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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Urheberrechtsprobleme und Autorenschaft

Zum Artikel Deutsche Wiedergutmachungspolitik gibt es ein kontroverses Urheberrechtsproblem von grundsätzlicher Bedeutung, das ich zur allgemeinen Diskussion stellen will.

Eine IP-Nummer hatte eine Lücke in dem Artikel entdeckt und ein Kapitel mit einem inhaltlich zutreffenden Text hinzugefügt, das von einem im Internet veröffentlichenden Autor stammt. Der veröffentlichende Autor hat die Erlaubnis gegeben, dass der Text nach der GNU-FDL-Lizenz unter Angabe der Textquelle des veröffentlichenden Urhebers frei verwendet werden darf.

Die IP.Nummer hat sich dabei strikt an die Wikipediakonvention in Wikipedia:Urheberrechte_beachten gehalten:

  • (Zitat:) „Du versicherst bei jedem Bearbeitungsvorgang, ... dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der GNU-FDL zugestimmt hat. Bitte gib in der Zusammenfassung oder im Artikel deine Quellen an und weise ggf. auf der jeweiligen Diskussionsseite darauf hin, wenn dieser Text bereits anderswo veröffentlicht wurde.“

Meiner Ansicht nach hat die IP-Nummer völlig korrekt gehandelt, trotzdem wurde sie von der weiteren Diskussion ausgeschlossen und die urheberechtliche Angabe der Autorenquelle aus dem Text entfernt mit der Begründung, nur bei „prominenten Autoren“ müsste das oben aus Wikipedia:Urheberrechte_beachten zitierte Urheberrecht beachtet werden.

Später wurde der inhaltlich zutreffende Text wieder aus dem Artikel entfernt mit der Begründung, dass überhaupt nur „prominente Autoren“ einen Text in Wikipedia stellen dürfen, normal Sterbliche wie du und ich dürfen das nicht, es sei denn, sie verzichten auf das Recht gemäß GNU-FDL-Lizenz nur unter Quellenangabe zitiert zu werden, was wohl heißt, dass sie wie Lohnschreiber ihr Urheberrecht an Wikipedia abgegeben müssen, dass nur noch Wikipedia der alleinige Rechtinhaber ist, als Urheber benannt zu werden.

Meine Einwürfe hierzu: 1. Das Urheberrecht ist strikt zu beachten, das Entfernen der urheberrechtlichen Angaben aus dem Text ist ein Verstoß gegen §§ 106 und 95c UrhG und kann von dem betroffenen Autor strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden. Deshalb muss Wikipedia die entsprechenden Versionen vom Netz stellen und sich von den Betreffenden distanzieren, um den Eindruck zu vermeiden, dass Wikipedia Strafaten der Benutzer auf ihren Internetseiten begünstigt. Vgl. hierzu die Seiten, die die Löschung anzeigen:

  • [1]
  • [2]
  • (Zitat aus Wikipedia:Quellenangaben#Quellenangaben_im_Text:) "Quellenangaben sind bei allen Zitationen angebracht. Werden wörtliche Zitate aus modernen Arbeiten im Artikel verwendet, besteht nach dem Urheberrecht der deutschsprachigen Länder die Rechtspflicht zur genauen Quellenangabe. Dies bedeutet unter anderem, dass bei einem zitierten Buch die genaue Fundstelle (Seitenzahl) anzugeben ist."

2. Es ist eine eklatante Fehlinterpretationm des Anliegens von Wikipeda und ihres Erfinders Wales, dass es in Wikipedia zwei Klassen von Autoren gibt, die prominenten und die normalen Autoren, wobei die nicht prominenten normalen Autoren eigentlich gar kein Recht hätten, in Wikipedia Texte zu veröffentlichen, es sei denn, sie würden auf ihr Persönlichkeitsrecht (Urheberrecht ist Persönlichkeitsrecht), als Urheber benannt zu werden, ausdrücklich verzichten, was meiner Ansicht nach sogar verfassungswidrig ist. Ich glaube vielmehr, jeder kann ohne besondere Qualifikation in Wikipedia Autor mit gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen sein. Es gibt nur inhaltsmäßige Kriterien, die Textqualität betreffend, hingegen keine personenbezogenen, die Prominenz eines Autors betreffend. Die Texte aller Autoren sind erwünscht, auch wenn sie vorher schon woanders veröffentlicht wurden. Wenn man das ändern will, muss man das vorher erst öffentlich bei den Benutzern zur Diskussion stellen und überprüfen lassen. Oder habe ich da etwas missverstanden? -- Sixseven 12:19, 11. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja. Du versuchst dir hier irgendwas uebers Urheberrecht zusammenzureinem (der Hinweis mit "verfassungswidrig" ist echt drollig), wobei es eigentlich nur um WP:QA geht. Die wurde in der Diskussion bereits dargelegt, warum bestimmte Quellen schlichtweg nicht zitierbar (und daher hier unerwuenscht) sind. Dazu kommt, dass WP Zitate bestmøglich vermeiden will, weil diese tatsæchlich in der Werwendung eingeschrænkt sind. Mir scheint eher so, dass du irgendwelche Probleme mit der Grundidee dieses Projektes und mit dem Anspruch des wissenschaftlichen Arbeiten hast... --Kantor Hæ? +/- 13:46, 11. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Nein ich versuche mir nichts zusammenzureimen. Ich verweise nur auf die Wikipediaartikel "Urheberrecht" und "Quellenangaben" und stelle fest, dass entgegen der einschlägigen Paragraphen des UrhGs von Autoren die obligatorischen urheberrchtlichen Angaben entfernt worden sind und diese Versionsseiten vom Netz genommen werden müssten, da der Autor deswegen Anzeige erstatten könnte. Ob du Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht für drollig hältst, ist in der Tat eine Geschmacksfrage. Leider hast du in deinem Kommentar dir den unwichtigsten Aspekt herausgesucht. Ich wiederhole: Es geht nicht darum, was der Inhalt eines Textes wert ist, sondern was grundsätzlich der Wert eines Autors ist, also um die Beachtung der Urheberrechte. Wenn du die Links oben nachvollziehst, haben nicht die Veränderungen im Inhalt zu kontroversen geführt, die Inhalte waren nicht streitig, sondern die Urheberrechtsangaben. Mein Anliegen ist da für einen gründlichen Leser wohl kaum misszuverstehen. -- Sixseven 12:14, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Es gibt kein Recht auf eine Quellennennung im Artikel; Die Versionsgeschichte und Zusammenfassung reichen da vøllig aus - immerhin hat der Autor ja (auch wenn das nicht gesichert ist) der GFDL zugestimmt. Ich sehe hier kein Urheberrechtsproblem. --Kantor Hæ? +/- 16:04, 13. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Verstoß gegen § 95c, Absatz 3 UrhG

Das ist jetzt aber wirklich der letzte Versuch und die letzte Warnung vor den Konsequenzen. Wer es jetzt nicht wissen will, muss wohl später dran glauben. Tut mir echt leid um die Leute, die dran glauben müssen:

  • § 95c, Absatz 3 UrhG: " Werke oder sonstige Schutzgegenstände, bei denen Informationen für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurden, dürfen nicht wissentlich unbefugt verbreitet, zur Verbreitung eingeführt, gesendet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert." -- Sixseven 18:28, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Accounts die schnell mit (juristischen) Drohungen bei der Hand sind haben hier in Wikipedia eine sehr kurze Halbwertszeit, in diesem Sinne erste und letzte freundliche Aufforderung, das zu unterlassen. Im Prinzip müssten wir Urheberrechtsvermerke im Artikeltext belassen, das ist nur insofern problematisch, als das der Text natürlich geändert werden kann und dann auch die geänderte Version dem ursprünglichen Verfasser zugerechnet werden kann. Ob das immer in seinem Sinne ist sei mal dahingestellt. Sinnvoller ist es, Urheberrechtsvermerke im Feld "Zusammenfassung und Quellen" zu hinterlassen.--Wiggum 16:18, 13. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
In den gelöschten Quellen wurde der Ursprungstext der Erstveröffentlichung benannt, wie es in der GNU-FDL vorgesehen ist. D.h. die Veränderungen abweichend vom Urtext sind so überprüfbar gehalten. Wenn das aus dem Artikel genommen wird, verschwindet der Autor. Ich denke, Wikipedia hat in ihren Anweisungen (Wikipedia:Urheberrechte_beachten) klar dargestellt, wie GNU-FDL-Texte zu kennzeichnen sind. Ein Autor, der was auf sich hält, wird es vorziehen, im Artikel selbst die Quelle zu benennen. Man kann ihm das Recht nicht abspenstig machen. Man sollte vielleicht eine eigenständige Vorlage machen , die so ein Autor verwenden kann und wo alle notwendigen Angaben reingeschrieben werden können (so eine Vorlage wie bei {{Meyers}} wo die Texte aber nicht GNU-FDL sondern gemeinfrei sind). -- 217.184.20.195 15:47, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Sollte ein Autor darauf bestehen, seinen Urhebervermerk im Text anzubringen, so wird Wikipedia die jeweilige Textspende abweisen, da dieses Vorgehen enorm unpraktisch ist, wie ich in meinem vorhergehenden Beitrag bereits angesprochen habe.--Wiggum 16:57, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Herkunft kann in die Bearbeitungshinweise geschrieben werden. Da steht extra: "Zusammenfassung und Quellen". Wo ist das Problem? --Of 16:10, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Problem ist, dass Wikipedia konkrete Handlunganweisungen gibt, wie eine GNU-FDLizenz zu kennzeichnen ist. Wer sich an diese Handlungsanweisungen hält, hat recht, wer sie unterläuft hat unrecht. Übersetzt in Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Modifikationen heißt das als Anweisung:

  • Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen werden.
  • Es muss Zugang zu einer "transparent copy" gewährt werden.

Statt einer transparent copy ist das Genlementagreement laut Wikipedia:Lizenzbestimmungen#f.C3.BCr_Artikel folgender Link zu setzen:

  • Dieser Artikel basiert auf dem Artikel (hier wäre der Link zur Erstveröffentlichung einzusetzen)

Als Handlungsanweisung steht da nicht, dieser Link kann von jedem beliebigen Benutzer wieder ersatzlos gelöscht werden. Wer das tut, suspendiert die Lizenzbedingungen und kriegt im Zweifel eine Anzeige, wenns denn aus Bösartigkeit geschieht, um den Autor gegen das Schienbein zu treten und seine Urheberrechte lächerlich zu machen.
Ich schätze mal, das Bild von Advokaten oben in der Vorlage steht da nicht nur zum Spaß, sondern weist euch auf eine tiefere Bedeutung hin :-) Schönen Tag noch, dann lizensiert mal gut weiter eure Beiträge. -- 217.184.1.5 22:14, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Es ist allerdings auffällig, dass Wikipedia in seinen Urheberrechts-FAQs ausdrücklich darauf besteht, dass Wikipedia gemäß GNU-FDL als Quelle der Erstveröffentlichung im Text zu benennen ist, wenn der Artikel woanders veröffentlich wird. Im jetzigen Fall, wo die Erstveröffentlichung einer anderen Quelle entnommen ist, wird hingegen der notwendige Urheberrechtshinweis über die Erstveröffentlichung von Wikipedia-Leuten aus dem Text getilgt. Diese Auffassung ist erkennbar einseitig nur auf die Vorteile Wikipedias ausgerichtet und gegen den Autor ausgelegt. Derjenige aber, der auf eine faire Behandlung der Urheberrechte besteht, wie das im Artikel Deutsche Wiedergutmachungspolitik geschah, wird von der Administration aus der Diskussion ausgeschlossen und als (ich zitiere hier:) "IP-Befall" bezeichnet, so als würde sich hinter dem Ersteller der Forderung kein Mensch mehr befinden, sondern etwas, das wie ein Bazillus behandelt werden müsse.
Ganz ofensichtlich sucht die Administration ja geradewegs die öffentliche Bestätigung dafür, wie weit sie die Autoren in Wikipedia erniedrigen und ihrer Urheberrechte berauben kann, wenn sie ihr Selbstwertgefühl nicht an der Garderobe abgeben wollen. Sie will diesen öffentlichen Prozess, jedenfalls tut sie alles dafür, dass er justiziabel wird.
  • Ich zitiere nochmal aus den FAQs: "Wird eine Lizenzerfordernis verletzt, gehen dir die Rechte aus der Lizenz verloren und du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. Bitte beachte, dass Unklarheiten bei der Auslegung der GNU FDL ganz allein dein Risiko darstellen."
Und so sieht der korrekte Hinweis bei Nutzung der GNU-FDL aus (Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendung_in_Online-Medien):
"Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar."
Es müssen also benannt werden:

Wikiquote 2007

Hallo liebe Leute, wie ihr ja wisst, wurde letztes Jahr entschieden, die Verbindung zu unserem Schwesterprojekt Wikiquote aufgrund der desolaten Urheberrechts- und Qualitätssituation zu kappen. Nun sind seit der Entfernung des Schwesterprojektlinks auf der Hauptseite und der Deaktivierung der WQ-Vorlage sind acht Monate ins Land gezogen. Nachdem seitdem immer wieder Anfragen zur Reaktivierung gekommen waren, hatte ich – nach Rücksprache mit euch – den Wikiquotlern mitgeteilt, dass eine Reaktivierung vor 2007 nicht zu erwarten ist. Nun haben wir Frühjahr 2007 und ich habe mich mit der WQ-Administratorin Toledo in Verbindung gesetzt. Ihre Antworten könnt ihr hier nachlesen. Ich bitte euch, euch die Mühe zu machen, euch die Wikiquote in aller Ruhe anzusehen und ein Statement abzugeben, ob hinsichtlich Urheberrechtssituation, Qualität und Problembewusstsein eine Reaktivierung bereits angebracht wäre oder eine solche noch nicht zu vertreten ist. Ursprünglich hatte Histo angekündigt, eine solche Prüfung durchzuführen, was er jedoch – aus verständlichen Gründen, wenn man sich an das damalige Verhalten weiter Teile der WQ-Community ihm gegenüber ins Gedächtnis ruft – bis dato nicht getan hat, und womit ich inzwischen auch nicht mehr auf absehbare Zeit rechnen kann. Ich weiß, dass sie damals enorm viel Vertrauen verspielt haben, möchte euch aber bitten, ihnen ihr damaliges Verhalten Histo gegenüber nicht mehr nachzutragen. Viele Grüße, --G. ~~ 15:12, 13. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Situation hat sich im Vergleich zum Sommer 2006 wesentlich gebessert und die URVs durch zuviele Zitate bei noch lebenden Personen sind, soweit ich das stichprobenartig übersehen kann behoben. Dennoch halte ich das nach wie vor für sehr problematisch. In der letzten Anfrage im November 2006 wies Histo ausdrücklich auf die schlechte Quellenlage hin. An dieser Situation hat sich seither nichts geändert. Man folge nur beispielsweise dem damals von Histo gemachten Beispiel q:Max Frisch oder anderen (z.B. q:Klaus Kinski, q:Friedrich von Bodenstedt). Auf dieser Projektseite wurde ausdrücklich auf die Problematik der unzureichenden Quellenangaben eingegangen. Selbst wenn wir die rechtliche Problematik ausklammern (möglich bei von Bodenstedt z.B. siehe oben) dann ist die Qualität (bezüglich Nachvollziehbarkeit und Kontext der Zitate) nicht gewährleistet. Die Thematik ist auf q:Wikiquote:Quellenangaben ausdrücklich festgehalten, nur scheint das bis heute dort nicht angekommen zu sein. Weitere Beispiele: q:Ayrton Senna q:Hubert Burda. Hier sind nur zugeschriebene Zitate festgehalten. Aber wer ihnen diese Zitate wo zuschreibt ist nicht erkennbar. Ich bin kein Urheberrechtsexperte aber die qualitativen Probleme sind nach wie vor schwerwiegend. Grüße --AT talk 17:18, 13. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Es hat bislang niemand von den Verantwortlichen, die mich in unfairer Weise als Admin während meines Urlaubs weggemobbt haben, ein Wort der Entschuldigung gefunden. Zuletzt ist die Angelegenheit bei der gescheiterten Admin-Kandidatur von Wikimaniac hochgekocht, auch dort kamen die alten Vorwürfe und war keine Einsicht vorhanden. Von daher ist es mein gutes Recht, nachtragend zu sein. Ums kurz zu machen: Eine Reaktivierung kommt aus meiner Sicht nicht in Betracht.

