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NS-Staat

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Dieser Artikel behandelt die politische Struktur des Deutschen Reiches in der Zeit des Nationalsozialismus, also von der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945.

Die Eigenbezeichnung des Staates war seit der Staatsgründung „Deutsches Reich“, allerdings unterscheidet man historisch 3 Epochen:

Umgangssprachlich wird für das Deutsche Reich des Nationalsozialismus auch Benennungen wie „Nazi-Deutschland“ oder „Hitler-Deutschland“ verwendet. Lange Zeit wurde auch die Bezeichnung „Drittes Reich“ verwendet, eine Propaganda-Bezeichnung, die von den Nazis selbst allerdings früh aufgegeben wurde.


Territoriale Gliederung

Deutschland war während der NS-Zeit weiterhin administrativ in Länder gegliedert. Die Länder verloren jedoch im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen zur Gleichschaltung mit dem Reich ihr staatliches Eigenleben und bildeten lediglich administrative Instrumente der nationalsozialistischen Reichsregierung zur Durchsetzung ihrer Politik in einem Einheitsstaat. Die staatlichen Organe wie Ministerpräsidenten und Regierungen blieben erhalten, ihnen wurden jedoch "Reichsstatthalter" übergeordnet. Ein Reichsstatthalter war in der Regel für ein Land zuständig, in Preußen wurden diese Aufgaben für jede Provinz von einer anderen Person wahrgenommen, teils in Personalunion mit dem NS-Gauleiter und/oder dem Oberpräsidenten der preußischen Provinz. Verschiedene kleinere Länder wurden zu Reichsstatthalterbezirken zusammengefasst. Auch in den anderen Ländern war es üblich, dass der NS-Gauleiter gleichzeitig Reichsstatthalter (oder Ministerpräsident) war.

In den an das Deutsche Reich angeschlossenen Gebieten Österreich, Sudetenland sowie in den eingegliederten polnischen Gebieten wurden 1939 Reichsgaue gebildet, die später auch im übrigen Reich eingerichtet werden sollten. Dazu kam es bis 1945 jedoch nicht mehr. Die nebenstehende Karte stellt somit nicht die verwaltungsmäßige Gliederung Deutschlands, sondern diejenige der NSDAP dar.

Großdeutsches Reich“ 1943

Ausgehend von den Grenzen der Weimarer Republik eignete sich das Dritte Reich bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs eine Anzahl von Gebieten auf legalem oder illegalem Weg an. Dazu gehörten:

Vor dem Zweiten Weltkrieg waren die Angliederungen staatsrechtlich wirksam mit Ausnahme der international nicht anerkannten Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren. Während des Zweiten Weltkrieg waren die Eingliederungen völkerrechtlich unwirksam, mit Ausnahme der Freien Stadt Danzig und des Gebietes Eupen-Malmedy.

Exekutive

Staatsoberhaupt des dritten Reichs war Adolf Hitler. Er trug den Titel „Führer und Reichskanzler“.

Ministerien

Ministerium Minister von bis
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Dr. Joseph Goebbels 1933 1945
Reichsministerium des Innern Wilhelm Frick 1933 1943
Auswärtiges Amt Konstantin Freiherr von Neurath
Joachim von Ribbentrop
1932
1938
1938
1945
Reichsbau- und Rüstungsministerium Albert Speer 1943 1945
Reichswehrministerium Werner von Blomberg 1933 1938
Reichsministerium für Bewaffnung und Munition Fritz Todt
Albert Speer
1940
1942
1942
1945
Reichsluftfahrtministerium (RLM) Hermann Göring 1935 1945
Reichsministerium der Finanzen Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk 1932 1945
Reichsministerium der Justiz Franz Gürtner
Franz Schlegelberger
Otto Georg Thierack
1932
1941
1942
1941
1942
1945
Reichsministerium für Wirtschaft Alfred Hugenberg
Hjalmar Schacht
Walther Funk
1933
1933
1938
1933
1938
1943
Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Richard Walther Darré
Herbert Backe
1933
1944
1943
1946
Reichsministerium für Arbeit Franz Seldte 1933 1945
Reichsministerium für Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung Bernhard Rust 1934 1945
Reichsministerium für Kirchenfragen Hans Kerrl 1934 1941
Reichsministerium für Verkehr Paul Freiherr von Eltz-Rübenach
Julius Heinrich Dorpmüller
1933
1937
1937
1945
Reichsministerium für das Postwesen Paul Freiherr von Eltz-Rübenach
Wilhelm Ohnesorge
1933
1937
1937
1945

Sicherheitsapparat und Militär

Eine Sonderrolle kam dem „Reichsführer-SSHeinrich Himmler zu, dem praktisch der gesamte Sicherheitsapparat abzüglich des Militärs unterstand. Nach der Liquidierung großer Teile der SA-Führungsschicht im Röhm-Putsch 1934 entwickelte sich die SS zur Schaltzentrale und zum „Gehirn“ des NS-Systems. Ziel der Machtkonzentration war der Aufbau einer parallelen, auf Überwachung ausgerichteten Struktur („Staat im Staate“). Diese trat zeitweise in Konkurrenz zu dem traditionellen Ministerialsystem, insbesondere nach der Übernahme von Verwaltungsfunktionen in den besetzten Gebieten (siehe Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete). Zudem diente die SS der Elitenbildung mit starker Bindung an den „Führer“.

Eine der zentralen Einrichtungen war das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Reinhard Heydrich, später Ernst Kaltenbrunner. Es entstand aus der Zusammenlegung von Sicherheitspolizei (SIPO) und Sicherheitsdienst (SD). Dem RSHA unterstand unter anderem die „Geheime Staatspolizei“ (Gestapo) unter Heinrich Müller, bei der wiederum Adolf Eichmann für die Organisation der Judentransporte in die Vernichtungslager zuständig war.

Zur Organisation der SS siehe: Organisationsstruktur der SS, SS-Hauptämter

Das Militär, ab 1935 Wehrmacht, war wie folgt gegliedert:

Judikative

Zu den Gerichten im NS-Staat gehörten:

Verbände und Massenorganisationen

Die Organisation des NS-Staats stützte sich stark auf die Parteiapparate der NSDAP und ihrer Unterorganisationen. Nach der Machtergreifung wurden Nichtparteimitglieder in führenden Verwaltungspositionen schrittweise durch Parteikader ersetzt. Dies erstreckte sich auch auf die Verbände und Organisationen des öffentlichen Lebens, später wurden diese sämtlich gleichgeschaltet (in Einheitsorganisationen überführt) und der Kontrolle des NS-Apparats unterstellt. Eine wichtige Rolle als Mittler zwischen Parteibasis und NS-Führungsspitze spielte der Leiter der Parteikanzlei der NSDAP Martin Bormann. Näheres siehe Struktur der NSDAP.

Siehe auch

Literatur