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Mediation

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Mediation (lat. Vermittlung) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Regelung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien - Medianten genannt - wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen wird.

Abgrenzungen

Die Mediation ist weder ein Schiedsgericht oder eine Gütestelle noch eine Schlichtung: von dem Mediator oder der Mediatorin werden keine Entscheidung getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mediation ist auch keine Form einer Psychotherapie. Es wird kein Urteil gesprochen. Eine Rechtsberatung ist den Mediatoren und Mediatorinnen in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz nicht gestattet.

Material zur Diskussion der Abgrenzung bietet die 1. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (PDF-Datei) [1]

Grundlagen

Im allgemeinen basiert die Mediation auf den Erkenntnissen der Systemische Therapie. Hieraus hat sich in Deutschland um 1990 die Mediation zunächst entwickelt. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse der Konflikt- und Kommunikationswissenschaft sowie der Humanistische Psychologie, so dass die Grundlagen der Mediation interdisziplinäre Quellen haben.

Im speziellen bilden folgende Konzepte die Mediationsgrundlagen:

Mediatoren sind grundsätzlich nicht verantwortlich für das Verhandlungsergebnis, also für die Abschlussvereinbarung. Sie sind jedoch verantwortlich dafür, die Kommunikation in einer Art zu führen, dass die Medianten aus einer ansteigenden Eskalation des Konfliktes heraus zu einer Konfliktregelung finden können.

Weitere Grundlage für die Durchführung einer Mediation sind:

  • Eine strenge Verschwiegenheit der Mediatorin oder des Mediators über die erlangten Kenntnisse gegenüber jedermann ist gefordert. Ein Problem kann sich allerdings aus dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht ergeben.
  • Die Freiwilligkeit bedeutet das Recht aller Beteiligten, eine Mediation zu beginnen, aber auch jederzeit beenden zu können.
  • Das Verfahren startet mit einer Ergebnisoffenheit aller Beteiligten: es gibt keine Vorbedingungen.
  • Die geforderte Allparteilichkeit beinhaltet, dass der Mediator oder die Mediatorin für die Sichtweisen aller Konfliktparteien dasselbe Verständnis hat, also quasi auf Seiten aller Medianten steht. Eventuell ist ein Machtgefälle zwischen den Parteien auszugleichen, indem der Mediator als ein vorübergehendes Sprachrohr einer momentan kommunikationsschwächeren Partei auftritt.

Anerkennung

Die Berufsbezeichnung Mediator und Mediatorin ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Die Fachverbände haben jeweils eigene Anerkennungsverfahren entwickelt, um auf diesem Wege verbindliche Qualitätsstandards - vor allem in der Ausbildung - zu garantieren.

Lediglich für Rechtsanwälte gibt es eine Regelung in § 7a Berufsordnung der Rechtsanwälte, wonach Rechtsanwälte sich nur dann als Mediatoren bezeichnen dürfen, wenn sie eine geeignete Ausbildung nachweisen können.

Ziele

Ein grundsätzliches genuines Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Abschlussvereinbarung der Medianten. In diesem Bestreben kommt der Aspekt der Zeit (Philosophie) zum Tragen: Ein Mediationsverfahren ist zukunftsorientiert - es wird nicht nach einer Schuld gefragt. Die Historie eines Konfliktes, die persönlichen Anteile bei seiner Entstehung sowie seiner Eskalation - das alles gehört der Vergangenheit an. Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen haben oft keine in die Zukunft weisenden, gestalterischen Elemente.

Aus dem Zeitpostulat ergeben sich für die Beteiligten einer Mediation die Forderung nach Aufmerksamkeit. Damit ist gemeint, dass immer wieder neu der Bezug zur Gegenwart, zur aktuellen Situation einer Sitzung geschaffen wird oder erhalten bleibt.

Es gibt aber auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen, nämlich wenn die Konfliktparteien gemeinsame Ziele einbringen, z.B.

  • Diskrete Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung;
  • beidseitige Kindeserziehung trotz Trennung der Eltern;
  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
  • Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen;
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
  • keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Medien.