  • Wikisource hat eine desolate Community, die nicht in der Lage ist, einen erforderlichen Reformprozess durchzuführen. Ich kann ja als Wikisource-Admin durchaus vergleichen: Auch bei Wikisource gab es gravierende Qualitätsprobleme, die in einem sanften Übergang von einer alten zu einer neuen Crew weitgehend beseitigt wurden. Ich war an dem Übergang aktiv beteiligt und bin in Wikisource - trotz gelegentlichen Grummelns - akzeptiert. Eine offene Kommunikation mit den Projektverantwortlichen in WQ war im Sommer 2007 nicht möglich, es dominierten persönliche Anfeindungen oder Kommunikationsblockaden. Indiz für eine aktive Community ist lebhafte Diskussion im jeweiligen Forum, da braucht man sich nur [3] anzuschauen, um das Gegenteil zu konstatieren.
  • Richtig ist, dass WQ durch fleißige Arbeit in den Bereich geringen bzw. geringeren URV-Risikos geschleppt wurde. Richtig ist aber auch, dass alle anderen Probleme nicht wesentlich behoben wurden. Das betrifft im URV-Bereich (siehe Reform) Übersetzungen und Bibelzitate. Bei Übersetzungen braucht man dringend die Lebensdaten des Übersetzers, aber da ist nichts geschehen.
  • Die im grünen Kasten auf WQ:Reform stehende vorgeschlagene Neuregelung wurde nur hinsichtlich des letzten Punkts, der URV umgesetzt!
  • Zugeschriebene Zitate stellen, wenn man es wirklich genau nimmt, schon so etwas wie eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar (wenn sie nämlich so nicht gefallen sind, was man natürlich erst dann wissen kann, wenn sich jemand dagegen wehrt). Daher ist analog zu Wikisource eine exakte Quellenangabe das A und O eines solchen Projekts. Sonderliches Verständnis bringt die derzeitige Community dafür aber nicht auf. Zu den Details siehe oben AT.
  • Die Vielzahl der zugeschriebenen und daher völlig unbrauchbaren Zitate wird nicht wirksam eingedämmt, man arbeitet auch nicht daran, Quellen nachzutragen. Nach wie vor wird der Vorschlag ignoriert, zugeschriebene Zitate nur auf Autorenseiten zuzulassen.
  • Nach wie vor wird WQ mit Trivia zugemüllt, der von einem Wikimedia-Projekt zu fordernde Bildungsauftrag rangiert unter ferner liefen. Ich frage mich z.B., was die beiden Zitate http://de.wikiquote.org/wiki/Bernd_Schuster (beide zugeschrieben) in einem Qualitätsprojekt zu suchen haben. Wo ist die Relevanz, was sagen sie aus? (Ich hab einfach mal in die Liste der Beiträge von Toledo geschaut.)
  • Völlig unreflektiert bleibt das schwierige Problem der Neutralität. Selbst wenn man alle zugeschriebenen Zitate auf [4] belegen könnte, bliebe die Frage, ob nicht der Schmähkritik Tür und Tor geöffnet ist, wenn man eine Journalistin auf ein paar überspitzte Formulierungen reduziert. Da man keinerlei Qualitätskriterien hat, ist es leicht möglich, jemanden durch gezielte Zitate zu stigmatisieren. Es spricht für sich, dass zu diesem von mir eingebrachten Punkt http://de.wikiquote.org/wiki/Wikiquote:Reform#Neutralit.C3.A4t keinerlei Diskussion stattfand. Dabei lauern auch hier rechtliche Gefahren. Nur weil einem Projekt über lange Zeit nichts rechtlich Schlimmes passiert, heisst das nicht, dass es korrekt und sauber und den ethischen Maßstäben von Wikimedia-Projekten entsprechend arbeitet.

Ich habe mir WQ für diesen Beitrag nochmals gründlich angesehen. Die Beseitigung der URVs war unzureichend (und unvollständig, hinsichtlich der Übersetzungen), die weiteren Reformprobleme wurden überhaupt nicht angepackt. Eine anständige Community mit Qualitätsbewusstsein existiert nicht. Da muss noch viel passieren, bevor ich eine Reaktiviereung bejahen kann --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:04, 13. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

ACK. Sicherlich hat sich bei den URV einiges gebessert, aber ein brauchbares Projekt sieht meiner Meinung nach anders aus. Natürlich kann man nicht erwarten, dass innerhalb weniger Tage ein ein Qualitätsprojekt ensteht, aber es sind für mich auch keine (oder zumindest nicht genügend) Anstrengungen zu erkennen, eine bessere Qualität zu erreichen. Momentan ist WQ meiner Meinung nach noch nicht gut genug, um verlinkt zu werden. Ich schließe nicht aus, dass sich dass irgendwann ändert, aber bis dahin ist es noch ein langer Weg. Der erste Schritt ist (nach langem Zögern) getan worden, aber mehr noch nicht. -- Timo Müller Diskussion 19:41, 13. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das sollte man ergänzend auch lesen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:29, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich danke euch allen, vor allem auch Histo, der sich trotz allem abermals die Mühe gemacht hat, sich WQ nochmal anzusehen. Ich denke, es ist damit ziemlich eindeutig, dass es für eine Wiederverbindung noch zu früh ist, auch, wenn der erste Schritt gemacht ist und sich die URV-Situation gebessert hat. Vor allem der das Problembewusstsein scheint mir bis jetzt eher oberflächlich geblieben zu sein, was mir als Hauptgrund für die Qualitätsprobleme scheint. Eine Reaktivierung kommt nicht in Betracht, und davon ausgehend, dass die Community sich nicht binnen weniger Wochen radikal ändern wird, würde ich vorschlagen, frühestens im August wieder über eine Reaktivierung nachzudenken. Viele Grüße an euch, --G. ~~ 09:20, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Gern möchte ich euch auch dieses Zitat aus de:Wikiquote:Machtstruktur zugänglich machen: Nach unschönen Erfahrungen in der Vergangenheit, in der ein schwieriger Benutzer mit seiner selbstherrlichen, arroganten und oftmals ehrverletzenden Art nahezu alle Benutzer von WQ gegen sich aufbrachte. Es zeigt, dass mein seinerzeitiges Plädoyer, de Wikiquote zu schließen, nichts an Aktualität verloren hat. WQ ist ein Schandfleck innerhalb der WMF-Projekte und um einiges gefährlicher als die derzeit in der ML diskutierte bairische WP --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:24, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Histo stell doch bei der Foundation einen Sperrantrag gegen das ganze Projekt wegen KPA. (Was hast Du da gemacht, wir kennen Dich ja alle, aber eine offizielle Richtlinie eines Schwesterprojektes persönlich und beleidigend gegen Dich. Respekt). Ticken die Wikiquoter noch halbwegs normgemäß Wikiquote ist kein Forum für intellektuelle Eierköpfe, die glauben, mit ihrem Wissen und ihrer Bildung prahlen zu müssen und auf die herabsehen, die Zitate einstellen, die möglicherweise nicht im Hörsaal einer Universität oder auf den Seiten irgendwelcher Intelligenzblätter publik geworden sind. [...] Sie haben nicht mehr Macht als ihr, nur weil sie eine Doktorarbeit in Finno-Ugristik (huh?) im Regal stehen haben. Laßt euch nicht von diesen BaföG-Rückzahlern einschüchtern.. Zumal die WP:KLA mehr edits und um achtzehnmalmehr regelmäßige Nutzer aufweisen kann (de.Wikiquote ca. 3-5) sollten wir uns vielleicht mal an die unserer aller Meta wenden und um Schließung des gescheiterten Projektes bitten.sугсго.PEDIA-/+ 15:41, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Spätestens jetzt hat sich WQ als brauchbares Projekt selbst disqualifiziert. Was die Machtstruktur von WQ angeht, kann die doch gar nicht so kompliziert sein: Man fängt bei Thomas an, alle Benutzer durchzunummerieren, und ist fertig, lange bevor man die zweistelligen Zahlen erreicht. ;-) -- Timo Müller Diskussion 19:52, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe das Board-Member Eloquence kontaktiert, es wäre sinnvoll, wenn auch andere sich dort melden: http://meta.wikimedia.org/wiki/User_talk:Eloquence#de.wikiquote.org. Sendet bitte auch mails an info at wikimedia.org, damit der Verein tätig wird. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:26, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Meine Stimme hast du. Eloquence scheint aber auf meta nicht sehr akiv zu sein. AUßerdem fürchte ich, dass die Foundation wohl nichts unternehmen wird. Es ist ja eine Couminty da (leider, denn die ist das Hauptproblem). Normalerweise werden Projekte höchstens dann geschlossen, wenn sich keiner mehr darum kümmert. BTW: Ist die E-mail-Adresse überhaupt richtig? Ich blicke da nicht mehr durch, so viele sind es mittlwerweile. -- Timo Müller Diskussion 15:56, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich habe Erik gerade per Mail auf die hier laufende Diskussion hingewiesen. Herzliche Grüße --Frank Schulenburg 10:59, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bei Wikiquote hat sich nichts grundlegendes geändert, das Projekt ist weiterhin ein Klotz am Bein der anderen Wikimedia-Projekte, da es keinerlei Seriositätsanspruch hat, bei kleinsten Fragen (Anführungszeichen) bis hin zu den Grundsätzen und juristischen Grundlagen. Diese Community ist offensichtlich nicht zur Selbstreinigung in der Lage und ist – was noch schlimemr wiegt – völlig beratungsresistent. Sie zimmert sich nach eigenem Wunschdenken ein Weltbild zusammen. Das auf der Diskussionsseite von Histo zitierte Mission Statement, das in seiner ganzen Dümmlichkeit und Feindlichkeit gegen "Intellektuelle" auch von 1938 stammen könnte, hat das Fass bei mir zum Überlaufen gebracht. --AndreasPraefcke ¿! 20:10, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ack. So bald wie möglich schließen. --ThePeter 08:17, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder von Carl van Vechten (zum x-ten)

