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Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996

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Die Rechtschreibreform ist eine 1996 von den zuständigen Stellen der deutschsprachigen Länder unterzeichnete, zwischenstaatliche Erklärung über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung (Orthographie). Vertragspartner für Deutschland ist die Kultusministerkonferenz. Für den amtlichen Gebrauch ist die in dieser Erklärung festgelegte "neue Rechtschreibung" ab 2006 vorgeschrieben. In den Schulen sollen Schreibweisen, die nach der "alten" Rechtschreibung, nicht aber nach der neuen Rechtschreibung zulässig sind, zwar angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet werden.

Die Rechtschreibreform verfolgt das generelle Ziel, die Rechtschreibung zu vereinfachen und leichter erlernbar zu machen, ohne das vertraute Schriftbild der deutschen Sprache wesentlich zu verändern. Dazu wurden kaum nachvollziehbare Regeln zu bestimmten Grundmustern und Grundregeln abgebaut, andererseits in einigen Bereichen (zum Beispiel Silbentrennung und Kommasetzung) den Schreibern und Schreiberinnen zusätzliche Freiheiten eingeräumt. Wesentliche Elemente der Reform sind eine strengere Beachtung des etymologischen Prinzips (etwa neu "nummerieren" statt "numerieren", da von Nummer abgeleitet) und eine klarere Laut-Buchstabenzuordnung; insbesondere wird das "ß" nach kurzem Vokal durch "ss" ersetzt ("Schloss" statt "Schloß", "Fluss" statt "Fluß", jedoch unverändert: "Schoß", "Fuß" usw.).

Die Rechtschreibreform war und ist umstritten, weil die neue Rechtschreibung an vielen Stellen zu "unschönen" Schreibungen führt und außerdem eher zu einer Zunahme von Rechtschreibfehlern geführt hat (z.B. "Mit süssen Grüssen"). Deshalb schreiben ein Großteil der Bevölkerung sowie einige Medien (wie die FAZ) weiterhin in der "klassischen" Rechtschreibung.