Internationale Nichtregierungsorganisation
Als internationale nichtstaatliche Organisation definiert der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) in seiner Resolution 288 (X) vom 27. Februar 1950 „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustandekommt“.
Im soziologisch-politikwissenschaftlichen und populär-medialen Bereich bezeichnet man diese privatrechtlichen Vereinigungen auch nur mit „Internationale Organisationen“ und versteht darunter nichtstaatliche Organisationen (NGO)und Gruppierungen, die sich in den Bereichen Sozialarbeit, Umweltschutz, Tierschutz, freie Bildungsarbeit, Menschenrechten u. ä. weltweit engagieren.
Wohl die größte Katalogisierung weltweit von internationalen nichtstaatlichen Organisationen und anderen internationalen Organisationen bietet die 1910 von Paul Otlet und Friedensnobelpreisträger Henri La Fontaine gegründete 'Union des Associations Internationales' mit Sitz in Brüssel (UIA-Yearbook).
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beruht auf den Genfer Konventionen, und ist damit im Gegensatz zu nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften keine nichtstaatliche Organisation sondern ein Völkerrechtssubjekt.