Über den Lizenzstatus dieser Bilder wurde ja bereits früher mehrfach diskutiert, zB in einer Löschdiskussion auf Commons, die mit einem klaren Konsens endete, dass diese Fotos als unter einer freien Lizenz stehend betrachtet werden können. Ich würde gerne von jha wissen, warum er dennoch seit neuestem diese Fotos als URV bezeichnet und aus Artikeln entfernt. Sind denn neue Erkenntnisse aufgetaucht, die belegen, dass die Einschätzung der Library of Congress falsch ist? grüße, HaeB 01:19, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Um mein Statement von Benutzer Diskussion:Factumquintus#Carl van Vechten-Bilder unter "no derivates"-Lizenz zu wiederholen: Wenn die Rechtslage klar wäre, dann würde die LoC nicht einen ausführlichen Disclaimer druntersetzen, der beide Rechtsauffassungen parallel darstellt. Vor allem würden die dann nicht "das LoC bleibt bei seiner Meinung, obwohl...." schreiben, sondern -so gehe ich mal davon aus- irgendwas a la "für Recht wurde erkannt PD, die von xy vertretene Rechtsposition ist nicht haltbar". Solange das aber schwebt, die LoC die Weiternutzer explizit darauf hinweist, dass der rechtliche Status unklar ist, da die Schenkung fortgesetzt angefochten wird, ist die Lizenz nichts, bei dem wir guten Gewissens schreiben können "Content ist frei, liebe Weiternutzer, ihr könnt Euch drauf verlassen". So bleibt das ein "PD unter Vorbehalt". Und "Frei unter Vorbehalt" halte ich nicht für sinnvoll. --jha 23:30, 13. Feb. 2007 (CET) --jha 01:43, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hat jha keine Diskussionsseite oder richtet sich die Frage an die Allgemeinheit? --Wiggum 11:37, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hielt es für besser, dies hier zu besprechen, da das eine Frage von allgemeinem Interesse ist und hier die einschlägigen Fachleute mitlesen. Ich hatte jha noch auf seiner Diskussionsseite benachrichtigen wollen, wo ich entdeckte, dass er diese Frage bereits privat diskutiert hatte und zu lesen begann, und dann ist er schon von sich aus auf meine Frage hier aufmerksam geworden. grüße, HaeB 17:52, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Mag sein, dass ich da in etwas hineingetapert bin, weil ich die in der Vergangenheit liegenden Diskussionen/Meinungsbilder/Rechtsgutachten zu diesem Thema nicht gefunden habe. Ich habe kein Problem damit, wenn hier eine Mehrheit sich für die Nutzbarkeit der Bilder bei uns in deWP aussprechen sollte. Auch eine nachvollziehbare juristische Erklärung würde mir schon ausreichen. Mag ja durchaus sein, dass im US-amerikanischem Raum die rechtliche Darstellung der LoC anders zu lesen ist als ich das beim laienhaften Drüberlesen (siehe oben) interpretiere. Die bisherige von einigen geäußerte Haltung (ich pointiere es mal, wie ich es verstehe:) "Wenn die Stiftung uns verklagt, wir verweisen auf die LoC. Und wenn unsere Weiternutzer Probleme bekommen, dann ist das deren Problem." teile ich jedoch nicht. --jha 12:03, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich finde leider die bisherigen Diskussionen nicht wieder, sonst hätte ich dir ne ganze Liste geben können. CvV ist im Prinzip ein ähnlicher Fall, wie die "Zitate aus Werken der Musik" langläufig bekannt als Musikzitat. Mal heisst es ja, mal heisst es nein. Aber wirklich Hilfreiches ist bei allen Diskussionen bisher noch nicht rumgekommen. Was sind denn die Fakten? Und ist DE überhaupt der richtige Ort für die Diskussion? Im Prinzip sollten auf Commons doch keine Inhalte liegen, die nicht von allen Projekten genutzt werden können, da es sonst ja schon den Begriff Commons ins Lächerliche führt. Zudem können wir ja von jedem Artikel aus auf Commons verweisen. Im Notfall sind die Bilder also nur einen Klick weit weg. Und werden bei nächster Gelegenheit wieder eingebaut. Welcher Newbie soll denn da noch durchsteigen? Wie bei den Musikzitaten (weiter oben), sollten wir auch hier mal einen ganz klaren Strich ziehen, notfalls muss halt der CvV auf die BadImageList. Was angesichts der Bilder wirklich schade wäre. -- ShaggeDoc Talk 13:59, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Mit Im Prinzip sollten auf Commons doch keine Inhalte liegen, die nicht von allen Projekten genutzt werden können [...] hast du schonmal den Lacher des Tages geliefert. Da wir auch reichlich andere Medien mit "PD unter Vorbehalt" nutzen - z.B. PD-USGov oder alles was unter unsere 100-Jahre-Regel fällt - sollten wir uns nicht ins Hemd machen und die Bilder behalten, das ist m.W. auch bisheriger Diskussionsstand.--Wiggum 14:09, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Der Lacher war mir wohl bewusst, konnte ihn mir aber nicht verkneifen. Warum zur Hölle sind wir dann nicht so ehrlich und geben offen zu, dass diese Dateien nicht PD sind und nicht frei verwendet werden können? Und ziehen daraus die notwendigen Konsequenzen? Und das strickt und nicht immer mal ein wenig hier, ein wenig dort. -- ShaggeDoc Talk 14:21, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Diskussionen um die Bildrechtsbewertung in den Commons zu führen ist müßig. Zumindest ändert sich dort die Stoßrichtung regelmäßig. Dort waren bis vor wenigen Monaten auch noch "70 Jahre ab Werksschaffung" (und nicht "70 jahre post morem") verbreiteter Maßstab. Oder die Lizenz "PD-Soviet", die jahrelang für gültig angesehen wurde und die jetzt zum Glück zurückgerufen wurde. Da wir -im Gegensatz zu anderen Sprachwikipedias- echte kommerzielle Nachnutzer haben, sollten wir zusehen, dass wir diese Nachnutzer nicht Scharmützeln mit irgendwelchen nicht einfach abzuwehrenden Rechtebeanspruchern aussetzen. --jha 17:03, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Naja, was unsere kommerziellen Nachnutzer angeht, so mache ich mir da eher weniger Sorgen, wenn ich mich tatsächlich auf solche Lizenzangaben wie hier verlasse, dann bin ich verlassen. Das wäre wirklich grottendämlich. Zumal hier sehr genau zu erkennen ist, dass es sich um professionelle Aufnahmen handelt. Was mir eher am Herzen liegt sind da unsere Benutzer, die bald nicht mehr wissen, ob sie nun Männlein oder Weiblein sind. -- ShaggeDoc Talk 17:08, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Um die Nachnutzer mache ich mir auch keine Sorgen - immerhin haben wir ja Vorlagen wie {{Geschützt-Ungeklärt}} und ähnliches. Wer sich als Nachnutzer nicht mit den rechtlichen Grundlagen (nicht alles, was unter GFDL steht, ist tatsächlich absolut frei verwendbar) beschäftigt, ist selbst schuld. Die Kernfrage sollte hier also eher sein: Ist es urheberrechtlich bedenklich, die Bilder aus den Commons hier einzubinden? Hier laesst sich ja - im Gegensatz zu den Musikbeispielen - nichts mit Kleinzitat oder ähnliches drehen. Ich sehe es dito wie Shaggedoc - da sollte einfach mal eine klare Linie her, damit dieses "Hüh und Hott" mal ein Ende hat. (Dummerweise ist ja schon wieder zum Grossteil die Sparte Musik betroffen). --Kantor Hæ? +/- 17:27, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Also keine neuen Erkenntnisse - das war meine Frage. Dann schauen wir uns halt den Text der LoC einmal wieder an:
Das zitierte Statement von Saul Mauriber kann man eindeutig als PD-Freigabe interpretieren, darum dreht sich der Streit auch nicht.
Vielmehr hat Bruce Kellner die Berechtigung von Saul Mauriber angezweifelt, diese Schenkung auszusprechen. Mauriber war 20 Jahre lang (bis zu dessen Tod) van Vechtens Assistent, er hat 14 Jahre nach dessen Tod auch ein Buch mit seinen Fotografien in einem renommierten Verlag herausgegeben. Die LoC hat die angeblich unrechtmäßig verschenkte Sammlung offensichtlich nicht zurückgegeben, ebensowenig dieses Museum, das ebenfalls durch Mauriber gestiftete Van-Vechten-Bilder besitzt. Im übrigen sei auch darauf hingewiesen, dass auch Van Vechten selbst schon zu Lebzeiten aus philantropischen Motiven umfangreiche Teile seines Werks an Bibliotheken und sonstige Kulturinstitutionen stiftete [5].
Jha hat natürlich Recht, dass eine "no derivates"-Lizenz" für Wikipedia nicht akzeptabel ist. Die Frage ist aber doch, ob eine solche rechtlich bindende Einschränkung für diese Bilder überhaupt existiert. Dem Satz "patrons are advised that Mr. Kellner has expressed his concern that use of Van Vechten's photographs "preserve the integrity" of his work, i.e, that photographs not be colorized or cropped, and that proper credit is given to the photographer" kann man das nicht entnehmen - die Formulierung drückt vielmehr aus, dass Kellner darum gebeten hat (es heißt eben nicht "patrons are advised that Mr. Kellner has demanded that / required that ...."). Den zweiten Teil der Bitte könnte man übrigens problemlos erfüllen, indem man die Lizenz von PD auf CC-by ändert.
da die Schenkung fortgesetzt angefochten wird - wieso "fortgesetzt"? Hat sich Bruce Kellner nach 1998 noch einmal dazu geäußert?
Einen "Disclaimer" im juristischen Sinne (Haftungsausschluss) kann man diesen Text der LoC nicht nennen. Aber natürlich hat die LoC eine allgemeine Disclaimer-Seite ("Researchers must make their own assessments of rights in light of their intended use"), das heißt, nach jhas Logik dürften wir überhaupt keine Bilder von deren Site übernehmen, selbst solche nicht, die eindeutig als PD gekennzeichnet sind. So wie ich commons:Commons:General_disclaimer verstehe, sichert übrigens auch Commons (oder Wikipedia) den "lieben Weiternutzern" keine Garantie zu. Sowieso wird in dem van-Vechten-Template jeder interessierte Weiternutzer klar auf die Sachlage hingewiesen.
Und selbst wenn Kellner ausdrücklich das Copyright auf diese Bilder beansprucht hätte (selbst auf seiner eigenen Homepage heißt es übrigens nur "owns rights to works of Carl Van Vechten", nicht "to the work" oder "to all works"): Die bloße Tatsache, dass jemand ein Copyright auf ein Bild beansprucht, kann nicht heißen, dass wir dieses Bild automatisch löschen. Selbst unsere wohl am häufigsten angewandte und (communityintern) unstrittigste Regel - dass nämlich Reproduktionen der Bilder von Künstlern, die mehr als 70 Jahre tot sind, als PD betrachtet werden - wird von gewichtigen Institutionen bestritten, deren Eigeninteresse sie zuwiderläuft. Jimbo Wales hat sich mehrfach klar dafür ausgesprochen, solchen Begehrlichkeiten nicht stattzugeben (siehe zB hier, auch in dem damals angeführten Beispiel - die National Portrait Gallery (London) hatte die Entfernung "ihres" Chandos-Porträts von Shakespeare verlangt - ging es wie im vorliegenden Fall um Porträts berühmter Persönlichkeiten). Leute mit OTRS-Zugang können sich auch mal Ticket Nr. 2006021010005391 durchlesen.
Wir haben es hier fast immer nur mit Einschätzungen zu tun - hieb- und stichfeste Gerichtsurteile oder auch nur konkrete Rechtsgutachten von Experten existieren für die allerwenigsten Bilder. Die Einschätzung der Experten der Library of Congress (die laut der Formulierung Upon review of the relevant materials auf einem konkreten Studium des vorliegenden Falles beruht) ist gewiss fundierter als die allermeisten Meinungen, die wir hier äußern können. Übrigens haben sich auch "unsere" Bildrechte-Experten Lupo [6] und Historiograf dafür ausgesprochen, diese Bilder als Public Domain zu betrachten und zu behalten.
grüße, HaeB 17:52, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Als Laie und nach erneuter Lektüre des von dir angesprochenen Textes komme ich zu dem gleich Schluss wie du. Es handelt sich um eine Bitte, nicht um eine ausdrückliche Anweisung(, wobei "ask" von bitten bis fordern alles bedeuten kann, aber wenn es sich nicht um eine Bitte handeln würde, hätte man mit großer Wahrscheinlichkeit ein stärkeres Verb verwendet). Einer Bitte, der auch, wenn ich mich mal so umschaue gerne nachgekommen wird, so steht doch im Prinzip schon bei allen Bildern der Name Carl van Vechten (was sich in manchen Artikel auch ziemlich cool macht). Dieser Bitte auch weiterhin nachzukommen sollte man relativ einfach regeln können. Was die Weitenutzung betrifft, sollte der Hinweis auf Commons reichen. -- ShaggeDoc Talk 18:06, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke HaeB für deine umfassende Einschätzung und Erklärung, der ich mich voll anschließe, nachdem ich mir gestern die Seiten selber angesehen habe, aber mit der Antwort noch nicht soweit war, wie du sie jetzt geschrieben hast. Konkret für diese Bilder aus dem Bestand der LoC sehe ich keinen Grund, diese nicht in hiesige Artikel einzubauen. --Raymond Disk. Bew. 18:25, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Sollte es jetzt tatsächlich zu dem Konsenz kommen, dass die CvV-Bilder ok sind, was ja sehr schön wäre, wie können wir dann verhindern, dass diese Diskussion noch 25 Mal geführt wird? -- ShaggeDoc Talk 18:35, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Da schon seit Monaten über diese Bilder diskutiert wird, machen ein paar Wochen auch nichts mehr aus. cc-by-nd wäre eine Möglichkeit, die diee Probleme beseitigen würde. Das Veränderungsverbot existiert doch bereits aufgrund §62 UrhG (D) / § 59 UrhG (A). Beim Workshop in Nürnberg werden wir das mal diskutieren. Es besteht in meinen Augen kein akuter Handlungsbedarf, so daß diese (und andere betroffene Bilder) erstmal behalten werden können. mein Senf --RalfR 18:59, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich denke, es ist keine gute Idee, die Diskussion jetzt auf einen Workshop auszulagern, der Diskussionsort für solche Fragen ist hier, auch wenn es natürlich auf einem Workshop bei nem Bierchen sehr viel gemütlicher ist. Zudem denke ich, dass nach Einschätzung von HaeB, Raymond, divers Leuten auf Commons (und auch mir selbst), die cc-by-nd-Lizenz gar nicht notwendig ist, da die Bilder PD mit einer Bitte sind, die aber nicht bindend ist, folglich sind die Bilder PD, warum sollten wir sie also unter cc-by-nd stellen? -- ShaggeDoc Talk 12:52, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe den Hinweis im Commons-Bapperl nach der Diskussion hier entfernt. --jha 18:52, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Texte und Bilder aus Patenten

Wie sieht es mit dem Inhalt von Patentschriften (Texte und Bilder) aus? Unterliegen die dem Urheberrecht? Wenn ja wie lange und wie ist es da genau geregelt? Vom Gefühl her müssten die ja eigentlich gemeinfrei sei, aber mein Gefühl zählt hier nicht. --Kuebi 11:28, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

->Amtliches Werk--Wiggum 11:33, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
manchmal kann man sich auf sein Gefühl verlassen ;-) --Kuebi 10:05, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Google Earth-Bilder in Wikipedia

Darf man Bilder aus Google Earth in Wikipedia veröffentlichen? Von Seiten Google Earth müsste dies möglich sein. Wenn ja, was muss unter Lizenz eingegeben werden?--Druffeler 13:35, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Schau mal Google_Earth#Rechtliche_Situation. --Sonaz labern? 13:42, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Hab ich gemacht! Da ich der Meinung bin, dass es sich bei Wikipedia nicht um eine kommerzielle Nutzung handelt, müsste es erlaubt sein. Oder sehe ich das falsch?--Druffeler 13:57, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Wikipedia erlaubt aber die kommerzielle Nutzung ihrer Inhalte.--Sonaz labern? 14:05, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich möchte keine Wikipedia-Inhalte verwenden, sondern Google Earth-Bilder in Wikipedia verwenden. Wenn es zulässig ist, möchte ich wissen, was ich unter den Lizenzdaten eintragen muß?Druffeler 14:19, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Es ist leider nicht zulässig, Google-Earth-Bilder in der Wikipedia zu verwenden. Die Wikipedia steht unter einen freien Lizenz, die auch die kommerzielle Weiterverwendung ihrer Inhalte ermöglicht. Im oben bereits verlinkten Google Earth-Artikel wird aber darauf hingewiesen, dass jede kommerzielle Nutzung der Google Earth-Bilder genehmigt werden muss. Demnach sind Wikipedia und Bilder von Google Earth unvereinbar. --CyRoXX (? ±) 14:25, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Panoramafreiheit Kunstaktion

Hallo, es handelt sich um Aufnahmen der Aktion 7000 Eichen von Joseph Beuys, dessen Kunstwerke rechtlich geschützt sind und von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Der Photograph der "Aktion" allerdings ist damit einverstanden einige Bilder [7] unter die GNU zu stellen.

Die Verwertungsgesellschaft hingegen behauptet, dass nur reine Porträtfotos verwendet werden dürfen, die "ganz sicher nichts mit einer Aktion zu tun" haben dürfen. Photos mit Basaltsäulen oder Joseph Beuys in der Aktion 7000 Eichen sind nicht frei von Urheberrechten Beuys.

Nach der Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit, darf ich die Bilder allerdings verwenden. Denn es dürfen unter anderem nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht Fotos von Werken, wie etwa Denkmäler oder moderne Architektur, die sich dauerhaft an Straßen und öffentlichen Plätzen befinden, ohne Bedenken veröffentlicht werden. Dies gilt jedoch nicht für temporär öffentliche Kunstwerke, wie zum Beispiel den von Christo 1995 verhüllten Reichstag, siehe Panoramafreiheit.

Hier ein ähnlicher Fall, allerdings wird dort nicht direkt der Künstler mit abgebildet:

(...) Da das Kunstwerk „Verhüllter Reichstag“ ganz selbstverständlich ein durch das Urheberrecht geschützte Kunstwerk darstellt, stehen grundsätzlich den Urhebern, d. h. hier Christo und Jeanne-Claude, die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- sowie sämtliche sonstigen Nutzungsrechte auch gegenüber Postkartenverlagen an diesem Kunstwerk zu. Der Fall schien also eigentlich klar.
Der Rechtsstreit erhielt seine Brisanz aber dadurch, dass die Urheberrechte nicht schrankenlos gewertet werden, sondern gewissen Sozialbindungen unterliegen. So können nämlich von Kunstwerken, die sich „bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“ befinden, durchaus Aufnahmen von jedermann hergestellt und vertrieben werden, auch wenn eine Zustimmung des Urhebers nicht vorliegt. Man spricht insoweit von der sogenannten Panoramafreiheit, die es gestattet etwa Ansichten von ganzen Städten, Straßen oder auch nur einzelnen Gebäuden oder Denkmälern herzustellen und zu vertreiben, soweit sich die abgebildeten Gegenstände eben nur bleibend an den öffentlichen Plätzen befinden. (...)
Wie der BGH im Rahmen des Christoverfahrens ausführte, liegt dem Gesetz die Vorstellung zugrunde, dass der Künstler sein Werk in bestimmten Umfange der Allgemeinheit widmet, wenn er der Errichtung seines Kunstwerkes an einem öffentlichen Ort zustimmt. In einem gewissen – eng beschränkten – Sinne wird daher das Werk aufgrund dieser Widmung des Künstlers Gemeingut.

