Zum Inhalt springen

Ausschließbarkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. September 2004 um 18:36 Uhr durch Snc (Diskussion | Beiträge) (Grundkategorisierung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Unter Ausschließbarkeit versteht man in den Wirtschaftswissenschaften eine Eigenschaft eines Gutes. Diese liegt vor, wenn potenzielle Nutzer eines Gutes vom Konsum ausgeschlossen werden können. Ausschließbarkeit ist zwingend notwendig, wenn für ein Gut ein Preis erhoben werden soll.

Ausschließbarkeit ist zwingend notwendig, wenn ein Gut vom Markt angeboten werden soll. Liegt diese nicht vor ist es unmöglich nicht zahlende Nutzer vom Konsum des Gutes auszuschließen. Dadurch entsteht ein so genanntes Trittbrettfahrer-Problem.

Güter, die ausschließbar sind, heißen Individualgüter oder private Güter, wenn sie einer Rivalität der Nutzer ausgesetzt sind. Gilt dieses Rivalitätsprinzip nicht, so spricht man von Klubkollektivgut.