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Diskussion:Freistellungsauftrag

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Bernd vdB in Abschnitt Tausenderpunkt

Falsche Erklärung

Ein Freistellungsauftrag bezieht sich auch auf Dividendenzahlungen. Durch einen Freistellungsauftrag kann das auszahlende KI einen Teil bzw. die komplette im vorhinein abgeführte KapSt beim BZSt zurückfordern!

Sonstiges

1. Könnte mal bitte irgendwer eine Umleitung von Freistellungsantrag auf Freistellungsauftrag machen? Ich habe hier in Wikipedia erst nach Freistellungsantrag gesucht und dann nichts dazu gefunden. Das wäre sehr nett. Danke!

2. Was kann ich tun, wenn ich die Übersicht über meine erteilten Freistellungsaufträge bei den einzelnen Instituten verloren habe und bspw. nicht mehr weiß, wo ich wieviel beantragt habe. Wäre sehr schön, wenn jemand dazu etwas schreiben könnte.

Schön wäre eine Quellenangabe zu den "Bagatellgrenzen" von 10 Euro Zinsertrag bzw. 1% Zinssatz. Ich habe dazu nichts aus offiziellen Quellen gefunden.

> Die genaue Quellenangabe für die Bagatellgrenzen § 43 Abs. 1 Nr. 7. b) dd) EStG.

zu: Freistellung von der Bauabzugsteuer

Das versteht kein Schwein!

> Ist aber so. Versuche nicht, die aktuelle Steuergesetzgebung in D zu verstehen!


Beamtendeutsch

Der Eintrag liest sich wie ein Behördenbrief. Ich habe ihn beim ersten Lesen kaum verstanden. Das kann man sicher auch einfacher erklären. Bsp.: Statt "Der Steuerabzug unterbleibt, wenn..." --> "Die Steuer wird nicht abgezogen, wenn..." Jemand der Ahnung von Steuerrecht UND ein Gefühl für die deutsche Sprache hat, sollte sich den Artikel mal vornehmen. --Blairfridge

sinn und zweck

ich habe bis heute nicht verstanden, warum ich beantragen muss, dass ich geld behalten darf, was ohnehin mir gehört. :) SnX 31.08.06

..Henrico Frank braucht halt dein Geld!

Historie

Ich habe gelesen, das das neue Gesetz seit dem 01.01.1993 gilt Gleichzeitig wurden die Sparerfreibeträge verzehnfacht: Die Sparerfreibeträge wurden zum 01.01.93 für Alleinstehende von 600,00 DM auf 6.000,00 DM und für Verheiratete von 1.200,00 DM auf 12.000,00 DM erhöht. Vielleicht könnte man das auch noch reinbringen und auf die Kürzungen eingehen z.B. als Tabelle. Gruß --GrößterZwergDerWelt 11:36, 7. Sep 2006 (CEST)

Tausenderpunkt

Hallo, es wurden nun die Tausenderpunkte aus den Zahlen entfernt, die IMHO die Lesbarkeit verbessern. Ist daran irgend etwas unkoscher? --Bernd vdB 17:04, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Änderung zu 2004 fehlt

Die Änderung der Pauschale zum 1.1.2004 wurde im Text überschlagen:

Zum 1.1.2002: Bei der Umrechnung auf Euro wurden die Freibeträge zunächst aufgerundet: Aus 3.100 DM wurden 1.601 Euro und aus 6.200 DM wurden 3.202 Euro.

Zum 1.1.2004 kam dann eine Kürzung: Aus 1.601 wurden 1.421 Euro, aus 3.202 Euro wurden 2.842 Euro (jeweils inklusive der unveränderten Werbungskostenpauschale von 51 Euro).

Diese Beträge blieben dann bis Ende 2006 bestehen.