Diskussion:Arbeitslosenversicherung
Gesetzliche und private ALV
Hier sollte zwischen gesetzlicher und privater ALV unterschieden werden. ==> Nenn mir mal eine private Arbeitslosenversicherung oder überleg dir, wer sich da wohl vorrangig versichern würde (kleiner Tipp aus der VWL-ler-Ecke: "moral hazard"), dann kommst Du vielleic auch drauf, warum die Forderung nach dieser Unterscheidung wohl Unsinn sein dürfte.
arbeitslosenversicherung ist wixxe
Arbeitslosenversicherungen sind vertragsgebundene private Unternehmungen. Die Zwangskassen der Staaten sind keine Versicherungen. Hier werden zudem die Konditionen und Leistungen willkürlich geändert. 17.9.05, 9:17 Freedy ==> estens mal sind derartige Änderungen nicht willkürlich sondern schlicht notwendig. Dann zu Deiner Abgrenzung des Versicherungsbegriffs: Eine private KfZ-Haftpflicht oder private Kranken-Zusatzvesicherungen sind dann wohl auch keine Versicherungen (oder bleiben bei Dir die Vertragsbedingungen bis ans Lebensende konstant?). Schau lieber mal in einem Versicheungsöknomiebuch nach, was eine Versicherung wirklich kennzeichnet. Gruß FM
Zum Absatz "Beitragssatz"
Der Beitragssatz hat sich seit den Jahren 1970 bis 1991 verfünffacht und ist damit der Sozialversicherungsanteil, der sich am meisten geändert hat. Der damalige Beitragssatz betrug 1,3 %. Bis 1980 kletterte er auf 3,0 % Prozent. Infolge der Wiedervereinigung erreichte er 1991 6,8 %. Seit 1992 beträgt er 6,5 % und hat sich bis heute (2006) auf diesem hohen Nivea gehalten.
Der Beitragssatz soll ab dem 01.01.2007 gesenkt werden: Durch Einsparungen der Bundesagentur für Arbeit wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für 2007 auf 4,5 % (gegenüber 6,5 % im Jahr 2006) abgemindert, um so die Lohnzusatzkosten in Deutschland zu reduzieren.
Zum Absatz "Kritik"
AT at mein Edit vom 20. Dezember revertiert mit der folgenden Begründung: "(revert Kritik: der erste Punkt gilt für alle öffentlichen Haushalte und Funktionen, Punkt 2 träfe u.U. auch auf private Verträge zu, "verfassungsrechtliche Bedenken" sind ohne Beispiele POV)". Dazu folgende Bemerkungen: Der erste Punkt gilt zwar tatsächlich für alle öffentlichen Haushalte und Funktionen, aber da hier ein Vergleich mit einer "Versicherung im engeren Sinn" gemacht wird, ist diese Aussage hier wichtig. Die Aussage "Die Verbindung der Arbeitslosenversicherung mit jeglichem Arbeitsplatz erzeugt einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern" trifft nicht auf private Verträge zu, wenn diese freiwillig sind und dem Arbeitgeber keine Bürokratie auflasten. Ich sehe keinen Grund, diese Aussage nicht mit in die Kritik aufzunehmen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich mehr auf die Freiheit. Ich hatte angenommen, dass Selbstbestimmung an dieser Stelle mit Freiheit gleichgesetzt werden kann. Okay, nennen wir es Freiheit. Ich habe die Kritikpunkte etwas umformuliert und hoffe, dass AT nicht gleich wieder alles revertiert, wenn er an einzelnen Punkten etwas auszusetzen hat. Besserwisserhochdrei 17:34, 21. Dez 2005 (CET)
- Die Aussage "Die Arbeitslosenversicherung ist nicht wie privatrechtliche Versicherungen den Marktmechanismen unterworfen. Als Monopolist ist sie deshalb nicht zur Kostenoptimierung gezwungen und kann beliebig Resourcen für die Verwaltung verbrauchen." ist POV da sie unterstellt, dass ein privatrechtlich organisiertes, der Konkurrenz ausgesetztes, System in jedem Fall (also auch unter der Beachtung des Sozialstaatsprinzips) effizienter funktionieren würde. Wenn man diesen Kritikpunkt betrachtet, muss gleichzeitig der volkswirtschaftliche Nutzen eines solchen Systems betrachtet werden, also die Gründe warum dieses System staatlich organisiert ist. Ein privatwirtschaftlich organisierter Versicherungsträger muss eine Risikobetrachtung durchführen die dazu führt, dass sich die Beiträge der Versicherungsnehmer nach ihrem persönlichen Risiko arbeitslos zu werden richten muss. Dies würde widerrum dazu führen, dass beispielsweise gering Qualifizierte mit einem relativ höheren Beitrag belastet werden als besser qualifizierte Personen. Die soziale Benachteiligung wäre also doppelt vorhanden. Dies ist einer der Gründe weshalb dies a) eine Zwangsversicherung ist und b) warum es staatlich organisiert ist. Deshalb ist der Vergleich mit einer "Versicherung im engeren Sinn" auch zu kurz gegriffen und die Aussage, dass sie "beliebig Ressourcen für die Verwaltung verbrauchen" kann zu allgemein.
