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Oberstes Gericht der DDR

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Gebäude des Obersten Gerichts der DDR, Berlin-Mitte

Oberstes Gericht war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgan der DDR. Es wurde 1949 errichtet und befand sich in der Scharnhorststraße 6 zu Berlin. Das Gebäude beherbergt heute das Landgericht Berlin 2. Instanz/ Amtsgericht Berlin-Mitte. Das Gericht war außerordentlich klein. In der Anfangszeit waren gradeinmal 14 Richter am Obersten Gericht tätig.

Zuständigkeiten

Zu den Aufgabenbereichen des Gerichts zählten

  • die Durchführung von Strafverfahren in erster Instanz, in denen das Oberste Staatsanwalt der Republik wegen der überragenden Bedeutung der Fälle Anklage vor dem Obersten Gericht erhob.
  • die Kassation in Zivil- und Strafsachen

Später kamen weitere Aufgaben hinzu, was vor allem dem Prozess der Vereinfachung, den die DDR-Justiz durchschritt, zuzurechnen ist.

Organisation

Jeder Senat wurde jeweils von einem Oberrichter/Präsidenten geleitet.

  • Präsidenten: Kurt Schumann (1949-60, NDPD), Heinrich Toeplitz (1960-86, CDU), Günter Sarge (1986-1989, SED)
  • Vizepräsidenten: Hilde Benjamin (1949-1953); Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht: Walter Ziegler, (neu 1. Vizepräsident) Günter Sarge (1977-1986)

Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht: Werner Strasberg