Quelle: Kunstmarkt.com - Das BGH-Urteil zu Christos „Verhülltem Reichstag“

Nun ist eine Kunstaktion im öffentlichen Raum wohl auch als Werk bzw. Kunstwerk definiert und somit sollte es doch frei zu verwenden sein, auch wenn der Künstler abgebildet ist, denn dieser ist ja Teil der Kunstaktion und die künstlerische Handlung vollzieht er in der Öffentlichkeit als Widmung des Künstlers zum Gemeingut. Danke + Grüße, --Zita 16:22, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich wage mal eine Antwort: Die Fotos beziehen sich auf die Installation des Kunstwerks, das heute noch im öffentlichen Raum vorhanden ist, für das also die Panoramafreiheit gilt. Mir fällt kein Grund ein, warum diese Fotos dann nicht auch unter die Panoramafreiheit fallen. --Raymond Disk. Bew. 00:23, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:33, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich sehe das anders! Die Photos zeigen wohl Joseph Beuys bei einer Aktion - denn die 7000 Eichen sind eindeutig eine Aktion, eine Aktion im öffentlichen Raum. Wird diese heute dokumentarisch abgebildet, durch Film oder Photos, wird ein Zustand von damals abgebildet und dieser Zustand von damals ist Urheberrechtlich gechützt. Man kann die Bäume mit Basaltstelen heute photographiern, ohne Joseph Beuys - dann ist es wohl Panoramafreiheit. Die Panoramafreiheit gilt nur dann, wenn etwas auf Dauer im öffentlichen Raum steht - Bäume und Basaltstelen stehen auf Dauer dort - nicht Joseph Beuys. --Thot 1 08:15, 17. Feb. 2007 (CET) PS: Und selbst Joseph Beuys bei der Arbeit, also beim Aufbau einer Arbeit, abgebildet geht nicht. Und in diesem Fall zeigen die Photos ja wohl auch Joseph Beuys beim Aufbau der 7000 Eichen. --Thot 1 08:46, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
guckst du Wikipedia:Textvorlagen. Das Thema hatte ich schon öfter: Die Wikipedia bzw. Wikimedia braucht eine schriftliche Einverständniserklärung (z.B. als PDF oder per OTRS) des betreffenden Fotografen, der die Aktion damals fotografiert hat. Anders geht es nicht. Wenn jetzt jemand nach Kassel fährt und das Kunstwerk mit Hintergrund fotografiert ist es sein eigenes Bild und darf damit machen was er will. In der Münchner Pinakothek der Moderne darf z.B. fotografiert werden. Ein öffentlicher Raum. Dann dehe ich kein Problem, aber die Beuys-Aktion bedarf einer schriftl. Einverständniserklärung, ob die Fotos auf der betreffenden Website "koscher" sind wage ich zu bezweifeln. Gruß -- die hendrike 08:55, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Entscheidend ist hier wohl der Sinn und Zweck der Aktion, ein Kunstwerk im öffentlichen Raum (Siehe Panoramafreiheit, die Beuys zum Wohl des Gemeinwohl vorgeführt hat und langfristig über Jahre hinweg, also nicht temporär angelegt hat. Als öffentliche Person darf er im übrigen generell photographiert werden und sofern eine Einveständnis des Photographen vorliegt, darf das Bild auch verwendet werden. Nun ist die Frage ob nach der Panoramafreiheit eine Aktion rechtlich auch als Kunstwerk gewertet wird und wenn dies der Fall ist hat die Bild-Verwertungsgesellschaft kein Recht die Verwendung der Aufnahmen zu untersagen.
Hendrike, das eine Einverständniserklärung vorhanden sein muss ist doch klar. Es geht hier um das Recht der Verwertungsgesellschaft und ob diese überhaupt mit Bezug auf die Panoramafreiheit ihr Recht gelten machen dürfen. Das Einverständnis des Autors, also des Photographen, ist bereits vorhanden! Steht ja auch alles oben!!! --Zita 10:10, 17. Feb. 2007 (CET) PS: Im übrigen benötigt dieses Bild [8] von Dir hochgeladen, noch immer eine Einverständniserklärung bzw. eine ausreichende Erklärung, denn es ist bereits seit Wochen zur Löschung vorgeschlagen.[Beantworten]
na denn frau luther ist ja alles in butter...das bild "beuys im krieg" hab ich bereits vor wochen zum löschen gegeben und es anschließend im artikel erstmal versenkt bis thot es ganz gelöscht hat. manchmal mahlen die mühlen der wiki etwas langsam und ich kann nicht auf allen hochzeiten gleichzeitig tanzen. -- die hendrike 10:46, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Einfach bitte erst lesen worum es eigentlich geht, dann musst Du auch nicht auf mehreren Hochzeiten gleichzeitig tanzen! --Zita 11:01, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
ja danke! weiser guru der wikipedia. demnächst befrage ich meine kristallkugel bevor ich kleines norweger blondchen mitmische. wann kommt eigentlich dein buch "Wie Wikipedia wirklich funktioniert raus?" -- die hendrike 11:36, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Genau, das meinte ich damit, dass Du zuerst lesen solltest - sodass in der Folge nicht solche Bemerkungen kommen die überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun haben. Das gleiche gilt auch für die Bemerkung zur Einverständniserklärung! Nachdem ich schon einige Bilder mit den erforderlichen Rechten eingestellt habe, sollte dies Dir eigentlich auch klar sein! Jetzt bitte keine weiteren Bemerkungen, sofern es nichts mit dem Thema zu tun hat. Vielen Dank! --Zita 11:57, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

moin, von Benutzer_Diskussion:Ahellwig#Bild:Jaegermeister-logo.png wurde ich hierher verwiesen, um Bild:Jaegermeister-logo.png abzuklären. das bild stammt ist teil von dem bild (commons:Image:Jagermeister bottle.jpg) aus den commons. das original ist bereits seit einiger zeit im dt. artikel eingebunden. meine version zeigt nur das firmen-/markenlogo, in mäßiger qualität. ansonsten entspricht das bild dem original, welches unter gdfl steht. welches bild ist jetzt urv-kritisch? beide, keines oder ...? gruß -- guenson 17:04, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Was Commons macht, ist uns weitestgehend schnuppe; auch die Qualität spielt keine Rolle. Im Gegensatz zur Fotografie an sich ist das Logo selbst natürlich _nicht_ frei verwendbar und unter GFDL lizensierbar, da nur "abfotografiert". Problemlos wäre eventuell, das Logo einfach am PC nachzubasteln - sobald die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Dazu mögen sich jedoch besser die Bildexperten äussern... --Kantor Hæ? +/- 01:39, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das Jägermeister-Logo hat Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 15:19, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Frage bzgl. Fotos von Gebäuden

Moin!

Folgendes - es geht um ein Bild vom Marta in Herford. Das aktuelle Bild stellt nicht die recht interessante Dachkonstruktion dar. Mein Problem ist - da steht : "Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genausowenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt."

Folgende Situation: Der Standpunkt ist allgemein und ohne Hilfsmittel zugänglich (Ist ein Parkhaus). Eine Leiter wurde nicht benutzt, keine Hindernisse im Weg. Hubi wurde eben so wenig benutzt. Der letzte Satz aber. Das Bild wurde von einem anderen Gebäude aus gemacht. Da das Gebäude allgemein zugänglich ist (über Treppen an der Außenmauer), eine Genehmigung nicht erforderlich war/ist bin ich jetzt ein wenig unschlüssig, ob ich jetzt einbauen kann. Speziell weil von anderer Stelle die Dachkonstruktion nicht einsehbar ist. Ein Parkhaus ist halt nicht die Area 51 ;)

--172.180.86.191 20:39, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich würde meinen, da sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein. Meinen Segen hättest du --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:31, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Zoll dem doch in diesem Fall nicht so eine hohe Beachtung. Ich denke, im Falle der Fotografie eines für jeden so dermaßen zugänglichen Ortes wie eines Parkhauses ist eine Verwendung auf jeden Fall möglich. --MARVEL 17:39, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Normen

Wie sieht es mit der Darstellung des Inhalts von Normen (beispielsweise DIN-Normen) in der Wikipedia aus? Verstößt das gegen Urheberrecht? (Beispiel: Kategorie:ISO_3166-2) --Rosentod 22:43, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Normen sind geschützt, aber in der Kategorie stehen doch nur Beschreibungen von Normen.--Wiggum 23:06, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
ISO_3166-2:EG Sowas nennt man Beschreibung? Das ist der (wesentliche) Inhalt der Norm. --Rosentod 23:13, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nicht der Inhalt einer Norm ist geschützt, sondern ihre sprachliche Formulierung. Fakten sind frei, siehe auch Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:32, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Rumänisches Gershwin Bild: Imagine:Gershwin2.jpg

Auf Anfrage des Users Mädewitz gebe ich mal die Frage zur Disku weiter, weil ich im Moment gestreßt + überfragt bin. Es handelt sich um ein Bild des Komponisten George Gershwin auf der rumänischen Wikipedia. Mädewitz bzw. der User Brunello haben mich gefragt ob das Bild in der deutschen WP verwendet werden darf. Bitte um Mithilfe...hab leider keine Zeit das zu checken. Danke + Gruß -- die hendrike 23:52, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich fürchte nein. Ich kann kein rumänisch, aber der rot umrandete Kasten ist ziemlich eindeutig. Es scheint nach Herkunft und Autor des Bildes gefragt zu werden. Die Lizenz für das Bild (GFDL) halte ich unter diesem Umständen für sehr zweifelhaft. --Raymond Disk. Bew. 00:02, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
yo men! danke! ich hab's mir auch schon gedacht, wollte es nur verifizieren. gruß -- die hendrike 00:07, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Modelle und Photographien davon

Hallo! Dem Artikel Festung Germersheim fehlt, wie man sieht, noch eine Karte. Es gäbe zwar zwar eine, aber an die komme ich leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht ran. Nun gibt es im hiesigen Museum aber ein Modell davon. Jetzt wollte ich wissen, ob ich ein Photo davon machen und unter cc-by-sa lizenzieren darf. Kann man das? Wäre schön, wenn einer dazu was sagen könnte. Grüße, SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:10, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Modelle sind urheberrechtlich geschützt. Karten kann man neu zeichnen, Mauerverläufe und dergleichen sind Fakten, die nicht geschützt sind. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:26, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

OK, vielen Dank für die Auskunft. –SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:28, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotos von Bahnanlagen bzw. Sachen auf diesen

Hallo!

Kennt sich jemand mit dem Fotografieren von Bahnanlage bzw. Sachen, die darauf stehen aus? Laut WP:BR gibt es da wohl Sonderlocken zu Verkehrsanlagen zu bachten. Die Frage ist jetzt, wenn ich neben einem Bahndamm stehe, und ich knipse etwas, was darauf steht, z.B. einen Zug mit besonderer Ladung oder Abzweigungen zu ehemaligen Strecken, wo nur noch die Weiche selbst vorhanden ist, braucht es dann eine extra Genehmigung? Wohlgemerkt, ich muss dazu nicht einen Bahnhof betreten, um dorthin zu kommen. --NickKnatterton!? 13:31, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Was sind "Sonderlocken"? Ich würde dringend eine sorgfältige Lektüre von Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum empfehlen. Werden beim Fotografieren Rechte oder Vorschriften (z.B. das Hausrecht) verletzt, so kann der Fotograf dafür zur Rechenschaft gezogen werden, aber nicht derjenige, der ein unter freier Lizenz stehendes Bild weiterverbreitet --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:43, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Laut WP:BR#Bahnhöfe und Verkehrsanlagen heißt es: "Die Deutsche Bahn AG gestattet auf Anfrage die Lizenzierung von Aufnahmen aus Bahnhöfen unter GFDL bzw. Public Domain (siehe z. B. Image:0310-frankfurt-flughafen-fernbahnhof-1.jpg). Ansprechpartner ist die Öffentlichkeitsarbeit. Eine Fotogenehmigung für die Anlagen der DB ist prinzipiell nötig - siehe http://www.lok-report.de/news/news_foto.html − Fotos für private Zwecke sind gestattet, bei kommerzieller Verwendung (die von den hier benutzten Lizenzen erlaubt ist) ist eine Genehmigung erforderlich." - Meine Frage zielt jetzt darauf ab wenn ich z.B. auf einer Straße direkt neben dem Bahndamm stehe und fotografiere darauf befindliche Dinge wie Weichen, Prellböcke, Signale oder offene Frachtwaggons mit z.B. Fahrzeugen drauf, brauche ich dafür eine extra Genehmigung? Oder ist das durch die Panoramafreiheit abgedeckt? Wie gesagt, ein Gebäude der Bahn oder die Gleise selbst werden dabei nicht betreten, nur ist der Begriff "Anlage" äußerst schwammig und mir halt nicht bekannt, was alles dazugezählt wird. --NickKnatterton!? 01:22, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bitte nicht Kraut und Rüben in einem Topf garen. Panoramafreiheit und Hausrecht sind 2 Paar Stiefel --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:14, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ähem ja danke auch für nix! Als ob ich das nicht wüsste. Beantwortet aber leider nicht meine Frage. Und wie jetzt schon zum dritten Mal gesagt: Ich befinde mich gar nicht in irgendeinem Gebäude, sondern auf einer frei zugänglichen Straße. Daher, lieber Historiograf, bitte erst wieder antworten, wenn du dich in der Lage siehst und gewillt bist, auch tatsächlich die Frage zu beantworten und nicht ständig oberlehrerhafte schlaue Sprüche loslassen willst. In diesem Sinne: Kann vielleicht auch jemand konkret auf die Frage eingehen? --NickKnatterton!? 10:09, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Weichen, Prellböcke, Signale = Panoramafreit, bei Frachtwaggons ist die Panoramafreiheit äußerst zweifelhaft, aber meist dürfte für sie (und auch für die übrigen oben genannten zum Verkehrsbetrieb der Bahn gehörenden Gegenstände) selbst keine Schöpfungshöhe gegeben sein, allerdings könnte sich die Sache bei Bemalung und/oder Beladung durch diese anders darstellen.--sугсго.PEDIA-/+ 11:01, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Irgendwie kapiert ihr es beide nicht. Eine Weiche hat keine Schöpfungshöhe, also hat das mit Panoramafreiheit nichts zu tun, die gilt nur für urheberrechtlich Geschütztes. Wie die BGH-Entscheidung Friesenhaus klargestellt hat (siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum) darf man von fremdem Eigentum Fotos kommerziell verwerten, vorausgesetzt, man befindet sich auf öffentlichem Verkehrsgrund. Das ergibt sich, wenn man 1 und 1 zusammenzählt, dafür braucht es hier keine Frage. Wenn die Bahn ein Foto genehmigt, dann tut sie dies in der Regel nicht als Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte z.B. eines von einem Graffiti-Sprayer bemalten Waggons, sondern aufgrund ihres Hausrechts, ohne Zustimmung des Sprayers wäre das Einstellen URV --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:53, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ilka Gedő

Ich möchte Graphiken und Ölgemälde von Ilka Gedő(1921-1985) auf der deutschen Internetseite zeigen. Ich selbst habe die Images eingeskennt und ich bin der Sohn der Künstlerin.


--Wie ist das machbar?


Ich bedanke mich für die Hilfe einer/eines Wikipedianerin/Wikipedianers dankbar.

(nicht signierter Beitrag von David Biro (Diskussion | Beiträge) Tebdi ノート 16:48, 17. Feb. 2007 (CET))[Beantworten]

Siehe nächster Absatz für die Antwort. -- Arcimboldo 04:07, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Kuenstlersohn und Urheberrecht

Koennte einer unserer Experten diese Frage auf der Seite beantworten? Ich nehme an, es ist dann ok, wenn der Sohn der einzige Erbe ist oder sich mit den Erben ins Einvernehmen setzt, und wenn ansonsten auch keine Lizenz, Verlags- oder sonstigen kommerziellen Verwertungsrechte bestehen? -- Arcimboldo 16:27, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

--Arcimboldo 16:27, 17. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, das wäre OK. Dann Mail ans OTRS --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:15, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Frage zur Schöpfungshöhe eines Logos

Erreicht das Logo in der linken oberen Ecke Schöpfungshöhe? Schlichte Logos darf man ja verwenden, doch bei diesem bin ich mir nicht ganz sicher ob das schlicht genug ist. MFG -- Sensenmann 02:27, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Verwendung wäre für mich OK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:32, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab das Logo mal hochgeladen und hoffe das nicht doch noch jmd. was dagegen hat. MFG -- Sensenmann 02:49, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Bedenken, kann verwendet werden (in meinen Augen keine Schöpfungshöhe). --RalfR 13:15, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Sehe auch keine Schöpfungshöhe. --MARVEL 17:36, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nutzung Bilder Foto Marburg

Den Artikel zu Theo Matejko würde ich gern um einige seiner Plakate optisch bereichern. Entsprechende gibt es auch bei Foto Marburg. Dort ist in der Preisliste (URL: http://www.fotomarburg.de/service/preisliste.html) angegeben:

Einblendungen im Internet wissenschaftliche / nicht-kommerzielle Nutzung kostenfrei*

  • Dem Bildarchiv ist die URL der Internetseite mitzuteilen und als Quelle „Bildarchiv Foto Marburg“ anzugeben.