- "Über die Höhe des daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schadens gibt es keine verlässlichen Angaben." Das ist vollkommen inhaltsfrei. Wenn ich die Höhe eines volkswirtschaftlichen Schadens nicht kenne, kann ich auch keine Aussagen darüber treffen, ausser das er vielleicht existiert.
- Die Aussage "Die damit verbundene Einschränkung der Selbstbestimmung des Individuums steht der verfassungsrechtlich garantierten Freitheit jedes einzelnen Menschen entgegen." kann ohne Quellenangabe nicht bleiben, da es eine Behauptung und keine Kritik ist. Mit der gleichen Begründung könnte ich jegliche den Bürger betreffende Handlung des Staates kritisieren und würde von den Verfassungsrichtern ausgelacht werden da ich das Grundgesetz nicht verstanden habe. Man könnte mich z.B. auf den Artikel Sozialstaatsprinzip in der Wikipedia verweisen. Davon abgesehen, kann sich jeder Bürger dieser Zwangsversicherung durch Selbständigkeit oder Arbeitslosigkeit entziehen "und seine Persönlichkeit wieder frei entfalten".
- Aus den genannten Gründen würde ich diese "Kritikpunkte" gerne wieder aus dem Artikel entfernen und durch sachlichere Kritik mit Quellenangabe ersetzen. Grüße --AT 13:09, 22. Dez 2005 (CET)
Hallo AT, ich fange mal mit dem einfachsten an. Der Satz "Über die Höhe des daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schadens gibt es keine verlässlichen Angaben." kann aus meiner Sicht so geändert werden, dass die Belastung der Arbeitgeber einfach mal vorhanden ist, ohne die Höhe ins Spiel zu bringen. Den Bezug zur Volkswirtschaft halte ich für wichtig, um der gesamtgesellschaftlichen Tragweite Rechnung zu tragen. Nächster Punkt: Die Einschränkung der Selbstbestimmung bedarf keiner Quellenangabe, denn es handelt sich um Allgemeinwissen, dass es eine Einschränkung ist, wenn mir irgendetwas aufgezwungen wird. Natürlich gibt es jede Menge Einschränkungen, die sogar aus Naturgesetzen folgen, aber in diesem Fall sehen viele kritische Bürger unseres Staates diese Einschränkung als nicht wirklich notwendig. Viele würden es vorziehen, eine eigene Altersvorsorge zu treffen, mit den unterschiedlichsten Modellen. Du brauchst Dich nur mal umzuhören. Auch wenn vielleicht viele Bürger in der stattlichen Rentenversicherung bleiben würden, wenn man es ihnen freistellen würde zu wechseln, so empfinden sie dennoch den momentanen Zwang zur Einzahlung als Einschränkung ihrer Entscheidungsfreiheit. Es handelt sich immerhin um einen wichtigen Teil der individuellen Lebensplanung, der den Bürgern damit zwangsweise aus der Hand genommen wird. Ich will an dieser Stelle gar nicht darauf eingehen, ob es gut oder schlecht ist, ob es sinnvolle Alternativen gibt oder nicht. Mir kommt es einfach darauf an, das hier die Einschränkung konkret benannt wird. Was für Quellen stellt du dir vor? Offizielle Meinungsumfragen dazu? In der Wikipedia sind viele Dinge erklärt, ohne dass vorher eine Meinungsumfrage dazu gemacht werden muss, solange sie Alltagswissen darstellen. In diesem Fall handelt es sich meiner Meinung nach um Alltagswissen. Ebenso verhält es sich mit dem Monopolist, der nicht den Marktmechanismen unterworfen ist. Denk nur an die Telefongebühren. Glaubst du tatsächlich, dass wir heute alle so billig telefonieren könnten, wenn das Telefonmonopol noch existieren würde? Denk nur an die Gelbe Post. Diese ist heute fast doppelt so teuer wie ihre Herausforderer (Hermes, etc.). Hast du mal Monopoly gespielt? Wenn nicht, dann