Meister
1. Als Meister im rechtlichen Sinne wird in Deutschland ein Handwerker bezeichnet, der eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Diese bescheinigt ihm sowohl umfangreiches theoretisches wie praktisches Wissen in seinem Handwerk und gestattet ihm, einen eigenen Handwerksbetrieb zu führen sowie selbst weitere Personen Auszubildende in seinem Handwerk auszubilden.
2. Im Sport nennt man eine Person oder eine Mannschaft Meister, wenn sie bei einem sportlichen Wettbewerb, der Meisterschaft, den ersten Platz belegt hat. Dabei gibt es meist getrennte Meisterschaften, für die nur Teilnehmer zugelassen sind, die aus einem bestimmten Gebiet kommen (z.B. Deutsche Meisterschaft, Europameisterschaft). Meisterschaften werden in den meisten Sportarten jährlich ausgetragen.
3. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Meister bezeichnet, wer eine bestimmte Disziplin besonders gut beherrscht. Hier ist z.B. die Formulierung "Er ist ein Meister seines Faches" typisch. Auffallends häufig wird der Begriff Meister in diesem Zusammenhang auch für alte, weise Personen gebraucht. Hier seien besonders die Lehrer asiatischer Kampftechniken als Beispiel genannt. Es kann vermutet werden, dass diese Verwendung des Wortes stark durch populäre Eastern-Filme der letzten Jahrzehnte verstärkt wurde.
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Es fehlt:
- Rechtliche Stellung des Begriffes "Meister" in anderen deutschsprachigen Ländern
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