Heißt dass nun, dass ich die Bilder in Wikipedia einstellen darf? Auf meiner privaten Internet-Seite würde ich es nach diesem Hinweis mit gutem Gewissen tun. Problem: Mit dem hochladen auf Wikipedia stimme ich ja der freien Verwendung des Bildes zu. Dh. im Zweifel ja auch der kommerziellen. Dies wiederum ist nicht im Sinne von Foto Marburg, denn dafür hätten sie dann gern

                                           SW     color
kommerzielle Nutzung bis 3 Monate Dauer   50,00   75,00
kommerzielle Nutzung bis 6 Monate Dauer   75,00  115,00
kommerzielle Nutzung über 6 Monate Dauer 100,00  150,00

Gibt es ein Wiki-Entsprechung dafür?

--Spot1972 05:42, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Derartige Lizenzen sind mit einer Verwendung in der Wikipedia nicht vereinbar. Auf die Plakate müssen wir leider noch zehn Jahre warten. --h-stt !? 11:06, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotos anderer Fotografen in meinem Besitz veröffentlichbar?

Noch ne Frage: Ich bin rechtmäßig im Besitz eines Fotos im Orginal. Die Persönlichkeitsrechte Dritter werden durch das Foto nicht verletzt. Das Foto habe ich aber nicht selbst gemacht, sondern jemand Drittes, der mir das Eigentum an dem Foto übertragen hat. Über die weitere Verwendung des Fotos gab es keine Abrede. Darf ich es veröffentlichen? -- Spot1972 05:55, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

wenn der Urheber/der Fotograf 'ne schriftliche Genehmigung zur Nutzung seines Foto der WP gibt: Yo. Guckst Du wie immer: Wikipedia:Textvorlagen. Gruß -- die hendrike 06:02, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Und da beginnt das Problem. Der Fotofraf ist vermutlich tod oder zumindest nicht mehr ansprechbar. In diesem Fall: Foto aus der Zeit vor 1933. Fotograf unbekannt. Foto in den Beständen des Heimatvereins, die es mir zur veröffentlichung überlassen würden. Über Internet o.ä. ist natürlich bei der Überlassung des Fotos an den heimatverein nicht gesprochen worden. Ausserdem ist zu dem Fotografen nichts dokumentiert. Gleiches Problem stellt sich aber auch bei Dachbodenfunden...
Der Fotograf sollte dann 70 Jahre tot sein. Dann ist das Bild frei. Ist das Todesdatum nicht bekannt, hat es sich in der Wikipedia eingebürgert Bilder erst dann einzustellen, wenn diese 100 Jahre nach Erstellung hochgeladen werden. Also momentan alle Bilder die älter als 1907 sind und der Fotograf unbekannt ist. --kandschwar 10:23, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Immer wieder verwechselt man das Urheberrecht mit dem Eigentum an einem Abzug. Aus dem letzteren ergibt sich keinerlei u.rechtliches Nutzungsrecht!! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:46, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Dann mal zum konkreten Fall: Der Verein für Heimatgeschichte Ober-Ramstadt e.V. ist Besitzer von Fotografien von Theo Matejko aus den Jahren 1920-1946. Diese wurden ihm zur weiteren nutzung überlassen. Im Jahr 1993 ist daraus auch bereits ein Buch entstanden. Der Besitzer der Unterlagen versichert mir, dass niemand drittes Rechte an den Bildern o.ä. geltend machen würde, da alle verwertungsrechte auf ihn übergegangen sein. So z.B. auch ein Foto Matejkos vor einem Röhr Rennwagen aus dem jahr 1933, dass anläßlich der Herausgabe des Buches vor 13 Jahren ein Fotograf aus Darmstadt überlassen hat. Fraglich, ob damals überhaupt über das Internet geredet wurde, aber klar war, dass das Foto vom Verein zur Veröffentlichung genutzt würde. Der verein würde nun einer Veröffentlichung bei Wikipedia zustimmen. Auf einer Web-Seite des Vereins würde ich das Bild auch darstellen. Was st nun? Hochladen oder nicht?

Klingt alles recht dubios, aber wenn der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte versichert, dass er über sie verfügt und die entsprechende Textvorlage an OTRS sendet, sollte man hier nicht päpstlicher als der Papst sein, da gefakte "eigene Fotos" statistisch gesehen wesentlich mehr Ärger verursachen würden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:25, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Übersetzung vom Deutsch ins Türkisch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni und ich benutze sehr gerne Wikipedia für die technischen Artikel. Was ich hier gemerkt habe, dass die Seiten oft auf deutsch oder englisch geschrieben sind. Andere Sprachen haben nicht so viele Artikel. Türkisch ist eine dieser Sprachen. Für die Erreicherung der türkischen Seiten möchte ich daher gerne Wikipedia-Deutsch oder Wikipedia-Englisch ins türkisch übersetzen. Darf man eine solche Übersetzung machen?? mit freundlichen Grüßen

Einsteiger Dolmetscher --88.70.15.66 13:01, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, wenn man die Lizenzbestimmungen einhält. Ein Versuch diese einzuhalten ist unter Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen:_Urheberrecht_und_Originaltext beschrieben. --Isderion 15:06, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotos aus dem Bestand einer Institution mit unbekannter Autorenschaft

Wie steht es um Bilder, die aus dem Bestand einer Institution stammen, von denen man aber keine Kenntnis über die entsprechenden Autoren besitzt? Hier sei konkret folgender Fall geschildert: Ich arbeite in einem staatlichen Museum, das ein umfangreiches Bildarchiv besitzt und habe als Vertreter dieser Institution ein Interesse an der Veröffentlichung. Das Archiv enthält Aufnahmen von (ehemaligen) Mitarbeitern, die aber nicht benannt sind. Auch kann das Entstehungsjahr nicht immer bestimmt werden. Unter welcher Lizenz kann ich als Repräsentant der Institution diese speichern? Dabei sei darauf hingewiesen, dass die dargestellten Objekte nicht urheberrechtlich geschützt sind. --Dysmachus 14:10, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn du weisst, dass die Bilder durch Mitarbeiter eures Hauses im Dienst gemacht wurden, dann liegen die Nutzungsrechte beim Dienstherren. Dessen zuständiger Vertreter kann die Bilder unter CC oder GFDL freigeben. --h-stt !? 16:35, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Versionsgeschichte bei zusammengeführten Navileisten

Ich habe soeben (nach entsprechender Diskussion) die beiden bisherigen Navileisten Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in der Region Flandern und Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in der Region Wallonien zu einer neuen Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in Belgien zusammengeführt und dabei hoffentlich die Hinweise in Hilfe:Artikel zusammenführen beachtet. Jetzt frage ich mich allerdings, wie mit der noch bestehenden, aber nicht mehr benötigten Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in der Region Flandern verfahren werden soll: Als Vorlage wird sie nicht mehr benötigt, könnte also gelöscht werden. Allerdings wären damit, wenn ich richtig informiert bin, die Links in der hierher kopierten Versionsgeschichte unbrauchbar. Sollte man die Vorlage daher bestehen lassen? --SCPS 22:38, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Navigationsleisten würde ich Schöpfungshöhe grundsätzlich absprechen.--Wiggum 11:29, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
OK, das hilft mir in diesem Fall weiter, vielen Dank. Ist es aber nicht generell problematisch, dass auf Hilfe:Artikel zusammenführen empfohlen wird: „Den „alten“, nun überflüssigen Artikel [...], sofern er nicht als Weiterleitung sinnvoll ist, löschen, bzw. zur Schnelllöschung vorschlagen.“? Bei Artikeln mit Schöpfungshöhe bräuchte man ja auch die History des zweiten Ursprungsartikels. --SCPS 23:40, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Urheber des Bildes von Seite: Humanes_Papillomvirus?

Auf oben genannter Seite ist ein EM-Bild des HPV zu sehen, wer hat das gemacht? Vielen Dank.


--212.99.214.204 12:29, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Auf jedes Bild kann man klicken, dann bekommt man alle Informationen dazu angezeigt. --h-stt !? 13:14, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Lizenzfrage: Nicht wörtliche Auszüge, aber Fakten und Daten aus Wikipedia in einem zu veröffentlichenden Film verwenden. Lizenzbed. umsetzen.

Hallo, ich möchte Auszüge aus Artikel z.B. Karlsruhe, in einem Filmtext veröffentlichen. Die Recherche beinnhaltet Fakten und Daten (Informationen) wie z.B.

meine Version:

"Als Markgraf Karl Friedrich von Baden Durlach im Jahre 1746 im Alter von 18 Jahren die Regierung von seinem Großvater übernahm, war dies der Beginn einer aufgeklärten absolutistischen Herrschaft, welche sich durch Förderung von Schulen, Universitäten,Rechtsprechung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Städtebau zum Wohle der Bürger von Karlsruhe erwies. Im Jahre 1767, schaffte er die Tortur und 1783 nicht ganz uneingennützig die Leibeigenschafft ab, um Abwanderungen zu verhindern. Auch darf man ihm nicht vergessen, dass er um 1780 den Gutedel aus der Schweiz in die Markgrafschaft brachte, welcher heute ein beliebter Wein der Region ist."

Original:

Er regierte ab 1746 als Markgraf von Baden-Durlach und erbte 1771 die seit 1515 von der „bernhardinischen Linie“ regierten Landesteile der Markgrafschaft Baden-Baden und führte die beiden Markgrafschaften zur Markgrafschaft Baden zusammen. Er gilt als Musterbeispiel eines aufgeklärten absolutistischen Herrschers, förderte in seiner langen Regierungszeit Schulen und Universitäten, Rechtsprechung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Städtebau. Er schaffte 1767 die Tortur und 1783 die Leibeigenschaft ab. Um 1780 brachte Karl Friedrich den Gutedel-Wein aus dem schweizerischen Vevey ins Markgräflerland.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Friedrich_(Baden)

Dies sind Auszüge, die in der Satzführung meinerseits verändert wurden.

Wie kann ich in einem Film nun die Bedingungen der GNU Lizenz "Auflistung, bzw. Nennung der Autoren umsetzen? Autoren sind es unzählige und meist nur mit Nik-Name genannt.

Nach meinem Verständnis der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, ist es möglich diese veränderten Auszüge zu verwenden, jedoch sind die GNU-Lizenz-Bedingungen in einem Film schwerlich umzusetzen.

--217.190.96.127 14:45, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich bin dafür kein Experte, aber bis auf ganz wenige Stellen ist dein Text glaube ich kein Textplagiat, Du könntest ihn also auch ohne Verweis auf Wikipedia verwenden. Ansonsten bietet es sich aber vielleicht auch an, die Vorgehensweise bei der Gesprochenen Wikipedia zu verwenden, die Hinweise aus Anfang oder Ende der Audiofiles lassen sich ja relativ einfach in einen Filmabspann einbauen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:55, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Bin der Meinung, dass du in dem Fall die Wikipedia überhaupt nicht erwähnen musst. Du benutzt zwar Informationen daraus, aber keinen Wortlaut. Die Informationen sind durch GNU-Lizenz für jeden zugänglich und frei verwendbar, da eine Umformulierung stattgefunden hat, muss kein Originalverfasser (erst recht keine Benutzer-Nicknames) genannt werden. Falls du trotzdem was in den Abspann schreiben willst, würde ich das folgendermaßen kurz und knapp formulieren: „Teile der in diesem Film genannten Informationen stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. (http://de.wikipedia.org)“ Gruß --MARVEL 17:33, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Reine Fakten sind nicht urheberrechtlich geschützt, können also immer übernommen werden. Da ist die GFDL sowieso nicht wichtig. (Was nicht geschützt ist, kann auch unter keiner Lizenz stehen.) -- Timo Müller Diskussion 20:00, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bildrechte: Uno-Sonderausgabe

Guten Tag, ich habe folgende Frage: Darf ich die Karten des Uno-Kartenspiels fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn auf ihnen Filmbilder aus Superman Returns abgebildet sind? Diese Version des Spiel kam anlässlich des Kinofilms im Frühjahr 2006 auf den Markt. Da die Karten eines normalen Uno-Spiels fotografiert und veröffentlicht werden dürfen (siehe Artikel), bin ich mir in meinem Fall absolut nicht sicher. --MARVEL 14:59, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein, die normalen UNO-Karten erreichen wohl keine Schöpfungshöhe, Bilder aus einem Kinofilm jedoch auf alle Fälle (siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos_.28Marken.2C_Cover.2C_Comicfiguren.2C_....29). --Isderion 15:24, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass die Bilder aus dem Kinofilm nur in das Normaldesign der Uno-Karten eingefügt wurde, das heißt, zu 50% muss das Design der Karten weiterhin gemeinfrei sein. ;-) Auf dem Spiel steht außerdem nur: SUPERMAN and all related characters and elements are trademarks of © DC Comics.“ Das allein bezieht sich ja nur auf die Figuren, nicht auf die Fotos, denn die unterliegen meines Wissens nach den Rechten der Filmproduktionsgesellschaft (Warner Bros.). Was sagt denn folgender Absatz: „WB SHIELD: ™ & © Warner Bros. Entertainment Inc.“? Hat das überhaupt einen Bezug auf die Bilder? --MARVEL 17:27, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Macht alles nix. Superman bzw. Bilder vom Film sind urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben auch urheberrechtlich geschützt, wenn sie auf UNO-Karten abgebildet sind. Von einer Veröffentlichung würde ich absehen. --Isderion 18:52, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Alles klar, danke! --MARVEL 19:38, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ab wann ist eine Grafik kein Plagiat?

Ich würde gerne erfahren, ab wann eine existierende Grafik nicht mehr als Plagiat definiert wird. Da wir einen Artikel am verfassen sind und die Lizens vom Uhrheber nicht bekommen haben brauchen wir alternativen. Die Grafiken werden mit einem neuem Design erstellt, reicht das? Die Grafiken sind von Nöten, damit der komplizierte Vorgang aus dem Text verständlich gemacht werden kann.