solltest du es mal tun. Warum gibt es wohl die Kartellbehörde in unseren Staat? Es ist wirklich Allgemeinwissen, dass ein Monopolist Geld verschwendet. Zusammenfassend nur noch dieses: Alle diese Kritikpunkte kannst du von deinen Mitmenschen tagtäglich hören. Kritikpunkte sind nur Meinungen. Kritikpunkte müssen nicht zwangsläufig stichhaltig sein. Es mag vielleicht sein, dass es gegensätzliche Meinungen gibt, und es steht dir selbstverständich frei, diese Meinungen entsprechend einzuarbeiten. Nur weil du denkst, dass ein Kritikpunkt vielleicht unberechtigt ist, heißt das noch nicht, das es deshalb kein Kritikpunkt ist. Ich bin sicher, dass wir bei gegensätzlichen Meinungen eine Form der Darstellung finden, in der beide Meinungen als solche gegenübergestellt werden. Besserwisserhochdrei 14:20, 22. Dez 2005 (CET)
- Du löscht (zu Recht) einen Eintrag mit der Begründung, dass es sich um eine Vermutung des Autors handelt (siehe hier) und begründest Deinen Eintrag damit das Allgemeinwissen ist, "dass es eine Einschränkung ist, wenn mir irgendetwas aufgezwungen wird." Das Dir etwas aufgezwungen wird, ist subjektive Empfindung und hat hier nichts zu suchen. Anders sähe es aus wenn Du eine wissenschaftliche Studie (und am besten die dazugehörige Kritik) finden würdest die dieses Gefühl bei einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung gefunden hat. Das ist genau das was ich mit Quellenangabe meine. Für die Wikipedia ist es vollkommen irrelevant was Du oder ich empfinden, genauso wie es völlig egal ist was ich von meinen Mitmenschen im Alltag höre. Diese Meinungen sind per definition POV und haben in einem sachlichen Artikel nichts zu suchen (mal davon abgesehen, dass die Klagen der Mitmenschen anders aussehen würden wenn man ihnen die Alternativen erklärt). Brauchbare Kritik, im Gegensatz zu den Allgemeinplätzen im Artikel, sieht anders aus: Da wären zum Beispiel die Kritik vieler Liberaler und teilweise auch Vertreter der Neoklassik, dass sich der Staat komplett aus dem Leben der Menschen herauszuhalten hätte, oder die Kritik Bofingers, dass versicherungsfremde Leistungen die tatsächliche Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme verschleiern. Das gilt ebenso für den Satz "Die damit verbundene Einschränkung der Selbstbestimmung des Individuums steht der verfassungsrechtlich garantierten Freitheit jedes einzelnen Menschen entgegen." Das ist Deine Meinung solange das Bundesverfassungsgericht dies nicht bestätigt. Grüße --AT 17:39, 23. Dez 2005 (CET)
- Wenn die Wikipedia mit dieser Maßgabe mal ausgemistet werden würde, dann wäre sie nahezu leer. Bist du sicher, dass du das willst? Besserwisserhochdrei 13:53, 3. Jan 2006 (CET)
Zur Gliederung
Die Gliederung finde ich etwas unklar, gehören "Beitragssatz" und "Leistungen" zum schweizerischen Part? --Mystix 19:18, 23. Dez 2005 (CET)
- Da in Deutschland der Schweizer Franken (CHF) nicht gültiges Zahlungsmittel ist, würde ich mal davon ausgehen, dass diese Beiträge zur Schweiz gehören. Grüße --AT 16:36, 24. Dez 2005 (CET)
Leistungen
Es fehlt ein Kapitel zu den Leistungen der ALV in Deutschland.
- habe einen ersten Versuch gewagt... --Anjin78 10:28, 3. Jan. 2007 (CET)
Toter Weblink
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- http://www.uni-kiel.de/IfW/pub/kkb/2005/kkb07_05.pdf
- In Arbeitslosenversicherung on 2007-01-14 18:37:12, 404 Condition Intercepted
- In Arbeitslosenversicherung on 2007-01-26 22:45:19, 404 Condition Intercepted