Szlachta
Das Wort Szlachta (ausgesprochen Schlachta) bezeichnete die Masse des nicht sonderlich vermögenden polnischen Adels. Das politische Gegenstück dazu waren die Magnaten, die ihnen in der Theorie zwar rechtlich gleichgestellt, aber in der Praxis an Besitz überlegen waren.
Einem Angehörigen der Szlachta (Schlachtschitz) gehörte um 1700 oftmals nur noch ein kleines Stückchen Land, da die Höfe durch Erbteilungen immer kleiner wurden. Man witzelte ungeniert, die Grundstücke seien so klein, dass der Schwanz des Hundes schon auf dem Land des Nachbarn läge. Und viele Schlachtschitzen besaßen nicht einmal das, sondern lebten mit ihrem Pferd, Harnisch und Säbel am Hof eines Magnaten.
Trotzdem hatte die Szlachta eine große politische Bedeutung. Sie wurde bei Königswahlen von den Bewerbern mit Geld und Alkohol umworben, denn ihr Stimmrecht zählte. Und sie hatte ein gewichtiges Stimmrecht im polnischen Reichstag (Sejm). Ein einziger Widerspruch eines Schlachtschitzen in der Landbotenkammer konnte die gesamten Ergebnisse eines Reichstages zunichte machen (Liberum Veto). Zudem stellten sie das "Allgemeine Adelsaufgebot", dessen militärischer Wert allerdings mit der Einführung stehender Heere auf ein innenpolitisches Druckmittel reduziert wurde. Wenn der Szlachta etwas missfiel, dann bildete sie eine zeitlich begrenzte Konföderation, was das Land in ein Pulverfass verwandelte.
Mehrfach war sich die Szlachta allerdings nicht einig und schwankte dann zwischen den Positionen der großen Magnatenfamilien und deren Parteibildungen hin und her. In den anderen Fällen war sie innenpolitisch in der Lage, den König oder eine Magnatenpartei in die Schranken zu verweisen. Ein Beispiel hierfür ist der Aufstand der Konföderation von Tarnogrod 1715/1716 gegen August II., der erst durch energische russische Vermittlung im Stummen Sejm von 1717 beendet wurde. Ein anderes ist die Entmachtung der Magnatenfamilie Saphia in Litauen 1700.
Während der polnischen Teilungen forderten die Russen die Adelsnachweise neu ein. Da zahllose verarmte Schlachtschitzen ihre adlige Herkunft nicht mehr nachweisen konnten, wurde ihnen der Adelsstand aberkannt. So wurde die Szlachta entmachtet.
Merkmale und Unterschiede zum deutschen und europäischen Adel:
Rechtsgrundlage ist Jus militare, d.h. kein Ebenbürtigkeitsprinzip, Gleichheit des Adels, keine Bildung von Häusern mit eigener Rechtsstruktur.
Die Herkunft leitet sich ausschließlich aus der Kriegerschicht ab, d.h. "Ministerialen" (Dienstadel), oder Briefadel sind unbekannt.
Der Besitz und die Ämter sind nicht erblich, Allodial- anstatt Lehnsbesitz.
Rechtsbeteiligung durch den ganzen Adel, untereinander keine Rechtsabstufungen vorhanden. Keine Adelsbezeichnungen "Graf, "Fürst", "Herzog", "Edler", "Ritter", "Freiherr", "v."), d.h. keine Adelstitel, ggf. nur Zusätze wie "Generosus".
Monistischer Adelsstaat ("Adelsrepublik"), kein Ständestaat.
Immer nur Wappengenossenschaften mit einer bis zu mehreren hundert Familien. Clanwappen , keine Familienwappen. Die Wappen "Herby" haben eigene Bezeichnungen (Namen) und leiten sich oft aus Hausmarken ab. Die Familien des selben "Herb" müssen nicht miteinander verwandt sein und tragen verschiedene Familiennamen, teils mit dem Wappennamen in Form eines Doppelnamens.