Anwendungsfelder

Historisch gesehen haben die Entwicklungen vor mehr als zwanzig Jahren in der Familienmediation begonnen. Inzwischen ist eine zunehmende Diversifikation der Anwendungsfelder zu beobachten, die zu einer speziellen Aufteilung geführt hat:

Zur Hervorhebung der Diversifikation sind hier einige markante Anwendungsfelder genannt:

  • Trennung und [[Scheidung],
  • Ambivalenz in Paarbeziehungen,
  • Probleme zwischen Eltern und Kindern,
  • Auseinandersetzungen um ein Erbe,
  • Nachfolgeregelungen für Unternehmen,
  • Konflikte von Arbeitnehmern, insbesondere Mobbing,
  • Konflikte aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Täter-Opfer-Ausgleich [2]

Oft ist die Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell höhere Risiken für die Beteiligten birgt.

Neue Weg geht in diesem Zusammenhang die integrierte Mediation, die ein Anwendungsfeld im Gerichtsverfahren ermöglicht und über die gerichtsverbundene Mediation hinausgeht. - Hinzugekommen ist als ein neues Anwendungfeld seit Anfang des 21. Jahrhunderts das Gebiet Interkulturelle Kommunikation.

Kosten

Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten professionellen Mediators ist meist kostengünstiger als die streitige Austragung mit Hilfe eines Rechtsanwalt, wo der Streitwert die Höhe der Gebühr bedingt, die in Rechnung gestellt wird. Bei untergeordneten Streitigkeiten mit geringem Streitwert und geringen persönlichen Beziehungen zwischen den Betroffen kann ein reines Gerichtsverfahren kostengünstiger sein.

Mitunter bringt die Mediation keine Konfliktregelung, so dass Kosten des Gerichtsverfahrens zusätzlich anfallen. Andererseits besteht die Gefahr weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen, soweit vor Gericht keine Einigung erzielt werden konnte. Bei einer Mediation ohne anwaltliche Begleitung kann die Konsequenz bestehen, dass sich im Nachhinein eine Konfliktpartei durch die erzielte Regelung rechtlich benachteiligt fühlt. So sollten bei existenziellen Streitigkeiten hierzu befähigte Anwälte in die Mediation einbegezogen werden, was wegen des Rechtsberatungsgesetzes sogar geboten sein kann.

Methode

Die Methode der Mediation ist eine Synthese zahlreicher Elemente diverser Disziplinen. In methodischer Hinsicht sind es insbesondere Elemente aus den Fachgebieten Kommunikation (Systemtheorie), Themenzentrierte Interaktion und Transaktionsanalyse. Ein zentrales Anliegen jeder Mediation ist es, die Konfliktparteien wieder in ein Gespräch zu bringen. Der neu beginnenden kommunikativen Ablauf ist so zu steuern, dass die Konfliktparteien

  • den Versuch wagen, Sache und Person von einander zu trennen;
  • ihre eigenen Wahrnehmungs- und Entscheidungsmuster erkennen können;
  • individuelle Wahrnehmungsphänomene als Konfliktfaktoren anerkennen und
  • für sich Entscheidungsverzerrungen aufdecken.

Im Laufe der Jahrzehnte hat sich hierfür mit Erfolg eine Methode etablieren können, die aus fünf Phasen besteht. In der Literatur wird zwar für die Methode ein Synonym, nämlich der Begriff ALPHA-Struktur nach Anita v. Hertel verwendet. Doch der methodische Inhalt wird dadurch nicht beeinflusst. Im Kern geht es bei den fünf Phasen um folgendes strukturiertes Vorgehen:

1. Phase: Auftragsklärung

Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren informiert, für die Konfliktvermittlung wird ein Mediationsvertrag abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.

2. Phase: Anfertigen einer Themenliste

Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Standpunkte und Sichtweisen im Zusammenhang dar, so dass die Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.

3. Phase: Positionen und Interessen

In der Exploration genannten dritten, zeitlich umfangreichsten Phase wird den Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Sicht des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dabei werden Positionen der Konfliktparteien ermittelt.

4. Phase: Sammeln von Optionen

Es beginnt eine kreative Phase der Ideenfindung, um unterschiedliche Lösungsoptionen (Brainstorming) zu entwickeln. In diese Phase gehört die Bewertung der Optionen, die Entscheidung im Wege von Konsens sowie die Vorbereitung einer verbindlichen Abschlussvereinbarung, in der Win-Win-Ergebnisse konkretisiert und formuliert werden.

5. Phase: Abschlussvereinbarung

Hierbei regeln die Konfliktparteien in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung die Regelung des Konfliktes. So werden im Laufe einer Mediation aus den Konfliktparteien eventuell Personen, die kooperativer miteinander umgehen können.