--Greco Mathias 16:56, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Um was für Grafiken handelt es sich? Erreichen sie überhaupt die Schöpfungshöhe? --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:58, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Es sind Grafiken aus einem Buch aus dem Jahre 2005 ISBN 3-446-40217-9 -- Greco Mathias 17:59, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Könnt ihr bei Anfragen auch mal den Titel nennen? "Der blaue Ozean" also, oder ?¿? Das erleichtert nämlich ein wenig die Recherche... Gruß -- die hendrike 18:11, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Eine Beurteilung der denkbar wirr formulierten Frage ist ohne Kenntnis der Grafiken und ihrer geplanten Bearbeitung schlichtweg unmöglich. Im übrigen beantworten wir hier Fragen rund um die Wikipedia, für alles andere gibts Rechtsanwälte --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:25, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, das Buch hat den Titel „Der Blaue Ozean“. Es interessiert mich lediglich die Grenze, ab wann eine Grafik keinen Plagiat darstellt, da es sich um die gleichen Inhalte (Zahlen/Texte) handelt. Ob es reicht nur grafisch etwas Neues zu kreieren. Tut mir leid, falls die Frage nicht verständlich war. --Greco Mathias 19:13, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nehmen wir an deine Grafik wäre ein simples Diagramm. In der deutschsprachigen Wikipedia würde dann ein von dir erstelles Diagramm mit den Informationen aus dem Buch mit größter Wahrscheinlichkeit akzeptiert. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:24, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

"So etwas ähnliches wie Arbeitszitate"

Im Artikel Achilles und die Schildkröte (ohnedies inhaltlich schlecht) ist mindestens eine Passage aus der dort im Abschnitt "Weblinks" genannten URL [9] abgeschrieben. Der Artikelautor findet das in Ordnung, ich nicht. Sein Argument in der Artikeldiskussion lautet

Soweit ich gelesen habe gibt es sowas ähnliches wie Arbeitszitate, was keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Außerdem kopiere ich mit diesen Auszügen nicht Kleins Arbeit, weil er schon fast dort Aristoteles zitiert

Ich selbst bin der Diskussion (aus anderen Gründen) müde, vielleicht mag jemand mit frischerem Elan eine zweite Meinung abgeben und gegebenenfalls den URV-Baustein eintragen. Viele Grüße, --GottschallCh 18:23, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Wortlaut im Artikeltext ist folgender:
Aristoteles versucht die Argumente zu widerlegen, indem er darauf hinweist, dass nicht nur der Raum, sondern auch die Zeit unbegrenzt dividierbar seien. Den unendlich vielen Raumteilen entspricht eine Serie von unendlich vielen Zeitteilen mit endlicher Summe und es gibt so keine Schwierikgkeit für Achilles die Schildkröte einzuholen (weil die unendlichvielen Raumteile in endlicher Zeit überwunden werden). Dieses Argument ist auf den ersten Blick überzeugend, zumal Achilles keine Schwierigkeiten hat die ersten Strecken zurückzulegen und die Schwierigkeiten erst auftreten, wenn der Abstand zur Schildkröte ganz klein geworden ist.
Der Wortlaut im Text von Kurt von Fritz [10] ist folgender:
Aristoteles versuchte dieses Argument zu widerlegen, indem er darauf hinwies, dass nicht nur der Raum sondern auch die Zeit unbegrenzt dividierbar sei; den unendlich vielen Raumteilen entspricht eine Serie von unendlich vielen Zeitteilen mit endlicher Summe – es gibt so keine Schwierigkeit für Achill. Dieses Argument ist auf den ersten Blick überzeugend, zumal Achill keine Schwierigkeiten hat, die ersten Strecken zurückzulegen, und die Schwierigkeiten erst auftreten, wenn der Abstand zur Schildkröte ganz klein geworden ist.
Nächster Absatz im Artikeltext:
Es gibt jedoch noch eine subtilere Form der Paradoxie, wonach Achilles gar nicht mit dem Lauf beginnen kann: Bevor er die erste Strecke zurückgelegt hat, muß er die halbe Strecke passiert haben, vor der Hälfte muß er ein Viertel bewältigt haben, davor ein Achtel u.s.w. So kommt er nie zum Loslaufen.
Weiter im online gestellten Text von Kurt von Fritz:
Es gibt jedoch noch eine subtilere Form der Paradoxie, wonach Achill gar nicht mit dem Lauf beginnen kann: Bevor er die erste Strecke zurückgelegt hat, muß er die halbe Strecke passiert haben, vor der Hälfte muß er ein Viertel bewältigt haben, davor ein Achtel u.s.w. So kommt er nie zum Loslaufen.
Unmittelbar darauffolgender Absatz im Artikeltext ohne unmittelbaren inhaltlichen Bezug (ein Absatz aus dem Originaltext wurde ausgelassen):
In Bezug auf das Pfeilparadoxon versucht Aristoteles eine Widerlegung, indem er den Augenblick, das Jetzt, obwohl es Gegenwart von Vergangenheit scheidet, nicht als Zeit ansieht; denn Zeit ist ausgedehnt, und damit sind es auch ihre Teile, Zeit ist nicht aus Augenblicken zusammengesetzt. (n. Fritz von Klein [sic!])
Im Originaltext heißt es (nach einer Auslassung von einem Absatz):
Aristoteles versucht eine Widerlegung, indem er den Augenblick, das Jetzt (νῦν), obwohl es Gegenwart von Vergangenheit scheidet, nicht als Teil der Zeit ansieht; denn Zeit ist ausgedehnt, und damit sind es auch ihre Teile, Zeit ist nicht nach Teilen zusammengesetzt.
Am Text von Kurt von Fritz ist nicht erkenntlich, dass er gemeinfrei wäre (erscheint mir aber eher unwahrscheinlich), und von der Form und der langen Quellenliste her sieht es für mich eher wie ein Lexikoneintrag (eventuell RE?) oder einen Zeitschriftenartikel aus. Für mich sind keine Hinweise erkennbar, dass hier zulässigerweise abgeschrieben wurde.
Viele Grüße, --GottschallCh 12:10, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hochgeladene Bilder eines mittlerweile gesperrten Benutzers

Hallo, der mittlerweile gesperrte Benutzer Benutzer:Zamsel hat uns zwei Bilder hinterlassen: Bild:Ems logo.gif und Bild:Ztdbanner.gif. Bei beiden steht Urheber=ZTD bzw. Urheber=ZTD Fribourg und als Genehmigung= by director was mir als Begründung der Lizenz fraglich erscheint. (Außer vielleicht Zamsel wäre selber der Direktor des ZTD, aber selbst dann braucht es OTRS, oder?) Muß da etwas unternommen werden? Der Benutzer kann ja nicht mehr gefragt werden... --Matgoth 22:22, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

sehe keine Schöpfungshöhe. Lizenz deswegen angepasst. --Isderion 22:35, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ah, prima, das ist natürlich auch ne Lösung. Danke und Gruss, --Matgoth 22:38, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Festungsplan Mannheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin hier in Deutschland auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2005 arbeitslos. Ich habe um wieder in das Arbeitsleben kommen zu können die vom Arbeitsamt (ARGE)in Mannheim angebotene Möglichkeit neben meinem Hartz IV dasein, ein selbständiges Nebengewerbe in Anspruch genommen und ich auch betreibe. Ich habe seit einiger Zeit die Idee ein T-Shirt für die 400 Jahresfeier von Mannheim (2007) ins Leben zu rufen. Die Graphik -Festungsplan Mannheim- auf ihrer Webseite würde ich gerne unverändert übernehmen bzw. verwenden. Bitte teilen Sie mir baldmöglichst mit ob ich bei evtl. Verwendung des Motivs (Festungsplan) für und auf ein T-Shirt eine Lizenzgebühr bezahlen muss, wenn ja in welcher Höhe in €. Ich würde mich freuen von Ihnen recht bald eine Antwort zu erhalten. Sollten Sie mir eine entsprechende Genehmigung erteilen, so bin ich gerne bereit Ihnen umfangreiche Artikel über die deutschen und deren des benachbarten Ausland, Fussball-Fans und überwiegend Hooligans zu schreiben. Ich bin Urheber Herausgeber -Alle Rechte bei Peter Will- von vier Büchern (Band1, Bnad2, Band3, und Band 4) über die Fussballszene (siehe: www.fan-treff-bulldog.de) Mit freundlichen Grüßen Peter Will Mannheim

Meine E-Mailadresse: peterwill@versanet.de --62.214.222.199 05:38, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Bilder in der Wikipedia stehen in der Regel unter einer Freien Lizenz, die kommerzielle Nutzung und Veränderung gestatten. Allerdings dürften einige davon für ein T-Shirt ungeeignet sein, da sie die Nennung des Urhebers und der Lizenz und im Falle der GFDL auch die Angabe des gesamten Lizenztextes verlangen. Über eine Ausnahme davon kann nur der Urheber/Rechteinhaber entscheiden. Wenn es allerdings um das Bild Bild:MannheimRheinschanze.jpg geht (ein anderes habe ich nicht gefunden, dass zu Ihrer Beschreibung passen würde): Das Bild ist vermutlich zu alt, um noch urheberrechtlich geschützt zu sein, und kann daher – wofür auch immer – genutzt werden. -- Timo Müller Diskussion 07:42, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Frage bezüglich Bilderverwendung auf anderen Websites

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Bilder auf Wikipedia. Und zwar benötige ich einige Bilder von Prominenten für eine Website. Kann ich die Bilder von Wikipedia benutzen ? Schließlich sind es doch freie Bilder. Ich wollte nur hören, ob man die Bilder legal verwenden kann und darf.

Vielen Dank

--87.79.221.231 11:13, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Beachte die Lizenzbestimmungen auf den Bildbeschreibungsseiten, bei Bildern, die unter GFDL lizenziert wurden kannst Du sie hier nachlesen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:25, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Dürfen andere Wikis Inhalte Wikipedias unverändert nutzen?

Hallo, wir möchten für ein Uniprojekt eine Wikiseite aufmachen. Wir nutzen dazu die Wikimediasoftware. Es existieren in Wikipedia bereits einige Artikel in dem für uns interessanten Bereich. Dürfen wir diese einfach in unserer Seite übernehmen und weiterbearbeiten? Wie geanau sollte die Übernahme von Inhalten eurer Meinung nach am besten aussehen? Gruß Katharina

--84.136.255.53 12:20, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Dazu am Besten Wikipedia:Lizenzbestimmungen sowie Wikipedia:Weiternutzung lesen und umsetzen. Übrigens ist es wohl Mediawiki und nicht Wikimedia. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:34, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Verwendung von Passagen

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich nicht direkt auf ein bestimmtes Thema von Wikipedia. Vielmehr um eine Menge Themen zum Bereich der Chemie. Ich möchte auf meiner Internetpräsenz einen großflächigen Chemieteil einrichten. Um dies zu bewerkstelligen brauche ich diverse Informationen von Wikipedia. Da diese nicht in einem zusammenhängenden Stück sind und immer wieder unterbrochen werden von eigenen Sätzen und somit nur Teile 1:1 kopiert werden würden, stellt sich für mich die Frage. Wie kann ich hier die Urheberrechte deutlich machen? Oder wäre es einfacher, alle Sätze mit eigenen Worten dazulegen? Hoffe auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Rinn M. --88.64.60.243 13:14, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn die Informationen aus ihrem Zusammenhang gerissen und neu aufgebaut werden empfielt sich eine komplette Neuformulierung. Ansonsten kann man sich an den Hinweisen zu Textplagiaten orientieren. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:36, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Sofern die übernommenen Teile Schöpfungshöhe erreichen und nicht das Zitatrecht greift, können die Inhalte der Wikipedia bei strikter Beachtung von WP:LB bzw. besser der GNU FDL natürlich übernommen werden. Der Sinn unserer Lizenz ist es ja gerade, Bearbeitungen zu ermöglichen. Ob es notwendig ist, die Wikipedia überhaupt als Quelle zu nennen, steht dahin. Wird die Versionsgeschichte korrekt übernommen, so wäre die Nennung zwar sinnvoll (als Service für den Leser), aber wohl nicht rechtlich zwingend --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:43, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Attribution - aber wie?

Mich plagt folgende unklarheit: Wenn ich ein Bild aus der Wikipedia/Commons nehme , das z.B. unter einer Creative Commons Attribution 2.0 veröffentlicht wurde, dieses nun bearbeite und wieder ins Web stellen möchte, in Welcher Form muss ich dann den Autor nennen? Bzw: Gibt es da einen vorgefertigten Text? Reicht der nickname? usw

Mir ist das alles ein wenig unklar.

--trm wie heißt die EFTA? 15:55, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, es genügt der Nickname. Oftmals hat der Uploader nämlich auch gar keinen anderen Namen angegeben, den du dann verwenden könntest. -- ChaDDy ?! +/- 18:21, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Es ist der Name anzugeben, der als Name des Fotografen erkennbar ist, unter keinen Umständen der Name des Hochladers, falls sich dieser vom Namen des Fotografen unterscheidet: Ist nur ein Nickname angegeben natürlich dieser. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:55, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, meinte ich ja. -- ChaDDy ?! +/- 19:23, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Postkartenmotive

Wie verhält sich die rechtliche Situation bei Postkartenmotiven bei denen (in der Bildbeschreibung) ein Verlag aber kein Fotograf genannt ist. (Konkret meine ich folgende 3 Karten Bild:Landesschütze 1916.JPG, Bild:Landesschütze 1914.JPG und Bild:Franz-Josef I.jpg. Die sind zwar abfotografiert, aber das spielt hier keine Rolle.) Welche Schutzfrist gilt hier? 70 Jahre nach Entstehung des Motivs oder 70 Jahre Schutz nach Tod des Fotografen (der ja nicht genannt ist)? In den diversen Archiven und auf WP:BR bin ich zu dieser spezifischen Frage nicht fündig geworden. Danke für Antworten. --BLueFiSH  (Klick mich!) 18:03, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

70 Jahre nach Tod des Urhebers oder 100 Jahre alt.sугсго.PEDIA-/+ 18:10, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
also ist es völlig belanglos wenn der Verlag genannt ist das Bild aber noch keine 100 Jahre alt ist? okay --BLueFiSH  (Klick mich!) 18:11, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn es den Verlag noch gibt, kannste ja nach dem Fotografen fragen. Aber Auswirkungen auf das Urheberrecht hat es nicht wirklich.sугсго.PEDIA-/+ 18:38, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo? Da scheint WP:BR wirklich nicht narrensicher genug formuliert zu sein, wenn einfachste Transferleistungen, die man zu meiner Kindheit in der Grundschule lernte, schlicht und einfach nicht mehr erbracht werden. Ich kann auch irgendeinen beliebigen Sachverhalt nehmen - es können unmöglich alle Sachbegriffe der WP auf WP:BR untergebracht werden - und dann behaupten, er komme dort nicht vor. Ums auch noch einzumeisseln: Wir ignorieren hier in der Regel die komplizierten Regelungen zu Anonymen Werken und orientieren uns immer am Todesjahr des Fotografen (bzw. ersatzweise an unserer n-100-Richtlinie), woraus zwingend folgt, dass Verlagsrechte schnurzpiepegal sind Früher konnten das Menschen mit einer Spur von Logik aus diesen Seiten und WP:BR ohne große Mühe ableiten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:02, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Danke für die umfassenden Antworten. Wenn nun noch jemand WP:BR für Flitzpiepen wie mich anpassen könnte, wäre auch anderen in Zukunft geholfen. Wiedermal typisch Histo. Nächstes Mal spar ich mir die Archivsuche, man wird hier ja so oder so von ihm angemotzt. ciao. --BLueFiSH  (Klick mich!) 19:09, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

It's a wiki. Sollte eine Verbesserung unklar sein oder falsch, würde schon jemand und im Zweifel auch ich meckern. Wer sich zu unsicher fühlt, kann größere Änderungen auf der Disku von WP:BR zur Diskussion stellen. Aber nein, man wiederholt den ewig falschen Sermon, dass WP:BR keine Auskunft gibt statt die Ärmel aufzukrempeln und sich an die Arbeit zu machen (der böse Histo pustet einen sonst ja weg ...). Die Funktion von WP:BR ist anders als BR vergleichsweise klare projektinterne Regeln in Verbindung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kommunizieren. Was ich oben fett angegeben habe, könnte man vielleicht an den Kopf stellen (als einen Punkt mehrerer "Basics") --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:19, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Einholen der Verwendungserlaubnis eines Bildes aus der englischen Wikipedia für die deutsche Wikipedia

Ich würde gern dieses Bild aus der englischen Wikipedia in den deutschen Artikel Nisshin Maru einbauen. Unter dem Bild steht: "Can be freely copied for personal or educational use, provided you reproduce the copyright information (Copyright Greenpeace/Beltrá)". Damit kann es wohl, wenn ich recht über die derzeitigen Gepflogenheiten orientiert bin, nicht in der deutschen Wikipedia verwendet werden, da eine kommerzielle Nutzungserlaubnis nicht enthalten ist. Meine Frage: Wäre es möglich, dass jemand mit dem Bildautor Kontakt aufnimmt, um die Verwendung in der deutschen Wikipedia zu ermöglichen? --217.233.65.58 18:28, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: Auch die englische WP hat mit der Verwendung ein Problem [11]. --217.233.65.58 18:30, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Für das Bild gilt es lediglich eine Erlaubnis zur nicht-kommerziellen Nutzung, also ist es bei uns - und auch auf en - nicht erlaubt.sугсго.PEDIA-/+ 18:44, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Soweit war ich doch auch schon. Also nochmal. Meine Frage ist: Wäre es möglich, dass jemand mit dem Bildautor Kontakt aufnimmt, um die Verwendung in der deutschen Wikipedia zu ermöglichen? Vielleicht machen sie ja eine Ausnahme, wenn man sie direkt anspricht und die WP-Lizenz erklärt. --217.233.3.107 18:54, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Auf Wikipedia:Textvorlagen gibt es Vorlagen für Freigaben und das Verfahren, dann musst Du Dir noch einen Text ausdenken und ab geht der Walfänger. - Also wenn Du willst, mach es selber. It`s a wiki--sугсго.PEDIA-/+ 18:59, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

OTRS und Freigabe bei mehreren Rechteinhabern

Es geht konkret um diese Aufnahme (und die anderen beiden in Vincent Andreas) eines Chores. Der Chorleiter (gleichzeitig Geschäftsführer des Chores und vermutlich auch SD) hat die Sache per OTRS freigegeben. So weit, so gut.

