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Nach dem Kennzeichen wird die Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreie Stadt) genannt, zu der das Kennzeichen gehört. Ist aus dem Namen eines Kreises nicht eindeutig der Verwaltungssitz (Kreisstadt) ableitbar, so wird dieser zusätzlich aufgeführt.
In der rechten Spalte wird dargelegt, woher sich das Zeichen ableitet.
Die Anzahl der Buchstaben für den Zulassungsbezirk richtete sich ursprünglich möglichst nach der Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft oder Stadt. Die jeweils größten Städte erhielten einen Buchstaben. So lautet das Kennzeichen für die Stadt Wuppertal „W“, da es die größte Stadt Deutschlands ist, deren Name mit dem Buchstaben „W“ beginnt.
Die Links bei den Kreisbezeichnungen bzw. den Namen der kreisfreien Städte führen zum Artikel des jeweiligen Verwaltungsbezirks.
Zeichen, die sowohl von einer kreisfreien Stadt als auch von einem Landkreis verwendet werden, sind besonders erläutert. Die Kfz-Zeichen unterscheiden sich in diesen Fällen durch die Kombination von Buchstaben und Ziffern. Dabei steht „X“ für einen Buchstaben, „XX“ für zwei, „9“ für eine Ziffer usw.
Stadt München (M-AA100 bis M-ZZ9999, M-B1 bis 9999, M-F1 bis 9999 und M-G1 bis 9999 sowie Kombinationen mit I, O oder Q - z.B. M-GQ1 bis 9999)
München
Landkreis München (M-A1 bis M-Z9999, M-AA1 bis M-ZZ99 sowie M-I1 bis 9999, M-O1 bis 9999 und M-Q1 bis 9999 sowie Kombinationen mit B, F oder G - z.B. M-IB1 bis 9999)
„Y“ wurde zufällig gewählt, da "BW" o.ä. bei Gründung der Bundeswehr bereits vergeben war. Hier hält sich der hartnäckige Bundeswehr-Witz, Y sei das Ende von Germany.