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Todesstrafe

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Todesstrafe (Hinrichtung) ist die durch das Gesetz legalisierte Tötung eines Menschen aufgrund eines durch ihn begangenen oder zu verantwortenden Vergehens.

Die Todesstrafe ist in allen europäischen Ländern abgeschafft und dort gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert. In anderen Ländern wie dem Irak, dem Iran, Nordkorea, und den USA wird sie immer noch angewendet und befürwortet.

Obwohl die Todesstrafe in Deutschland (ehemalige BRD) mit Einführung des Grundgesetzes (Art. 102) abgeschafft ist, ist sie in der hessischen Landesverfassung von 1946 noch immer verankert. Ein Passus untersagt aber deren Anwendung.

Es wurde in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1990 nie die Todesstrafe verhängt. Die letzten Todesstrafen in diesem Gebiet wurden 1946 im Rahmen der Nürnberger Prozesse gegen ehemalige Nazi-Größen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vollstreckt (Holocaust).

In der ehemaligen DDR kam die Todesstrafe bis 1987 als legitime Vollstreckungsart zum Einsatz. Sie wurde gegen Mörder, aber auch gegen politische Gefangene eingesetzt.

Berühmte Kritiker der Todesstrafe

Albert Camus in Fragen der Zeit (bei rororo)

Gegenwärtig ist nach Angaben von Amnesty International die Todesstrafe in 111 Ländern de jure oder de facto abgeschafft (In 75 ist sie per Gesetz verboten, in 16 Ländern ist sie mit Ausnahmen (z.B. bei Kriegsverbrechen) abgeschafft, in 20 Ländern wurde seit 10 Jahren kein Todesurteil mehr vollstreckt). Anwendung findet die Todesstrafe noch in 84 Ländern. Dies sind (in alphabetischer Reihenfolge, noch sehr lückenhaft): China, Gambia, Irak, Iran, Nordkorea, Papua-Neuguinea, Philippinen, Saudi Arabien, Thailand, USA.

Die größte Zahl bei den vollstreckten Urteilen (insgesamt weltweit etwa 3000 Hinrichtungen im Jahr) enfällt auf China (in der Regel über 2000 Hinrichtungen pro Jahr), gefolgt von Iran (ca. 150), Saudi-Arabien (ca. 80) und den USA (ca. 60). (Zahlen entsprechen etwa dem Stand von 2001).

Hinrichtungsarten

Zur Hinrichtung wurden und werden folgende Hinrichtungsarten verwendet:

Tod durch Erhängen (Galgen; Genickbruch oder Erstickung)
Tod durch Erschießen (Erschießung, Genickschuss)
Tod durch Steinigung (im fundament. islam. Glauben die Sharia)
Tod durch Vergiftung (Gaskammer -> Erstickung, Giftspritze)
Tod durch Ersticken (Gaskammer, Galgen)
Tod durch Köpfen (Fallbeil, Schafott, Guillotine)

Im Mittelalter wurden auch Arten der Folter angewandt, die schließlich zum Tode führten (Hexenverfolgung).

Siehe auch: Verbrechen, Strafgesetzbuch, Menschenrechte