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Halterner Stausee

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Bild
Daten
Bauzeit: 1927 - 1930
Höhe über Talsohle: ... m
Höhe über Gründungssohle: 8,9 m
Höhe der Dammkrone: ... m ü. NN
Speicherraum: 20,5 Mio. m³
Gesamtstauraum: ... Mio. m³
Stauziel: 39,40 m ü. NN
Wasseroberfläche bei Vollstau: 307 ha
Dammvolumen: ... m³
Kronenlänge: 1300 m
Kronenbreite: ... m
Böschungsneigung luftseitig: 1:...
Böschungsneigung wasserseitig: 1:...
Einzugsgebiet: 880 km²
Bemessungshochwasser: ... m³/s

Der Halterner Stausee (der offiziell "Stevertalsperre Haltern" oder "Talsperre Haltern" genannt wird) ist eine Talsperre bei Haltern in Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Münster, Kreis Recklinghausen. Sie wurde 1930 erbaut und ist 8,90 Meter hoch, fasst 20,5 Millionen Kubikmeter Wasser und gehört der Gelsenwasser AG. Gestaut wird die Stever und der Mühlenbach.

Die Kronenlänge des Staudamms beträgt 1300 Meter. Das Überlaufbauwerk ist ein Wehr. Ursprünglich war der Stausee mit 4 Millionen Kubikmeter Inhalt viel kleiner; er wurde bis 1972 auf 20,5 Millionen Kubikmeter erweitert. Der Stausee besteht aus zwei Teilbecken, dem Nord- und dem Südbecken. Im Nordbecken gibt es eine Insel mit einer Größe von ca. 30 Hektar.

In der Nähe, etwa 2 Kilometer oberhalb am Fluss Stever, befindet sich die Talsperre Hullern.

Die Talsperre ist eine Trinkwassertalsperre und versorgt mehr als eine Million Menschen im Bereich des westlichen Münsterlandes sowie des nördlichen Ruhrgebietes mit Trinkwasser. Das Wasser wird aber nicht direkt, sondern als versickertes und gefiltertes Grundwasser entnommen. Deshalb sind Freizeitaktivitäten auf dem Stausee erlaubt.

Freizeitmöglichkeiten

Neben dem Seebad Haltern mit einem einen Kilometer langen Sandstrand für Badegäste ist auch das Segeln und Surfen möglich. Es gibt dort mehrere Segelvereine. Mit einem Ausflugsschiff namens "Möwe" finden Fahrten über den See statt. Ferner existiert ein Bootsverleih für Tretboote und Ruderboote. Im unmittelbaren Umkreis des Haltener Stausees sind diverse Campingplätze, Gastronomiebetriebe und eine Großdiskothek zu finden.

Motorbetriebene Boot dürfen auf dem Halterner Stausee nicht betrieben werden. Die einzigen Ausnahmen gelten für das Ausflugsschiff sowie die Motorboote der DLRG.

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Siehe auch: