Geschäftsordnung
Die „Geschäftsordnung" (GO) eines Gremiums ist die Zusammenfassung aller Verfahrensregelungen, nach denen Sitzungen und Versammlungen dieses Gremiums abzulaufen haben. Sie kann Bestandteil der Satzung sein, meist allerdings wird sie im Zuge der Gründung durch Beschluß der Berechtigten festgestellt.
Nicht immer existiert eine geschriebene GO: Vielmehr werden meist bestimmte Verfahrensweisen schon seit langer Zeit als Gewohnheitsrecht praktiziert und sind als geltende Richtlinien allgemein anerkannt.
Auch die ausführlichste GO wird nicht alle Eventualitäten zu regeln imstande sein: Selbst der Deutsche Bundestag, der über eine sehr ausführliche schriftliche Geschäftsordnung verfügt, ist immer wieder veranlasst, Einzelangelegenheiten neu zu regeln.
Die vorgenannte GO des Dt. Bundestages wird vor allem in politischen Gremien regelmäßig herangezogen, wenn für dieses Gremium keine spezielle GO existiert oder eine Verfahrensfrage nicht regelt.
Links: http://www.bundestag.de/gesetze/go/ http://www.zurgo.de