NUR: Er ist nicht alleiniger Rechteinhaber, und eigentlich müsste jeder einzelne Sänger/Beteiligte (im Grunde auch der Tontechniker) explizit der GFDL zustimmen. Es reicht ja schon _ein_ "Nein", um die Freigabe über den Haufen zu werfen. (Auch das in solchen Sachen in Chören übliche "Lasst uns einfach drüber abstimmen" wäre schon problematisch)

Wie gehen wir jetzt mit so etwas um? Es ist natürlich nicht praktikabel (und erst recht nicht kontrollierbar), jetzt von allen eine Mail anzufordern. Ich denke aber, dass bei derartigen "Kollektivfreigaben" mindestens die Namen aller Beteiligten im OTRS nachvollziehbar sein sollte, bin aber auf eure Meinungen und Kommentare gespannt. --Kantor Hæ? +/- 20:44, 20. Feb. 2007 (CET) (Das der Artikel mit 3 vollständigen Tracks WP:WWNI Punkt 6 ziemlich strapaziert, lass ich jetzt mal aussen vor)[Beantworten]

Aus der Sicht des OTRS ist eine Abfrage aller möglichen Rechteinhaber bei solch großen Gruppen im Prinzip nicht zu leisten. Zumal man uns ja sonstwelche eMails schicken kann. Eine Liste der Urheber (auch wenn diese nicht 100%ig überprüfbar ist) halte ich jedoch für sehr sinnvoll. -- ShaggeDoc Talk 21:13, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Freigabe des Leiters der Künstlergruppe sollte reichen, jedenfalls ist nach §80 Abs 2 UrhG für die Rechtewahrnehmung der Gruppe deren Leiter bevollmächtigt.--Wiggum 21:28, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die GVL dir dafuer was husten wird ;-) Knackpunkt ist der erste Absatz; die Sache ist also keineswegs so trivial, wie es zunächst aussieht. Das Problem: Wer z.B. Mitglied der VGL ist (eine ähnliche Situation wie mit der GEMA) kann eigentlich nicht unter GFDL lizensieren. (Wobei ich mir da allerdings nicht 100% sicher bin) --Kantor Hæ? +/- 22:04, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Tja, der Rechteinhaber muss selber wissen, was er für Verträge geschlossen hat und welche Lizenzen er erteilen kann.--Wiggum 22:57, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Soll also heissen: Derjenige, der als Leiter eines Ensembles die Freigabe erteilt hat, ist selbst schuld, wenn es halt doch nicht passt? --Kantor Hæ? +/- 23:09, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wir können hier schon aus Gründen des Vertrauensschutzes nur Medien akzeptieren, bei denen die zuständige Verwertungsgesellschaft, soweit tangiert, explizit zustimmt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:26, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wird hier schon Schöpfungshöhe erreicht?

Hallo!

Ich habe vom Fotografen dieses Fotos die Möglichkeit in Aussicht gestellt bekommen, es unter freier Lizenz hochladen zu dürfen. Allerdings habe ich jedoch Bedenken wegen der besonderen angebrachten Lackierung. Ich selbst würde sagen, dass es keine hinreichende Schöpfungshöhe erreicht, um Urheberrechtsschutz zu genießen, hätte gerne aber noch weitere Meinungen gehört. Wie seht ihr das? Und wie ist das eigentlich, wenn da doch Schutz drauf ist: Bin ich dann derjenige, der dafür haftet oder der Fotograf, der die Lizenz gegeben hat. IMHO doch der Fotograf oder? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von NickKnatterton (DiskussionBeiträge) -- ShaggeDoc Talk 21:05, 20. Feb. 2007 (CET)) [Beantworten]

Keine Schöpfungshöhe. Sollte ich mich irren, haftest du natürlich mit, da du an einer URV mitwirkst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:21, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Aber nur der haftet, den man verklagen kann und dazu gehört die Kenntnis der Person hinter dem Benutzernamen und die ist bei Wegwerfbenutzernamen schwer ermittelbat.sугсго.PEDIA-/+ 21:28, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:40, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Schöpfungshöhe, da gibts weit grenzwertigere Fotos. --RalfR 21:50, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Danke für eure Einschätzung! --NickKnatterton!? 22:07, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder ohne Schöpfungshöhe aber ohne PD als Lizenz

Was ist bei Bildern zu tun, die keine Schöpfungshöhe haben, also eigentlich nicht schützbar sind, aber trotzdem unter einer Lizenz hochgeladen wurden, die Copyright gewährt und somit nicht mit PD zusammenpasst (GFDL, CC). Als Beispiel führe ich mal dieses Logo an. Ist da die GFDL nicht hinfällig? -- ChaDDy ?! +/- 21:11, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wird üblicherweise an den richtigen Baustein angepasst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:22, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ok, danke Histo. -- ChaDDy ?! +/- 21:31, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Was ich mich schon länbger frage: Das Wikimedia-Logo (genauso auch zumindest noch das Wiktionary-, Commons- und Wikiversity-Logo) hat imho keine Schöpfungshöhe. Weshalb ist es aber dennoch urheberrechtlich geschützt? -- ChaDDy ?! +/- 04:01, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

ich sehe da auch keine Schöpfungshöhe. Folglich sind diese Bilder in Deutschland gar nicht urheberrechtlich geschützt.
Interessanter ist doch die Frage, ob Bild:Wikipedia-logo-de.png wirklich Schöpfungshöhe aufweist. Na, wer traut sich? :) --Isderion 04:27, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Hier sehe ich eine Schöpfungshöhe als gegeben an. Allerdings ist das Bild ohne Lizenz, aber es liegt ja auf Commons... --RalfR 04:46, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das de-Logo könnte die Hürde der Sch.höhe überspringen, die anderen nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:05, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Welches de-Logo? Und was machen wir mit den Logos, die keine Schöpfungshöhe erreichen. Eigentlich müssten wir sie ja dann unter PD stellen, oder? -- ChaDDy ?! +/- 12:23, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das von mir verlinkte Logo der deutschsprachigen Wikipedia. Zum Rest: Ja, die könnten wir als pd kennzeichnen. Allerdings würde ich das nicht versuchen auf Commons zu machen, sondern wenn dann hier. --Isderion 17:23, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Würde ich nicht machen. Ich habe mi die Frage auch schon gestellt, aber keine Lust, von ganz oben dafür Ärger zu bekommen. -- Timo Müller Diskussion 17:56, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Aber das deutsche Gesetz würde uns Recht geben. -- ChaDDy ?! +/- 18:53, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Euch ist schon klar, wer der Betreiber der WP ist und wo unsere Server stehen??? Die Foundation wäre zurecht böse, wie ein Telekom-Kunde nach einer Fehllieferung und Bespielung durch den sog. "Support". Eine PD-Stellung der Wikimedia-Logos würde einen Rechtsverlust in allen den Ländern bewirken, die nicht deutschlandähnliche Regeln bzgl Logos haben.sугсго.PEDIA-/+ 19:32, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
So gesehen wären die ganzen anderen Logos hier, die ja auch wegen mangelnder Schöpfungshöhe PD sind, auf gleivche Weise problematisch. Wir müssten sie dann eigentlich alle wieder löschen. -- ChaDDy ?! +/- 20:01, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Nur im Gegensatz zu irgendeinem dahergelaufenem Oberligafußllverein ist die Wikimedia der Betreiber dieser Website und wird wohl alle vond er weiteren Mitarbeit ausschließen, die wider besseres Wissen der Wikimedia zu schaden versuchen, denn im Gegensatz zu Logos von Dritten - bei denen die Lizenzierung in der WP keinen Einfluss auf den Schutz des Logos hat - wird wohl die Veröffentlichung von Wikimedialogos auf offiziellen Wikimediaseiten als PD als PD-Lizenzierung zu werten sein.sугсго.PEDIA-/+ 20:23, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

In wie weit schaden wir denn, wenn wir darauf hinweisen, dass das Logo keine Schöpfungshöhe aufweist? Und worauf stützt du deinen letzten Satz? ("wird wohl die Veröffentlichung von Wikimedialogos auf offiziellen Wikimediaseiten als PD als PD-Lizenzierung zu werten sein"). Eine Lizenz kann nur erteilen, wer die Rechteinhaber ist, von uns ist aber keiner Rechteinhaber. Nach deutschem Recht sind die Logos eh pd, weswegen eine Lizenz gar nicht nötig ist.
Mein Satz von oben, dass ich davon absehen würde, es auf commons zu ändern, hat den Hintergrund, dass man das mit Logos auf commons etwas anders sieht als hier. Dass hier irgendwer Probleme mit der Foundation bekommt, blos weil er {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} in das Bild schreibt, glaube ich nicht. --Isderion 04:00, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Also mal ausführlich: Wenn ein Logo keine, oder nur geringe Schöpfungshöhe hat ist es nach deutschem Recht nicht schützbar. D. h. es ist nicht möglich, ein Copyright dafür zu erlangen. Aus diesem Grund ist es dann gemeinfrei (PD). Wenn also niemand ein Urheberrecht (Copyright) an dem Logo besitzt, gibt es auch niemanden, der die Rechte daran besitzt (denn die Urheberrechte sind diese ominösen "Rechte"). Wenn niemand Rechte besitzt, kann natürlich auch niemand eine Lizenz erteilen. Daher ist es dann gemeinfrei (also ohne Lizenz). Ist das so verständlich? (Versteht mich nicht falsch, ich will niemanden verarschen, weil ich das jetzt vielleicht etwas arg ausführlich erklärt habe.) -- ChaDDy ?! +/- 04:09, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Du unterliegst dm Fehler, dass für die Server der de.WP nur und gerade das deutsche Recht gilt. Der Grund für unsere Deutschöastigkeit, ist die Tatsache, dass unsere Zielgruppe überwiegend in Deutschland (und dem UrhG-Kopier-Land Österreich) angesiedelt sind und jedem einzelnen von uns Nutzern gerade die eigene Rechtsordnung zum Klotz am Bein werden kann. Zudem kann ein PD-Babberl die Rechtslage für Werke von Dritten nicht ändern, jedoch kann die Wikimedia über die Rechte aus dem eigenen Urheberrecht bzw Verwertungsrecht (oder für den außer DACHLUXLIEler das Copyright, das es iü hier gar nicht gibt) sehr wohl verfügen. Wenn also eine offizielle Tochterunternehmung - sei es die de.WP, seinen es die commons - eine Lizenz für ein Werk erteilt, das nahezi überall außerhalb von DACHLIELUX "urheberrechtlichen" Schutz genießt, kann man darin eine überall gültige Lizenz zur Nutzung des Werkes zu diesen Bedingungen sehen. Und damit verlöre die Wikimedia den Copyrightschutz im Rest der Welt. Und der Trottel, der dafür verantwortlich wäre, dürfte zum großen Jimbo im heiligen Petersburg betteln, auf dass er nicht bis aufs Hemd verklagt und von allen Projekten der Wikimedia verbannt würde. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Syrcro (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 21:20, 23. Feb. 2007 (CET)) [Beantworten]

Bitte nicht weiter diskutieren! Das hilft nicht weiter... --RalfR 21:23, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ok, lassen wir´s halt so wie´s derzeit ist. -- ChaDDy ?! +/- 21:39, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wikipedia auf CD oder DVD brennen

Wie kann ich das Wikipedia-Lexikon auf CD oder DVD brennen, damit ich zuhause Wikipedia offline nutzen kann? (habe kein Internet zuhause)

--83.236.207.163 09:40, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Unter Wikipedia:DVD erfährst Du alles, was Du wissen mußt. Fragen, die nicht wirklich etwas mit dem Urheberrecht in der Wikipedia zu tun haben gerne auch hier stellen. Taxman¿Disk?¡Rate! 11:26, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bild von sxc.hu

Hallo, ich befürchte, das wurde hier schon gefragt, allerdings habe ich über die Suche und auch in den FAQs nichts gefunden und bin mir etwas unsicher. Kann ich dieses Bild von sxc.hu hochladen? Dieses Beispiel und dieses lassen mich vermuten, dass das ok ist. Welchen Lizenz-Baustein müsste ich benutzen? Vielen Dank, --Gegenalles 10:01, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Leider nicht in der de.WP oder den Commons verwendbar: in der Lizenzerklärung ist für das von Dir vorgeschlagene Bild "SELLING AND REDISTRIBUTION OF THE IMAGE (INDIVIDUALLY OR ALONG WITH OTHER IMAGES) IS STRICTLY FORBIDDEN! DO NOT SHARE THE IMAGE WITH OTHERS!" eingetragen ([12]). Also zumindest teilweise NC.sугсго.PEDIA-/+ 10:09, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Aber das steht doch in den Lizenzerklärungen der oben genannten Beispiele auch drin. Und eins davon befindet sich sogar auf der WP-Startseite. --Gegenalles 10:27, 21. Feb. 2007 (CET) (PS: Was heißt NC?)[Beantworten]
Die Bilder sind beide extrem alt (2004), daher kann man nicht davon ausgehen, dass damals die Lizenzierung eingehend geprüft wurde. Für das erste Bild frage ich bei Avatar mal nach. NC ist die Abkürzung für "non commercial use", also Lizenzen, die kommerzielle Nutzung verbieten. Solche (es gibt bsp. CC-by-SA-nc) werden, zusammen mit ND (non derivative - keine Veränderungen), hier nicht anerkannt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:21, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Alles klar, vielen Dank. Dann werde ich mal versuchen, eine Genehmigung einzuholen. --Gegenalles 11:33, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Leider im Stress. Kurze Antwort: Siehe für die Situation in den Commons hier und hier. --Avatar 12:03, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Auszug auf Homepage mit Hinweis auf Quelle erlaubt ???? oder strafbar ???

Hallo, ich bin gerade dabei meine erste Homepage zu gestalten...Um eine passende Einleitung zu gestalten, habe ich vor einen Beitrag hier aus wikipedia in die Homepage einzubinden.Ich werde auf die Quelle und den Autor hinweisen. Blöde Frage aber ich möchte mich rundum absichern - mache ich mich damit strafbar ??