Die Entwicklung dieser fünf Phasen sowie ihr Einsatz in den vergangenen zwanzig Jahren haben Kommunikationstechniken integriert, die in den folgenden Artikeln detailliert beschrieben sind:

Darüberhinaus ist die Mediation bemüht, eine Transformation des Konfliktes bewirken zu können durch den Einsatz folgender Techniken:

Das Vorgehen in einer Mediation nach diesen fünf Phasen dient inzwischen als Vorbild für die Didaktik und das Curriculum einer Ausbildung zum Mediator oder zur Mediatorin.

Ausbildung

Für das Angebot an Mediationsausbildungen läßt sich gegenwärtig eine Tendenz zu einem definierten Qualitätsstandard beobachten. Dieser Standard ist von den Fachverbänden aufgestellt worden. So fordert der Bundesverband Mediation e.V. insgesamt 200 Zeitstunden in folgender Aufteilung:

  • 120 Stunden Grundlagen und allgemeine Methoden der Mediation;
  • 30 Stunden Mediation in ausgewählten Fachgebieten;
  • 30 Stunden allgemeine und spezielle Supervision;
  • 20 Stunden Intervision.

Parallel zur Tendenz eines Qualitätsstandards gibt es drei Trägergruppen, die Ausbildungen anbieten:

  • 1. Private Institutionen mit Nonprofit- oder Profitcharakter;
  • 2. Semi-öffentliche Ausbildungstätten;
  • 3. Universitäre Bildungseinrichtungen.

Die Bildungsträger haben jeweils ihre eigenen Zugangsvoraussetzungen, so dass eine generelle Aussage hier nicht möglich ist. Das gilt auch für zertifizierte Abschlüsse, die sich nicht generalisieren lassen.

In der Regel wollen die Fachverbänden für die Ausstellung eines Zertifikats den Nachweis einer qualifizierten, vom Verband anerkannten Ausbildung, die Dokumentation der Mediationen von vier Fällen sowie ein Kolloquium. Das berechtigt nach einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren zur Führung des Zusatzes des jeweiligen Verbandsnamens, also beispielsweise Mediator BAFM oder Mediatorin BM.

Bearbeitungsfragmente

Hinweis: Die Fragmente werden im Zuge der Überarbeitung an passenden Stellen eingefügt.

  • Inzwischen ist bei bestimmten Gerichten (z. B. dem Verwaltungsgericht Berlin) ebenfalls das Mediationsverfahren eingeführt worden. - Siehe auch über differenzierte Entwicklungen im Artikel Mediation andere Länder. (Ausgelagert am 15. Februar 2007)
  • Mediation in Schulen: Seit längerrer Zeit, werden Mediationen auch in Schulen angeboten! Diese Schüler werden oft von erfahrenen Sozialpädagogen ausgebildet. Nur Schüler, die die Mediation beherrschen, dürfen sich selbst Konfliktlotsen nennen! Dies hat das Ziel die Schulgemeinschaft zu verbessern. (Ausgelagert am 17. Februar 2007)
  • Rechtsquellen: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, BGB, HGB/Aufbau, inhaltliche und formale Kriterien einer Mediationsvereinbarung/Inhalte und Formerfordernisse, freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen / Verhandeln vor der Einigungsstelle/Zustandekommen und Besetzung der Einigungsstelle/Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung/Novellierung der Zivilprozessordnung/Österreich: Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (BGBl. 29/2003) (Ausgelagert am 18. Feburar 2007)
  • Österreich: Der Zugang zur Tätigkeit des Mediators ist erstmals in Österreich seit dem Jahre 2004 gesetzlich geregelt[1]. Nach Abschluss der Ausbildung kann sich der Mediator dort in die Liste der BundesmediatorInnen eintragen lassen. (Ausgelagert am 19.02.2007)
  • Österreich: Die auf Grundlage des österreichischen Mediationsgesetzes erlassene Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV) vom 22.04.2004 fordert auch von Juristen und Angehörigen psychosozialer Berufsgruppen eine Ausbildung von 220 Mindesteinheiten, im Übrigen muss die Ausbildung in Österreich min. 365 Std. betragen. (Ausgelagert am 19.02.2007)
  • Verbände in der Schweiz (Ausgelagert am 20.02.2007)
  • Schweiz. Verband für Mediation
  • Schweiz. Dachverband für Mediation
  • Schweiz.Kammer für Wirtschaftsmediation

