Sozialleistungsträger
Sozialleistungsträger sind Institutionen und Stellen, die Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sozialleistungsträger ausnahmslos öffentlich-rechtlich organisiert, entweder als Behörden (Beispiel: Sozialämter) oder als Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (Beispiel: Krankenkassen).
Der Sozialleistungsträger muss nicht zwangsläufig mit dem Kostenträger identisch sein. So wird beispielsweise in Niedersachsen das Erziehungsgeld von den Landkreisen und kreisfreien Städten gezahlt. Die Kosten für das Erziehungsgeld trägt jedoch der Bund. Leistungsträger sind also die Landkreise und kreisfreien Städt, Kostenträger ist der Bund.
Die Leistungsträger können ihre Aufgaben auch durch andere Stellen wahrnehmen lassen. Bei einem Arbeitsunfall zahlt beispielsweise die Krankenkasse des Verunfallten das Verletztengeld im Auftrag der zuständigen Berufsgenossenschaft aus. Die Krankenkasse bekommt den gezahlten Betrag anschließend von er Berufsgenossenschaft erstattet. Für den Versicherten hat es den Anschein, als sei die Krankenkasse der Sozialleistungsträger, obwohl die Leistung tatsächlich von der Berufsgenossenschaft erbracht wird.
Wichtige Sozialleistungsträger
Zu den Sozialleistungsträgern gehören unter Anderem folgende Behörden, Körperschaften und Anstalten:
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Landesversicherungsanstalten
- landwirtschaftlichen Alterskassen
- Berufsgenossenschaften
- Gemeindeunfallversicherungsverbände
- Feuerwehr-Unfallkassen
- Eisenbahn-Unfallkasse
- Unfallkasse für Post und Telekom
- Unfallkasse des Bundes
- Bundesknappschaft
- Bundesagentur für Arbeit und Agenturen für Arbeit
- Versorgungsämter und Landesversorgungsämter
- Hauptfürsorgestellen
- Integrationsämter
- Landkreise und kreisfreie Städte
- Gesundheitsämter
- Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung