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Plädoyer

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Das Plädoyer (französisch plaidoyer) ist die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts oder des Verteidigers, des Nebenklägers, Privatklägers, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter (im Jugendstrafverfahren) sowie dem Einziehungsbeteiligten bei einem [Strafverfahren|Gerichtsverfahren]].
Die Schlussvorträge sollen noch einmal vor dem letzten Wort des Angeklagten und vor dem Urteil den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt darstellen und ihn nach rechtlichen Gesichtspunkten werten. Abschließend soll das Plädoyer einen Antrag auf das daraus folgende Ergebnis (zur Strafzumessung oder Freispruch) enthalten. Selten werden daran noch Hilfsanträge angeschlossen, die rhetorisch abwertend wären.
Wird das Plädoyer zu Lasten des Angeklagten nicht gewährt, ist das Urteil revisibel.