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Gesetz

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Ein Gesetz ist eine allgemeingültige Regel.

Rechtsprechung

Gesetz bezeichnet in der Rechtsprechung eine Sammlung von allgemeinverbindlichen Regeln (Rechtsvorschriften) innerhalb eines Staates. Die Einhaltung von Gesetzen wird durch diesen Staat überwacht und (meist) durchgesetzt.

Der Sinn von Gesetzen besteht darin über allgemeine Rechtsvorschriften zu verfügen, die die Rechte und Pflichten von Bürgern und anderen Rechtsunterworfenen untereinander als auch gegenüber dem Staat verbindlich zu regeln.

Das Gesetz steht in der Ordnung der Rechtsvorschriften direkt unter der Verfassung, aber über den Verordnungen oder den Satzungen. In Deutschland werden Gesetze durch die Parlamente erlassen. Verordungen dagegen können auch von einem für den jeweiligen Sachverhalt zuständigen Ministerium erlassen werden. Auf Bundesebene gibt es in Deutschland ca. 6800 Gesetze mit ca. 89.600 Einzelvorschriften (Stand: 01.01.03, Quelle: [1]). Hinzu kommen Gesetze der einzelnen Bundesländer, sowie die Verodnungen der Kreise und Städte.

siehe auch: Recht, Liste der Rechtsthemen, Abkürzungen/Gesetze und Recht

Hinweis zu Rechtsthemen

Wissenschaft

In der Wissenschaft bezeichnet Gesetz eine beobachtete oder hergeleitete allgemeingültige Regel. Z.B. Potenzgesetze in der Mathematik oder Naturgesetze.