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Samuel von Cocceji

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Samuel Freiherr von Cocceji (*20. Oktober 1679 in Heidelberg4. Oktober 1755 in Berlin), wurde bekannt durch die Reform des preußischen Justizwesens. Samuel von Cocceji war 1702 Professor an der Universität Viadrina, 1723 Kammergerichtspräsident, 1738 Vorsitzender der preußischen Justiz und seit 1747 Großkanzler. Er wurde von Friedrich II. mit der Neuordnung der preußischen Rechtsverhältnisse im eroberten Schlesien betraut und reformierte anschließend das Rechtssystem in ganz Preußen.

Schon sein Vater Heinrich Cocceji war ein bedeutender Professor in Heidelberg, doch Samuel war stets mehr an der praktischen Umsetzung interssiert. Er schuf eine einheitliche Gerichtsverfassung, die in 3 Instanzen aufgeteilt war und sorgte für die Unabhängigkeit der Richter, durch die Festlegung fester einheitlicher Gehälter, die zuvor in starker Abhängigkeit von Adel und Advokaten waren. Er führte 1748 eine oberste verbindliche Gerichtsbarkeit, das Tribunal ein, dem alle anderen Gerichte des Landes untergeordnet waren, was ihm einen starken Widerstand der Stände einbrachte. Auch Friedrich II. gingen seine Ideen anfangs zuweit, weshalb er ihn 1739 wieder abberufen hatte, doch fand er wieder Gefallen an seinen Ideen und adelte ihn 1749. Einer seiner großen Erfolge war, 1785 die Schaffung des "Allgemeinen Preußischen Landrechts", welches vom ersten Entwurf 1749, bis zur Verabschiedung einige Jahrzehnte dauerte.