähnrich einschlagen.

1990 wurde die NVA mit der Bundeswehr vereinigt.

Siehe auch: VP-Bereitschaften in der DDR (Kasernierte Einheiten d. Innenministeriums) , Dienstgrade_in_der_ehemaligen_NVA , Fahneneid der NVA


Externe Links:
Strukturen der NVA
NVA-Jargon