Besten Dank im voraus. MrVinyl

--91.5.2.182 11:22, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Beachte die Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung, dann hast Du nichts zu befürchten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:24, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Vorlage:Wappen-PD-LV

In der Vorlage:Wappen-PD-LV habe ich nun das lettische Gesetz über Urheberrecht zum lettischen Wortlaut verlinkt. --Exxu 12:45, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

"Schöpferische Höhe"

Hallo, da ich befürchte, dass bei den Lesenswert-Kandidaten meine Frage nicht beantwortet wird, stelle ich sie hier (nochmal): Die Artikel Detroit Red Wings und Chicago Blackhawks enthalten Logos und Bilder mit der Behauptung sie würden unter einer schöpferischen Höhe liegen? Stimmt das so? Gruß,

--Grim.fandango 12:49, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach dem hier üblichen Verständnis würde ich dies schon befürworten. Keine Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:53, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
  • Danke, daß du bei der Kandidatur danach fragst. Die Zeichnungen sehe ich ebenso als ohne Schöpfungshöhe an. Bei Fotos im Innern des Stadions kann es Probleme geben, wenn der Besitzer Einschränkungen betreffs der Vermarktung der Fotos macht, was aufgrund des amerikanischen copyright möglich ist. Deshalb sind die Fotos keine Löschkandidaten, aber man sollte das mal hinterfragen, zur Fußball-WM in Deutschland bestand ein weitgehendes Vermarktungsverbot für Bilder in Stadien, welchem sich nur Pressefotografen entziehen konnten. --RalfR 13:37, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
diese Einschränkungen sind uns aber bei der Verwendung der Bilder egal, da der Vertrag zwischen Stadion und Fotograf nicht gegenüber dritten {zB dem Betreiber der WP} wirkt.sугсго.PEDIA-/+ 14:45, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Logo im engl. Artikel Grand Theft Auto (series) wurde auch im deutschen Artikel verwendet. Es wurde gelöscht mit der Begründung, das die Lizenz (keine Schöpfungshöhe) falsch war. Verglichen mit den o.g. Logos ist es aber simpler gestaltet. War die Löschung demnach nicht angebracht? Und wer entscheidet sowas eigentlich? --Grim.fandango 14:40, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, die Löschung des GTA-Logos war grober Unfug, wenn das das gleiche war wie im en-Artikel ganz oben.--Wiggum 17:27, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

URV? [ ] ja [ ] nein [ ] vielleicht
Im Vergleich zur Forbes-Liste fehlt nur die „Berufsbezeichnung“, dafür ersetzen wir das Land mit einer netten Flagge. -- Achates Geschwätz!!! 16:26, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

vielleicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:02, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
aber in einer lediglich unwesentlich abgeänderten Version des Originals..?! -- Achates Geschwätz!!! 06:42, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Vor Gericht bekommt man kein Recht sondern ein Urteil. Wer weiß, was dabei rauskommt? --RalfR 06:56, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich bin jetzt auch nicht mehr der Jüngste, aber hatten wir nicht den Artikel über eine der Listen der 100 Wichtigsten oder Reichsten oder Wasauchimmer empfindlich gekürzt, weil das eben nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt war? -- Achates Geschwätz!!! 07:55, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Bin auch nicht mehr der Jüngste, aber irgendwas war da. Alzheimer verrät es mir nicht ;) --RalfR 07:57, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Firmenlogo / GFDL

Was muss man beachten, wenn man eine Firma um eine GFDL-Bilderspende bittet, auf der das Logo der Firma abgebildet ist? Das bloße Logo ist unzulässig, weil es nicht unter GFDL stehen kann. Geht auch ein Foto einer Firmenvertretung, auf dem das Logo ganz oder teilweise mit abgebildet ist? 212.23.126.23 19:07, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bitte bei WP:UF fragen. Firmenlogos können mW sogar auf Grund mangelnder Schöpfungshöhe PD sein. --84.56.235.242 20:12, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Gibt es eine allgemeingültige Regel, mit der man nie etwas falsch macht? 212.23.126.23 20:27, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Nein, viele Logos werden hier aber aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe mit Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo gekennzeichnet. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:39, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist die komplette Wiedergabe des Titelliedes hier ein zulässiges (Groß-)Zitat oder eine URV? --88.134.140.64 23:33, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Meines Erachtens eine URV, da hier kein zulässiger Zweck vorliegt. --Isderion 02:18, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach luxemburgischen Recht scheint es keine gesetzliche "Freigabe" für Wappen zu geben (entspechend unserem § 5). URV? Auch Kontakt zur luxemburgischen Wikipedia brachte nix. Frage ist: Behandeln wir ausländische Wappen nach unserem § 5? Das machen wir aber auch nicht bei den CH und AT Wappen und den PD-US-Gob-Bildern... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:01, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

In der Vorlage steht, dass kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist, ausser bei Fällen welche vom Gesetz und Reglementen vorgesehen sind. Wie darf ich das verstehen? Eigentlich ist damit die kommerzielle Nutzung ja verboten, oder? Damit wäre das sowieso nicht Wikipedia-konform. -- ChaDDy ?! +/- 20:04, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Da wir das Wappen aber nicht füren soll das was anderes sein (was ich nie verstanden habe, da ja auch die kommerzielle einfache darstellung verboten zu sien scheint). Jedenfalls liegt nach lux-recht keine freigabe vor.... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:06, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wappenfragen beantwortet prinzipiell Steschke... --RalfR 20:41, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wie bei A und CH sollten wir auch bei LUX verfahren und Wappen in der .de nutzen können. --ST 20:49, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Obwohl die kommerzielle Nutzung verboten ist? -- ChaDDy ?! +/- 21:49, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Frage ist doch, ob Wappen nicht eher wie Logos einzustufen sind. Historisch sind es mindestens die Vorgänger der heutigen Logos: Erkennungssymbole. Entsprechend müssten Wappen daher als Gebrauchsgrafiken einzustufen sein. Histo, was meinst du? --ST 21:57, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das trifft dann aber auch nur auf die Wappen zu, die keine, bzw. geringe Schöpfungshöhe haben. Gut, die meisten Wappen fallen in diese Kategorie. Ich würde aber nicht grundsätzlich alle Wappen freigeben. -- ChaDDy ?! +/- 21:59, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich könnte mich damit anfreunden. Kommerzielle Nutzung ist auch für deutsche Wappen aus dem Namensrecht heraus verboten. Es gibt eine Reihe von Urteilen zur kommerziellen Nutzung von Uni-Wappen auf T-Shirts etc., die alle nicht zulässig sind. Das betrifft aber nicht uns, da wir - meine alte Leier - die Wappen nicht nutzen (führen), sondern lediglich darstellen. --ST 22:05, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Also...um das ganze mal etwas konkreter zu machen: Nach luxemburgischen Recht scheint es keine "Freigabe" zu geben. Frage ist jetzt: Wenden wir deutsches Recht an? Ferner würde ich mal anregen, dass wir mal zu einer Klärung von Vorlage:Wappen-CH und Vorlage:Wappen-AT kommen... // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:07, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
PS: Da ja jetzt einige da sind würde ich vorschlagen, wir treffen uns im Chat um nervige BKs zu vermeiden?

Ich muss hier ständig wieder vom Rechner weg. Chat geht gerade nicht. Außerdem ist es ja auch gut, wenn wir die Überlegungen hier dokumentieren. --ST 22:12, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

okäse. // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:18, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich würde auch bei AT und CH mit der Schöpfungshöhe argumentieren (also deutschem Recht). Die Wappen, die keine haben (werden wohl die meisten sein) dürfen hochgeladen werden (bzw. bleiben), die übrigen mit Schöpfungshöhe müssen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 23:06, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Da kommt aber z.B. noch mehr hin zu (einige Wappen sind PD-alt). Naja....andere Meinungen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 14:54, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Stimmt, PD-alt habe ich noch vergessen. -- ChaDDy ?! +/- 21:21, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wir sollten ausländische und inländische Wappen gleichbehandeln und hier zeigen (nicht: führen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:39, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Beim Überarbeiten von Lizenzvorlagen bin ich auf dieses Bild gestoßen. Laut Bildbeschreibung ist der Urheber thomasgl, der das Bild gemeinfrei gestellt hat. Drunter steht jedoch: I am the copyright holder of the original version of this image (parathion.gif), and I have NOT released all rights and NOT authorised its use in Wikipedia. The original can be seen at http://www.alanwood.net/pesticides/parathion.html Alan Wood 10:43, 16 March 2006 (UTC)
Ich hab' mir beide Bilder angesehen, sie schauen wirklich gleich aus. Mir ist auch aufgefallen, dass thomasgl weitere Strukturformeln in ähnlichem Stil hochgeladen hat. Ich kenne weder thomasgl, noch Alan Wood, weswegen für mich nicht klar ist, wer nun wirklich der Urheber ist. Bevor ich mit schweren Geschützen (Löschen) auffahre, habe ich mir gedacht, ich frage einmal hier nach. Zur Deutlichkeit: Ich unterstelle hier niemanden eine URV, denke aber, das hier auf jeden Fall etwas gemacht werden sollte, so kann das nicht stehenbleiben. Nur was? --Lychee 05:47, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Frage erübrigt sich, es liegt keine Schöpfungshöhe vor. Die Bildbeschreibung sollte entsprechend angepaßt werden. --RalfR 05:55, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ging schnell, danke! (und auch an Chaddy, ders schon angepasst hat) --Lychee 06:10, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bild aus amerikanischer Patentschrift von 1925

Moinsen, dieses Bild von hier ist einer amerikanischen Patentschrift von 1925 bzw 1923 entnommen. Ich finde es recht saftig und würde es gerne für Bloomwert klauen.

Auf commons gibts eine Baustein, (In most countries, the text and illustrations of patents are excused for copyright and can be considered to be in the public domain. In some countries, such as the United States, text of patents may be copyrighted but is free for distribution in any form. The actual invention depicted may however still be patented if its patent has not expired.) - der mich in meinem Vorhaben bestärkt.

Darf ich wirklich? Benutze ich den dt. PD Baustein falls ich darf? --Löschkandidat 13:39, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Banknoten

Das Archiv half mir nicht wirklich weiter, auch wenn es mich zu Bild:Clara Schumann.jpg führte. Soll ich daraus nun ableiten, dass auch Bild:1918-2-20-20.jpg, Bild:20mark.jpg, Bild:50rentenmark.jpg, Bild:1948-dm-50.jpg und Bild:1960-DM-10.jpg PD sind? Es wäre wirklich schön, wenn dazu etwas auf WP:BR stehen würde und wenn es nur unverbindliche Standpunkte wären ... --Flominator 16:35, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Spielkarten

Das Archiv sagt, dass für Spielkarten dieselben Urheberrechte gelten, wie für alle andere. Ist ja auch irgendwie klar ;) Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob es sich bei Bild:Königrufenkarten-verbessert.jpg, Bild:StichmitTarock.jpg und Bild:StichohneTarock.jpg nicht eher um Copyfraud handelt? --Flominator 16:35, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

scheint seit dem April 2005 eine URV zu sein; hier der edit, hier die Quelle [13] (website von Kraft) ... mir scheint ein Löschen ist da unumgänglich?! ...Sicherlich Post 16:42, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wappen einer österreichischen Gemeinde

siehe Bild:Wappen at saalbach.png:

Dieses Bild stellt das Wappen einer österreichischen Gemeinde dar. Dieses Wappen dient nur zur Illustration und kann kostenlos heruntergeladen werden. Als Urheberrechtsvermerk ist "Foto: Fahnen-Gärtner GmbH, Mittersill" deutlich erkennbar anzubringen. Die Urheberrechte der Firma sind durch die Freigabe nicht betroffen.

Zu Beachten: Unabhängig der Darstellung des Wappens, unterliegt die Verwendung den jeweiligen österreichischen Bundes- oder Landesgesetzen.

Widerspricht nicht die Aussage, dass als Urheberrechtsvermerk die Firma deutlich erkennbar zu nennen ist, dem Usus in der Wikipedia? Sonst müsste doch in oder unter jedes Bild dieser Lizenz der Name der Firma eingebunden werden, oder? Und "dieses Wappen dient nur zur Illustration" - und damit also nicht dazu, es zu bearbeiten, oder sogar (kommerziell) außerhalb der Wikipedia zu nutzen? Das widerspräche aber auch GFDL, oder?

Bis dann, --Jaer 17:38, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Gegen die entsprechende Vorlage Commons:Template:Coat gaertner wurde heute ein Löschantrag gestellt. --Raymond Disk. Bew. 23:40, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo,warum wurde der Beitrag "PANDANCE" (deutsche rockband) gelöscht ???

Hallo schönen Tag auch, warum wurde der Beitrag "PANDANCE" (deutsche rockband) gelöscht, ich hatte doch die Zustimmung (des Urh) den Text zu verwenden , was hat das mit einer Urheberrechtsverletzung zutun ??? Möchte sich im Leben hier jemand wichtig machen ? War ja nur 'ne Kleinigkeit ein bischen Arbeit zu zerstören !!! Sorry, bitte um Wiedereinstellung ,weiß nicht was ich da falsch gemacht haben soll. Danke und Gruss --91.5.240.147 17:46, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Zum einen liegt durch den Urheber keine schriftliche Genehmigung (per mail an permissons-de@wikimedia.org) vor, zum anderen ist der Text in der vorliegenden Fassung nicht ohne weiteres für die Wikipedia zu gebrauchen. Es bietet sich aus Gründen der Neutralität ohnehin immer an, eigene Texte zu verfassen. Weiteres hier und hier. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:52, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Schloss Prantshausen

Hi! Mal eine knifflige Frage an die Experten bzgl. URV, die womöglich nur aufgrund von Einschätzungen beantwortet werden kann: Der bisherige Text von Schloss Prantshausen orientiert sich ganz offensichtlich an dem Text dieser Webseite: http://www.romantikhotel-lindner.de/Romantikhotel/H-Geschichte.html. Sind die Umformulierungen ausreichend weit vom Original entfernt, um nicht als URV zu gelten? -- Gruß Sir Gawain Bibliotheksrecherche 18:20, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Verwendung "any purpose"

Kann Bild:Zappa.jpg in der de.wikipedia verwendet werden? Wie schon früher erörtert entspricht die Lizenz vermutlich nicht CC-SA, scheint aber Benutzung für "jeden Zweck" zuzulassen, solange der Name des Photographen genannt wird. Ich verweise auf die bereits früher geführte Diskussion [14], bei der es allerdings eher um Lizenz-Äquivalenzen, nicht aber um die generelle Verwendbarkeit ging. Es dankt für Hinweise --Hei_ber 22:43, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

The copyright holder allows anyone to use it for any purpose, provided that the original image author and image description are credited ist für uns vollkommen in Ordnung.--Wiggum 00:51, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo. Ein neuer Autor hat oben genanntes Bild hochgeladen und jetzt nach einem Hinweis von mir die Lizenz nachgetragen. Er fragt mich jetzt ob das so in Ordnung ist und ob man die BLU Vorlage wieder raus nehmen kann. Leider habe ich was das angeht keine große Ahnung. Kann jemand von euch mal einen Blick drauf werfen. Danke --ranas disk 00:17, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab das BLU entfernt, der Schriftzug ist zwar unschön und nicht besonders gut für eine Enzyklopädie geeignet, aber das (c) -abgesehen, dass es den Begriff Copyright so im deutschen Recht nicht gibt) widerspricht der CC-SA-Lizenz ja nicht, Urheberrechte liegen stets beim Ersteller und eine Doppeltlizensierung ist möglich. Andere Meinungen? --Hei_ber 00:41, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das (c) im Bild wird immer übel aufstoßen. -- ShaggeDoc Talk 00:49, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das kann man doch rausmachen.--Wiggum 00:52, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Köhler, Benno und sein schönster Sekretär

Dieses und dieses Bild scheinen eher Pressefotos zu sein. Die Angabe selbst fotografiert sind eher unglaubwürdig, was meint ihr? Löschen? -- Gugganij 00:54, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Auszugaweise Songtexte in Artikeln

Moinsen, Songtexte sind normalerweise ja urheberrechtlich geschützt. Wie sieht das bei Textauszügen aus? Eine IP hat im Artikel diverse male einen Textausschnitt in englisch, mit deutscher Übersetzung zu Nas eingestellt u.a. auch mit dem Hinweis, das es in anderen Artikeln auch so gehandhabt wird. Hab das auch mehrmals mit dem Hinweis auf URV rausgenommen, allerdings ohne Erfolg, da es kurz danach wieder drinstand. Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Schonmal Danke Gruß --Minérve wie ein Licht in dunkler Nacht... 02:40, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]