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Cicero (Zeitschrift)

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Cicero ist ein in Deutschland monatlich erscheinendes politisches Magazin.

Geschichte/Auflage

Im Frühjahr 2004 wurde vom Journalisten Wolfram Weimer ein „Magazin für politische Kultur“ mit dem Ziel gegründet, ein Pendant in deutscher Sprache zu den großen US-Magazinen "The New Yorker" und "Atlantic Monthly" zu etablieren. Cicero sollte zugleich das erste Politikmagazin aus Berlin werden. Finanziert wurde das Projekt vom Ringier-Verlag, der in der Schweiz die Boulevard-Zeitung Blick herausgibt.

Obwohl sich in Deutschland seit der Gründung des Nachrichtenmagazins Focus kein neues politisches Blatt auf dem Zeitschriftenmarkt halten konnte und mit TransAtlantik ein ähnlich gelagerter Versuch in den 1980er Jahren schon einmal gescheitert ist, hat Cicero inzwischen eine verkaufte Auflage von 70.252 Exemplaren erreicht (Impressum in Heft 02/2007).

Politische Orientierung

Soweit sich im breiten Spektrum der veröffentlichten Autoren eine politische Linie erkennen lassen kann, ist Cicero in seiner Gesamtheit als eher wertkonservativ und wirtschaftsliberal einzuorden.

Neben bekannten Gastautoren (die Titelgeschichte der Erstausgabe verfasste der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, in der zweiten Ausgabe stammte sie von Martin Walser) arbeitet ein fester Kreis von Journalisten regelmäßig für das Blatt, darunter Maxim Biller, Wladimir Kaminer und Klaus Harpprecht. Herausgeber und Chefredakteur von Cicero ist Wolfram Weimer.

Durchsuchung

Im September 2005 ließ die Staatsanwaltschaft Potsdam die Redaktionsräume des Magazins durchsuchen. Anlass war ein Artikel im April-Heft, in dem der Journalist Bruno Schirra den irakischen Terroristen Abu Musab az-Zarqawi porträtiert hatte und dabei Informationen aus vertraulichen Akten des Bundeskriminalamtes zitierte (siehe [1]). Die Durchsuchung wurde in der deutschen Presse als Angriff auf den unabhängigen Journalismus kritisiert und Parallelen zur Spiegel-Affäre 1962 gezogen. Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer und Schirra wurde Beihilfe zum Geheimnisverrat vorgeworfen. FDP, Die Grünen und Die Linkspartei. erwägten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss dazu. Im Oktober 2005 fand darum eine Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses statt, bei der der politisch verantwortliche Bundesinnenminister Otto Schily in nichtöffentlicher Sitzung zu Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung beziehen sollte, die wegen Verdachts des Geheimnisverrates initiierte Durchsuchung bei Cicero sei unverhältnismäßig gewesen.

Am 21. und 22. November 2006 verhandelte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes in der Angelegenheit und urteilte am 27. Februar 2007, die Durchsuchung habe einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dargestellt. Sie sei daher verfassungswidrig gewesen (Az: 1 BvR 538/06). Dem Urteil zufolge reicht der bloße Verdacht nicht aus, dass ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, um die Räume einer Redaktion zu durchsuchen. Für einen solchen Eingriff in die Pressefreiheit müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Geheimnisträger die Veröffentlichung geschützter Informationen bewirken wollte. Erst dann könne ein Journalist wegen Beihilfe verfolgt werden. Zudem seien Durchsuchungen dann unzulässig, wenn sie allein dazu dienten, die Identität eines Informanten zu ermitteln; dies sei bei Cicero aber der Fall gewesen.