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Order

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Der Begriff Order (v. französ.: ordre) bezeichnet

  1. einen (militärischen) Befehl, eine Weisung
  2. im Wertpapierhandel einen Kauf- oder Verkaufauftrag für ein Wertpapier (z.B. Aktien, Fonds, Optionsscheine). Orders haben i.d.R. folgende Bestandteile:
    • Wertpapier (Name, WKN oder ISIN)
    • Kauf/Verkauf
    • ggf. Limit (oder unlimitiert)
    • ggf. Ausführungsdatum