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Europäische Union

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Die Europäische Union (Abk.: EU) ist eine supranationale Organisation, ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Die EU - selber keine Körperschaft - besteht aus drei Säulen:

Formell spielt die EG die wichtigste Rolle, alle Richtlinien und Verordnungen werden aufgrund des EG-Vertrages (aktuelle Fassung von Nizza) erlassen, der EU-Vertrag vereinbart in erster Linie nur eine lose Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Inneres und Außen-, Sicherheitspolitik. Die EU ist der größte Wirtschaftsraum der Welt gemessen am Bruttoinlandsprodukt.


Europäische Union
Europaflagge
(Details)
Wahlspruch: Vereint in Vielfalt
Amtssprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch
Hauptstadt Brüssel (Parlamentssitz)
Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt Silvio Berlusconi (Vorsitzender der EU-Ratspräsidentschaft)
Regierungschef Romano Prodi (Präsident der Kommission)
Fläche 3,235,000 km²
Bevölkerung 379 Millionen
Bevölkerungsdichte 117 Ew. pro km²
Gründung 1. November 1993 (Verfassung i.V.)
Währung Euro; Schwedische und Dänische Krone, Britisches Pfund
Zeitzonen UTC -1 bis +2
Nationalhymne Freude schöner Götterfunken (instrumentale Version)
Internet-TLD .EU (noch keine Domains), .EU.INT

Entstehungsgeschichte der EU

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG)

  • Am 27. Mai 1952 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Die Gründung der EVG scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, welche die Ratifizierung des EVG-Vertrags am 30. August 1954 ablehnte.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EGA)

Gründung der EG

Gründungsmitglieder der drei europäischen Gemeinschaften waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ("Die Sechs").

Erste Erweiterung

In einer ersten Erweiterungsrunde ("Norderweiterung") wurden 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark aufgenommen.

Zweite Erweiterung

In der zweiten Erweiterungsrunde, die gelegentlich auch als "Süderweiterung" bezeichnet wird, traten Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (1986) bei.

Dritte Erweiterung

1995 wurden Finnland, Schweden und Österreich Mitglieder der Europäischen Union.

Europäische Union

Am 1. November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union nach Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft. In diesem auch als Vertrag von Maastricht bezeichneten Vertrag werden die drei Säulen der Europäischen Union festgelegt:

Während die drei Gemeinschaften (nach Auslaufen des EGKS-Vertrages jetzt nur noch zwei Gemeinschaften) eine supranationale Organisation bilden, spricht man bei der zweiten und dritten Säule von intergouvernementaler Zusammenarbeit. Als supranationale Organisation ist die EG eine Organisation eigenen Typs, sie ist weder ein neuer Staat noch eine internationale Organisation. An der Staateneigenschaft fehlt es (noch), da sie keine Kompetenz-Kompetenz hat, d. h. sie kann nicht alle gewünschten Zuständigkeiten an sich reißen, wie es ein Staat könnte. Beispielsweise darf sie nicht einfach Polizeigesetze erlassen, da das nicht in ihren vertraglich erlaubten Zuständigkeitsbereich fällt. Sie ist aber auch über den Status einer internationalen Organisation hinaus gewachsen, da Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten auf eine neue Organisation, also die drei Gemeinschaften, übertragen worden sind.

Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Gleichzeitig ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, das höchste Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister sitzen. Dieser Rat der Europäischen Union hat praktisch Gesetzgebungskompetenz, er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, während der Europäische Rat zwar Leitlinien formulieren kann, diese aber keine verbindliche Wirkung entfalten.

Die Organe der EU

Die neue Währung Euro

Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt.

Am 26. Februar 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet, die Erweiterung der EU und interne Reformen betreffend.

Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark nehmen (zunächst) nicht an der Europäischen Währungsunion teil.

Zur Zeit tagt der Europäische Konvent, der eine Verfassung für die EU ausarbeiten soll.

Mitgliedstaaten der EU (2002)

Im Jahre 2002 sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen Union:

Datei:EuropeanUnion.png

Neuen Mitglieder ab 2004

Am 13. Dezember 2002 wurde in Kopenhagen die Aufnahme der folgenden zehn weiteren Mitglieder in die EU zum 1. Mai 2004 beschlossen, die so genannte (erste) "Osterweiterung":

Weitere Beitrittskandidaten

An gleicher Stelle wurde bekräftigt, dass für 2007 der Betritt Rumäniens und Bulgariens angestrebt wird. Ende 2004 wird die EU über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden.



Siehe auch: OSZE, OECD, NATO, Europäische Gemeinschaft, Internationaler Karlspreis zu Aachen


Am 1. Juli 2003 wurde Silvio Berlusconi Präsident der EU und bewirkte gleich einen Eklat.

Weblinks: