Aktie
Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (in Deutschland an einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Die Ausgabe von Aktien wird als Emission bezeichnet. Aktien, die gemeinsam emittiert werden, bezeichnet man als Tranche. Aktien werden zunächst bei der Gründung eines Unternehmens und später normalerweise im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegeben.
Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also z.B. "50 €". Er beträgt dann 50 € am Grundkapital. Bei der nennwertlosen Aktie entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1000 Aktien und 100000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 100 €.
Das Unternehmen kann über die Dividende die Aktionäre am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien. Die Höhe der Dividende wird auf der Hauptversammlung des Unternehmens festgelegt.
Aktienarten
Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.
Man unterscheidet dabei insbesondere Stammaktien und Vorzugsaktien. Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, haben im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht. Allerdings besitzen sie einen "Vorzug", in der Regel eine höhere Dividende.
Desweiteren werden Aktien in Stückaktien (Inhaberaktien), Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterschieden. Im Gegensatz zu den Stückaktien werden bei den Namensaktien die Besitzer der einzelnen Aktien in ein Aktienbuch eingetragen. Das Unternehmen kennt dann seine Aktionäre und ihre Anteile. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesellschaften.
Die Vinkulierung von Namensaktien wird üblicherweise eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten oder außerhalb der Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien auszuschliessen. Diese Aktien sind an bestimmte Bedingungen, normalerweise die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Für an der Börse notierte Unternehmen hat sich die Vinkulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich problematisch erwiesen, da der öffentliche Handel einen Widerspruch zu dem mit der Vinkulierung ausgedrückten Wunsch nach Kontrolle über die Aktionärsstruktur darstellt.
Es ist rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren, und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.
Aktien können an Börsen gehandelt werden.
Siehe auch: Aktionär, Kleinaktionär, Aussetzung des Handels