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Urheberrechtsverletzung

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"Raubkopie" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material.

Im Urheberrecht entspricht der "Raubkopie" eine unrechtmäßig verbreitete Kopie von Daten. Bei den Daten kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.

Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 UrhG) und Österreich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten, Verstöße gegen das Immaterialgüterrecht werden oftmals juristisch verfolgt und bestraft.

Geschichtlich ist die "Raubkopie" eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20. Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z.B. das Abschreiben (und später Nachdrucken) von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Erzählstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. normale Vorgänge.

Durch neue Techniken haben auch Kopien neue Dimensionen angenommen. Besonders kritisch ist dabei digitales Ausgangsmaterial, das eine 1:1-Kopie erlaubt. Kopien von nicht digitalem Ausgangsmaterial sind immer verlustbehaftet (vgl. Fotokopie).

Kritik am Wort "Raubkopie"

Nicht erst seit der umstrittenen "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne der Filmindustrie ist das Wort "Raubkopie" in die Kritik geraten. Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort "Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem etwas mit Gewalt weggenommen wird. Solche Kopien sind aber weder ein Verbrechen, noch wird dort jemandem etwas mit oder ohne Gewalt genommen, da das Original immer noch existiert, wenn eine Kopie angefertigt wurde. Der Begriff "Raubkopie" wurde von Lobbygruppen oft auch auf legale Privatkopien angewendet. Besser erscheinen in diesem Zusammenhang die Wörter Schwarzkopie für illegale Kopien oder auch Privatkopie für legale Kopien. Mit dem gleichen Ziel der Kriminalisierung und sprachlichen Ablenkung haben Lobbygruppen in den Medien eine Verbindung zwischen dem Wort Piraterie und Urheberrechts-Themen geschaffen, welche vorher völlig unbekannt war.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz kommt der Begriff "Raubkopie" nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von "rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken".

Praxis

In der Praxis rechnen die wenigsten Schwarzkopierer mit einer Ahndung. Im Einzelfall werden jedoch hohe Geldbußen verhängt, bei gewerblichem Handel mit "Raubkopien" werden auch Haftstrafen verhängt.

Die Musikindustrie stellt inzwischen eigene Downloadangebote bereit, die es den Kunden ermöglicht, legal Musik auf ihren Rechner herunterzuladen. Auf Audio-CDs wurden verschiedene Kopierschutzverfahren eingeführt, die das Vervielfältigen von Musik und die Weitergabe verhindern sollen.

Die Frage, ob Überspielen von kopiergeschützten CD über den analogen Ausgang ein Umgehen des Kopierschutzes darstellt, ist umstritten. In zahlreichen Zeitschriften wird es als erlaubte Möglichkeit dargestellt, da das analoge Abspielen der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Audio-CD entspricht.

Um das unerlaubte Mitschneiden von Kinofilmen zu unterbinden, setzen Kinobetreiber immer häufiger Nachtsichtgeräte ein, um Personen mit Videokameras aufzuspüren.

Mittel der Schwarzkopierer

Um kostenlos an nahezu alle gängigen Filme, Musikstücke und Spiele zu kommen, benutzen Schwarzkopierer zumeist gängige Tauschbörsen, wie etwa Emule oder Bittorrent; seltener für kleinere Dateien wie MP3s auch Kazaa-Light oder das IRC-Netzwerk.

Problematisch für die Hersteller kommerzieller Software dabei ist, dass es keinen wirksamen Kopierschutz gibt. Zahlreiche sogenannten Cracker-Groups bringen ihre Veröffentlichungen zumeist auch gleich mit der passenden Serial-Nummer oder einem Crack heraus. Cracks tauschen meist Original-Dateien aus oder verändern diese leicht. Wie bei allen ausführbaren Dateien, die aus zweifelhaften Quellen kommen, besteht hierbei das erhöhte Risiko, ein Trojanisches Pferd auszuführen, vor allem dann, wenn diese Cracks oder Schwarzkopien auf Webseiten oder in Tauschbörsen gefunden werden.

Eine weitere Technik zur Umgehung von Kopierschützen sind CD-ROM-Emulatoren. Es wird einem Abbild der Original-CD dabei vorgegaukelt, es sei eine CD in einem CD-ROM-Laufwerk.

Zukunft

Selbst massive Verfolgung von Tätern und Schauprozesse wie in den USA, schreckt die Masse nicht ab und Tauschbörsen nehmen weiter an Beliebtheit zu. Bei solch einem Massenphänomem ist es für Strafverfolger nahezu unmöglich, viele Verstöße zu ahnden. Um einer Kriminalisierung weiter Bevölkerungsgruppen entgegen zu wirken, fordern Organisation wie ATTAC eine "Kulturflatrate", die für einen bestimmten Obulus solches kopieren legalisiert, vergleichbar in etwa mit der Vergütungsreglung auf Fotokopierern der VG Wort.

Erlaubte Kopien

In Deutschland ist das Kopieren und Weitergeben in kleinen Stückzahlen an Freunde und Bekannte erlaubt, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten inbegriffen.

Siehe auch: Urheberrecht, Software-Patente, Privatkopie, Schwarzkopie, Software-Piraterie, Bootleg, Plagiat, Warez