Zum Inhalt springen

Londoner Statut

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Februar 2007 um 00:45 Uhr durch Refactor (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 84.44.137.107 rückgängig gemacht.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Londoner Statut (auch: Londoner Charta oder Nürnberger Charta) vom 8. August 1945 legte Rechtsgrundlagen und Prozessregeln des eigens hierfür geschaffenen Internationalen Militärgerichtshofs für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher fest.

Das Statut bestimmte, dass nur Verbrechen der europäischen Achsenmächte verhandelt werden sollten. Der Internationale Gerichtshof wurde für drei Kategorien von Verbrechen für zuständig erklärt:

Außerdem wurde festgelegt, dass eine Amtsposition weder ein Strafhindernis sein noch sich strafmildernd auswirken sollte. Bei Ausführung von Befehlen dagegen wurde dem Gerichtshof ein Ermessensspielraum eingeräumt, dies als strafmildernd einzustufen.

Die juristische Vorgehensweise des Internationalen Militärgerichts entsprach damit mehr dem Zivilrecht als dem allgemeinen Strafrecht, weil dem Gericht ein Richtergremium vorsaß, das sich auch auf Augenzeugenberichte stützen konnte. Angeklagte, die als schuldig erachtet wurde, konnten beim Alliierten Kontrollrat in Berufung gehen. Zusätzlich konnten sie eigene Beweise zu ihrer Entlastung vorlegen und Zeugen ins Kreuzverhör nehmen.

Das Statut entstand nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht. Es wurde von Robert H. Jackson, Robert Falco und Iona Nikittschenko gemäß der Moskauer Deklaration: Erklärung zu den Greueltaten, die mit der Moskauer Konferenz (1943) übereinstimmte, erarbeitet und wurde am 8. August 1945 von Vertretern aller vier Hauptalliierten des Zweiten Weltkriegs in London unterzeichnet.

Sie wurde in London unterzeichnet, nachdem die Wehrmacht bedingungslos kapituliert hatte. Der Entwurf stammte von Robert H. Jackson, Robert Falco und Iona Nikitschenko, die der Europäischen Ratskomission angehörten.

Das Statut war auch die Grundlage für die finnische Rechtsordnung, die vom Finnischen Parlament am 11. September 1945 verabschiedet wurde und die Kriegsschuld-Prozesse in Finnland ermöglichte.