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Thomas Goppel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Thomas Goppel

Thomas Goppel (CSU) ist bayerischer Wissenschaftsminister. Er wurde als einer von fünf Söhnen des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel am 30. April 1947 in Aschaffenburg geboren.

Ausbildung und Beruf

Goppel hat zwischen 1967 und 1970 in Würzburg, München und Salzburg studiert (Lehramt an Volksschulen). In Salzburg hat er 1982 promoviert. Von 1970 bis 1974 war Goppel im Schuldienst tätig. Thomas Goppel ist Mitglied der Studentenverbindung K.St.V. Normannia Würzburg und K.St.V. Erwinia München im KV sowie Ehrenphilister der K.S.St.V. Alemannia München. Staatsminister Goppel ist Mitglied des Rotary Clubs Landsberg a. Lech.

Abgeordneter

1974 wurde Goppel erstmals in den Bayerischen Landtag gewählt. Seit 1978 hat er das Direktmandat des Stimmkreises Landsberg/Fürstenfeldbruck-West inne.

Politische Ämter

Nach der Landtagswahl 1986 kam Goppel als Staatssekretär für Wissenschaft und Kunst ins letzte Kabinett Franz Josef Strauß. 1990 wurde er Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, befürwortete in dieser Funktion in Brüssel ein „Europa der Regionen“ und in Bonn die föderale Eigenständigkeit Bayerns. Auf Ablehnung stieß sein damals schon geäußerter Vorschlag, die Gymnasialzeit um ein Jahr zu verkürzen, um sowohl den Standort Deutschland als auch die dadurch jüngeren Hochschulabsolventen europaweit konkurrenzfähig zu halten.

Im Februar 1994 übernahm Goppel als Nachfolger des zurückgetretenen Peter Gauweiler das Amt des Staatsministers für Landesentwicklung und Umweltfragen. Im Spannungsfeld zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen verstand Goppel es, eine Vermittlerrolle einzunehmen. Nach seinem Ausscheiden aus der bayerischen Landesregierung im Herbst 1998 wurde Goppel im Januar 1999 zum neuen Generalsekretär der CSU gewählt. Er erwies sich im Verlauf seiner viereinhalbjährigen Amtszeit als eloquenter Vermittler bayerischer Positionen und Interessen auf der Bundesebene. In der Parteizentrale konzentrierte er sich auf Organisationsstruktur und Kampagnefähigkeit der CSU. Bei Wahlen verzeichnete er dabei (sogar für CSU-Maßstäbe) beachtenswerte Erfolge: Europawahl 1999: 64,0 %; Bundestagswahl 2002: 58,6 %; Landtagswahl 2003: 60,7 %. Dieses Ergebnis brachte der CSU als erster Partei in der Geschichte der Bundesrepublik eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit.

Nach der Landtagswahl 2003 wurde Goppel als Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst wieder in das Bayerische Kabinett berufen. Bereits in den ersten Tagen sah er sich dabei mit heftigen Protesten von Studenten und Professoren gegen die Sparpläne der Landesregierung konfrontiert. Stark kritisiert wurde Goppel auch als einer der exponiertesten Befürworter von Studiengebühren. Bayern hat allgemeine Studiengebühren ab dem Sommersemester 2007 eingeführt.

Als Vorsitzender der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung im Jahr 2005 erarbeitete Goppel mit der stellvertretenden Vorsitzenden, Bundesministerin Edelgard Bulmahn, einen Kompromiss zur Eliteförderung an deutschen Hochschulen: Am 23. Juni 2005 unterzeichneten Bundeskanzler Gerhard Schröder und die Ministerpräsidenten der Länder die Exzellenzinitiative, die den deutschen Universitäten in den Jahren 2006-2011 für projektbezogene Spitzenforschung zusätzliche 1,9 Mrd. Euro einbringt. Die Exzellenzinitiative geht mittlerweile in die zweite Förderrunde. In der ersten Runde haben in diesem von Wissenschaftlern geleiteten Auswahlverfahren die bayerischen Universitäten überdurchschnittlich gut abgeschnitten: 11 von 38 insgesamt bewilligten Anträgen kamen von Wissenschaftlern der LMU München, der TU München sowie der Universitäten Würzburg und Erlangen-Nürnberg. Die beiden Münchner Universitäten erlangten gemeinsam mit der Universität Karlsruhe (TH) als erste den informellen Titel „Elite-Universität“.

Am 1. Juni 2006 ist unter Goppels Mitwirkung ein neues Hochschulgesetz (BayHSchG vom 23. Mai 2006) in Kraft getreten, das die neuen Abschlüsse Bachelor und Master sowie Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen einführt. Das Gesetz bildet außerdem die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Studienbeiträgen. Neu ist auch die Einrichtung eines Hochschulrates als Aufsichtsgremium jeder Hochschule, der paritätisch mit hochschulexternen und -internen Mitgliedern besetzt wird. Interne Mitglieder sind die acht gewählten Mitglieder des Senats. Die acht externen Mitglieder werden von der Hochschulleitung vorgeschlagen. Der Senat beschließt über diesen Vorschlag, woraufhin das Ministerium die externen Mitglieder bestellt.

Parteiämter

Seit 1981 ist Goppel CSU-Kreisvorsitzender in Landsberg, seit 1993 stellvertretender CSU-Bezirksvorsitzender in Oberbayern und seit 1991 Mitglied im CSU-Parteivorstand.

Ehrenämter

Im Ehrenamt setzt sich Thomas Goppel in verschiedenen Funktionen für Bildung, Soziales, Wissenschaft und Kunst ein. Seit 1994 ist er Landesvorsitzender beim Kolping-Bildungswerk. Seit 1988 arbeitet er im Vorstand der Alfons-Goppel-Stiftung, die Entwicklungshilfe in Afrika und Lateinamerika leistet. Seit 1998 ist Goppel Vorsitzender der Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung in Würzburg. Goppel ist seit 1994 Mitglied des Allgemeinen Rats der Katholischen Akademie in Bayern. 1972 war er Mitbegründer des Aktionskreises Wirtschaft, Politik, Wissenschaft e.V., für den er heute noch als Sprecher des Beirats fungiert. Bis 2003 war er Präsident des Musikbunds von Ober- und Niederbayern (seit 1998) und des Bayerischen Blasmusikverbands (seit 1999).

Sonstiges

Bereits zum zweiten Mal wurde im März 2004 gegen ihn ein Verfahren wegen Fahrerflucht und Beleidigung eingeleitet. Goppel soll am 16. Februar 2004 in der Münchner Innenstadt mit einem anderen Wagen kollidiert sein und dessen Fahrer beleidigt haben. Im Juni 2004 hat der bayerische Landtag die Immunität Goppels aufgehoben, so dass ein Verfahren eingeleitet wurde. In diesem Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl beantragt und vom Amtsgericht München erlassen. Thomas Goppel hat auf Rechtsmittel gegen diesen Strafbefehl verzichtet, womit er rechtskräftig wurde. Er hatte daher 30 Tagessätze zu 300€ zu bezahlen.

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