Literatur

  • N. Alexander/W. Gottwald/T. Trenczek: Mediation in Germany. In: N. Alexander (Hrsg.): Global Trends in Mediation. Dr Otto Schmidt Verlag, 2. Aufl. Köln 2006, S. 285 ff..
  • Baumer, Thomas: Handbuch Interkulturelle Kompetenz (2 Bände). Verlag Orell Füssli, Zürich, ISBN 3-280-02691-1 und ISBN 3-280-05081-2.
  • Besemer, Christoph: Mediation. Vermittlung in Konflikten. Stiftung Gewaltfreies Leben/Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Königsfeld 2002, 9. Aufl.
  • Diez, Hannelore : Werkstattbuch Mediation. Köln 2005, ISBN 3-935098-05-7
  • Diez, Hannelore/Krabbe, Heiner/Thomsen, C. Sabine: Familien-Mediation und Kinder. 2. Auflage. Köln 2005, ISBN 3-89817-447-6
  • Duss-von Werdt, Joseph: homo mediator. Geschichte und Menschenbild der Mediation. Klett-Cotta, Stuttgart 2005.
  • Falk, Gerhard, u.a. (Hrsg.): Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. Leske & Budrich, Opladen 2004.
  • Fisher, R./Ury, W.: Das Harvard-Konzept. Campus, Frankfurt am Main 1984/22. Auflage 2004.
  • Glasl, Friedrich: Konfliktmanagement. Ein Handbuch für Führungskräfte und Berater. Haupt, Bern und Freies Geistesleben, Stuttgart 1997, 5. Aufl.
  • Haft, Fritjof/v. Schlieffen, Katharina: Handbuch Mediation. München 2002
  • Heimannsberg, Barbara/Schmidt-Lellek, Christoph (Hrsg.): Interkulturelle Beratung und Mediation. Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven. EHP, Bergisch Gladbach 2000, ISBN 3-89797-007-4.
  • Henssler, Martin/Koch, Ludwig: Mediation in der Anwaltspraxis. 2. Auflage. 2004
  • v. Hertel, Anita: Professionelle Konfliktlösung. Führen mit Mediationskompetenz. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-593-37306-8.
  • v. Hertel, Anita: Grrr!! Warum wir miteinander streiten und wie wir davon profitieren können.. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-593-37666-0.
  • Hösl, Gattus: Mediation - die erfolgreiche Konfliktlösung, Grundlagen und praktische Anwendung. Kösel Verlag, München, ISBN 3-466-30592-6
  • Kerntke, Wilfried: Mediation als Organisationsentwicklung. Mit Konflikten leben. Ein Leitfaden für Führungskräfte. Haupt, Berne 2004.
  • Maiwald, Kai-Olaf: Professionalisierung im modernen Berufssystem. Das Beispiel der Familienmediation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004
  • Mayer, Claude-Hélène: Trainingshandbuch Interkulturelle Mediation und Konfliktlösung. Didaktische Materialien zum Kompetenzerwerb. Waxmann, Münster 2006.
  • Mayer, Claude-Hélène/Boness, Christian Martin : Interkulturelle Mediation und Konfliktbearbeitung. Bausteine deutsch-afrikanischer Wirklichkeiten. Waxmann, Münster 2004.
  • Mehta, Gerd/Rückert, Klaus: Mediation und Demokratie. Carl-Auer, Heidelberg 2003.
  • Montada, Leo/Kals, Elisabeth: Mediation. Lehrbuch für Juristen und Psychologen. Weinheim 2001.
  • Pühl, Harald: Mediation in Organisationen. Leutner-Verlag, Berlin 2005
  • Schäffer, Hartmut: Mediation. Die Grundlagen. Stephans Buchhandlung, o.O. 2004. ISBN 3-929734-21-4
  • Stumpf, Christoph A.: Alternative Streitbeilegung im Verwaltungsrecht. Schiedsverfahren - Schiedsgutachten - Mediation - Schlichtung. (Habilitation 2001/02). Mohr Siebeck, Tübingen 2006. ISBN 3161489810
  • Töpel, Elisabeth: Mediation in Österreich. Die Kunst der Konsensfindung. Verlag ORAC, Wien 2005.

Verbände

Studium

  • Weiterbildender Studiengang zum Master of Mediation der FernUniversität in Hagen [4]

Quellen und Fußnoten

  1. Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen. Quelle: öBGBL. I v. 06.06.2003. In Kraft ab 01.05.2004. www.oebm.at

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